BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8043 21. Wahlperiode 28.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 20.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Verlagerung der Theaterakademie (IV) – Wie ist der Stand der Dinge? Bezug Nehmend auf die Ankündigungen des Senats zum Prüfverfahren vor der Entscheidungsfindung zur Verlagerung der Theaterakademie (TAH) und des Jungen Schauspielhauses (JSch) in meinen Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/3897, 21/6407 und 21/7668 sind einige Fragen – besonders zum Thema wirtschaftlicher Vergleich – ausweichend beantwortet worden und daher unbeantwortet geblieben, zumal der Senat hier lediglich auf einen „ausführlichen Abwägungsprozess“ verweist. Demgegenüber verwies der Senat in der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/3897 darauf: „Zurzeit stimmt die Sprinkenhof GmbH den genauen jeweiligen Flächenzuschnitt ab und bereitet die Kosten- und Mietpreisberechnung vor.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Ansiedlung der Theaterakademie und des Jungen Schauspielhauses im neuen Theaterquartier am Wiesendamm, ganz in der Nähe von Kampnagel, dem Museum der Arbeit, Wiese e.G. und der Zinnschmelze, verspricht neue Impulse nicht nur für das kulturelle Leben im Bezirk, sondern für ganz Hamburg. Der Wiesendamm war bereits in früheren Planungen als nachhaltig zu entwickelnder und wünschenswerter Standort erwogen worden, von dem die beteiligten und die benachbarten Kultureinrichtungen profitierten können. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Sprinkenhof GmbH wie folgt: 1. Beinhaltete der „ausführliche Abwägungsprozess“ zur Verlagerung der TAH auch den angekündigte Kostenvergleich der konkreten Bedarfe zum Ausbau der TAH und anderer Angebote der Hochschule für Musik und Theater (HfMT) zwischen dem bisherigen Standort Gaußstraße und dem geplanten neuen Standort Wiesendamm? a) Wenn ja: Wie sieht dieser aus und was beinhaltet der vorliegende Kostenvergleich in Bezug auf die beiden Alternativen des Verbleibs der TAH in der Gaußstraße und in Bezug auf die Verlagerung der TAH an den Wiesendamm? b) Wenn die Ergebnisse noch nicht vorliegen: warum nicht? Und warum und auf welcher Basis wurde dann die Entscheidung für die Verlagerung getroffen? Siehe Drs. 21/7668. Für den Standort in der Gaußstraße liegen die für einen Kostenvergleich notwendigen belastbaren Daten nicht vor. Insofern kann kein Kostenvergleich erfolgen. Drucksache 21/8043 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Beinhaltete der „ausführliche Abwägungsprozess“ zur Verlagerung des JSch auch den angekündigten Kostenvergleich der konkreten Bedarfe zum Ausbau beziehungsweise Umzug des JSch zwischen dem bisherigen Standort Gaußstraße und dem geplanten neuen Standort Wiesendamm ? a) Wenn ja: Wie sieht dieser aus und was beinhaltet der vorliegende Kostenvergleich in Bezug auf die beiden Alternativen des Verbleibs des JSch in der Gaußstraße und in Bezug auf die Verlagerung des JSch an den Wiesendamm? b) Wenn die Ergebnisse noch nicht vorliegen: warum nicht? Und warum und auf welcher Basis wurde dann die Entscheidung für die Verlagerung getroffen? 3. Wurden die Beschlüsse der zuständigen Gremien des Deutschen Schauspielhauses und der HfMT zur Verlagerung des JSch und der TAH an den Wiesendamm ohne einen Kostenvergleich und/oder eine Wirtschaftlichkeitsprüfung beziehungsweise eine Wirtschaftlichkeitsunterlage getroffen? a) Wenn ja: Auf welcher Grundlage beziehungsweise welcher Informationen wurden die Beschlüsse gefasst beziehungsweise welche Informationen lagen den Gremien vor? b) Wenn nein: Was waren die wesentlichen Erkenntnisse des vorliegenden Kostenvergleichs und/oder der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsprüfung beziehungsweise der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsunterlage ? Die Aufgabe des Standorts resultiert aus dem Scheitern von Verhandlungen mit dem Vermieter, insbesondere zur Umsetzung technischer Baumaßnahmen. Die Realisierung am neuen Standort ist an das vorgegebene Budget des Jungen Schauspielhauses für die Miete gebunden. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgte daher unter diesem Aspekt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 1. b). 4. In Frage 1. der Drs. 21/3897 antwortet der Senat, dass als mögliche Nutzer der Theatermeile am Wiesendamm auch das Lichthof Theater und das Opernloft vorgesehen sind. a) Ist es zutreffend, dass das Opernloft und das Lichthof Theater nicht mehr Bestandteil der Planungen am Wiesendamm sind? b) Wenn ja: Warum, und wer hat das wann entschieden? c) Wenn ja: Wie ist der derzeitige Stand zur Unterbringung des Opernlofts und/oder des Lichthof Theaters und welche Konsequenzen hat die Entscheidung? d) Und wenn nein: Wie hoch werden die Kosten der Verlagerung von Opernloft und Lichthof Theater sein? Das Lichthof Theater und das Opernloft sind private Unternehmen, die sich selbständig um für sie passende Standorte und gegebenenfalls neue Lösungen bemühen. Die zuständige Behörde unterstützt sie dabei im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten. Nachdem die Option, Räume im Theaterquartier am Wiesendamm zu nutzen, mangels hinreichender räumlicher Kapazitäten von der zuständigen Behörde Anfang 2017 aufgegeben werden musste, verbleibt das Lichthof Theater bis auf weiteres an seinem eingeführten Standort in der Mendelssohnstraße 15. Das Opernloft hat zurzeit kein eigenes Haus und ist daher gegenwärtig zeitweise über eine Kooperation insbesondere im Ernst Deutsch Theater präsent. Beide Einrichtungen sind weiter mit der zuständigen Behörde im Gespräch. 5. a) Wie weit sind die Planungen zum Um- und Ausbau der jeweiligen Bestandteile der Theatermeile am Wiesendamm bereits vorange- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8043 3 schritten? Und was ist im Einzelnen geplant (beispielsweise in Bezug auf die vier in Drs. 21/3897 genannten Theatersäle et cetera )? b) Wie hoch sind die jeweiligen Kosten der Errichtung der einzelnen Teile der Theatermeile und wer trägt diese jeweils? c) Wann sollen die Planungen abgeschlossen sein? Die Planungen einschließlich der Kostenermittlung sind noch nicht abgeschlossen. Konkrete Terminvorgaben bestehen derzeit nicht. Im Übrigen siehe Drs. 21/7668.