BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8048 21. Wahlperiode 28.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 20.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Was geschieht mit den historischen Wärterhäusern am Maienweg? In direkter Nachbarschaft zur Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel befinden sich die historischen Wärterhäuser, die zu einem großen Teil unter Denkmalschutz stehen. In den villenartigen Wärterhäusern befanden sich Dienstwohnungen für Strafvollzugsbedienstete. Im Jahr 2010 hat die SAGA GWG viele der Häuser übernommen und seitdem mehrfach versucht, Abrissgenehmigungen für einige der Häuser zu erlangen. Nachdem in den Jahren 2012 und 2014 die Anträge zum Abriss von zwei Häusern am Maienweg 177 – 185 am Denkmalschutzamt sowie an der Bezirksversammlung Hamburg Nord scheiterten, begann die SAGA GWG mit der Sanierung. Es wurden Gerüste für die Erneuerung des Dachs aufgestellt, energetische Sanierungsmaßnahmen eingeleitet und Wände verputzt . Doch leider wurde die Sanierung gestoppt. Seit über einem Jahr geschieht nichts mehr; die Häuser sind den Witterungseinflüssen ausgesetzt und damit dem Verfall preisgegeben. Es hat den Anschein, als würde die SAGA GWG den Verfall bewusst nutzen, um den Abriss doch noch durchzusetzen . Neben den Auswirkungen auf den Erhalt der wunderschönen denkmalgeschützten Häuser ist dieser Umstand auch vor dem Hintergrund des Hamburger Wohnraumschutzgesetzes unverständlich. Es verbietet Zweckentfremdung und Leerstand von Wohnraum und verpflichtet den Verfügungsberechtigten zur Instandhaltung. Bei Verstößen können die Objekte unter Zwangsverwaltung gestellt, auf Kosten des Eigentümers renoviert und vermietet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Häuser im Maienweg 177 – 185 haben einen hohen Instandsetzungsbedarf, sodass die SAGA nach genauer Ermittlung der Schäden und Sanierungserfordernisse entschieden hat, diese abreißen und durch Neubauten ersetzen zu wollen. Dieses Vorhaben ist im Stadtentwicklungsausschuss und im Regionalausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord intensiv erörtert worden mit dem Ergebnis, das Neubauvorhaben auf der Grundlage eines Gutachterverfahrens unter Beteiligung der Bezirkspolitik , des Denkmalschutzamtes und des Oberbaudirektors zu unterstützen. Das Ergebnis sieht vor, dass sich die Neubauten bezüglich der Kubatur in das Ensemble einfügen. Ende 2009 wurden die ehemaligen Wärterhäuser an der Nesselstraße und am Maienweg vom Denkmalschutzamt eingehend geprüft mit dem Ergebnis, dass einige Häuser an der Nesselstraße neu in die Denkmalliste aufgenommen wurden. Die Wärterhäuser am Maienweg wurden nicht als Denkmale eingeschätzt und stehen daher Drucksache 21/8048 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nicht unter Denkmalschutz (siehe Denkmalliste unter http://www.hamburg.de/ kulturbehoerde/denkmalliste/). Sie sind Teile eines städtebaulichen Erhaltungsbereichs nach dem Baugesetzbuch im geltenden Bebauungsplan Ohlsdorf 26. Sie stehen auch nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang zu den tatsächlich denkmalgeschützten Wärterhäusern in der Nesselstraße und im Suhrenkamp, die von der SAGA in enger Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt ordnungsgemäß saniert worden sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften der SAGA – wie folgt: 1. Befinden sich noch Wohneinheiten des Ensembles in Fuhlsbüttel im Verwaltungsvermögen der zuständigen Behörde? Falls ja, wie viele? Falls nein, wann wurden die letzten Wohneinheiten an die SAGA GWG überführt? Ja, in der Straße Am Hasenberge stehen 38 Wohneinheiten und in der Straße Suhrenkamp neun Wohneinheiten im Verwaltungsvermögen der zuständigen Behörde. 2. Seit wann stehen die Häuser am Maienweg 177 – 185 leer? Die Häuser Maienweg 177,179 und 181 stehen seit dem 1. September 2008, das Haus Maienweg 183 seit dem 1. August 2014 und das Haus Maienweg 185 seit dem 1. Juli 2012 leer. 3. Ist es richtig, dass die SAGA GWG mit der Sanierung der Häuser am Maienweg 177 – 185 begonnen hat? Falls ja, wann? 4. Ist es richtig, dass die SAGA GWG die Sanierung der Häuser am Maienweg 177 – 185 gestoppt hat? Falls ja, wann und aus welchem Grund? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wurden seit dem Abbruch der Sanierungsarbeiten Maßnahmen nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz ergriffen? Falls ja, wann wurden welche Maßnahmen von wem getroffen? Falls nein, weshalb nicht? 6. Wie beurteilen die zuständigen Behörden, insbesondere vor dem Hintergrund der Wohnungsnot in Hamburg, den Umstand, dass die Sanierungen der Wärterhäuser nicht vorangetrieben werden? 7. Welche Maßnahmen planen die zuständigen Behörden zu ergreifen? 8. Ist es richtig, dass die SAGA GWG Anträge auf Abriss der Häuser gestellt hat? Falls ja, wann und wie wurden diese jeweils beschieden? Die SAGA hat die Gebäude im Maienweg, in der Nesselstraße, im Suhrenkamp und Am Weißenberge am 1. Januar 2011 erworben. Sie hat den Leerstand ordnungsgemäß angezeigt und darüber hinaus entsprechend § 13 Absatz 3 Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) zunächst die konkrete Absicht von Umbaumaßnahmen mitgeteilt mit der Folge, dass der Leerstand für die Dauer der baulichen Maßnahmen als genehmigt gilt. Nachdem sich im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen herausstellte, dass eine Sanierung nicht möglich ist, hat die SAGA im Januar 2016 einen Abbruchantrag für die Häuser am Maienweg 177 – 185 gestellt, dieser wurde im März 2016 in Abstimmung zwischen der SAGA und dem zuständigen Bezirksamt zunächst zurückgenommen. Die SAGA befindet sich in fortlaufenden Gesprächen insbesondere mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord und dem Oberbaudirektor . Ein endgültiges Ergebnis bezüglich des weiteren Vorgehens hinsichtlich dieser Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8048 3 Häuser steht noch aus. Die zuständige Behörde hat daher keine Anhaltspunkte dafür, dass von der konkreten Absicht von Neubaumaßnahmen abgerückt wurde. Maßnahmen nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz wurden daher nicht ergriffen und sind derzeit nicht beabsichtigt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.