BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8021 21. Wahlperiode 24.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Jens Meyer (FDP) vom 16.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Umzug der Holsten-Brauerei – Welche Auswirkungen haben die Verzögerungen ? Nach aktuellen Berichten wird die Holsten-Brauerei im 1. Quartal 2019 auf ein Gelände im Gewerbegebiet von Hamburg-Hausbruch umzuziehen. Die Produktion soll dorthin verlegt werden. Ursprünglich war der Umzug für das Jahr 2018 geplant. Parallel hat der Mutterkonzern Carlsberg das 86.500 Quadratmeter große Holsten-Areal in Altona an die GERCHGROUP verkauft, die dort ein neues Wohnquartier plant. Für circa 7.500 Menschen sollen Wohnungen geschaffen werden. Darüber hinaus sind ein Hotel, kleinteilige Gastronomieangebote, Handwerkerhöfe und Büroflächen unter anderem für Start-ups geplant. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Inwieweit bleibt es bei denen am 29. Juni 2016 vorgestellten Planungen? Welche Abweichungen gibt es gegebenenfalls zu den ursprünglichen Planungen insbesondere durch den geplanten Umzug erst in 2019? Zu den am 29. Juni 2016 vorgestellten Planungen gibt es keine Abweichungen. 2. Welche Planungen gibt es für ein städtebauliches Konzept in Bezug auf den Wohnungsbau? Ein städtebauliches Konzept für das Holsten-Areal, das auch den Wohnungsbau umfasst, wird auf Grundlage des derzeit laufenden städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs erarbeitet werden. a. Inwieweit bleibt der Wohnungsbau mit welcher Fläche der Schwerpunkt der geplanten Nutzungen auf dem Areal in Altona (bitte die geplante Flächengröße angeben)? Der Wohnungsbau ist der Schwerpunkt der geplanten Nutzungen mit etwa 132.000 m2 Bruttogeschossfläche (BGF). Das entspricht 80 Prozent der vorgesehenen Gesamt-BGF. b. Wie hoch ist der geplante Anteil an geförderten, frei finanzierten Mietwohnungsbau und Eigentumswohnungsbau? Die geplanten Anteile betragen jeweils ein Drittel. c. Stimmt es, dass circa 1 Milliarde Euro investiert werden? Wenn ja, in welchem Zeitraum? Wenn nein, welche Summe an Investitionen ist für den Bau der Wohnungen in welchem Zeitrahmen eingeplant? Drucksache 21/8021 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Höhe der geplanten privaten Investitionen in den Wohnungsbau auf dem Holsten- Areal ist dem Senat nicht bekannt. Über die erforderlichen öffentlichen Investitionen können beim derzeitigen frühen Planungsstand noch keine Angaben gemacht werden. d. Sollen bis Herbst 2021 circa 2.000 Wohnungen für 3.500 Bewohner gebaut werden? Wenn nein, in welchem Zeitraum sollen wie viele Wohnungen für wie viele Bewohner fertiggestellt sein? e. Wann ist nun ein Erstbezug nach den jetzigen Planungen realistisch ? Nach derzeitigem Planungsstand sollen Wohnungen mit einer BGF von insgesamt 132.000 m2 errichtet werden. Bei einer durchschnittlich anzunehmenden Wohnungsgröße von 100 m2 BGF ergäben sich rund 1.300 Wohnungen für rund 2.600 Bewohnerinnen und Bewohner bei einer anzunehmenden durchschnittlichen Belegung von zwei Personen je Wohnung. Über den Zeitraum der Fertigstellung der Wohnungen können noch keine Angaben gemacht werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. a. f. Wie ist der aktuelle Stand zu den notwendigen Genehmigungen? Welche Behörden sind damit betraut und in welchem Zeitrahmen können die Genehmigungen erstellt werden? Es wurden bisher keine Baugenehmigungen auf dem Holsten-Areal beantragt, da zunächst der städtebaulich-landschaftsplanerische Wettbewerb durchgeführt, ein Bebauungsplan aufgestellt und hochbauliche Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden müssen. Für die Erteilung von Baugenehmigungen ist federführend das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt des Bezirksamtes Altona zuständig. Über den Zeitrahmen der Erteilung von Genehmigungen sind noch keine Angaben möglich. g. Welche Abweichungen gibt es zu den ursprünglichen Planungen (bitte begründen)? Gibt es gegebenenfalls durch den Umzug erst in 2019 Abweichungen zu den ursprünglichen Planungen? Wenn ja, welche und warum? 3. Bleibt es bei denen am 29. Juni 2016 vorgestellten Planungen für ein städtebauliches Konzept in Bezug auf Gewerbe in Altona? Siehe Antwort zu 1. a. Welche Fläche in Quadratmetern ist für die gewerbliche Nutzung eingeplant? Es sind 28.000 m2 BGF für gewerbliche Nutzungen vorgesehen. b. Inwiefern sind Flächen in welcher Größenordnung für Hotel, Gastronomie , Start-ups, Unternehmen und Nutzungen in Form von Handwerkerhöfen eingeplant (bitte die jeweilige Nutzung der Fläche mit Quadratmetern angeben)? Von den genannten 28.000 m2 BGF für gewerbliche Nutzungen sind 3.000 m2 BGF für Handwerkerhöfe vorgesehen. Darüber hinaus sind noch keine differenzierteren Angaben zu den gewerblichen Nutzungen möglich. c. Welche Summe an Investitionen ist in welchem Zeitraum eingeplant ? Siehe Antwort zu 2. c. d. Welcher Flächenanteil ist für öffentliche Parkflächen vorgesehen? Etwa 10 Prozent der Grundstücksfläche. e. Wie ist der aktuelle Stand zu den notwendigen Genehmigungen? Welche Behörden sind damit betraut und in welchem Zeitrahmen können die Genehmigungen erstellt werden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8021 3 Siehe Antwort zu 2. f. f. Gibt es Abweichungen von den ursprünglichen Planungen? Wenn ja, welche und warum? Gibt es gegebenenfalls durch den Umzug erst in 2019 Abweichungen zu den ursprünglichen Planungen ? Wenn ja, welche und warum? Siehe Antwort zu 1.