BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8039 21. Wahlperiode 28.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 20.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Aktueller Stand der Hafen-Westerweiterung (III) – Warum hat der Senat bisher keine Anordnung zur sofortigen Vollziehung erteilt? Gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Westerweiterung des EUROGA- TE Container Terminals und zur Erweiterung des Drehkreises wurde eine Sammelklage mehrerer Kläger erhoben. Solange die aufschiebende Wirkung der Klage anhält, kann der Ausbau insbesondere des Drehkreises nicht baulich vollzogen werden.1 Eine sofortige Vollziehung hat die zuständige Behörde bisher nicht angeordnet, obwohl der Drehkreis aus Sicht der Wirtschaftsbehörde absolute Priorität bei diesem Projekt habe.2 Dabei steht diese Maßnahme mit der Elbvertiefung und somit der Wettbewerbsfähigkeit des Hafens im engen Zusammenhang. Für die Beantragung des sofortigen Vollzugs sind eine zeitnahe finanzielle Realisierbarkeit und eine detaillierte Planung des Projektablaufs erforderlich. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Warum erfolgte zu Beginn der Planungen keine Trennung zwischen den zwei Teilprojekten Westerweiterung des EUROGATE Container Terminals und der Erweiterung des Drehkreises? Flächenherrichtung, Uferbefestigung und Drehkreisherstellung sind technisch und planerisch integral miteinander verwoben, weshalb sie auch zu einem Projekt verbunden wurden. 2. Inwieweit hat die zuständige Behörde die Voraussetzung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung für die Maßnahmen Westerweiterung EUROGATE Container Terminal und Erweiterung des Drehkreises gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung geprüft? Was sind die Ergebnisse ? 3. Hat die Behörde mittlerweile einen Antrag auf sofortige Vollziehung gestellt? Wie ist gegebenenfalls der aktuelle Stand? 4. Warum hat die zuständige Behörde nicht bereits im Jahr 2016 die sofortige Vollziehung nach der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet? Die aufschiebende Wirkung von Klagen ist der gesetzliche Regelfall. Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung bedarf es eines besonderen Vollziehungsinteresses, das 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/7521 vom 12.01.2017. 2 Artikel „Hamburger Abendblatt“ vom 9. Dezember 2016, Zitat Sprecherin der Wirtschaftsbehörde : „Der Drehkreis hat absolute Priorität bei diesem Projekt.“ Drucksache 21/8039 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 über das Interesse, das der Umsetzung generell innewohnt, hinausgeht. Insoweit erfolgt eine Prüfung, sobald ein entsprechendes Begehren der Vorhabensträger die zuständige Behörde erreicht hat. Dies ist bislang nicht der Fall. 5. Hat die zuständige Behörde das öffentliche Vollzugsinteresse hinreichend geprüft und eine entsprechende Argumentation für die Anordnung der sofortigen Vollziehung vorbereitet? a. Wenn ja, inwieweit können die Erweiterung des Drehkreises und die Westerweiterung des EUROGATE Container Terminals zur Begründung des öffentlichen Interesses herangezogen werden? b. Wenn nein, warum nicht? Für die zuständige Behörde steht außer Frage, dass Westerweiterung und Drehkreis im öffentlichen Interesse liegen. Die Einzelheiten betreffen das beim Verwaltungsgericht Hamburg anhängige Verwaltungsstreitverfahren. Zu laufenden gerichtlichen Verfahren äußert sich der Senat inhaltlich nicht. Im Übrigen siehe Antworten zu 11. a. bis 12. 6. Welche Auswirkungen hätte eine Trennung des „Teilprojektes“ Erweiterung des Drehkreises von der Erweiterung des EUROGATE Container Terminals? Die Trennung der Maßnahme Erweiterung des Drehkreises von der Maßnahme Erweiterung des Container Terminals Hamburg würde eine Änderung des festgestellten Planes bedeuten. Zumindest für den herausgelösten Teil müsste ein neues Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. 7. Auf welchem Stand sind die Entwurfsplanungen und die Ausschreibungsunterlagen für die Erweiterung des Drehkreises durch die zuständige Stelle, die seit 2013 vorliegen sollen? Welche Schritte und Unterlagen müssen in welchem Zeitrahmen noch unternommen beziehungsweise fertiggestellt werden? 