BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8031 21. Wahlperiode 24.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 17.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Werden Eingliederungsleistungen an Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigte durch Jobcenter t.a.h. aufgrund von Haushalts-Sparmaßnahmen zurückgehalten? Laut Bundesagentur für Arbeit ist das Handlungsfeld „Langzeitleistungsbezieher /Langzeitarbeitslose aktivieren, qualifizieren und Integrationschancen erhöhen“1 die drängendste Herausforderung in der Grundsicherung. Dafür stehen zugeteilte Bundesmittel für Eingliederungsleistungen dem Jobcenter t.a.h. zur Verfügung. Um dieses zu gewährleisten wird eine sogenannte Budget-Planung für das jeweilige Haushaltsjahr durchgeführt. Diese beinhaltet jeweils die Aufteilung in Regionaldirektionen, Bundesländer sowie die einzelnen bundesweiten Jobcenter. Auch Jobcenter t.a.h. ist dementsprechend mit Schätzwerten, die keine zwingende Zuteilung bedeuten, hinterlegt. Eine Abweichung derer stellt aus diesem Grund keine Besonderheit dar. Allerdings sind es Werte, die einen kommenden Bedarf und somit eine finanziell gesicherte Haushaltsplanung aufzeigen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Schätzwerte für die jährlichen Bundesmittel werden den Jobcentern jeweils durch die Agentur für Arbeit bekannt gegeben. Schätzwerte für Personalkosten werden nicht benannt. Im Übrigen siehe Drs. 21/7691. Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch keine Zuteilung der Haushaltsmittel für 2017 erfolgt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen im Übrigen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) wie folgt: 1. Wie hoch wurden die Schätzwerte für SGB-II-Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Verwaltungskosten im Rahmen der Budget-Planung für das Haushaltsjahr 2017 angegeben und durch wen? Bitte auflisten nach: a. Gesamtbudget i. Insgesamt ii. Allgemeine Mittel iii. Flüchtlingsmittel b. Darunter Eingliederungsleistungen i. Gesamt (inklusive Flucht) ii. Allgemeine Mittel 1 Planung Geschäftsjahr 2017 vom 29.08.2016 – Bundesagentur für Arbeit Drucksache 21/8031 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 iii. Flüchtlingsmittel c. Verwaltungskosten i. Personalkosten 2. In welchem Umfang in Euro wurde den Schätzwerten nach Frage 1. entsprochen ? Bitte entsprechend der Aufzählung nach Frage 1. auflisten. Siehe Anlage 1 und Vorbemerkung. 3. Wie haben sich jeweils die Verwaltungs- und Personalkosten aus dem Jahr 2016 tatsächlich entwickelt und welche Abweichungen in Euro und Prozent haben sich somit für die eigentliche Planung in 2016 ergeben? Siehe Anlage 2. 4. Welche Auswirkungen haben die nach Frage 3. entwickelten Abweichungen für das Haushaltsjahr 2016 bei den Verwaltungs- und Personalkosten auf die „Eingliederungsleistungen Gesamt“ in 2017? Keine, Jobcenter bewirtschaftet nach den Grundsätzen der Jährlichkeit. 5. Wie viele Befristungen bei Jobcenter t.a.h. gab es im Jahr 2016 und wie viele waren ursprünglich geplant? Bitte nach Standorten, Abteilungen und sachgrundlose Befristungen auflisten. 6. Wie viele Befristungen bei Jobcenter t.a.h. wurden im Laufe des Jahres 2016 kurzfristig und zu wann angesetzt? Bitte nach Standorten, Abteilungen und sachgrundlose Befristungen auflisten. 7. Wie hoch war die Anzahl der Entfristungen bei Jobcenter t.a.h. im Jahr 2016? Bitte nach Standorten, Abteilungen und Gesamtverhältnis Mitarbeiter /-innen auflisten. Siehe Anlage 3. 