BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8019 21. Wahlperiode 24.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 16.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Ausbau der öffentlich-rechtlichen Unterbringung – 1.500 zusätzliche Plätze für Wohnungs- und Obdachlose In einer Pressemitteilung der Sozialbehörde vom 8. Februar 2017 heißt es: „Gemäß der aktuellen Kapazitätsplanung des Zentralen Koordinierungsstabes Flüchtlinge (ZKF) ist im Ausbau der Platzkapazitäten der öffentlichrechtlichen Unterbringung auch die Gruppe der Wohnungs- und Obdachlosen mit 1.500 Plätzen berücksichtigt.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Zu wann werden die angekündigten Plätze verfügbar sein? 2. In welchen Stadtteilen und an welchen Standorten sollen die angekündigten Plätze geschaffen werden? a. Sind hierfür Bau- oder Umbaumaßnahmen erforderlich? Wenn ja, bitte Standort, Planungsstand und Kosten nennen. 3. Inwiefern wird dabei auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen eingegangen? a. Werden verschiedene Wohnungslosen- und Obdachlosengruppen gemeinsam untergebracht? 4. Werden bei der Schaffung der zusätzlichen Plätze auch Mindeststandards berücksichtigt? Wenn ja, bitte erläutern. Wenn nein, warum nicht? 5. Welcher Betreuungsschlüssel ist für die jeweiligen Standorte geplant? 6. Wie hoch sind die Kosten für die neu entstehenden Plätze? Bitte nach einzelnen Posten wie Personal, Gebäudeunterhalt et cetera aufschlüsseln . a. Werden neue Personalstellen geschaffen? Bitte Anzahl der Stellen und Vollzeitäquivalente nennen. Wenn nein, wie wird die zusätzliche Arbeit bewältigt werden? b. Aus welchen Haushaltstiteln stammen diese Aufwendungen? Im Rahmen der Kapazitätsplanung für die öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) sind die verschiedenen Zielgruppen wie Wohnungs- und Obdachlose und Geflüchtete berücksichtigt. Darüber hinausgehende Baumaßnahmen sind nicht erforderlich. Für diese Plätze gelten die Standards der örU. Dies betrifft sowohl die Unterkunftsstan- Drucksache 21/8019 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 dards, den Betreuungsschlüssel als auch die Kosten der Unterkunft, siehe hierzu Drs. 19/3572, Drs. 20/917, Drs. 20/8495 und Drs. 20/12697. Die Unterbringung der verschiedenen Bedarfsgruppen erfolgt grundsätzlich durchmischt , es sei denn die Unterkunft ist baurechtlich nur für die Unterbringung Flüchtlingen zulässig. Bei der Belegungssteuerung werden sozialverträgliche Kriterien berücksichtigt , um auf die Bedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen einzugehen. Zu den Standorten der Flüchtlingsunterbringung siehe http://www.hamburg.de/ fluechtlinge/.