BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8017 21. Wahlperiode 24.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 16.02.17 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende Januar 2017? (II) Bei der Beantwortung der Drs. 21/7828 lagen noch nicht alle Informationen vom Ausländerzentralregister vor. Daher fragen wir den Senat erneut: Grundsätzliches 1. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende Januar 2017 in Hamburg? Bitte auch die Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Flüchtlinge mit und ohne Duldung darstellen. Bei wie vielen davon besteht Unterbringungsbedarf? Die statistischen Angaben ergeben sich aus den folgenden Übersichten: GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 24.257 nach § 22 Satz 1 AufenthG 31 nach § 22 Satz 2 AufenthG 85 nach § 23 Abs. 1 AufenthG 1.530 nach § 23 Abs. 2 AufenthG 445 nach § 23 Abs. 4 AufenthG 45 nach § 23a AufenthG 166 nach § 24 AufenthG 2 nach § 25 Abs. 1 AufenthG 254 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 10.794 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) 2.438 nach § 25 Abs. 3 AufenthG 3.044 nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 1.015 nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG 547 nach § 25 Abs. 5 AufenthG 3.616 nach § 25a Abs. 1 AufenthG 183 nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 20 nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 14 nach § 25a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 1 nach § 25a Abs. 2 Satz 5 AufenthG 1 nach § 25 Abs. 4b AufenthG 2 nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG 21 Drucksache 21/8017 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 24.257 nach § 25b Abs. 4 AufenthG 3 Niederlassungserlaubnis 7.539 nach § 26 Abs. 3 AufenthG 3.630 nach § 26 Abs. 4 AufenthG 3.909 Aufenthaltsgestattung 14.273 Aussetzung der Abschiebung (Duldung) 5.021 Summe der Flüchtlinge 51.090 Die Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Syrien 8.449 Afghanistan 5.260 Iran 1.215 Eritrea 1.213 Irak 1.376 Serbien 598 Ghana 518 Russische Föderation 507 Türkei 427 Montenegro 309 Die Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 2.101 Iran 1.362 Türkei 734 Bosnien und Herzegowina 481 Serbien 310 Togo 242 Kosovo 234 Irak 206 Russische Föderation 188 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 134 Die Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 6.949 Irak 1.707 Iran 1.437 Syrien 1.104 Russische Föderation 697 Eritrea 469 Somalia 367 Ägypten 205 Albanien 181 Serbien 68 Türkei 71 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8017 3 Die ausreisepflichtigen Personen, die eine Duldung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Ghana 389 Russische Föderation 383 Afghanistan 377 Serbien 373 Ägypten 334 Montenegro 257 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 223 Kosovo 220 Aserbaidschan 203 Albanien 197 Türkei 117 Die als ausreisepflichtig erfassten Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Duldung sind, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Türkei 117 Polen* 108 Serbien 105 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 88 Albanien 79 Afghanistan 74 Ghana 53 Iran 52 Bulgarien* 50 Rumänien* 47 Russische Föderation 44 Montenegro 35 Bosnien und Herzegowina 33 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR), Stand: 31.01.2017. * Bei den als ausreisepflichtig erfassten Personen aus den EU-Beitrittsstaaten dürfte es sich überwiegend um bislang im AZR nicht bereinigte Fehlerfassungen von Altfällen vor dem EU- Beitritt und damit um freizügigkeitsberechtigte Personen handeln. Im Übrigen siehe Drs. 21/7420. 2. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern stellten im Januar 2017 in Hamburg einen Asylantrag? Die in Hamburg gestellten Asylanträge sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsstaaten Hamburg Januar 2017 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Albanien 26 11 15 Montenegro 2 - 2 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 6 6 - Kosovo 10 1 9 Russische Föderation 21 15 6 Türkei 3 3 - Serbien 16 - 16 Europa 84 36 48 Algerien 6 5 1 Eritrea 21 21 - Drucksache 21/8017 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Herkunftsstaaten Hamburg Januar 2017 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Marokko 3 2 1 Mosambik 1 1 - Burkina-Faso 1 1 - Guinea 2 2 - Sierra Leone 1 1 - Somalia 17 14 3 Tunesien 1 - 1 Ägypten 9 9 - sonst. afrik. Staatsangeh. 2 1 1 Afrika 64 57 7 Amerika - - - Armenien 5 5 - Afghanistan 98 80 18 Irak 39 38 1 Iran, Islamische Republik 50 46 4 Staatsangehörigkeit ohne Bezeichnung 1 1 - Syrien, Arabische Republik 87 87 - sonst. asiat. Staatsangeh. 