8. Wie hoch ist die geplante Anzahl der Befristungen in 2017 bei Jobcenter t.a.h.? Bitte nach Standorten, Abteilungen, Geschlecht, sachgrundlosen Befristungen und Gesamtverhältnis Mitarbeiter/-innen auflisten. Die von der Bundesagentur für Arbeit personalwirtschaftlich definierte Befristungsobergrenze liegt bei maximal 70 befristeten Kräften. Eine Differenzierung im Sinne der weiteren Fragestellung erfolgt nicht. 9. Wie hoch war die Anzahl der unbefristeten Einstellungen bei Jobcenter t.a.h. im Jahr 2016 und aktuell? Bitte auflisten nach Zuweisung Bundesagentur für Arbeit und Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. Siehe Antwort zu 5. bis 7. 10. Wie hoch ist die Summe der aktuell gebundenen Mittel und im Verhältnis der „EGL gesamt“ für das Jahr 2017? Bitte auflisten nach: a. Eingliederungsleistungen Mit Stand vom 20.02.2017 sind Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 91.245.875,27 Euro für Eingliederungsleistungen gebunden, das heißt sowohl ausgezahlt als auch für künftige Auszahlungen vorgemerkt. Eine Verhältnisdarstellung kann nicht erfolgen, siehe Antwort zu 1. und 2. i. Bereits eingekaufte Maßnahmen über das REZ/Träger 1. Trainingsmaßnahmen 2. Arbeitsgelegenheiten Mit Stand vom 20.02.2017 sind für Trainingsmaßnahmen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1.659.657,33 Euro für modulare Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (in der Bezeichnung ehemals Trainingsmaßnahmen) gebunden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8031 3 Für Arbeitsgelegenheiten sind mit Stand vom 20.02.2017 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 15.830.722,35 Euro für Arbeitsangelegenheiten gebunden. ii. Geplante Maßnahmen über das REZ/Träger 1. Trainingsmaßnahmen 2. Arbeitsgelegenheiten Mit Stand vom 20.02.2017 sind Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 700.000,00 Euro für modulare Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (in der Bezeichnung ehemals Trainingsmaßnahmen) für künftige Auszahlungen vorgemerkt. Mit Stand vom 20.02.2017 sind keine weiteren Einrichtungen von Arbeitsgelegenheiten vorgesehen. b. Verwaltungskosten c. Personalkosten Im Sinne der Fragestellung gibt es im Verwaltungshaushalt keine Bindungen, die im Verhältnis zum Eingliederungshaushalt stehen. 11. Gibt es aktuell bei Jobcenter t.a.h. eine Veränderung vom eigentlichen Budget 2017 der Eingliederungsleistungen für Qualifizierungen beziehungsweise Förderungen (FbW, AVGS, Hamburger Modell und so weiter ) von Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten und sind damit Einsparungen bei den jeweiligen Eingliederungsleistungen verbunden? Wenn ja, warum? Bitte ausführlich begründen. Siehe Antwort zu 1. und 2. 12. Liegen dem Senat Kenntnisse darüber vor, dass Mitarbeiter/-innen bei Jobcenter t.a.h. dazu angehalten sind Qualifizierungen über einen Bildungsgutschein oder AVGS zurückhaltend oder gar nicht auszugeben? Wenn ja, wie bewertet und begründet der Senat dieses? Bitte ausführlich begründen. Bei den genannten Instrumenten handelt es sich um Ermessensleistungen. Der Einsatz dieser Instrumente erfolgt laut Jobcenter vor dem Hintergrund der Budgetankündigung und vorläufiger Planungsüberlegungen. Schätzwerte für SGB-II-Leistungen Gesamtbudget 256.308.923 € allgemeine Mittel 233.072.723 € Flüchtlingsmittel 23.236.200 € Eingliederungsleistungen gesamt 119.493.942 € allgemeine Mittel EGL 107.875.842 € Flüchtlingsmittel 11.618.100 € Quelle: Daten Jobcenter t.a.h. Drucksache 21/8031 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Angaben jeweils ohne KFA Plan (siehe SKA 21-5086) IST Entwicklung IST gegenüber Plan Zuteilung Verwaltungshaushalt 133.687.971 € 133.687.971 € 100,00% Umschichtung 6.488.779 € 3.000.000 € 46,23% gesamt 140.176.750 € 136.687.971 € 97,51% Ausgaben Personal 106.407.040 € 101.968.697 € 95,83% Quelle: Daten Jobcenter t.a.h. