BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8034 21. Wahlperiode 17.03.17 Große Anfrage der Abgeordneten Jörg Hamann, Franziska Grunwaldt, David Erkalp, Birgit Stöver, Ralf Niedmers (CDU) und Fraktion vom 17.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Überseequartier – Planungswidersprüche im B-Plan HC 15 Die Entwicklung des südlichen Überseequartiers ist der zentrale Baustein für die HafenCity. Umso mehr ist wegen dieser übergeordneten Bedeutung eine sorgfältige Planung zwingend erforderlich. Das scheint aber offensichtlich dem ausschließlich immobilienwirtschaftlichen Interesse eines Investors zum Opfer zu fallen. Die Drs. 20/14066 wurde nach einer Debatte im Haushaltsausschuss, ohne Behandlung im Stadtentwicklungsausschuss, am 22. Januar 2015 in der Bürgerschaft beschlossen. Aufgrund der zwischenzeitlich vielfältigen Einwendungen der Anwohner und der Öffentlichkeit sowie massiver Kritik aus der Fachwelt scheint das Planungsergebnis dringend überarbeitungsbedürftig zu sein. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf Grundlage von Auskünften der HafenCity GmbH – wie folgt: I. Offenes Quartier oder geschlossenes Shoppingcenter? Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) zitiert den Hamburger Senat in ihrer Anmerkung 14.1 zu Einwendungen der Anwohner: „Hamburg hat immer ein geschlossenes Center am Standort HafenCity abgelehnt . Eine nicht geschlossene einzelhandelsgeprägte bauliche Konzeption ist für das Überseequartier vor allem funktional zwingend erforderlich, um die räumliche Verknüpfung des Standortes Überseequartier mit den anderen Arealen der HafenCity über die räumliche Wahrnehmung und den Besucherund Kundenaustausch zu gewährleisten und keine Rückseiten entstehen zu lassen.“ Im Haushaltsausschuss wurde mitgeteilt, dass es völlig klar sei, dass es sich um ein offenes Konzept handele. Es sei weder ein Shoppingcenter noch sei es tatsächlich geschlossen noch sei es klimatisiert. Der Grundriss in Gehwegebene zeigt aber eindeutig ein geschlossenes Shoppingcenter. Die BSW selbst spricht in ihren Antworten auf die Einwendungen der Anwohner unter 44.3 mehrfach von Shoppingcenter. Drucksache 21/8034 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie erklärt der Senat den Widerspruch zwischen der Vorgabe und Auskunft „kein geschlossenes Center“ und der faktischen Planung eines Shoppingcenters? Es gibt keinen Widerspruch. Nutzungsmischung und ein hoher Anteil von Nicht- Handelsflächen, separate Gebäude entworfen von unterschiedlichen Architekten, grundsätzlich öffentlicher Charakter mit zeitunabhängiger Zugänglichkeit, nur teilweise Überdachung und keine Klimatisierung auf den Laufwegen im Erdgeschoss widersprechen insgesamt einer Shoppingcenter-Konzeption. Im Übrigen siehe Drs. 21/4101. II. Entwicklung der Einzelhandelsflächen im nördlichen Überseequartier Ein Ziel der überschnellen Entscheidung für eine neue Planung war die Beförderung der desolaten Situation des nördlichen Überseequartiers. Im Haushaltsausschuss wurde auf die Frage, wie verhindert werden solle, dass der Nordteil noch immer mehr abfällt und wie der Nordteil dann seiner vorgesehenen Verbindungsfunktion auch gerecht werden solle, geantwortet, dass es völlig klar sei, dass die Eigentümer des nördlichen Teils des Überseequartiers an diesen Verhandlungen beteiligt seien, sie seien ja auch die Verkäufer des südlichen Grundstücks und damit hätten sie sich ja auch intensiv Gedanken gemacht über die Langfristigkeit der Frage der Integration von Nord- und Südteil, weil natürlich diese Frage der Frequenzen und der Einzelhandelsnutzung in besonderem Maße auch Teil der Werthaltigkeit dieses Investments sei. Nun lässt sich feststellen, dass die Verkäufer des südlichen Stücks auch die Investments im nördlichen Teil verkauft haben und insoweit eben kein eigenes langfristiges Interesse am Gelingen des Nordteils haben, sondern ausschließlich an der Optimierung des Südteils. Die Investoren des Südteils haben auch keine Vorschläge zu einem gemeinsamen Quartiersmanagement, das den Nordteil einbindet. Aus dem aktuellen Verkehrsgutachten ergeben sich schließlich Kfz-Frequenzen , die für die Überseeallee fast eine Verdreifachung darstellen. Die Trennung der beiden Teile des Überseequartiers wird so verschärft und eben nicht überwunden. Das GFK-Gutachten zum Bebauungsplan prognostiziert für das nördliche Überseequartier einen Umsatzrückgang für Einzelhandelsbranchen von über 10 Prozent. Ein solcher Umsatzverlust bedeutet das Aus für die Einzelhändler . Nach Auffassung anderer Gutachten ist der Verlust sogar noch größer. 