BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8073 21. Wahlperiode 28.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 21.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Auf welcher Grundlage werden aktuell die Verträge über die Anmietung von Hafenflächen geschlossen? Im Hafen gilt seit vielen Jahren die Mietentabelle für Hafenflächen der Hamburg Port Authority (HPA) als Maßstab für eine einheitliche Miethöhe. Dieses Modell hat sich in der Vergangenheit als sehr praktikabel und äußerst verlässlich etabliert. Da die Mietentabelle jedoch nur bis zum Jahresende 2015 reicht, ist fraglich, welche Mietpreise seit Beginn des Jahres 2016 für die Hafenflächen gelten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Trifft es zu, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine einheitliche Grundlage zur Regelung der Mietpreise von Hafenflächen vorliegt? Wenn ja, wieso gibt es bis heute keine neue Mietentabelle und wie bewertet der Senat diese Tatsache? Wenn nein, wieso wurde keine entsprechende Mietentabelle entwickelt? 2. Werden zurzeit unterschiedliche beziehungsweise keine einheitlichen Mietpreise berechnet? Wenn ja, wie beurteilt der Senat diese Verzerrung? Wenn nein, wieso wurde keine neue Mietentabelle mit den Partnern aus der Hafenwirtschaft entwickelt? 3. Warum wird das altbewährte Modell der Mietentabelle nicht zeitlich verlängert und bleibt somit bestehen? 4. Welche Faktoren haben die HPA dazu veranlasst, die bestehende Mietentabelle für Hafenflächen nicht zu verlängern? 5. Befindet sich die HPA derzeit in Verhandlungen mit den verantwortlichen Akteuren? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht? Die Mietentabelle wird mit dem Unternehmensverband Hafen Hamburg (UVHH) turnusgemäß jeweils für fünf Jahre vereinbart. Über die festzusetzenden Mieten für die Jahre 2016 bis 2020 sind HPA und der UVHH derzeit noch in Verhandlungen. Bei Bestandsmietverträgen wird deshalb derzeit die letztgültige Miete gemäß Mietentabel- Drucksache 21/8073 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 le berechnet. Für Neuverträge wird grundsätzlich im Rahmen von Bieterverfahren eine Marktmiete ermittelt.