BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8044 21. Wahlperiode 28.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 20.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Fördert der Senat die Hamburger Clubszene ausreichend? Die Hamburger Clubs sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Hamburger Musikszene und leisten in ihrer Bandbreite einen wichtigen Beitrag zur Musikstadt Hamburg. Mit der Drs. 21/2380 wurde beschlossen, die Sanierungsbedarfe der Hamburger Clubs zu ermitteln und dafür 150.000 Euro bereitzustellen. Hingegen berichtete der neue Kultursenator in der Drs. 21/7789, dass nur vier Spielstätten „Logo“, „Molotow Musikclub“, „Uebel &Gefährlich“ und „Westwerk“ für aus dem Sanierungsfonds unterstützte Baumaßnahmen in Betracht kommen und es daher „keinen Spielraum für Förderung weiterer Clubs gibt“. Gleichzeitig sehen sich die Clubs vor weiteren Herausforderungen, so etwa, wenn sie für die besucherschwachen Sommermonate Outdoor-Flächen benötigen, um attraktive Open-Air-Angebote ausrichten zu können, oder etwa, wenn es an umliegenden Tankstellen und Kiosken zu Alkoholausschänken kommt, die den Umsatz in den Clubs merklich absenken. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Die Sanierungs-, Erneuerungs- und Umbaubedarfe wie vieler und welcher Clubs wurden im Nachgang der Drs. 21/2380 evaluiert und was waren die Ergebnisse? Bitte detailliert nach Club, Sanierungs-/Umbau- und Erneuerungsbedarf sowie nach Höhe der Kosten auflisten. a) Nach welchen Kriterien wurden die vier Spielstätten „Logo“, „Molotow Musikclub“, „Uebel&Gefährlich“ und „Westwerk“ als förderungswürdig ausgewählt? b) Gab es bei den Hamburger Clubs weitere Bedarfe zur Sanierung oder zu Erneuerung und Umbau? Wenn ja: welche? Und aus welchen Gründen erhielten gegebenenfalls weitere Clubs keine Mittel zur Sanierung? c) Wer hat die Auswahlentscheidung wann getroffen? d) Wann und wie sollen die nicht aus dem Sanierungsfonds bedachten Clubs saniert, erneuert und/oder umgebaut werden? Bitte detailliert nach Club, Zeitraum, Sanierungs-/Umbau- und Erneuerungsbedarf sowie nach Höhe der Kosten auflisten. Entsprechend dem Bürgerschaftlichen Ersuchen Drs. 21/2380 wurden die Erneuerungs - und Sanierungsbedarfe sowie Baumaßnahmen der fünf Hamburger Clubs „Fundbureau“, „Logo“, „Molotow Musikclub“, „Uebel&Gefährlich“ und „Westwerk“ geprüft. Die Bedarfe waren auf Initiative des Clubkombinat Hamburg e.V. gemeldet Drucksache 21/8044 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 worden. Eine Unterstützung des Clubs „Fundbureau“ erwies sich als nicht umsetzbar: Die beabsichtigten Schallschutzmaßnahmen hätten zum Teil nicht direkt am Objekt, sondern auf einem fremden Grundstück vorgenommen werden müssen. Zudem ließ sich keine hinreichend langfristige mietvertragliche Perspektive mit dem Vermieter Deutsche Bahn sicherstellen. Das Ansinnen wurde daraufhin im Einvernehmen auch mit dem „Fundbureau“ verworfen. Folgende Maßnahmen verblieben: Logo: Instandsetzung der maroden Außenfassade Molotow: Sanierung Dachverkleidung und Lüftungsanlage Westwerk: Instandsetzung Sanitäranlagen Uebel&Gefaehrlich: Instandsetzung Sanitäranlagen. Die Kosten der einzelnen Maßnahmen inklusiver aller Prüf-, Abwicklungs- und Baunebenkosten verteilen sich wie folgt: Logo: 42.000 Euro Molotow: 27.000 Euro Westwerk: 27.000 Euro Uebel&Gefährlich: 58.000 Euro Gesamt: 154.000 Euro Bis auf 4.000 Euro des Uebel&Gefährlich wurden keine Eigenmittel eingesetzt. Das für 2016 zur Verfügung stehende Budget von 150.000 Euro wurde damit voll ausgeschöpft . Eine Erhebung weiterer konkreter Bedarfe war vor dem Hintergrund des ausgeschöpften Budgets zunächst hinfällig geworden. Im Übrigen siehe hierzu Drs. 21/7789. In Bezug auf Sanierungs-/Umbau- und Erneuerungsbedarfe weiterer Clubs sind im Jahr 2017 