2. Wie will der Senat diesen Zielkonflikt auflösen und den nördlichen Bereich nicht weiter abfallen lassen, sondern verbessern? Es gibt keinen Zielkonflikt. Der Nordteil des Überseequartiers ist an langfristige und auch professionelle Bestandshalter veräußert worden. Es besteht kein Zweifel, dass die Interessen dieser Bestandshalter sich in der zukünftigen Entwicklung wiederfinden lassen. Umgekehrt hat der Südteil des Überseequartiers ein erhebliches Interesse an der erfolgreichen Weiterentwicklung des Nordteils des Überseequartiers, weil darüber Verknüpfungen zur Speicherstadt (Weltkulturerbe), der City, dem Maritimen Museum und so weiter gewährleistet werden. Eigentumsbezogene Identität von Bauherr und Boden ist dafür nicht zwingend geboten. Die Breite der Überseeallee bleibt, gemessen an den vormaligen Planungen, in städtebaulicher und verkehrlicher Hinsicht unverändert (es entfällt lediglich ein Linksabbieger in die Tiefgarage Nördliches Überseequartier). Die Querung der Überseeallee Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8034 3 auf der Achse Überseeboulevard wird aufgrund des Verkehrsaufkommens künftig durch eine Fußgängerampel mit Mittelinsel unterstützt. Bei der Bemaßung des Straßenraumes zwischen nördlichem und südlichem Überseequartier wurde bewusst auf eine moderate Breite geachtet, wodurch eine verbindende Wirkung zwischen nördlichem und südlichem Überseequartier erreicht wird. Es ist zu erwarten, dass diese Verbindungswirkung durch das einheitliche Freiraumkonzept gestärkt wird. Die Wirkungsanalyse Einzelhandel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens HafenCity 15 erarbeitet worden ist, stellt keineswegs eine pauschale Umsatzumverteilung (von 10 Prozent, die sich lediglich auf einzelne Branchen beziehen) zu Ungunsten des nördlichen Überseequartiers fest. Vielmehr konstatiert die GfK, dass das nördliche Überseequartier erheblich von der Passantenfrequenzsteigerung nach Fertigstellung des südlichen Überseequartiers profitieren wird. Dieser zu erwartende Effekt wurde im Rahmen einer Wirkungsanalyse nicht abgebildet, da er nicht genau zu prognostizieren ist. Die GfK nennt weitere Punkte, von denen das nördliche Überseequartier profitieren beziehungsweise anhand derer es zumindest nicht schlechter gestellt wird: • Der Überseeboulevard ist Teil der Hauptfußwegeverbindung zwischen bestehender Innenstadt (Domplatzachse), dem zentralen Bereich der HafenCity und in der Fortsetzung der Elbpromenade am Chicagokai. Der direkte Lauf zwischen diesen beiden wichtigen Innenstadtlagen führt unmittelbar über den Überseeboulevard durch das nördliche Überseequartier und könnte diesen eher stärken. • Erst mit Fertigstellung des südlichen Teils erlangt das Überseequartier die zentrale Versorgungsfunktion für die HafenCity, die ihm mit dem Masterplan zugedacht wurde. Die Funktionsmischung im südlichen Teil generiert ein zusätzliches Potenzial mit entsprechenden Publikumsfrequenzen im zentralen Bereich des Stadtteils HafenCity, das bei dem heutigen Angebotsumfang nur sehr eingeschränkt möglich wäre, beispielsweise aufgrund mangelnder Breitenwirkung. • Angebote des täglichen Bedarfs (Frische- und Biomärkte) verbleiben aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit Unibail-Rodamco in jedem Fall im nördlichen Überseequartier, das so in einer wesentlichen Funktion der Nahversorgung nicht an Bedeutung verlieren wird. III. Vergrößerung der Geschoßflächen gegenüber der Drs. 20/14066 Gemäß Drs. 20/14066 errechnet sich für das südliche Überseequartier eine Gesamtgeschossfläche von 228.000 m2 gegenüber der alten Planung mit 198.000 m2. Diese Veränderung wird erklärt durch Erweiterung der Nutzflächen in das Warft-Geschoss und weitere Grundstücksteile. Bei der öffentlichen Plandiskussion im Kesselhaus am 7. Dezember 2015 lag ein Bebauungsplan ohne Höhenangaben und ohne Angaben zu GRZ oder GFZ aus. Er wies die San-Francisco-Straße nicht als überbaubar aus. Senatsvertreter erklärten am 7. Dezember 2015, dass gegenüber der alten Planung die Änderungen in der städtebaulichen Grundstruktur nach der Projektneuordnung im südlichen Überseequartier überschaubar