BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8045 21. Wahlperiode 28.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 20.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Was bedeutet der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst für Hamburgs Haushalt? Im Finanzbericht zum rot-grünen Haushaltsplan 2017/2018 wird die Tarifund Besoldungsentwicklung explizit als eine von drei Haushaltsrisiken ausgeführt . So heißt es dort: „Im Rahmen der vorgelegten Planung für die Jahre ab 2017 ist wie in früheren Jahren eine Vorsorge für eine mittlere jährliche Tarifund Besoldungssteigerung von 1,5 % getroffen worden. Sollten die Tarifabschlüsse für die Tarifgemeinschaft der Länder und die Besoldungsanpassungen für Beamtinnen und Beamte über diese Rate hinausgehen, so sind ggf. erforderliche zusätzlichen Kostenermächtigungen durch Einsparungen und Umschichtungen innerhalb der jeweiligen Einzelpläne zu kompensieren.“ Demnach sind die Mehrkosten aus Tarifsteigerungen oberhalb von 1,5 Prozent durch die jeweiligen Einzelpläne zu finanzieren. Der Ansatz „Zentrale Reservemittel Personal“ im Einzelplan 9.2 ist laut Senat ausdrücklich nicht für den Ausgleich von Tarifabschlüssen vorgesehen. Das am 17.02.2017 erzielte Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder sieht nun eine Entgelterhöhung um 2,0 Prozent beziehungsweise um 75 Euro für bestimmte Entgeltgruppen ab dem 01.01.2017 sowie um 2,35 Prozent ab dem 01.01.2018 vor. Damit liegt der Tarifabschluss über der vom Senat eingeplanten Steigerung von 1,5 Prozent. Gemäß den bisherigen Senatsaussagen ist davon auszugehen, dass der Abschluss für die Tarifbeschäftigten auch für die Beamten und Versorgungsempfänger übernommen wird. Ich frage den Senat: Der Senat ist bei seinem Beschluss über den Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 unverändert davon ausgegangen, dass im Haushaltsvollzug auftretende Mehrbedarfe der Behörden grundsätzlich im Rahmen der Bewirtschaftung aufgefangen werden. Dies bezieht sich auch auf Mehrbedarfe, die sich aus Tarif- und Besoldungsanpassungen ergeben. In früheren Haushaltsplänen zentral veranschlagte Verstärkungsmittel wurden vor diesem Hintergrund – bereits beginnend mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 – in die Ausgaberahmen der Behörden einbezogen. Bei der Veranschlagung der Personalkosten haben die Behörden für die Effekte von Tarif- und Besoldungserhöhungen eine jährliche Steigerung von 1,5 Prozent bereits berücksichtigt. Die Überlegungen, in welcher Weise sich der Tarifabschluss konkret auf den Haushalt auswirken wird, sind noch nicht abgeschlossen. Sie sind auch abhängig von der Entscheidung der Bürgerschaft über das zum Nachvollzug des Tarifergebnisses erforderliche Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung der hamburgischen Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Drucksache 21/8045 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Mehrkosten ergeben sich durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst (direkt sowie indirekt durch eine Übernahme für die Beamten ) für den Gesamthaushalt sowie die Einzelpläne in den Jahren 2017 und 2018? 2. Wie unterteilen sich die Mehrkosten in Aufwendungen für Entgelte, Aufwendungen für Bezüge sowie Aufwendungen für Versorgungsleistungen ? 3. Welche Landesbetriebe, Hochschulen, öffentlichen Unternehmen und weitere Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg sind von dem Tarifabschluss im Einzelnen betroffen? Welche Mehrkosten werden hier in den Jahren 2017 und 2018 jeweils erwartet? 4. Welche zusätzlichen Kosten ergeben sich durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst (direkt sowie indirekt durch eine Übernahme für die Beamten) für die Einzelpläne in den Jahren 2017 und 2018 gegenüber den im Haushaltsplan veranschlagten Personalkosten? 5. Welche zusätzlichen Kosten ergeben sich durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst (direkt sowie indirekt durch eine Übernahme für die Beamten) für die Landesbetriebe, Hochschulen, öffentlichen Unternehmen und weitere Einrichtungen in den Jahren 2017 und 2018 gegenüber den veranschlagten Personalkosten? Zu Fragen 1. bis 5.: Von dem Tarifabschluss betroffen sind, neben den Behörden und Ämtern, Hochschulen und Landesbetrieben, alle öffentlichen Unternehmen, die den TV-L anwenden. Die tatsächlichen Mehrkosten können nicht abstrakt schematisch ermittelt werden. Dies gilt insbesondere wegen tatsächlicher Entwicklungen des strukturellen Personalbestandes , der Vakanzen, der Altersstruktur und sonstiger besoldungs- und vergütungswirksamer Größen, die – sowohl aufgrund von gezielten Steuerungsimpulsen als auch aufgrund von ungeplanten Entwicklungen – die anfallenden Personalkosten laufend verändern können. 6. Können die zusätzlichen Kosten durch den Tarifabschluss 2017 und 2018 in allen Einzelplänen durch Einsparungen und Umschichtungen innerhalb der jeweiligen Einzelpläne kompensiert werden? Wenn ja, durch welche Maßnahmen im Einzelnen? Wenn nein, in welchen Fällen nicht und in welcher Höhe sollen hier jeweils die Kosten des Tarifabschlusses durch welche Maßnahmen kompensiert werden? Siehe Vorbemerkung. 7. In jeweils welcher Höhe und an jeweils welcher Stelle sind in den Einzelplänen in den Jahren 2017 und 2018 derzeit Reserven für Tarifsteigerungen oberhalb von 1,5 Prozent enthalten? Siehe Vorbemerkung. 8. Wie sollen im Einzelnen die zusätzlichen Kosten durch den Tarifabschluss 2017 und 2018 bei Landesbetrieben, Hochschulen, öffentlichen Unternehmen und weiteren Einrichtungen kompensiert werden? Siehe Vorbemerkung.