4 4 - Asien 284 261 23 Australien - - - Staatenlos 4 4 - Ungeklärt 1 1 - Unbekannt 5 5 - Herkunftsländer gesamt 437 359 78 (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 31.01.2017 3. Wie viele Asylverfahren Hamburger Antragsteller wurden im Januar 2017 mit welchem Ergebnis beschieden? Im Januar 2017 wurden 2.408 Asylverfahren beschieden. Die Ergebnisse sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Entscheidung Anzahl Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG und Familienasyl) 5 Anerkennungen als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 AsylG 597 Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylG 204 Feststellung eines Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Absatz 5 und 7 AufenthG 271 Ablehnungen 1.066 Sonstige Verfahrenserledigungen (zum Beispiel Rücknahmen) 265 Quelle: BAMF, Stand: 31.01.2017 4. Wie war die Gesamtschutzquote im Januar 2017? Die Gesamtschutzquote, also der Anteil von Personen, die als Asylberechtigte oder Flüchtling anerkannt wurden, denen subsidiärer Schutz gewährt oder ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, an der Gesamtzahl der Verfahrenserledigungen betrug 44,73 Prozent. 5. Wie viele von ihnen sind mit Stand Ende Januar 2017 minderjährig, wie viele erwachsene Frauen, wie viele erwachsene Männer? Dem Ausländerzentralregister (AZR) können nur Angaben zum Geschlecht oder zum Alter unabhängig voneinander entnommen werden. Eine Korrelation („volljährige weibliche beziehungsweise männliche Personen“) ist anhand der vorliegenden AZR-Daten nicht möglich. Die ermittelbaren Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8017 5 Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig k.A. Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 14.822 9.393 42 5.667 18.589 1 Niederlassungserlaubnis 4.579 2.959 1 480 7.059 - Aufenthaltsgestattung 9.639 4.603 31 4.502 9.769 2 Duldung 3.226 1.783 12 1.623 3.398 - (Quelle: AZR, Stand: 31.01.2017) Rückführungen/Ausreisen 6. a) Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich im Januar 2017 in Hamburg auf? Die Zahl der Ausreisepflichtigen belief sich nach dem AZR zum 31. Januar 2017 auf 5.021 Personen mit Duldung. Die Duldungssachverhalte sind in der Antwort zu 6. b) aufgeschlüsselt. 1.160 Personen aus Drittstaaten sind im AZR als ausreisepflichtig ohne Duldung registriert, da 325 aus EU-Mitgliedstaaten kommen, bei denen es sich überwiegend um bislang im AZR nicht bereinigte Fehlerfassungen von Altfällen vor dem EU-Beitritt und damit um freizügigkeitsberechtigte Personen handeln dürfte. Trotz des Begriffes „ausreisepflichtig“ verbindet sich hiermit nicht automatisch die Möglichkeit, den Aufenthalt auch tatsächlich zu beenden, zum Beispiel bei fehlenden Reisedokumenten, siehe auch Antwort zu 6. b). b) Wie viele dieser Personen aus welchem Herkunftsland wurden aus welchem Grund geduldet? Bitte die große Gruppe der „sonstigen Gründe“ aufschlüsseln. Die Teilmenge der Ausreisepflichtigen im geduldeten Aufenthalt zum Stand 31. Januar 2017 sowie die Aufteilung auf die zehn Hauptherkunftsländer sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Duldungssachverhalte nach AufenthG ge sa m t G ha na R us si sc he F öd er at io n A fg ha ni st an Se rb ie n Ä gy pt en M on te ne gr o M az ed on ie n (e he m . j ug os l. R e p .) K os ov o A se rb ai ds ch an A lb an ie n Duldung nach § 60a (alt) 23 3 - 2 1 1 - - - - - Duldung nach § 60a Abs. 1 6 2 - - - - - - - 1 - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (gültig bis 05.09.2013) 13 - - - 1 - 1 - - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus sonstigen Gründen) 2.958 234 267 306 282 110 165 178 186 48 181 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern) 311 82 21 1 42 12 21 23 8 8 11 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen fehlender Reisedokumente) 1.599 44 92 53 45 209 66 8 25 146 - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus medizinischen Gründen) 69 23 - 4 2 - 4 13 1 - 2 Drucksache 21/8017 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Duldungssachverhalte nach AufenthG ge sa m t G ha na R us si sc he F öd er at io n A fg ha ni st an Se rb ie n Ä gy pt en M on te ne gr o M az ed on ie n (e he m . j ug os l. R e p .) K os ov o A se rb ai ds ch an A lb an ie n Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 7 - - 1 - - - - - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 31 1 1 8 - 2 - 1 - - 3 Duldung nach § 60a Abs. 2b 4 - 2 2 - - - - - - - Gesamt 5.021 389 383 377 373 334 257 223 220 203 197 (Quelle: AZR, Stichtag: 31.01.2017) Im Übrigen siehe Drs. 21/3070. c) Wie viele der i) Ausreispflichtigen, ii) Geduldeten kommen aus sicheren Herkunftsstaaten? Bitte nach Staaten aufschlüsseln . Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staat Ausreisepflichtige Geduldete Albanien 276 197 Bosnien und Herzegowina 133 100 Ghana 442 389 Kosovo 248 220 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 311 223 Montenegro 292 257 Senegal 16 5 Serbien 478 373 (Quelle: AZR, Stichtag: 31.01.2017)