8. Wann soll eine Ausschreibung für die Drehkreiserweiterung erfolgen und kann nach einer Anordnung der sofortigen Vollziehung aufgrund des Vorbereitungsstandes sofort mit der Ausschreibung begonnen werden? 9. Auf welchem Stand sind die Entwurfsplanungen und die Ausschreibungsunterlagen für die Westerweiterung des EUROGATE Container Terminals durch die zuständige Stelle, die seit 2013 vorliegen sollen? Welche Schritte und Unterlagen müssen in welchem Zeitrahmen noch unternommen beziehungsweise fertiggestellt werden? 10. Wann soll eine Ausschreibung für die Westerweiterung des EUROGATE Container Terminals erfolgen und kann nach einer Anordnung der sofortigen Vollziehung sofort mit der Ausschreibung begonnen werden? Siehe Drs. 21/7521. 11. Welche Vorbereitungen und Vorplanungen zum konkreten Bauablauf sind bisher a. im Planfeststellungsbeschluss getroffen worden, b. außerhalb des Planfeststellungsbeschlusses getätigt worden? c. Seit wann gab es welche Planungen unter Federführung welcher zuständigen Stelle? Der Planfeststellungsbeschluss stellt den Bauablauf in seinen Grundzügen, wie im Erläuterungsbericht des Antrags dargestellt, fest. Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde eine Konkretisierung der Bauabläufe durch den Vorhabensträger HPA vorgenommen . Im Übrigen siehe Antwort zu 7. bis 10. 12. Wie ist der Zeitplan vom Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde ab Genehmigung der Maßnahme? Wie lange wird es aus Sicht Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8039 3 der zuständigen Behörde dauern, bis dann die Erweiterung des Drehkreises realisiert ist? Nach Vorlage eines vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses und ab Baubeginn der Gesamtmaßnahme ist gemäß den Planfeststellungsunterlagen von einer Bauzeit von circa sechs Jahren auszugehen. Die Erweiterung ist des Drehkreises ist Teil des genehmigten Bauablaufes. Die Fertigstellung hängt vom Bauverlauf ab. 13. Derzeit geht der Senat von Kosten in Höhe von fast 300 Millionen Euro3 im Rahmen der „aktuellen Kostenermittlung“ für die Westerweiterung aus. Ist diese Planung noch aktuell? a. Wenn ja, aus welchen Einzelbeträgen setzen sich die Gesamtkosten zusammen? b. Wenn nein, wie ist der aktuelle Stand der Gesamtkosten der Maßnahme ? c. Wie verteilen sich die Kosten auf die Teilprojekte Erweiterung des Drehkreises und Westerweiterung des EUROGATE Containerterminals ? Siehe Antworten zu 1. und 15. bis 17. 14. Die erste Kostenschätzung belief sich auf über 232 Millionen Euro. a. Auf welche Planungen bezieht sich die erste Kostenermittlung? b. Seit wann gibt es welche Änderungen bezüglich der Gesamtkosten (bitte begründen und jährlich seit Beginn der Planungen bis 2017 darstellen)? 15. Wie viele Mittel sind in 2017/2018 und bis 2022 für das Projekt Westerweiterung vorgesehen?4 (Bitte jahresweise darstellen.) 16. Welche Vorkehrungen wird der Senat treffen, um weitere Kostensteigerungen bei der Westerweiterung zu vermeiden? 17. Welche der vorgenannten Kostensteigerungen sind durch Verzögerungen im Projektablauf entstanden und welche sind durch Mängel in der Planung begründet? Die Kostenplanung der HPA im Bereich der allgemeinen Hafeninfrastruktur sieht für das Projekt in den Jahren 2017 bis 2022 folgende Summen vor: Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 150 3.000 52.075 49.287 47.033 82.698 Angaben in TEUR, Grundlage: Mittelfristige Finanzplanung der HPA 2017 – 2023 Zur Entwicklung der Kosten bei dem in seiner Konfiguration unveränderten Projekt siehe Drs. 20/7395, Drs. 20/10595 und Drs. 21/2368. Im Übrigen hat der Senat mit Drs. 20/6208 das Kostenstabile Bauen eingeführt, dessen Prinzipen auch bei diesem Projekt angewendet werden. 18. Warum wird Bürgermeister Scholz am 9. Februar 2017 nicht in Hamburg sein, wenn das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Fahrrinnenanpassung erwartet wird? Welcher Termin ist wichtiger? Der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg hat am 9. Februar 2017 an der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder teilgenommen. Im Übrigen siehe Drs. 21/7354. 3 Vergleiche Drs. 21/2368 Anlage 8, Seite 13 vom 22.12.2015. 4 Vergleiche Drs. 21/2368 Anlage 1, Seite 5 folgende vom 22.12.2015.