seien. Die Überseeallee und die Nord-Süd-Achse (Überseeboulevard) blieben unverändert. Zusätzlich entstünden im Einzelhandelsschwerpunkt Ost-West-Verbindungen , die Laufbeziehungen in alle Richtungen ermöglichten. In der Sitzung der Kommission für Stadtentwicklung am 11. Januar 2016 erklärten Senatsvertreter, dass die größte Veränderung gegenüber dem ursprünglichen Konzept darin liege, dass das Einzelhandelsquartier, das vorher in Nord-Süd-Richtung ausgerichtet war, nun eine stärkere Ost-West- Richtung erfahren habe. Die San-Francisco-Straße ende jetzt am Einzelhandelsquartier . Außerdem wurde erklärt, dass die Geschoßfläche jetzt 260.000 m2 betrage. Drucksache 21/8034 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Im August 2016, kurz vor der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs , wird ein Nachtrag zum Dreiecks-Kaufvertrag beurkundet, der eine Gesamtgeschoßfläche von 266.871 m2 vorsieht. Es wird betont, diese Erhöhung betreffe nicht die Einzelhandelsflächen. Am 30. August 2016 beginnt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs . Es wird gegenüber der Darstellung vom 7. Dezember 2015 jetzt sichtbar: Die Überbauung der San-Francisco-Straße ist mit bis zu 15 m ü. NN ausgewiesen . „Laufbeziehungen in alle Richtungen“ sind jedenfalls nicht zum angrenzenden Quartier möglich. Der Bebauungsplanentwurf weist weder GRZ oder GFZ noch eine maximale Geschossfläche aus. Nach überschlägigen Berechnungen ist die Geschossfläche größer als 266.800 m2. An der Überseeallee ist die Höhe der Bebauung von sieben auf bis zu zwölf Geschosse ausgewiesen, alle Hochhäuser sind „dicker“ und höher geworden , ihre Positionen haben sich verändert. Die neue Höhe des Eckgebäudes Überseeallee/San Francisco-Straße zum Beispiel wird mit „Entrébildung“ begründet. Dafür wird eine massive zusätzliche Verschattung der angrenzenden privaten und öffentlichen Räume sowie zusätzliche Windbeschleunigung in Kauf genommen. „... ist es vertretbar, wenn eine ausreichende Beleuchtung der Arbeitsplätze auch durch künstliche Lichtquellen gesichert ist.“ (aus: Anm. BSW zu 14.2.3). Unibail wird Windschutz zugebilligt, Nachbarn hingegen nicht: „Windschutz ist an diesem Standort von besonderer Bedeutung, weil ... es durch die Gebäude zu erheblichen Verwirbelungs- und Beschleunigungseffekten kommt, die durch die unterschiedlichen Höhen der Gebäude ... noch deutlich verstärkt wird.” (Drs. 20/14066, Kap. 2.3). „Es ist korrekt, das hohe, vergleichsweise dicht beieinander stehende Gebäude erhöhte Windgeschwindigkeiten begünstigen. Zudem können sog. Fallwinde entstehen. Auf öffentlichen Straßenverkehrsflächen wie der Überseeallee, der San- Francisco-Straße oder der Straße Am Sandtorpark bestehen allerdings nur mäßige Ansprüche an den Windkomfort. Solange ein hinreichend problemloses Laufen (z.B. an Gebäudeecken) weitestgehend gegeben ist, bestehen diesbezüglich keine Bedenken ...” „Zwar bestehen in der HafenCity aufgrund der exponierten Lage in der Tat höhere Windlasten als in anderen Stadtgebieten, gleichwohl ist ein unzumutbarer Windkomfort regelhaft in den bislang bebauten Bereichen der HafenCity nicht anzutreffen. .....Ein spezieller Untersuchungsbedarf besteht daher nicht.” (aus: Anm. BSW zu 18.3.4). 3. Warum wurde die Gesamtgeschossfläche gegenüber der vorgelegten Drucksache erhöht? Das oberirdische Bauvolumen hat sich zugunsten der Nutzungen Büro, Wohnen, Hotel, Gastronomie und Kreuzfahrtterminal erhöht. Die Drs. 20/14066 sah mit Ausnahme des Einzelhandelsanteils keine Flächenbeschränkung vor, für Wohnnutzung jedoch einen Minimalanteil. Die Geschossfläche wurde erhöht, da die Gebäude insbesondere im Kernbereich des Plangebietes in der ersten Konzeption deutlich niedriger waren als im vorherigen Bebauungsplan vorgesehen. Unter städtebaulichen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8034 5 Gesichtspunkten war es insofern geboten, hier wieder eine sechs- bis siebengeschossige Bebauung vorzusehen, wie sie im nördlichen Überseequartier bereits realisiert ist, um den innerstädtischen Charakter des nördlichen Überseequartiers weiterzuführen . Aufgrund der Lage im Kern des südlichen Überseequartiers ist keine zusätzliche Verschattung der Nachbarschaft beziehungsweise der Wohnnutzungen innerhalb des Plangebietes zu erwarten. Die Erhöhung der Flächen für publikumsorientierte Nutzungen – ohne dass das Maß an Einzelhandelsflächen erhöht wird – kann somit zu einer höheren Lebendigkeit, auch außerhalb der üblichen Einzelhandels-Öffnungszeiten, führen. 