BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8069 21. Wahlperiode 28.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 21.02.17 und Antwort des Senats Betr.: smartPORT logistics (SPL) – Wie entwickeln sich die Nutzerzahlen der IT-Lösung? Seit November 2014 steht das gemeinsame Projekt „smartPORT logistics“ (SPL) der Hamburg Port Authority (HPA), der Deutschen Telekom AG sowie von SAP zur offiziellen Nutzung für Unternehmen, Partner und Kunden frei. Nach der, auf den damaligen Stand bezogenen Senatsantwort (vergleiche Drs. 21/2950 vom 22. Januar 2016) stellt sich nun erneut die Frage, wie sich das Projekt und die Nutzerzahlen der IT-Lösung inzwischen entwickelt haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wie viele Kunden nutzen inzwischen im Leistungsspektrum von SPL a. die SPL-WEB-Anwendung, b. die SPL-App für Android? 2. Wie haben sich die Nutzerzahlen seit Dezember 2015 im Einzelnen entwickelt ? Bitte monatlich ausweisen. Zeitpunkt SPL WEB SPL APP für Android Dezember 2015 10 41 Januar 2016 13 41 Februar 2016 13 40 März 2016 13 40 April 2016 13 40 Mai 2016 13 40 Juni 2016 13 36 Juli 2016 13 38 August 2016 13 36 September 2016 14 44 Oktober 2016 14 43 November 2016 14 43 Dezember 2016 14 44 3. Wie viele Transportunternehmen/Speditionen nutzen welche IT-Lösungen im Leistungsspektrum von SPL? Derzeit nehmen sechs Fuhrunternehmen das smartPORT-logistics(SPL)-Angebot wahr, wobei die SPL-WEB-Anwendung und die SPL APP für Android meist von mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genutzt werden. Die weiteren Nutzer sind Drucksache 21/8069 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Depot- und Hafenbetriebe. Alle Unternehmen nutzen SPL in vollem Umfang entsprechend ihrer unternehmerischen Tätigkeit. 4. Wie hoch ist der an der Gesamtheit gemessene prozentuale Anteil der Speditionen, die von der IT-Lösung smartPORT logistics inzwischen Gebrauch machen? 5. Laut der Drs. 21/3372 vom 22. Februar 2016 können die Projektkosten in Höhe von 210.000 Euro aus Sicht des Senats und der zuständigen Behörden, trotz des geringen Nutzens von gerade einmal 1 Prozent aller Transport- und Speditionsunternehmen, gerechtfertigt werden. Es hieß, es sei davon auszugehen, dass die Nutzerzahlen der Anwendung weiter gesteigert werden könnten. Als Gründe wurden das Zusammenspiel von SPL mit den angebundenen Transportmanagementsystemen, die Ausweitung auf andere Häfen, die Weiterentwicklung von SPL bezüglich der Digitalisierung des Hafens sowie die Integration weiterer Funktionalitäten genannt. Konnte bisher die erwartete Steigerung der Nutzung erzielt werden? Wenn ja, wie hoch fällt die konkrete Steigerung aus? Wenn nein, welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Der Gesamtanteil liegt derzeit noch unter 1 Prozent, gemessen an der Gesamtzahl der Speditionen, die SPL nutzen könnten. Die direkten SPL Nutzerzahlen sind im Jahr 2016 leicht gestiegen. Es zeigt sich weiterhin ein großes Potenzial für das SPL System aufgrund der technisch einfach handhabbaren Ausweitung auf andere Logistik- Hubs, zum Beispiel andere Häfen, Güterverteilzentren, die intermodale Anbindung von Schiene und Luftfracht sowie die Vernetzung von Häfen und Produktionsstätten mit starker logistischer Auslastung. Dies wurde unter anderem durch die große Resonanz aus dem Ausland, im Nachgang der IAPH Welthafenkonferenz im Jahr 2015 bestätigt. Auf Informationsveranstaltungen wurden im Jahr 2016 Fuhrunternehmen insbesondere informiert, wie die SPL-APP die elektronische Voranmeldung an den Hamburger Containerterminals sowie den damit verbundenen, geplanten Slotbuchungsprozess unterstützen kann. Die Software-Häuser der Fuhrunternehmen haben sich bereiterklärt , die Schnittstelle für einen Datenaustausch mit SPL bereitzustellen. Die beteiligten Firmen T-Systems International GmbH und SAP Deutschland SE & Co. KG haben mit der technischen Implementierung der Schnittstellen begonnen. Die geplante Slotbuchung soll erst im Jahr 2017 verbindlich eingeführt werden.