BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8054 21. Wahlperiode 28.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Joachim Körner und Dirk Nockemann (AfD) vom 20.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Reaktivierung von Staatsdienern – Was ist daraus geworden? Im Laufe der Jahre 2015 und 2016 sind im Zuge der Flüchtlingskrise die öffentlichen Verwaltungen in Bezug auf die verwaltungstechnische Betreuung der Zugewanderten an die personellen Kapazitätsgrenzen gestoßen. Als kurzfristiger Lösungsansatz wurde die Reaktivierung von schon in Pension oder Rente befindlichen oder zur Pensionierung/Verrentung vorgesehenen Staatsbediensteten gewählt. Nachdem sich aufgrund äußerer Umstände die Lage etwas beruhigt hat, sollte dieser Sachverhalt im Nachhinein einmal betrachtet werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Anfrage auf der Grundlage einer Abfrage bei den Behörden und Bezirksämtern wie folgt: 1. Wie viele Personen wurden für die Reaktivierung oder Verlängerung ihrer Dienstzeit angeschrieben? Es wurden 2.413 Personen angeschrieben. Davon befanden sich 2.346 Personen bereits im Ruhestand beziehungsweise im Rentenbezug. 2. Wie viele davon haben sich reaktivieren lassen? 68 Personen wurden wieder eingestellt. Bei neun Personen wurde der Eintritt in den Ruhestand beziehungsweise die rentenrechtliche Altersgrenze hinausgeschoben. 3. Welche zusätzlichen Kosten in Form von Zulagen oder tariflichen Höhergruppierungen sind im Rahmen dieser Reaktivierungen angefallen ? Keine. 4. Wie viele Monate wurde im Durchschnitt das Dienstverhältnis durch die Reaktivierung verlängert? Die durchschnittliche Dauer betrug 9,3 Monate. 5. Inwieweit wurden die Reaktivierungen zwischenzeitlich wieder reduziert? 28 Beschäftigungsverhältnisse mit Beamtinnen und Beamten im Ruhestand beziehungsweise Tarifbeschäftigten im Rentenbezug bestehen fort. Fünf Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse bestehen mit Beamtinnen und Beamten beziehungsweise Tarifbeschäftigten fort, deren Eintritt in den Ruhestand beziehungsweise rentenrechtliche Altersgrenze hinausgeschoben wurde.