4. Warum geschieht dies, offensichtlich ohne Verpflichtung seitens der Freien und Hansestadt Hamburg aus dem Vertrag von 12/2014, obwohl dies eine Belastung der angrenzenden privaten und öffentlichen Räume hervorruft? Die Erhöhung von Geschossflächen ist im Einvernehmen mit der Freien und Hansestadt Hamburg aus denen in der Antwort zu 3. beschriebenen Gründen vorgenommen worden. Dies ist nicht mit einem negativen Einfluss auf umliegende Räume gleichzusetzen . Die Erhöhung von Gebäuden fand hauptsächlich im Kernbereich des südlichen Überseequartiers statt. Die Aussage, die Bebauungshöhe falle nun mit bis zu zwölf anstatt sieben Geschossen aus, beschreibt die Inhalte der Planung nicht zutreffend. Tatsächlich wurde die Höhe der Nordwestseite des Gebäudes „A“ an der Kreuzung Überseeallee/Am Sandtorpark angepasst, um die Höhe des nördlich benachbarten Gebäudes, in dem sich (mit Blick auf die Besonnung) Büronutzungen befinden, aufzunehmen. Im Gebäude „A“ wird damit eine gute Belichtung für die von Büro in Wohnen gewandelte Nutzung geschaffen. Nur diese Nordwestecke des südlichen Überseequartiers liegt mit circa 6,5 m etwa zwei Geschosse über der bisherigen Planung. Die Auswirkungen auf die Besonnung des Gebäudes „Baugemeinschaft Hafenliebe“ wurden mittels Verschattungssimulation untersucht und durch die für Stadtentwicklung zuständige Behörde als verträglich im Sinne der DIN 5034 bewertet. Davon unbenommen zeigt die Verschattungsstudie , dass die Besonnung des Wohngebäudes „Hafenliebe“ nur unwesentlich beeinträchtigt wird, weil der Abstand zur Wohnbebauung erheblich ist und die höhere Bebauung nur den östlichen Sonneneinfall am Morgen (bis etwa 10 Uhr) betrifft, gerade aber die Qualität der Süd- und Westbesonnung von der Bebauung des südlichen Überseequartiers unberührt bleibt. Gleichzeitig sinkt die Höhe des Gebäudes „A“ in Richtung Süden und liegt gegenüber der dort benachbarten Wohnbebauung deutlich niedriger als im vormaligen Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 39/HafenCity 5 vom 19. Februar 2008. Durch eine Öffnung im westlichen Blockrand wird die Besonnung der Nachbarschaft hier verbessert. Die Gebäudehöhen an der Überseeallee fallen ebenfalls niedriger aus, als es im vormaligen B-Plan und in den auf dessen Grundlage erteilten Baugenehmigungen des südlichen Überseequartiers vorgesehen war. Für die Überseeallee und die San- Francisco-Straße, Straßenzüge mit Bedeutung für die Nachbarschaft, fällt die Bebauung bis auf die Nordwestecke eines Gebäudes niedriger aus. 5. Wie wird dies gegenüber dem Quartier gerechtfertigt? Am Standort Überseequartier war seit jeher eine dichte Mischnutzung vorgesehen. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 6. Warum enthält der Bebauungsplanentwurf keine Grenzwerte für Geschossflächen? Um den Bauherren möglichst präzise an die in den Workshopverfahren definierte Höhe der Gebäude zu binden, ist im Bebauungsplanentwurf eine Mischung von Geschosszahlen und der Höhe baulicher Anlagen festgesetzt. Das Gesamtmaß der baulichen Nutzung ergibt sich hieraus. Die zusätzliche Festsetzung einer Geschossflächenzahl ist daher nicht erforderlich. 7. Warum wird dem Investor Windkomfort zugebilligt, den anderen städtischen Räumen im Gebiet jedoch nicht? Drucksache 21/8034 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Das südliche Überseequartier ist in Fortsetzung des nördlichen Teils als offenes Stadtquartier mit gleichzeitig dichter Nutzungsmischung konzipiert. Neben Wohn-, Büro- und Hotelnutzungen wird es geprägt durch das integrierte Kreuzfahrtterminal und stark öffentlichkeitsbezogene Einzelhandels-, gastronomische und Freizeitnutzungen . Aufgrund der besonderen naturräumlichen Bedingungen in Verbindung mit der hohen gesamtstädtischen Bedeutung einer durchgehend attraktiven Freiraum- und Aufenthaltsqualität in Verbindung mit der geplanten öffentlichen Nutzung und dem geplanten Einzelhandel wurde ein Witterungsschutz zugelassen. 