BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/803 21. Wahlperiode 23.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 16.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Immer wieder Gefahr für Hunde in Hamburg durch Giftköder Hamburgs Hunde leben gefährlich. Die Zahl der Attacken mit Giftködern ist hoch. Wie aus einer Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering vom 6. Januar 2015 (Drs. 20/14153) hervorging, stieg die Zahl der vorsätzlich vergifteten Hunde in Hamburg in den letztem Jahren deutlich an. Noch 2011 gab es keinen einzigen Fall, 2012 waren es zwei, 2013 drei und 2014 sogar zehn Fälle, in denen Hunde vergiftet wurden. Die Zahl der gefundenen Giftköder war ebenfalls sehr hoch. Im Jahr 2012 gab es 31 Verdachtsfälle auf Fund eines Giftköders. Sowohl bei vergifteten Hunden als auch bei gefundenen Giftködern dürfte die Dunkelziffer noch einmal um ein Vielfaches höher liegen . Der Bezirk Wandsbek war besonders stark von derartigen Attacken betroffen. Täter oder Tatverdächtige konnte die zuständige Fachbehörde jedoch bisher in keinem Fall ermitteln. Dies ist erschreckend für Hamburgs Hunde und Hundebesitzer. Es braucht dringend eine Strategie gegen diese tierverachtenden Täter und handfeste Ermittlungserfolge. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Fälle beziehungsweise Verdachtsfälle von vergifteten Hunden gab es bisher im Jahr 2015 in Hamburg? Bitte nach Bezirken und Stadtteilen aufschlüsseln. 2. Womit wurden die unter 1. genannten Hunde jeweils vergiftet? Welcher Art waren die Giftköder und das Gift? Vergiftete Hunde im Sinne der Fragestellung begründen entweder gemäß § 17 Tierschutzgesetz oder gemäß § 303 StGB den Anfangsverdacht für eine Straftat. Die für die betreffenden Ermittlungen zuständige Dienststelle der Polizei hat für das Jahr 2015 bisher nachfolgende Verdachtsfälle registriert: Bezirk: Stadtteil: Art des Giftköders: Art des Giftes: Bergedorf Lohbrügge unbekannt vermutlich Rattengift Mitte Borgfelde unbekannt unbekannt Nord Langenhorn unbekannt unbekannt Barmbek-Süd unbekannt unbekannt Wandsbek Bramfeld unbekannt unbekannt 3. Wie viele Giftköder für Hunde hat die zuständige Fachbehörde in Hamburg bisher im Jahr 2015 gefunden und wo jeweils? Bitte nach Bezirken und Stadtteilen aufschlüsseln. Bei der Polizei sind nachfolgende Verdachtsfälle registriert, bei denen das Auslegen von vermuteten Giftködern ohne Schädigung eines Hundes angezeigt wurden: Drucksache 21/803 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bezirk: Stadtteil: Anzahl: Altona Sternschanze 1 Bergedorf Lohbrügge 1 Eimsbüttel Eidelstedt 1 Mitte Horn 1 Wandsbek Eilbek 1 Wandsbek 1 Wohldorf-Ohlstedt 3 Farmsen-Berne 1 4. Wie viele Täter konnten bisher im Jahr 2015 ermittelt werden und wie hoch sind die Strafen jeweils ausgefallen? Wenn keine Täter ermittelt wurden, wieso nicht? Die Polizei konnte in einem Fall einen Tatverdächtigen ermitteln. Das Verfahren ist durch die Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt worden. 5. Wie ist die genaue Vorgehensweise bei der Ermittlung von Tätern nach Auffinden beziehungsweise Meldung von Giftködern? Die Polizei trifft abhängig von den im jeweiligen Einzelfall vorliegenden Ermittlungsansätzen alle für die Aufklärung der Tat erforderlichen Maßnahmen. Dies sind insbesondere die Sicherung von Beweismitteln, die Ermittlung möglicher Tatzeugen sowie der Einsatz der Kriminaltechnik. 6. Ist der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit dem bisherigen Ermittlungserfolg zufrieden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht und was tut er beziehungsweise sie dagegen? Die Verfolgung von Straftaten ist eine der Hauptaufgaben der Polizei. Unter Berücksichtigung der vorhandenen personellen Ressourcen und der erforderlichen Prioritätensetzung ist die Erhöhung der Aufklärungsquote auch in diesem Deliktsbereich ein ständiges Ziel der Polizei. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. 7. In den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 konnte kein Tatverdächtiger ermittelt werden. Wieso hat die zuständige Fachbehörde ihre bisherige Strategie gegen Attacken mit Giftködern dennoch nicht geändert, wie in der Drs. 20/14153 unter Frage 5. angegeben? Hat die Fachbehörde vor, ihre Strategie zukünftig zu ändern? Wenn ja, wie genau und mit welchen Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht? Auf eingegangene Hinweise in Bezug auf das Auslegen von Giftködern werden durch den Hundekontrolldienst und die Polizei verstärkt Kontrollen durchgeführt. Das Tatentdeckungsrisiko ist nach den Erfahrungen der Polizei sehr gering, da die Tatausführung überwiegend völlig unauffällig geschieht und die Folgen der Tat häufig zeitlich verzögert wahrgenommen werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 6.