BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8024 21. Wahlperiode 24.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 16.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Elbvertiefung – Wie gut ist der Senat vorbereitet? (VI) Hier: Einleitung von Ausschreibungen und Baumaßnahmen Im Hinweisbeschluss (BVerwG 7 A 14.12) vom 02.10.2014 wurden durch den 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts konkrete Hinweise auf Mängel in den Unterlagen zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe gegeben. Augenscheinlich wurden diese Hinweise nicht in ausreichender Weise beachtet, sodass die Planfeststellungsbeschlüsse wegen Verstößen gegen das Habitatschutzrecht rechtswidrig und nicht vollziehbar sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Auf welche konkreten Mängel beziehungsweise nachbesserungsbedürftigen Belange wurde nach Ansicht des Senats im Hinweisbeschluss (BVerwG 7 A 14.12) vom 02.10.2014 vom Bundesverwaltungsgericht hingewiesen? Siehe dazu: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?lang=de&ent= 021014B7A14.12.0. 2. Wurden zu allen unter 1. genannten Mängeln beziehungsweise nachbesserungsbedürftigen Belangen Planergänzungsunterlagen eingereicht ? Wenn nein, warum nicht und aus welchen Gründen wurde zu welchen Mängeln keine Planergänzung vorgenommen? Wer hatte diese Entscheidung getroffen? Ja. Wenn ja, a. welche konkreten Unterlagen wurden zu welchen unter 1. genannten Mängeln eingereicht? Bitte konkrete Zuordnung der Planergänzungsunterlagen zu den Randnummern des Hinweisbeschlusses angeben. Die einzelnen Unterlagen (Fachbeiträge zum 2. Planergänzungsverfahren) sind unter http://www.wsd-nord.wsv.de/Planfeststellung/Planfeststellung_Elbe/index.html veröffentlicht . In den einzelnen Unterlagen sind die jeweiligen Ausführungen den jeweiligen Randnummern des Hinweisbeschlusses ausdrücklich zugeordnet. b. wann wurden die jeweiligen Unterlagen durch wen eingereicht? Drucksache 21/8024 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Unterlagen wurden von den Trägern des Vorhabens (dem Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg und der HPA) den Planfeststellungsbehörden sukzessive bis zum November des Jahres 2015 vorgelegt. c. wer war für die Erstellung der Planergänzungsunterlagen verantwortlich ? Die Träger des Vorhabens. d. welche Behörden waren dabei eingebunden und welche Unterlagen haben sie jeweils zugeliefert? Einer regelrechten Zulieferung durch Behörden bedurfte es nicht. Die Unterlagen wurden in Abstimmung mit den zuständigen Behörden Hamburg und des Bundes erarbeitet . e. inwiefern wurden im Rahmen der Erstellung zusätzliche Gutachten erstellt? Wurden diese extern beauftragt, oder von der zuständigen Fachbehörde erstellt? Dies ergibt sich aus den einzelnen Fachbeiträgen. Siehe http://www.wsd-nord.wsv.de/Planfeststellung/Planfeststellung_Elbe/index.html. f. wurden die eingereichten Planergänzungsunterlagen durch externe Sachverständige auf Vollständigkeit und ausreichende Begründung geprüft? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, durch wen? Diese Aufgabe fällt den Planfeststellungsbehörden zu und kann nicht durch externe Sachverständige ersetzt werden. Die auf den ergänzenden Fachbeiträgen beruhenden 3. Planergänzungsbeschlüsse wurden von einer externen Rechtsanwaltskanzlei daraufhin geprüft, ob sie den gerichtlichen Bedenken im Hinweisbeschluss vom 2. Oktober 2014 gerecht werden. 3. Nach Senatsangaben wurden bereits vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.02.2017 Gespräche hinsichtlich zusätzlicher beziehungsweise alternativer Ausgleichs- und Kohärenzmaßnahmen und den dafür erforderlichen Flächen geführt. a. Aus welchen Gründen wurden bereits vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.02.2017 mit Dritten über zusätzliche beziehungsweise alternative Ausgleichs- und Kohärenzmaßnahmen und den dafür erforderlichen Flächen geführt? Aus welchen Gründen ist der Senat davon ausgegangen, dass die gemeldeten Flächen /Maßnahmen nicht ausreichen, um den Anforderungen des Habitatschutzrechts gerecht zu werden? b. Wann wurden diese Gespräche geführt? c. Wer hat an diesen Gesprächen teilgenommen? d. Wurden Gespräche mit Vertretern des Bundeslands Niedersachsen geführt? e. Wurden Gespräche mit Vertretern des Bundeslands Schleswig- Holstein geführt? f. Welche zusätzlichen beziehungsweise alternativen Ausgleichs- und Kohärenzmaßnahmen wurden dabei besprochen? g. Zu welchen Ergebnissen sind die Gesprächspartner gekommen? h. Inwiefern sind die Gesprächsergebnisse bereits verbindlich? Es gab keinen Grund, nach den mündlichen Verhandlungen am 19. bis 21. Dezember 2016 und noch vor der Urteilsverkündung Gespräche zu führen. Insofern haben keine derartigen Gespräche stattgefunden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8024 3 4. Nach Senatsangaben werde geprüft, ob die Realisierung von Teilmaßnahmen bereits 2018 oder 2019 möglich ist. a. Haben bereits Prüfungen stattgefunden, ob Teilmaßnahmen bereits 2018 oder 2019 ausgeschrieben werden können? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wie begründet der Senat seine Einschätzung, dass Teilmaßnahmen bereits 2018 oder 2019 ausgeschrieben werden können? b. Für welche Teilmaßnahmen ist nach Ansicht des Senats eine Ausschreibung in 2018 oder 2019 möglich? c. Welche Voraussetzungen sind für eine Ausschreibung in 2018 oder 2019 erforderlich? d. Für welche Teilmaßnahmen ist nach Ansicht des Senats eine Realisierung in 2018 oder 2019 möglich? e. Welche Voraussetzungen sind für eine Realisierung von Teilmaßnahmen in 2018 oder 2019 erforderlich? Diese Überlegungen sind nicht abgeschlossen.