BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8022 21. Wahlperiode 24.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 16.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Verbringung von Sedimenten (XXVI) – Einigung der HPA mit Hansaport Im August 2015 wurde bekannt, dass das Terminalunternehmen Hansaport Hafenbetriebsgesellschaft mbH (Hansaport) gegen die Hamburg Port Authority (HPA) geklagt hatte und Recht bekam. Zunächst hatte das Unternehmen eine einstweilige Anordnung auf Herstellung der vertraglich zugesicherten Wassertiefen nahe der Köhlbrandbrücke erwirkt. Vermehrte Sedimentablagerungen an verschiedenen Stellen im Hafen und erhebliche Abweichungen zu den vereinbarten Wassertiefen waren offensichtlich, aber die notwendigen Baggerarbeiten seitens der HPA blieben aus. Schiffe konnten nicht voll beladen an die Liegeplätze gelangen. Mehrmals hatte der Geschäftsführer von Hansaport die HPA auf das Problem hingewiesen. Deshalb zog Hansaport vor Gericht. Nun soll auf Druck der BWVI eine Einigung erzielt worden sein, insbesondere zur Vermeidung weiterer gerichtlicher Verfahren. Details zu der Einigung sind bisher unbekannt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Firma Hansaport hat im Herbst des Jahres 2015 bei dem Landgericht Hamburg Klage erhoben. Dieser Klage sind in den Jahren 2014 und 2015 Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in gleicher Sache vorausgegangen. In dem Rechtsstreit konnten sich die beiden Seiten auf einen gerichtlichen Vergleich einigen. Im Übrigen ist das Verfahren noch nicht beendet. In der Sache betrifft das Verfahren den Mietvertrag von Hansaport, dessen Inhalte grundsätzlich den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Vertragspartner unterliegen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Stimmt es, dass durch das Engagement der BWVI eine Einigung zwischen der HPA und Hansaport erzielt wurde? Wenn ja, wodurch genau und wann? 2. Worüber ist zwischen Hansaport und der HPA eine Einigung erzielt worden ? Gibt es gegebenenfalls weitergehende Regelungen zur Beseitigung von Sedimenten, die von den ursprünglichen Vereinbarungen mit den Hafenunternehmen abweichen? Wenn ja, wie weitgehend sind diese? Siehe Vorbemerkung. 3. Wie wird die HPA gemäß der Vereinbarung mit dem Hafenunternehmen künftig erreichen, dass Hafenbecken und Zufahrt rechtzeitig ausgebaggert werden? Drucksache 21/8022 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die HPA wird dies mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln der Wassertiefenhaltung tun. a. Wird es weitere Gespräche mit der Behörde für Umwelt und Energie geben mit dem Ziel, früher baggern zu können und weitere Ausnahmegenehmigungen für Verlagerung von Sedimenten in den Sommermonaten zu erteilen? Wenn ja, wann und welche Vertreter von Senatsseite werden daran teilnehmen? Derzeit besteht kein Anlass, aus diesem Grund gesonderte Gespräche mit der Behörde für Umwelt und Energie zu führen. b. Wie oft wurden in den Jahren 2015 und 2016 Ausnahmegenehmigungen zur Verlagerung von Sedimenten in den Sommermonaten beantragt? Im Jahr 2016 war keine vorgezogene Umlagerung erforderlich. Im Übrigen siehe Drs. 21/1981. 4. Welche Kosten sind der HPA und der Freien und Hansestadt Hamburg durch das ursprüngliche gerichtliche Verfahren mit Hansaport aus 2015 entstanden (bitte genau darstellen nach Kosten für Entschädigung/ Schadensersatz, Gerichtskosten, Rechtsanwaltsgebühren et cetera)? Wozu ist die HPA im Urteil konkret verpflichtet worden und inwieweit geht die jetzt erzielte Einigung darüber hinaus? 5. Welche weiteren Kosten sind der Freien und Hansestadt Hamburg und insbesondere der HPA durch die nun erfolgte Einigung mit Hansaport entstanden? Siehe Vorbemerkung. a. Wird es gegebenenfalls höhere Kosten für die Beseitigung von Sedimenten im Hafenbecken geben, um die vertragliche Vereinbarung mit dem Hafenunternehmen einzuhalten? Wenn ja, in welcher Höhe? Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die HPA beziehungsweise welche Abweichungen zu den bisherigen Planungen wird es geben? b. Wird sich der Einsatz der Saugbagger verändern und welche Änderungen zu dem Einsatz des Wasserinjektionsverfahrens wird es geben? Ist dies gegebenenfalls mit Kosten verbunden? Wenn ja, in welcher Höhe? Derzeit wird nicht von höheren Kosten ausgegangen. Grundsätzlich hängen Gerätebedarf und Kosten bei der Wassertiefenhaltung maßgeblich von der natürlichen Sedimentationsrate ab, die sich nicht verlässlich prognostizieren lässt. Im Übrigen bleibt das bei der Wassertiefenhaltung im Bereich des Hansaport angewendete Technikkonzept unverändert. 6. Gibt es gegebenenfalls weitere Klagen von Unternehmen gegen die HPA wegen Sedimenten im Hafenbecken und der vereinbarten Unterhaltung der Wassertiefen? Wenn ja, wie viele und wie ist der aktuelle Stand zu den Verfahren? Nein. 7. Welche mündlichen Beschwerden wurden der HPA darüber hinaus in den Jahren 2015 und 2016 über Mindertiefen vorgetragen? Die HPA befindet sich routinemäßig im Kontakt mit den Hafenkunden. Durch die anhaltend hohe Sedimentation im gesamten Hafengebiet waren auch in den Jahren 2015 und 2016 immer wieder Mindertiefen unvermeidbar, die bei verschiedenen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8022 3 Gesprächen thematisiert wurden. Eine systematische Erfassung solcher Gesprächsinhalte findet nicht statt. 8. Gibt es Unternehmen, die ihre Miet- und Pachtzahlungen in den Jahren 2015 und 2016 gemindert haben? Wenn ja, wie viele und jeweils aus welchen Gründen? In den Jahren 2015 und 2016 hat ein Unternehmen eine Mietminderung vorgenommen . Über die Gründe kann keine Auskunft erteilt werden, da Mietangelegenheiten dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Vertragspartner unterliegen.