BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8020 21. Wahlperiode 24.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 16.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Korruptionsregister – Bürokratiemonster und unangemessener Generalverdacht ? (II) Die Einführung eines gemeinsamen Korruptionsregisters verursachte nach dem letzten öffentlichen Kenntnisstand Kosten in Höhe von circa 79.000 Euro. Für den Zeitraum 1. April 2014 bis 31. Dezember 2015 sind für die Freie und Hansestadt Hamburg 12.918 Euro Betriebskosten für den Testbetrieb angefallen. Für das Jahr 2016 sind insgesamt 20.574 Euro eingeplant worden.1 Nach der derzeitigen Regelung sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, vor Entscheidungen über die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sowie von Planungsleistungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro und vor Entscheidungen über die Vergabe von Bauleistungen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro bei der zentralen Informationsstelle abzufragen, inwieweit Eintragungen im Register zu den für einen Zuschlag vorgesehenen Bieterinnen und Bietern, deren Geschäftsführungen, Bewerberinnen und Bewerbern sowie potenziellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern vorliegen (§ 7 GRfW). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Eintragungen wurden seit Einführung in das Korruptionsregister vorgenommen? In welchen Jahren gab es wie viele Eintragungen? 2016 wurden drei Eintragungen in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs vorgenommen . 2. Wie viele Eintragungen wurden aufgrund welcher Verfehlungen und welcher Straftaten bis Februar 2017 vorgenommen (bitte genau differenzieren nach Straftaten und Verfehlungen gemäß § 2 Absatz 2 bis 4 GRfW und Jahren)? Ein Eintrag erfolgte aufgrund von Straftaten nach §§ 263 und 266a Strafgesetzbuch (StGB), zwei Einträge aufgrund vorsätzlicher Falscherklärungen zum Vorliegen von schweren Verfehlungen. 3. Hat das Korruptionsregister dazu geführt, dass Unternehmen öffentliche Aufträge der Freien und Hansestadt Hamburg nicht erhalten haben? Wenn ja, in jeweils wie vielen Fällen wurde davon abgesehen? Das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs dient der Unterstützung der öffentlichen Auftraggeber bei der Prüfung der Zuverlässigkeit möglicher Auftragnehmer. Hieraus 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/3446 vom 04.03.2016. Drucksache 21/8020 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 lässt sich nicht ableiten, in welchem Umfang einzelne Unternehmen ohne Eintrag in das Register öffentliche Aufträge erhalten hätten. 4. Wie viele Widersprüche und Klagen gab es gegen Eintragungen in das Register? Wie viele Eintragungen wurden von Hamburger Seite aus welchen Gründen wieder entfernt? Keine. Im Übrigen: entfällt. 5. Welche Kosten verursachte die Einführung des Registers? Sind zu den bereits bekannten circa 79.000 Euro2 weitere Kosten hinzugekommen? Wenn ja, in welcher Höhe und woraus wird dies finanziert (Haushaltsplan , Produktgruppe und Angabe zu Mehrkosten)? Für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) sind weitere rund 23.000 Euro Entwicklungskosten angefallen, die aus dem Einzelplan 9.2 (Produktgruppe 283.01) finanziert wurden. 6. Welche Kosten verursacht der Testbetrieb/Betrieb des Registers? Woraus wird dies finanziert (Haushaltsplan, Produktgruppe und Angabe zu Mehrkosten)? Für den Zeitraum bis 31. Dezember 2015 siehe Drs. 21/3446. 2016 entstanden für die FHH insgesamt rund 18.000 Euro Betriebskosten, die aus dem Einzelplan 9.1 (Produktgruppe 279.01) finanziert wurden. 7. Welche der unter 5. und 6. genannten Kosten übernimmt Hamburg und welche Kosten übernimmt Schleswig-Holstein? Siehe Drs. 21/3446. 8. Wann wird ein automatisiertes Abrufverfahren umgesetzt sein? Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des automatisierten Abrufverfahrens? Das automatisierte Abrufverfahren ist seit dem 5. April 2016 in Betrieb. 9. Wurde in der Zwischenzeit zusätzliches Personal eingestellt? Wenn ja, wie viele Personen und woraus erfolgt eine Finanzierung? Wie viele Mitarbeiter sind in der zentralen Informationsstelle (ZIS) seit wann tätig? Nein. 10. Wie bewertet der Senat aktuell den bürokratischen Aufwand des Korruptionsregisters für Hamburg? Als gering. 11. Welche Stellen in der Hamburger Verwaltung beschäftigen sich derzeit mit der Korruptionsprävention? Welche Stellen außerhalb der Hamburger Verwaltung sind im Rahmen der Korruptionsprävention in der Wirtschaft tätig (bitte Vereine, Verbände, Kammern und andere zuständige Stellen benennen)? Wie erfolgt eine Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren? Das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) unterhält eine Zentrale Beratungsstelle, die schwerpunktmäßig in der Korruptionspräventionsarbeit für die Bediensteten der Behörden und Bezirksämter tätig ist. Darüber hinaus obliegen die Maßnahmen zur Korruptionsprävention den Behörden und Bezirksämtern. Außerhalb der Verwaltung befassen sich hiermit nach Kenntnis des Senats unter anderem die Vertrauensstelle von Pro Honore e.V., die Handelskammer Hamburg, die Handwerkskammer Hamburg , Transparency International, der Verband für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland e.V. und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Ein Austausch erfolgt im Rahmen von Netzwerktreffen und anlassbezogenen Gesprächen . 2 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/3446 vom 04.03.2016.