8. Wurden Windkomfortgutachten zur Prüfung mit einbezogen und wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Gebäudekubaturen bieten aufgrund der Hauptwindrichtung und hinsichtlich Höhe (Fallwinde) oder Form (Abrisskanten) keinen Anlass, im direkten Umfeld des Plangebietes außergewöhnliche Verschlechterungen anzunehmen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden daher keine gesonderten Gutachten erstellt. IV. Verkehr zum Teil fast verdreifacht – Garagenzufahrten im Bereich von Kleinkinder-Wegen Die Verkehrsprognose des Büro Argus lag zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans noch nicht vor. Sie erschien erst am 10.November 2016. Im Vergleich zu Prognosen aus 2008 bedeutet die neue Planung einen Anstieg der Kfz-Aufkommen je Tag, in der Überseeallee zum Beispiel von 5.800 Kfz/Tag auf 16.300 Kfz/Tag. Dies bedeutet eine erhebliche Erhöhung der Belastung der Anwohner und Passanten mit Lärm, Feinstaub und Gefährdung insbesondere der Kinder. Das große Verkehrsaufkommen für die Garage des Überseequartiers Süd könne, so die Erläuterung von Senatsvertretern am 29. Dezember 2016, nicht ausschließlich am Nordostbereich des Überseequartiers Süd abgewickelt werden. Notwendig sei die Verkehrsführung über weitere Zu- und Ausfahrten im westlichen Grundstücksbereich. Ein aktuell von der HCH übergebener Plan weise in der Hübnerstraße die einzige Ausfahrt für Lkws und Busse aus. Damit erfolgt eine große Belastung mit Verkehr, insbesondere auch Lkw- Verkehr, in einem Bereich, der zwei Kindergärten, eine Grundschule, zwei Projekte mit vielen Kindern und einen öffentlichen Kinderspielplatz umfasst. 9. Wurde die Verkehrserwartung in die Planung des Bebauungsplans HafenCity 15 einbezogen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Das Verkehrsgutachten südliches Überseequartier lag dem Bebauungsplanentwurf als Abwägungsmaterial zugrunde. Überprüft wurde, ob durch eine Zunahme oder Verlagerung der Verkehre zusätzliche Straßenverkehrsflächen erforderlich werden würden. Dies war nicht der Fall. Die prognostizierten Verkehrsmengen können in den festgesetzten Verkehrsflächen abgewickelt werden. 10. Welche alternativen Lösungen im Hinblick auf die Vermeidung erhöhter Verkehrsbelastung wurden untersucht? Die Annahme, die Verkehrsbelastung erhöhe sich aufgrund der Realisierung des südlichen Überseequartiers erheblich, ist nach derzeitigem Stand nicht zutreffend. Eine Gegenüberstellung der letzten größeren Verkehrsprognose „HafenCity 2030“ (Stand Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8034 7 11/2010) mit den Werten der Verkehrsuntersuchung zum südlichen Überseequartier (Stand 10/2016) weist eine äußerst geringfügige Steigerung des durch das Überseequartier erzeugten Kfz-Verkehrs von durchschnittlich 21.802 Kfz/Werktag (Szenario 2030 mit Stand 11/2010) auf durchschnittlich 24.334 Kfz/Werktag (Verkehrsuntersuchung Südliches Überseequartier mit Stand 10/2016) auf. Dabei noch nicht berücksichtigt sind die deutlich verbesserte ÖPNV-Einbettung in das U- und S-Bahn-Netz (mittels U4 und durch den Umsteigeknoten U-/S-Bahn Elbbrücken) sowie die gegenüber anderen Gebieten wesentlich geringere Bedeutung des motorisierten Individualverkehrs in der östlichen HafenCity. Alternativer Lösungsansätze bedurfte es nicht. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. 11. Wie wurden Wege der Kinder in der Planung berücksichtigt? Grundsätzlich werden bei allen Verkehrsplanungen in der HafenCity die Bedürfnisse von Kindern berücksichtigt. Auf die Fußgängerführung und -sicherheit in den Bereichen der westlich gelegenen Kindertagesstätten und der Grundschule hat die neue Planung des südlichen Überseequartiers jedoch keine direkten Auswirkungen. Die Straßenquerschnitte werden nicht verbreitert, die zulässigen Geschwindigkeiten nicht erhöht. Alle wichtigen Fußwegeverbindungen, die Straßen mit Kfz-Verkehr queren, sind nach wie vor durch Fußgängerampeln gesichert. Die Hübenerstraße und die Straße Am Dalmannkai werden nur unwesentlich mehr belastet, sodass eine gefahrlose Querung der Fahrbahnen in der wichtigen Nord-Süd- Richtung möglich ist. Die Kreuzung Am Dalmannkai/Überseeallee/Am Sandtorpark/ San-Francisco-Straße kann ampelgesichert gequert werden. Der Spielplatz im Grasbrookpark kann von der Kita Am Dalmannkai wie bisher über die ampelgesicherte Kreuzung, über die Wegeverbindung mit Gehrecht westlich des Heizwerks sowie über die Nebenflächen der Straße Am Großen Grasbrook verkehrssicher erreicht werden. Die Verkehrsbelastung der Straßen Am Kaiserkai und Am Dalmannkai wird sich gemäß Verkehrsuntersuchungen mit Eröffnung des südlichen Überseequartiers nicht wesentlich ändern. V. Überbauung der San-Francisco-Straße und Sonntagsöffnung Gemäß Text der Drs. 20/14066 soll die San-Francisco-Straße unterbaut werden , tatsächlich sieht die Planung eine Überbauung vor. Die Flächen auf der Überbauung sind für Behinderte nicht ohne Aufzug zugänglich. Aus dem Masterplan, Kap. 1.4: „Das herausragende Potential der HafenCity ist die Verbindung der Innenstadt zum Hafen und zur Elbe…“ Aus dem Masterplan, Kap. 2.4 zum Bereich „Westlich Magdeburger Hafen“: „Städtebaulich ist eine Struktur zu entwickeln, die vielfältige Durchwegungen und Blickbeziehungen zur Elbe ermöglicht.