BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8065 21. Wahlperiode 28.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 20.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Klage- und Widerspruchsverfahren bei Business Improvement Districts Mit der letzten Novelle des Gesetzes zur Stärkung der Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren (GSED) sollten Rechtsunsicherheiten in den Business Improvement Districts (BIDs) beseitigt werden. Dennoch gehen Grundeigentümer weiterhin juristisch gegen die Abgaben vor. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele anhängige Widerspruchs- und Klageverfahren gibt es derzeit hinsichtlich der Hamburger BIDs? Bitte den jeweiligen BIDs zuordnen und Klagegründe angeben. In 18 Widerspruchsverfahren (17 zum BID Sachsentor, eins zum BID Sand/Hölertwiete ) und drei Klageverfahren (zwei zum BID Reeperbahn, eins zum BID Alte Holstenstraße II) werden Verstöße gegen die Bestimmungen des Gesetzes zur Stärkung der Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren (GSED), Verstöße gegen das Vergaberecht und Einwendungen wegen unzureichender Interessenabwägung beziehungsweise gegen die dem Festsetzungsbescheid zugrunde liegende Berechnung geltend gemacht. 2. Hat die Finanzbehörde in der Vergangenheit probiert, die Klageverfahren durch Vergleiche zu beenden? Was sind die Gründe für die Vergleichsangebote ? Ja, um lange Verfahrenszeiten vor den Verwaltungsgerichten zu vermeiden und höhere Planungssicherheit für Aufgabenträger in den Innovationsgebieten herzustellen. 3. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung in Sachen Dustmann/Freie und Hansestadt Hamburg (November 2016) hat die Behörde vor dem Verwaltungsgericht Hamburg den BID-Festsetzungsbescheid aufgehoben. Was war der Grund für die erstmalige Aufhebung des Festsetzungsbescheides durch die Behörde? In diesem Einzelfall bestanden nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung keine hinreichenden Aussichten auf eine Entscheidung im Sinne Freie und Hansestadt Hamburg (FHH). Darüber hinaus konnte mit der Erledigung des letzten offenen Verfahrens das BID Lüneburger Straße II nach Ende seiner Laufzeit am 23. Oktober 2016 zum Abschluss gebracht werden. 4. Werden andere Grundeigentümer, die ebenfalls Rechtsmittel gegen die BID-Festsetzungsbescheide erhoben haben, gleich behandelt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Folgen hat dies für das jeweilige BID? Drucksache 21/8065 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ja, unter Beachtung der Rechtslage und Berücksichtigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 5. Wie geht die Behörde mit zukünftig geplanten BID-Vorhaben um? Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 6. Sind die jeweiligen Grundeigentümer und Aufgabenträger über die derzeit rechtlichen Probleme (Einheitswert – Steuerproblematik § 30 AO) umfassend informiert worden? Wenn ja, in welcher Form fand die Information statt? Wenn nein, warum nicht? Nein, weil das GSED weiterhin rechtmäßig anwendbar ist. 7. Im BID-Sachsentor 3 beträgt das Widerspruchsvolumen der Widerspruchsführer über 93.000 Euro. Da die Reserve im Budget lediglich circa 40.000 Euro beträgt, besteht ein Fehlbetrag von über 50.000 Euro. a. Wie geht die Behörde mit dieser Problematik um? Das Volumen der derzeit noch offenen Widerspruchsverfahren im BID Sachsentor – vom Mohnhof bis zum Serrahn II beträgt rund 87.000 Euro. Der Aufgabenträger des BID wurde nach Ablauf der Widerspruchsfrist über die Summe der widerspruchsbefangenen Abgabenbescheide informiert. b. Wird die Behörde eine Kürzung des laufenden Maßnahmen- und Finanzierungskatalogs durch den Aufgabenträger erlauben? Nach Mitteilung des Bezirksamtes Bergedorf plant der Aufgabenträger derzeit weiterhin , alle im Maßnahmen- und Finanzierungskonzept enthaltenen Vorhaben umzusetzen . c. Ist die Handelskammer als Aufsichtsbehörde hierüber informiert worden? Die Handelskammer wurde informiert, ist jedoch nicht die Aufsichtsbehörde. d. Welche Maßnahmen hat die Handelskammer eingeleitet? Keine. e. Haben der Aufgabenträger beziehungsweise die Gesellschafter des Aufgabenträgers für die Fehlbeträge einzustehen? Nein, der Aufgabenträger muss jedoch gegebenenfalls in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept dem tatsächlichen Abgabenaufkommen anpassen. 8. Hat die Behörde die anderen Aufgabenträger der laufenden BIDs über mögliche Fehlbeträge informiert, die durch Widerspruchs- und Klageverfahren verursacht werden können? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Ja, jeweils schriftlich nach Ablauf der Widerspruchs- beziehungsweise Klagefrist. 9. Soll das BID-Gesetz novelliert werden, insbesondere im Hinblick auf den Einheitswert? Werden die geplanten BIDs bis zur vollständigen Überarbeitung des BID-Gesetzes ausgesetzt? Eine Aussetzung geplanter BIDs ist nicht vorgesehen. Im Übrigen sind die Planungen und Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen.