BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/805 21. Wahlperiode 23.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 16.06.15 und Antwort des Senats Betr.: St. Pauli Elbtunnel Seit 1994 wird der denkmalgeschützte St. Pauli Elbtunnel umfangreich saniert. Ursprünglich sollten die Arbeiten zum 100. Geburtstag 2011 beendet sein. Aufgrund unzureichender Zustandsuntersuchungen und Fehleinschätzungen bei der Ausführungsplanung kam es jedoch immer wieder zu Verzögerungen und Mehrkosten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wurden die Projektkostenunterlage (PKU) – Planungsstand 5, 4. Ergänzung seit dem 10. September 2013 nochmals aktualisiert? Wenn ja, wann wurden die PKU das letzte Mal aktualisiert, welche Veränderungen haben sich ergeben, kam es zu weiteren Kostensteigerungen und was waren die Gründe für diese Kostensteigerungen? Am 8. Dezember 2014 wurde die Projektkostenunterlage (PKU) vom 10. September 2013 hinsichtlich der Weströhre ohne weitere Kostensteigerungen aktualisiert. Dabei wurden keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen. Es wurde lediglich die Anpassung für die Weströhre in die Gesamtsumme aufgenommen. Im Übrigen siehe Drs. 20/11117. 2. Haben sich zwischenzeitlich Änderungen hinsichtlich der Bauablaufplanung beziehungsweise des Fertigstellungstermins ergeben? Nein. 3. In welchem Umfang wurden vor der Kostenberechnung, also im Stadium der Voruntersuchungen, Stichproben gemacht? Wie viele Stichproben wurden dabei gemacht, nach welchen Kriterien wurden die Orte für die Stichproben gewählt, wie Umfangreich waren die dabei jeweils betrachteten Flächen beziehungsweise Bauteile und aus welchen Gründen hat der Senat den Umfang der Voruntersuchungen als ausreichend eingeschätzt ? Vier Bauteilöffnungen in Wand und Gewölbe sowie drei Bauteilöffnungen im Bereich der Fahrbahn wurden gleichmäßig verteilt über den gesamten Tunnel hergestellt. Dabei erfolgten die Öffnungen in Wand und Gewölbe auf jeweils circa 1 m² und im unteren Bereich wurde die Fahrbahn auf gesamter Breite jeweils auf einer Länge von zwei bis fünf Metern geöffnet. Es handelt sich hierbei um operatives Geschäft der HPA, der Senat hat sich nicht damit befasst. Im Übrigen siehe Drs. 20/11117. Drucksache 21/805 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Hatten die verantwortlichen Planer und Projektmanager ausreichende Qualifikationen, um ein solch einmaliges Projekt zu managen? Wurde externe Expertise miteinbezogen? Wenn ja, wer wurde hinzugezogen? Wenn nein, warum nicht? Die HPA achtet grundsätzlich darauf, dass ihre Planer und Projektmanager die erforderliche sehr hohe Qualifikation aufweisen. Es war aufgrund des äußerst komplexen Projekts notwendig, externe Expertise hinzuzuziehen. In diesem Zuge wurde ein externer Architekt (Ingenieurbüro Götsch und Partner) für die Planung sowie ein Ingenieurbüro (Amberg Engineering AG aus der Schweiz) als Spezialist in Tunnelbau/- sanierung beratend beauftragt, ferner die Arge HC Hagemann/Züblin als Ausführungsplaner . 5. Welche Gutachten wurden wann im Rahmen der Sanierung des St. Pauli Elbtunnels eingeholt? Welcher Sachverhalt sollte in diesen Gutachten betrachtet werden, wer hat die jeweiligen Gutachten erstellt und welche Kosten sind jeweils entstanden? Gutachter Sachverhalt Jahr Beratung im Bauwesen Frank A. Bötzkes Nachtragsprüfungen 2009 Prof. Florer Bewertung Sanierungsdringlichkeit 2010 Prof. Nürnberger Tübbingsanierung – Korrosionsschutz 2009 MPA Braunschweig Betongüte und Haftzugfestigkeiten 2011 Dipl.