verschiedene Bürgerschaftsbeschlüsse über konkrete aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2020 zu finanzierenden Maßnahmen umzusetzen (Drs. 21/6761, 21/6751) beziehungsweise zu erwarten (Drs. 21/7988). Darüber hinausgehende Bedarfe weiterer Clubs werden im Falle der Drs. 21/6761 die Kulturbehörde und die „Clubstiftung“ nur dann gemeinsam identifizieren, wenn die beantragten Mittel nicht von den beispielhaft genannten Einrichtungen ausgeschöpft werden. e) Nach Auskunft der Kulturbehörde wurde der ursprüngliche Zuwendungsbescheid vom 17.10.2016 zweimal geändert (23.11.2016, 14.12.2016). Um welche Änderungen aus welchen Gründen handelt es sich jeweils? Der ursprüngliche Zuwendungsbescheid vom 17. Oktober 2016 betraf zunächst nur die vorlaufenden Planungskosten. Die Änderungsbescheide vom 23. November 2016 und vom 14. Dezember 2016 betrafen die weiteren Konkretisierungen der einzelnen Maßnahmen, wobei insbesondere die Einhaltung des Gesamtbudgets zu beachten war. 2. Befindet sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde in Gesprächen mit den Hamburger Clubs über die Suche nach Outdoor- Flächen für attraktive Open-Air-Angebote in den Sommermonaten? a) Wenn ja: Mit welchen Clubs haben bereits Gespräche stattgefunden , und wann? Und mit welchen Clubs finden noch Gespräche statt? b) Was sind die Ergebnisse dieser Gespräche? c) Wenn nein: warum nicht? d) Inwieweit kann zum Beispiel die Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH die Clubs bei der Suche nach freien Flächen für solche Outdoor- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8044 3 Angebote unterstützen, etwa durch eine Art Flächenkataster, das in Zusammenarbeit mit dem Katasteramt mögliche freie Flächen für die Clubs ausweist? Die Kulturbehörde befindet sich bezüglich der Suche nach Outdoor-Flächen für attraktive Open-Air-Angebote in den Sommermonaten stellvertretend für einzelne Clubs im Gespräch mit dem Interessenverband Clubkombinat Hamburg e.V., bei dem eine Vielzahl Musikclubs mitgliedschaftlich assoziiert ist. Die Hamburg Kreativ Gesellschaft wird von der Kulturbehörde in diese Gespräche einbezogen. Hierbei sollen auch Ideen wie ein „Flächenkataster“ – ähnlich dem in Berlin aufgesetzten „Clubkataster“ – erörtert werden. Konkrete Ergebnisse liegen noch nicht vor. Die Hamburg Kreativ Gesellschaft befindet sich zudem seit 2013 mit Vertretern der Initiative Freiflächenkultur in Gesprächen, in deren Folge in Zusammenarbeit mit Hamburger Bezirken Flächen für die Bespielung durch freie, nicht kommerzielle Initiativen in den Sommermonaten organisiert und zur Verfügung gestellt werden konnten. Begonnen wurde dieses Projekt 2014 mit einer Freifläche im Gustav-Mahler-Park, die in der Folge wegen Anwohnerbeschwerden nicht weiter für Veranstaltungen genutzt werden konnte. In den Jahren 2015 und 2016 wurden Termine für die Freilichtbühne und die KulturKapelle im Wilhelmsburger Inselpark sowie für die Freilichtbühne im Harburger Stadtpark angeboten. Diese Angebote sollen 2017 fortgeführt werden. 3. Beklagt wird ein teils gravierender Alkoholausschank (nicht zu verwechseln mit dem Alkoholverkauf) an Tankstellen und Kiosken auf dem sogenannten Kiez. a) Welche gewerberechtlichen Voraussetzungen bestehen für einen offenen Alkoholausschank? Und werden diese von Tankstellen und Kiosken im Bereich der Reeperbahn erfüllt? Für den Ausschank von Alkohol zum Verzehr an Ort und Stelle (Gaststättengewerbe) ist eine Erlaubnis gemäß § 2 Absatz 1 des Gaststättengesetzes erforderlich. Die Erlaubnis ist für eine bestimmte Betriebsart (Alkoholausschank in Verbindung mit einem Einzelhandelsgeschäft = Mischbetrieb) und für bestimmte Räume zu erteilen. Im Erlaubnis-Antragsverfahren werden die gewerberechtliche Zuverlässigkeit und die Sachkunde des Antragstellers sowie die Geeignetheit