BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8030 21. Wahlperiode 24.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 17.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Zur Umsetzung der „Empfehlungen der Expertenkommission zur Fortschreibung der Reform der Lehrerbildung in Hamburg“ Im Januar dieses Jahres hat die Schulbehörde die „Empfehlungen der Expertenkommission zur Fortschreibung der Reform der Lehrerbildung in Hamburg “ der Öffentlichkeit vorgestellt. Derzeit beraten zahlreiche Verbände und Organisationen diese Empfehlungen und entwickeln ihre jeweiligen Stellungnahmen. Dabei ist es nicht unerheblich zu erfahren, welchen Zeitablauf der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden vorgesehen haben, in dem dieser Prozess ablaufen und zu welchem Semester die Reform dann wirksam werden soll. Ich frage den Senat: Die Empfehlungen der Expertenkommission zur Fortschreibung der Reform der Lehrerbildung in Hamburg sind im Internet veröffentlicht worden, siehe www.hamburg.de/ bsb/de/7937096. Um einen möglichst breiten Diskussionsprozess sicherzustellen, werden die für Bildung und für Wissenschaft zuständigen Behörden Kammern, Gewerkschaften, Verbände und fachöffentliche Interessenvertretungen darüber hinaus bitten, Stellungnahmen abzugeben. Auch die interessierte Öffentlichkeit ist aufgerufen, Einschätzungen abzugeben. Auf der Grundlage der Stellungnahmen werden die zuständigen Behörden die Empfehlungen der Expertenkommission bewerten, einen Vorschlag entwickeln und Senat und Bürgerschaft noch in diesem Jahr vorlegen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie genau sieht die Zuständigkeit der beiden Behörden (Behörde für Schule und Berufsbildung und Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung) bezüglich der Umsetzung der Reform der Lehrer/-innenbildung genau aus? Welche Behörde ist federführend, welche mitberatend , oder sind beide Behörden gleichberechtigt verantwortlich für die Umsetzung der Reform und in welcher Weise geschieht dieser Prozess? Lehrerbildung und deren Fortentwicklung berührt grundsätzlich die Zuständigkeit beider genannten Behörden. Daher arbeiten die für Bildung sowie die für Wissenschaft zuständigen Behörden im Rahmen ihrer vom Senat zugeschriebenen Zuständigkeiten gleichberechtigt in allen Angelegenheiten der Lehrerbildung zusammen. So haben die genannten Behörden den Auftrag zur Erstellung des Expertengutachtens gemeinsam erteilt. Sie werden auch gemeinsam die Empfehlungen der Expertenkommission bewerten, einen Vorschlag entwickeln und Senat und Bürgerschaft vorlegen. Im Übrigen siehe Drs. 21/7641. Drucksache 21/8030 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie im Einzelnen sieht der behördliche Zeitplan aus, in dem der Rücklauf der einzelnen Stellungnahmen aus Verbänden, Organisationen und weiterer Experten/-innen erfolgen kann, ebenso wie die parlamentarische Befassung in den Fachausschüssen? Bitte unter Angabe von Monat und Jahr angeben. Um Stellungnahmen bei der Bewertung durch die zuständigen Behörden einbeziehen zu können, wird empfohlen, diese Stellungnahmen bis zum 30. April 2017 abzugeben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Die Vorschläge und Kommentare können der Arbeitsstelle zur Reform der Lehrerbildung im Zentrum für Lehrerbildung Hamburg (ZLH) übergeben werden. Hierfür kann das folgende E-Mail Postfach verwendet werden: reformlehrerbildung@hamburg.de. Alle Stellungnahmen und Kommentare werden in die Meinungsbildung einbezogen. Vorgesehen ist, dass die Ergebnisse der behördlichen Prüfungen der Empfehlungen der Kommission im 2. Quartal 2017 vorliegen werden. Die zeitliche Planung der parlamentarischen Befassung obliegt der Bürgerschaft beziehungsweise ihren Fachausschüssen . 3. Ab welchem Semester genau ist seitens des Senates beziehungsweise der zuständigen Behörden vorgesehen, die Reform der Lehrer/-innenbildung umzusetzen? Die Überlegungen der zuständigen Behörden sind noch nicht abgeschlossen. 4. Wie viele Rückmeldungen aus Verbänden, Organisationen und weiterer Experten/-innen sind bisher (Stand Februar 2017) eingegangen? Bisher ist eine Stellungnahme eingegangen (Stand 17. Februar 2017).