-Ing. Jensch Entwicklung Arbeitsverfahren und Qualitäts- kontrolle Tübbingabdichtung 2011 Kuretzky Keramik Beratung Fliesenentwicklung und Abstimmung mit Denkmalschutzamt 2006 AB Dr. Berg Schadstoffberatung hinsichtlich Blei 2010 Baudyn Erschütterung 2009 dck Ingenieurbüro Beweissicherung 2008 Ingenieurgemeinschaft Amberg/von Lieberman Sicherheitskonzept 2009 FGK Kontrolle Fliesengüte 2011 Die Kosten dieser Maßnahmen sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der HPA, deren Veröffentlichung künftige Auftragsvergaben zu Ungunsten der HPA beeinflussen könnte. Die Gesamtsumme der beauftragten Gutachten beträgt circa 680.000 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 20/11117. 6. Ist es korrekt, dass für den St. Pauli Elbtunnel keine beziehungsweise nur wenig aussagekräftige Baupläne vorliegen? Wenn ja, welche Konsequenzen hat der Senat aus dieser Tatsache gezogen (beispielsweise höherer Umfang der Voruntersuchungen)? Es liegen Bestandspläne vor, die sich allerdings als fehlerhaft erwiesen haben. Im Übrigen siehe Drs. 20/11117. 7. Im „Bericht des Haushaltsausschusses über die Selbstbefassungsangelegenheit zu Mehrkosten Sanierung Alter Elbtunnel“ (Drs. 20/12069) erklärten die Anwesenden Senatsvertreter: „(…) dass einige der Fehleinschätzungen in gemeinsamer Abstimmung entstanden und mitgetragen worden seien (…). Welche konkreten Fehleinschätzungen sind dabei gemeint? Welche Folgen hatten diese Fehleinschätzungen jeweils und aus welchen Gründen wurden diese Entscheidungen vom Senat mit getragen? Gemeint waren die ersten Kostenplanungen, die sich im Nachhinein als nicht zutreffend erwiesen haben. Die HPA hat ihre Kostenplanung mittlerweile angepasst. Ferner ist ein Planungsfehler in dem vom Fragesteller zitierten Protokoll erläutert (siehe Drs. 20/12069). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/805 3 Technische Planung und Kostenplanung sind operatives Geschäft der HPA, der Senat hatte und hat keine darüber hinausgehenden Erkenntnisse zu dem Projekt. Im Übrigen siehe Drs. 20/6783 und 20/11117. 8. Wie viele Aufträge wurden im Rahmen einer EU-weiten Vergabe, im Rahmen öffentlicher und beschränkter Ausschreibungen sowie mittels freihändiger Vergaben vergeben? Welches Auftragsvolumen hatten diese Aufträge jeweils, welche Anforderungen mussten die Auftragnehmer jeweils erfüllen (gab es beispielsweise eine „pre-qualification“) und wie viele Bewerber haben sich auf die jeweiligen Ausschreibungen beworben ? EU-weite Vergaben Beschränkte Ausschreibungen Öffentliche Ausschreibungen Freihändige Vergaben 75 53 5 195 Die Nachweise/Anforderungen der Bieter nach §6 VOB Teil A (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) wurden im Rahmen der Vergabeverfahren eingeholt und geprüft. Im Übrigen siehe Drs. 20/6783. Die Kosten der Aufträge sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der HPA, deren Veröffentlichung künftige Auftragsvergaben zuungunsten der HPA beeinflussen könnte . Die Teilfragestellung nach der Anzahl der Bewerber für die jeweilige Ausschreibung, kann in der für die Beantwortung Schriftlicher Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden, denn hierzu müssten circa 600 Vergabeakten mit teilweise über 100 Seiten einzeln ausgewertet werden.