der Räumlichkeiten überprüft. Eine Reihe von Kiosken erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und verfügt über eine Erlaubnis zum Alkoholausschank in einem Mischbetrieb. Im Bezirk Hamburg-Mitte gibt es keine Tankstellen mit Alkoholausschank im Bereich des sogenannten Kiezes. b) Was gedenken die zuständigen Behörden zu unternehmen, um Verstöße gegen diese Ausschankregeln zu unterbinden? Verstöße wegen unerlaubten Alkoholausschanks, die im Rahmen von Kontrollen der Kioske festgestellt werden, werden mit den Mitteln des Ordnungsrechtes (zum Beispiel Bußgeldverfahren oder Anordnungen mit Zwangsgeldfestsetzungen) geahndet. 4. Inwieweit können die vom Bund bereitgestellten Mittel für das Reeperbahnfestival direkt oder indirekt zu einer besseren Förderung, etwa bei den Produkten Freie Musikszene oder Musikförderung (Stichwort: Live Music Account), oder zu mehr Spielraum bei der Kultur- und Tourismustaxe führen? Der Bund beteiligt sich seit 2011 regelmäßig mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit 200.000 Euro am Reeperbahn Festival. Diese Mittel werden zur Grundfinanzierung von Reeperbahn Festival (Musik) und Reeperbahn Festival Conference herangezogen – zwingend kofinanziert durch Mittel der Kulturbehörde beziehungsweise aus der Kultur- und Tourismustaxe. Für 2017 eingeworbene weitere Bundesmittel für das Reeperbahn Festival beziehen sich nicht auf diese Grundfinanzierung, sondern sind für zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Reeperbahn Festival vorgesehen. Kofinanzierungsmittel der Kulturbehörde sind hierfür nicht erforderlich. Diese vom Bund zusätzlich bereitgestellten Mittel bewirken unmittelbar eine Ausweitung der Aktivitäten des Reeperbahn Festivals und damit auch eine Stärkung des Musik- beziehungsweise Musikwirtschafts- Drucksache 21/8044 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 standorts, haben aber auf die Förderung bei den Produkten Freie Musikszene oder Musikförderung (Stichwort: Live Concert Account) beziehungsweise aus der Kulturund Tourismustaxe keinen Einfluss. a) Welche Mittel in welcher Höhe erhielt beziehungsweise erhält das Reeperbahnfestival aus der Kultur- und Tourismustaxe in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018? 2014: 460.000 Euro 2015: 445.000 Euro 2016: 445.000 Euro 2017: 460.000 Euro 2018: noch nicht beschlossen b) Welche Mittel in welcher Höhe erhielt beziehungsweise erhält das Reeperbahnfestival aus den Produkten Freie Musikszene oder Musikförderung (Stichwort: Live Music Account) in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018? Keine. c) Welche Mittel in welcher Höhe erhielten beziehungsweise erhalten die Hamburger Clubs aus der Kultur- und Tourismustaxe in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018? Bitte differenziert nach Club, Jahr und Höhe der Zuwendung auflisten. Im Jahr 2014 erfolgte eine Zuwendung an den „Nochtspeicher“ von 40.000 Euro. Im Jahr 2016 erhielt das „Birdland“ eine Zuwendung von 4.000 Euro im Rahmen der Förderung kleiner Jazzreihen. d) Welche Mittel in welcher Höhe erhielten beziehungsweise erhalten die Hamburger Clubs aus den Produkten Freie Musikszene oder Musikförderung (Stichwort: Live Music Account) in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018? Bitte differenziert nach Club, Jahr und Höhe der Zuwendung auflisten. Zur Förderung der Hamburger Clubs im Rahmen des Live Concert Account (inklusive Stiftungsmittel/Spenden) in den Jahren 2014 bis 2016 siehe Anlage. Die Förderung ab 2017 steht noch nicht fest. Live Concert Account 2014 Clubname Betrag Astra Stube 4.401,50 € Barrock 2.228,41 € Belami 1.499,63 € Club 20457 779,52 € Cotton Club 7.613,54 € Edelfettwerk 6.719,31 € Frau Hedis Tanz Kaffee 5.237,85 € Freundeskreis Jazzclub Bergedorf 1.877,58 € Freundlich & Kompetent 2.502,42 € Fundbureau 2.909,98 € Gängeviertel e.V. 1.486,47 € Grüner Jäger StPauli HH 2.257,43 € Grünspan 2.072,40 € Hafenbahnhof 2.011,47 € Hafenklang 13.871,35 € Hasenschaukel 2.446,36 € Hörbar 770,60 € Indra 1.594,81 € Inselklause 695,98 € Klubsen 4.465,59 € Knust 19.544,47 € Kulturcafé komm du 1.107,11 € Kulturhaus 73 3.598,56 € Landhaus Walter 7.266,13 € Logo 8.175,23 € Meine Kleinraumdisko 280,44 € Mobile Blues Club 293,96 € Mojo Club 6.137,14 € Molotow 8.021,29 € Moondoo 7.174,50 € Music Club Live 5.873,98 € Nachtasyl 1.400,17 € Pony Bar 1.587,33 € Prinzenbar 923,77 € Rock cafe St Pauli 1.575,62 € Stage Club 2.323,07 € Stellwerk 3.657,76 € The Old Dubliners 1.816,97 € Übel&Gefährlich 21.954,77 € Waagenbau 3.256,98 € Westwerk 1.588,54 € Gesamtbetrag 175.000,00 € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8044 5 Anlage Live Concert Account 2015 Clubname Betrag Astra Stube 2.621,05 € Barrock 3.768,44 € Belami 1.035,09 € Birdland 1.041,53 € Cascadas Bar 1.340,51 € Cotton Club 9.905,67 € Deichdiele 1.474,26 € Docks (Saal) 3.473,89 € Downtown Blues Club 6.856,35 € Frau Hedis Tanz Kaffee 4.709,75 € Freundlich & Kompetent 3.391,95 € Fundbuereau 2.786,96 € Gängeviertel e.V. 2.095,25 € Golem 3.309,13 € Good old days 1.384,41 € Grüner Jäger StPauli HH 1.594,55 € Gruenspan 2.896,48 € Hafenbahnhof 2.804,21 € Hafenklang 11.814,41 € Hanseplatte 875,80 € Happy Billard 1.193,26 € Hasenschaukel 2.737,53 € Hörbar e.V. 1.130,78 € Indra 926,43 € Inselklause 743,43 € Jazzclub Bergedorf e.V. 1.191,42 € Kleiner Donner 1.786,94 € Klubsen | Festplatz Nord 3.709,87 € Knust 17.419,80 € Kulturcafé komm du 2.202,58 € KurHotel St Pauli 672,35 € Logo 9.533,47 € Marias Ballroom 2.776,15 € Mojo Club 4.852,43 € Molotow 3.866,94 € Moondoo 5.789,89 € Music Club Live 8.211,27 € Nochtspreicher 4.039,50 € Old Dubliners 3.265,87 € Pony Bar 1.591,43 € Prinzenbar 4.540,45 € Drucksache 21/8044 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Live Concert Account 2015 Rock cafe St Pauli 4.114,24 € Stage Club 1.266,68 € Stellwerk 4.341,40 € Stubnitz Motorschiff 4.128,32 € Übel&Gefährlich 9.479,11 € Waagenbau 2.556,98 € Ziegelsaal 1.055,75 € Gesamtbetrag 178.294,94 € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8044 7 Live Concert Account 2016 Clubname Betrag Aalhaus 416,69 € Alsterschlösschen 3.300,31 € Astra Stube 4.324,39 € bajazzo Schanzenzelt 3.011,42 € Bar Italia 5.236,26 € Barrock 5.011,57 € Belami 1.662,66 € Birdland Hamburg GBR 4.677,07 € Cascadas 7.508,53 € CLUB 20457 339,21 € Cotton Club 12.413,57 € Deichdiele 385,25 € Docks (Saal) 3.113,22 € Downtown Blues Club 10.232,55 € Frapant e.V. 477,04 € Frau Hedis Tanz Kaffee 4.734,37 € Freundlich & Kompetent 4.980,03 € Fundbuereau 3.170,46 € Gängeviertel e.V. 3.506,68 € Golem 5.013,82 € Grüner Jäger StPauli HH 2.618,55 € Gruenspan 5.810,99 € Hafenbahnhof 2.814,81 € Hafenklang e.V. 12.713,36 € Happy Billard 1.409,97 € Hörbar e.V. 1.214,42 € Inselklause 1.032,97 € Jazzclub Bergedorf e.V. 1.913,10 € Komet Musik Bar 611,37 € Klubsen | Festplatz Nord 5.816,49 € Knust 18.635,21 € Kulturcafé komm du 2.872,19 € Kulturhaus 73 961,87 € Logo 10.628,30 € Marias Ballroom 5.097,93 € Mobile Bluesclub 1.867,21 € Molotow 14.597,08 € Monkeys Music Club 949,98 € Moondoo 7.030,86 € Nochtspreicher 4.021,21 € Old Dubliners 3.847,01 € Pony Bar 1.765,82 € Drucksache 21/8044 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Live Concert Account 2016 Prinzenbar 4.053,38 € Rock cafe St Pauli 2.888,24 € Rotbuche 2.230,08 € Stage Club 1.315,70 € Stellwerk Hamburg e.V. 2.762,13 € Stubnitz Motorschiff 7.357,37 € Übel&Gefährlich 12.469,65 € Waagenbau 2.863,98 € Westwerk 523,48 € Ziegelsaal 995,22 € Gesamtbetrag 229.205,06 € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8044 9 8044ska_Text 8044ska_Anlage Anhang_LCA2014 Anhang_LCA2015 Anhang_LCA2016