BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8062 21. Wahlperiode 28.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 20.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Will Asklepios in einen Billig-Tarifvertrag flüchten? Ist ein Wechsel des Arbeitgeberverbandes geplant? Bisher waren das Universitätsklinikum Hamburg (UKE) und die Asklepios- Kliniken Hamburg beide im Krankenhaus-Arbeitgeberverband Hamburg organsiert, der auch die Tarifverträge mit der Gewerkschaft ver.di und der Gewerkschaft Marburger Bund ausgehandelt hat. Es gibt Kenntnisse darüber, dass die Asklepios Kliniken Hamburg einen Wechsel zur Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V. (AVH e.V.) planen und sich damit die Tarifbedingungen für die Beschäftigten verschlechtern würden. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der sechsköpfige Vorstand. Mit dem Vorstandsvorsitzenden Staatsrat Dr. Christoph Krupp und den weiteren Vorstandsmitgliedern, Senatsdirektorin Bettina Lentz und dem Leitenden Regierungsdirektor Dr. Reinhard Rieger hat die Freie und Hansestadt die Hälfte der Stimmen im Vorstand. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Vorstandsmitglieder der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V. (AVH) werden nicht vom Senat bestimmt, sondern von deren Mitgliederversammlung gewählt. Sie sind in dieser organschaftlichen Stellung der AVH verpflichtet. Der Senat hat keinen unmittelbaren Einfluss auf Entscheidungen der AVH. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH und der HVF Hamburgischen Versorgungsfonds AöR wie folgt: 1. Gibt es Kontakte, Gespräche oder andere Aktivitäten von Asklepios in Bezug auf eine Mitgliedschaft im AVH e.V.? Falls ja welche sind das genau und wann haben sie stattgefunden und was ist der Anlass dafür? 2. Gibt es einen Aufnahmeantrag der Asklepios-Kliniken Hamburg für die AVH? Falls ja, wann wurde er eingereicht und wie wurde er entschieden beziehungsweise wann wird darüber entschieden werden? Bei den erfragten Daten handelt es sich nach Angaben der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die im Rahmen der Beantwortung von Parlamentarischen Anfragen nicht veröffentlicht werden können. 3. Gibt es Asklepios Kliniken, die schon Gastmitglieder im AVH e.V. sind? Drucksache 21/8062 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Falls ja, welche und seit wann? Die Asklepios Westklinikum Hamburg GmbH seit dem 1. Juli 2009. 4. Wie bewertet der Senat die Satzung der AVH im Hinblick darauf, ob eine Aufnahme der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH überhaupt mit der Satzung vereinbar wäre? Laut § 5 können juristische Personen Mitglied werden, wenn sie „…in finanzieller oder tatsächlicher Hinsicht unmittelbar oder mittelbar unter maßgebendem Einfluss des Bundes, der Länder oder der Gemeinden der Bundesrepublik oder von juristischen Personen des öffentlichen Rechts stehen oder die öffentliche Aufgaben wahrnehmen .“? Insbesondere: Reicht der Anteil von 25,1 Prozent der Stadt Hamburg aus, um von einem unmittelbaren oder mittelbaren maßgebenden Einfluss des Landes auszugehen? 5. Falls es einen Aufnahmeantrag der Asklepios Kliniken Hamburg geben wird, welche Position werden die Vertreter/-innen der Stadt Hamburg im Vorstand der AVH vertreten? 6. In welchen Punkten unterscheiden sich die aktuellen Tarifverträge des Krankenhaus-Arbeitsgeberverbandes KAH mit ver.di und dem Marburger Bund von den aktuellen Tarifverträgen der AVH? Bitte auflisten in Bezug auf Bezahlung, Urlaub, Arbeitszeit, Befristung von Arbeitsverträgen und sonstigen Leistungen. 7. In welchen Punkten gibt es eine Schlechterstellung für Beschäftigte nach AVH-Tarif gegenüber dem KAH-Tarif? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Die Stadt Hamburg ist mit 25,1 Prozent an den Asklepios Kliniken beteiligt . Bedarf ein Wechsel des Arbeitgeberverbandes der Zustimmung der Stadt Hamburg? Falls ja, welche Position vertritt die Stadt Hamburg? Ja, im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.