“ Die Überbauung widerspricht diesen Zielen des Masterplans. Die Handelskammer schrieb dazu am 29. Februar 2016 an die BSW: „Die vorgesehene bauliche Verbindung der Gebäudekomplexe .... unterhalb der hierauf 14 m ü. NN in Höhe des 1. Obergeschosses geführten San- Francisco-Straße sehen wir jedoch sehr kritisch. Diese Gestaltung, mit der die wesentlichen Teile der Fußgängerflächen im Erdgeschoss überbaut werden , steht im Widerspruch zum städtebaulichen Konzept des offenen Centers , das maßgeblich für die Auswahl des Entwicklers Unibail-Rodamco war. Die Argumentation, dies erleichtere die Verknüpfung mit dem Kreuzfahrtterminal , ist nicht nachvollziehbar, denn eine Verknüpfung wäre auch auf andere Weise möglich. Vielmehr verstellt die in Hochlage geführte San-Francisco- Drucksache 21/8034 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Straße den direkten Blick zur Norderelbe und vergibt damit die einzigartige Lagequalität des Standortes. Zudem lassen sich im Bereich der vorgesehenen Rampe keine Zugänge zu den Erdgeschossflächen schaffen. Hinzu kommt, dass der hier entstehende Gebäudekomplex spätere Nutzungsänderungen kaum zuließe, so dass dies den Kriterien einer nachhaltigen Stadtentwicklung zuwiderliefe. Wir regen daher an, dass die San-Francisco-Straße ebenso wie die anderen Straßen in der HafenCity auf einem Niveau von etwa 8 m ü. NN angelegt wird.“ Als Begründung für die Überbauung werden wechselnd die „Verbesserung der Akzeptanz des Kreuzfahrtterminals“ oder die „Optimierung der Grundrissplanung “ angegeben. Nun gibt es weder ein Problem mit der Akzeptanz des Kreuzfahrtterminals, noch braucht das Kreuzfahrtterminal eine solche Anbindung, es gibt auch keine ähnlich konzilianten Zugeständnisse zur „Grundrissoptimierung“ bei anderen Bauleitplanungen in der HafenCity. Der einzige nachvollziehbare Grund ist das Bestreben nach einer Sonntagsöffnung mit der Argumentation „Anschluss an ein internationales Kreuzfahrtterminal “. Im Haushaltsausschuss erklärten Senatsvertreter, dass die Öffnungszeiten in keiner Weise Gegenstand des Vertrags gewesen seien. Es sei eindeutig so, dass es hier keine Privilegierung gegenüber Innenstadtstandorten in anderen Lagen dieser Stadt gebe. Nun ist sowohl von Behördenseite als auch aus der Politik und aus Äußerungen der Firma Unibail selbst zu hören, dass eine Sonntagsöffnung dementsprechend bewilligt werden soll. Diese würde vermutlich ausschließlich für das direkt angebundene, geschlossene Shoppingcenter gelten und wäre fatal für das nördliche Überseequartier, das sich seit Langem vergeblich um ein Sonntagsöffnungsrecht bemüht. Im Effekt bedeutet die Überbauung der San-Francisco-Straße einen großen Verlust an räumlichen Qualitäten wie „Bezug zur Elbe“ und daraus resultierender Qualität der Lage, einen Verlust an „Diffusion zum Quartier“, einen Verlust an Nachhaltigkeit zugunsten einer Sonntagsöffnung für ein geschlossenes Shoppingcenter, dass angeblich keines ist. 12. Warum entspricht die Planung nicht den Zielen des Masterplans und der Empfehlung der Handelskammer? Die Planung entspricht den Zielen des Masterplans. Dem Vorschlag der Handelskammer wurde nicht gefolgt, weil mit der Unterbauung der San-Francisco-Straße keineswegs der Zugang zur Elbe eingeschränkt sein wird. Westlich anschließend befinden sich drei Nord-Süd-Achsen mit Bezug zum Quartier, eine auf Promenadenniveau, zwei auf Warftniveau von 9,20 m NHN. Östlich schließt sich die Chicagostraße mit ebenfalls 9,20 m NHN über der Elbkante an. Aus dem Profil der Straße kann zum Beispiel nördlich der Einmündung Hübenerstraße die Elbe aus dem Straßenniveau nicht gesehen werden (bei aus Hochwasserschutzgründen dort wichtigen 9,20 m NHN Geländehöhe). Die Unterbauung der San-Francisco-Straße und die Anhebung des Niveaus von 9,20 m NHN auf maximal 15 m NHN sind aus folgenden Gründen geboten: • Die San-Francisco-Straße bleibt als Laufweg, aber ohne Verkehr, erhalten. Sie wird zu einem interessanten Anziehungspunkt für Nachbarn und Besucherinnen und Besucher, insbesondere bei Kreuzfahrtbetrieb. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8034 9 • Durch die unterirdische Verbindung zwischen Kreuzfahrtterminal und dem zentralen Gebäudeensemble, also der Bauteile D, E und F, wird eine Integrationswirkung des Überseequartiers „als Ganzes“ erreicht. Das vorher isolierte Kreuzfahrtterminal wird ebenso wie der gesamte Bauteil E mit den restlichen Flächen direkt verbunden, der Kreuzfahrtbetrieb so Teil des Überseequartiers. o Durch die verfolgte Lösung wird die wirtschaftliche Nachhaltigkeit der gesamten HafenCity gestärkt, da im Hinblick auf Kreuzfahrtpassagiere eine bessere Kaufkraftbindung durch effektive Zeitnutzung zwischen der Gepäckaufgabe und Boarding oder zwischen Deboarding und Abreise erreicht werden kann. o Ein kurzer und wettergeschützter Hotelzugang entfaltet eine Bindungswirkung für Kreuzfahrtgäste durch eine Steigerung der Attraktivität der Verbindung zwischen den Hotellagen östlich der San-Francisco-Straße und dem Kreuzfahrtterminal. Mit diesen beiden Punkten ist ein positiver Arbeitsplatzeffekt zu erwarten. o Ein besser vor Witterungseinflüssen geschützter Zugang stärkt die Verbindung von U-Bahn-Haltestelle Überseequartier und Terminal. Für Kreuzfahrtgäste wird die Anfahrt per U-Bahn komfortabler und damit eher als die Nutzung von Pkw oder Reisebussen in Betracht gezogen. o Die Lösung ermöglicht es außerdem, die Flächen des Terminals nicht zu sehr auszudehnen, da im Falle eines extrem hohen Passagieraufkommens durch Schiffsverspätungen oder vergleichbare Umstände die angeschlossenen öffentlich-privaten Flächen von Unibail-Rodamco als Pufferräume fungieren können. • Neben der Fläche für den Einzelhandel ist auch die Attraktivität von Einkaufslagen in Bezug auf Lauffrequenzen und Schaufensterabwicklungslängen hoch bedeutsam. Ein Umlauf wie in klassischen Shoppingcentern auf der Fläche des ersten OG wird aus städtebaulichen Gründen ausgeschlossen. Darum war diese Frage im EG und im Warftgeschoss zu lösen. Die unter der San-Francisco-Straße gelegenen Flächen und deren Verbindung mit den Flächen im Terminalbereich waren notwendig, um eine „kritische Masse“ zu erreichen, vor allem aber um einen ausreichend langen Lauf mit ausreichend langer Fassadenabwicklungslänge zu schaffen. Die Unterbauung besitzt daher auch eine außerordentlich hohe Bedeutung für die Qualität und Produktivität der Einzelhandelsflächen. 13. Wie will der Senat die Qualitätsverluste gegenüber dem betroffenen Quartier verantworten? Insgesamt ist eine Qualitätsverbesserung zu erwarten. Anstelle einer Zufahrt für die Logistikerschließung entsteht in der südlichen San-Francisco-Straße ein hochwertiger Stadtraum mit hohen Freiraumqualitäten und besonderem Ausblick auf das Wasser. Es entstehen neue Blickpunkte aus 14,20 m Höhe auf die Kreuzfahrtschiffe, verbunden mit einer größeren Aufenthaltsqualität („Bastion“ als Aussichtsplattform). Mit der Erhöhung entsteht zudem die Möglichkeit, einen Umlauf auf der Südseite des Gebäudes E zu realisieren. Durch die Verlagerung der San-Francisco-Straße und den Umlauf wird dieser Ort für Besucherinnen und Besucher und für Passanten hoch attraktiv, da man an keiner Stelle den Kreuzfahrtschiffen so nahe kommt wie hier – trotz ISPS-Code-Sicherung (auch international nicht). Das Terminal entfaltet so eine hohe Zugänglichkeit und Attraktivität, die durch die Betrachtung aus dem Straßenniveau durch ein Absperrgitter hindurch nicht erreicht werden kann. Mit dieser Lösung sind wiederum positive Umsatz- und Arbeitsplatzwirkungen verbunden. 