BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8058 21. Wahlperiode 28.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 20.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Angriff mit Messer in Hamburg-Farmsen (II) Am Abend des 3. Oktober 2016 kam es in der August-Krogmann-Straße in Hamburg-Farmsen zu einem Streit und in der Folge zu dem Angriff eines Unbekannten auf zwei afghanische Brüder, die in der Flüchtlingsunterkunft in der Nähe untergebracht waren. Der 19 Jahre alte jüngere Bruder wurde durch den unbekannten Angreifer mit einem Messer lebensgefährlich verletzt . Der ältere Bruder musste ambulant behandelt werden. Seine Lebensgefährtin erlitt einen Schock. In meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/6546 vom 08.11.2016 gab der Senat an, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Gilt der Tatverdächtige, welcher wie in Drs. 21/6546 angegeben, ermittelt und in Untersuchungshaft genommen wurde, weiterhin als Tatverdächtiger in der oben beschriebenen Straftat? a. Wenn er immer noch der Tatverdächtige ist, gibt es Hinweise auf Verbindungen zur rechtsextremistischen Szene oder auf rechtsextremistisches Gedankengut des Täters? Wenn ja, welche? b. Wenn er nicht mehr der Tatverdächtige ist, wurde der Täter mittlerweile gefasst? Gibt es bei ihm Hinweise auf Verbindungen zur rechtsextremistischen Szene oder auf rechtsextremistisches Gedankengut ? Wenn ja, welche? c. Wie lange saß der Tatverdächtige in Untersuchungshaft beziehungsweise mit welcher Begründung wurde er freigelassen? 2. Sind die staatsanwaltlichen Ermittlungen mittlerweile abgeschlossen? a. Falls ja, mit welchem Ergebnis? Wurde ein Strafverfahren eingeleitet , wenn ja wie ist der Verfahrensstand beziehungsweise -ausgang ? b. Gibt es einen Haftbefehl gegen eine verdächtige Person? c. Falls nein, wann ist mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen ? 3. Laut Berichten haben Anwohner/-innen ausgesagt, dass es sich um einen männlichen weißen Angreifer gehandelt haben soll, inwiefern ist diese Aussage bestätigt? Drucksache 21/8058 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Handelte es sich nach derzeitigem Ermittlungsstand um eine rassistisch und/oder fremdenfeindlich motivierte Tat? a. Wenn nein, welches Motiv gab der Täter an? b. Inwiefern handelte es sich um Hasskriminalität? c. Inwiefern wurde die Tat als „extremistisch“ eingeordnet? Der in Drs. 21/6546 angegebene Tatverdächtige gilt auch weiterhin als Tatverdächtiger der beschriebenen Straftat und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind mittlerweile abgeschlossen. Gegen die Person wurde am 10. Januar 2017 Anklage zum Landgericht Hamburg – Jugendkammer – wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen erhoben. Bei dem Angeschuldigten handelt es sich um einen deutschen Staatsangehörigen. Hinweise auf Verbindungen zur rechtsextremistischen Szene oder auf rechtsextremistisches Gedankengut des Täters gibt es nicht. Zu fremdenfeindlichen Hintergründen der Tat kann bislang keine sichere Aussage getroffen werden. Der Angeschuldigte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Nähere Erkenntnisse zu der Motivlage müssen der Aufklärung in der Hauptverhandlung überlassen werden.