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8031 5 Anlage 2 Stand: 21.02.2017 Gesamt befr. §14 (2)* Alstertal/Rahlstedt 131 12 11 Altona 148 14 12 Altona-West 88 11 11 Barmbek 100 12 12 Bergedorf 118 7 6 Billstedt/Mümmelmannsberg 160 19 17 Bramfeld 79 8 8 Eidelstedt/Lokstedt 104 13 13 Eimsbüttel 78 10 10 für schwerbehinderte Menschen 109 9 8 Hamburg-Nord 120 16 16 Harburg/Süderelbe 191 22 21 Mitte 154 18 17 St. Pauli/Altstadt 60 1 1 Wandsbek 148 19 17 Wilhelmsburg 89 8 7 Außendienst 16 0 0 gemeinsamer Arbeitgeber-Service 72 1 1 IntegrationsleistungsCenter 109 4 3 Rechtsstelle 89 6 5 Service-Center 19 2 2 Unterhaltsteam 22 4 4 Zentrale 114 6 4 GESAMT 2.317 222 204 * § 14 Abs. 2 TzBfG Quelle: Daten Jobcenter t.a.h Bereich/Standort Anzahl Beschäftigte 1) nur aktiv Beschäftigte, d.h. ohne Mitarbeiter/-innen in Mutterschutz, krank ohne Bezüge, Abordnung, Elternzeit, Sonderurlaub Erhebung Personalbestand 2016 - Anzahl befristeter Beschäftigter je Bereich/Standort 1) Drucksache 21/8031 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 3 Stand: 21.02.2017 Gesamt * Entfrist. Alstertal/Rahlstedt 131 14,00 10,66 Altona 148 17,00 11,47 Altona-West 88 9,00 10,28 Barmbek 100 8,00 8,04 Bergedorf 118 13,00 11,01 Billstedt/Mümmelmannsberg 160 23,00 14,39 Bramfeld 79 10,00 12,68 Eidelstedt/Lokstedt 104 11,00 10,55 Eimsbüttel 78 8,00 10,20 für schwerbehinderte Menschen 109 11,00 10,08 Hamburg-Nord 120 18,00 15,04 Harburg/Süderelbe 191 21,00 11,01 Mitte 154 15,00 9,72 St. Pauli/Altstadt 60 4,00 6,64 Wandsbek 148 15,00 10,15 Wilhelmsburg 89 15,00 16,87 Außendienst 16 0,00 0,00 gemeinsamer Arbeitgeber-Service 72 2,00 2,78 IntegrationsleistungsCenter 109 3,00 2,75 Rechtsstelle 89 6,00 6,77 Service-Center 19 0,00 0,00 Unterhaltsteam 22 0,00 0,00 Zentrale 114 1,00 0,88 GESAMT 2.317 224 9,67 * Ø-MAK (Mittelwert 2016) Quelle: Daten Jobcenter t.a.h Bereich/Standort Anzahl Beschäftigte in % Erhebung Personalbestand 2016 - Entfristungen je Bereich/Standort 1) 1) nur aktiv Beschäftigte, d.h. ohne Mitarbeiter/-innen in Mutterschutz, krank ohne Bezüge, Abordnung, Elternzeit, Sonderurlaub, inkl. Trägerwechsel Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8031 7 Stand: 21.02.2017 Gesamt davon BA davon FHH Alstertal/Rahlstedt 8 3 5 Altona 7 2 5 Altona-West 4 3 1 Barmbek 3 1 2 Bergedorf 0 0 0 Billstedt/Mümmelmannsberg 11 2 9 Bramfeld 5 3 2 Eidelstedt/Lokstedt 6 3 3 Eimsbüttel 6 2 4 für schwerbehinderte Menschen 12 4 8 Hamburg-Nord 11 6 5 Harburg/Süderelbe 13 4 9 Mitte 16 7 9 St. Pauli/Altstadt 5 1 4 Wandsbek 9 4 5 Wilhelmsburg 7 4 3 Außendienst 1 1 0 gemeinsamer Arbeitgeber-Service 2 1 1 IntegrationsleistungsCenter 3 2 1 Rechtsstelle 5 2 3 Service-Center 3 3 0 Unterhaltsteam 0 0 0 Zentrale 6 3 3 GESAMT 143 61 82 Quelle: Daten Jobcenter t.a.h Bereich/Standort Anzahl Beschäftigte Erhebung Personalbestand 2016 - unbefristete Einstellungen nach Trägern Drucksache 21/8031 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 8031ska_text 8031_Anlagen 8031ska_Antwort_Anlage1 8031ska_Antwort_Anlage2 8031ska_Antwort_Anlage3