14. Welche alternativen Lösungsmöglichkeiten wurden und werden geprüft? Im Rahmen des Investorenauswahlverfahrens für das südliche Überseequartier wurden vier unterschiedliche Konzepte geprüft. Dabei ging es insbesondere um die Frage , welche Investorengruppe die offenste und am besten in den Stadtgrundriss integrierbare Lösung anbietet. In diesem Kontext war der Vorschlag von Unibail-Rodamco allen anderen Konzepten überlegen. Damit ist die Prüfung abgeschlossen. VI. Sinn eines übergroßen Shoppingcenters zwischen Elbe und Innenstadt Drucksache 21/8034 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Im Sommer 2016 hat die BSW einen Workshop „Zentrenplanung in Hamburg “ mit externen und Hamburger Fachplanern veranstaltet. Bei Betrachtung des im Rahmen dieses Workshops vorgestellten Plans der Hamburger Zentren verwundert es, welchen stadtplanerischen Sinn ein Shoppingcenter in der hier geplanten Größe zwischen der Innenstadt, die von weiteren Zentren umringt ist, und den Wasserflächen der Elbe ergeben soll. Allein der Blick auf diesen Plan lässt Lkw- und Pkw-Ströme erwarten – oder ein Scheitern des Zentrums. Die unterschiedlichen Statistiken zu den erwarteten Umsatzverlusten der Innenstadt lesen sich bei Betrachtung dieses Plans anschaulicher. Neben der Problematik des Umsatzabzugs im nördlichen Überseequartier und der Innenstadt lässt die Verkehrsprognose eine erhebliche zusätzliche Belastung des erfreulicherweise familienfreundlichen Quartiers erkennen. Eine städtebauliche Glanzleistung sieht anders aus. 15. Wurden konzeptionelle Alternativen zur Vergrößerung der Einzelhandelsflächen geprüft? Siehe Drs. 20/14066. VII. Anlass der Entscheidung überholt? Das Team der Fachplaner zum Workshop „Zentrenplanung in Hamburg“ nennt das geplante Center im Überseequartier „UFO“, im Gegensatz zum Typus „Schlagader“. Der Typus UFO (Beispiel Elbe-Einkaufszentrum) existiert isoliert von einer Einbindung in einen städtischen Raum. Das gesamte Zentrum besteht aus einem Grundstück eines Eigentümers und wird von einem Center- Management betrieben. Wegeflächen innerhalb des Zentrums sind entsprechend private Flächen. Der Typus Schlagader (Beispiel Lange Reihe) befindet sich in einem stark verdichteten Gebiet mit vielen Einwohnern, Arbeitsplätzen und guter ÖPNV- Anbindung. Er ist räumlich gekennzeichnet durch Entwicklung entlang einer öffentlichen Straße mit Anschlüssen in kleine Nebenstraßen. Die Grundstücke befinden sich in kleinteilig strukturiertem Besitz. Über und neben den Einzelhandelsflächen befinden sich Gastronomie, Wohnungen und Büros. In der Nähe befinden sich meist kleine Parks oder Zugang zu Alster oder Elbe. Diese Zentren dienen sowohl der Nahversorgung der unmittelbaren Nachbarschaft als auch größeren Einzugsgebieten bis hin zu Touristen aus aller Welt. Das alte Konzept enthielt einen Boulevard als Hauptachse wie im Modell „Schlagader“. Mit der San-Francisco-Straße und der New-Orleans-Straße war eine kleinteilige Grundstücksvergabe möglich, wie vom Masterplan vorgesehen . Ein zentrales Management für die Einzelhandelsflächen, übergreifend für nördliches und südliches Überseequartier, ist eine innovative Idee, die auch in anderen Städten erprobt wird. Das alte Konzept (Bebauungsplan HC 5) war über Architektenwettbewerbe entwickelt und von einer breiten Mehrheit getragen. Der neue Plan widerspricht massiv wesentlichen Zielen des Masterplans, weist viele Widersprüche und mangelhafte Qualität der städtischen Räume auf und stößt im Quartier und in der Öffentlichkeit auf Kritik. Die Entwürfe wurden ohne Wettbewerbe vergeben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8034 11 Gemäß Begründung zum neuen Bebauungsplan wird erklärt, der alte Plan sei obsolet, da es den Investoren nicht gelungen sei, die Planung umzusetzen . Das Scheitern der Investoren ist jedoch nicht zwingend ein Fehler des alten Plans. Anlässlich der niedrigen Kapitalmarktzinsen und der wachsenden Einwohnerzahl Hamburgs stehen Investoren für attraktive Grundstücke bereit. Das hier betroffene Grundstück ist ein Filetstück in bester innerstädtischer Wasserlage . 16. Ist in Kenntnis der heutigen Rahmenbedingungen die Fortschreibung der ursprünglichen Planung möglich? Wenn nein, warum nicht? Die Einschätzung der negativen Umsetzungsperspektive für die ehemalige Planung (B-Plan Hamburg-Altstadt 39/HafenCity 5) ist in der Drs. 20/14066 sowie der Begründung zum Bebauungsplanentwurf HafenCity 15 ausführlich beschrieben und beruht maßgeblich auf den ökonomischen Randbedingungen der Entwicklung des Projekts. Die negative finanz- und nutzungsseitige Entwicklung des Projektes veranlasste die Freie und Hansestadt Hamburg und Groß & Partner Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH ab 2013 zur Suche eines neuen Investors, der das Projekt „Südliches Überseequartier“ konzeptionell und ökonomisch tragfähig und nachhaltig realisieren kann.