BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8074 21. Wahlperiode 28.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 21.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Schüler ohne Schulabschluss an den allgemeinbildenden Schulen Nach Angaben der jährlich erhobenen Hamburger Schulstatistik verließen in den letzten Jahren jeweils Hunderte Schüler die allgemeinbildenden Schulen ohne Schulabschluss. Von dieser Entwicklung sind besonders die Stadtteilschulen betroffen. Dort erreichen jährlich circa 5 Prozent der in den Jahrgangsstufen 8 bis 14 unterrichteten Schüler trotz intensiver Fördermaßnahmen und einer langfristigen Absenkung der Prüfungsanforderungen keinen Abschluss.1 Die Ergebnisse nationaler und internationaler Bildungsstudien belegen einen signifikanten Zusammenhang zwischen Lernerfolg und Migrationsstatus. Dabei schneiden Schüler mit Migrationshintergrund regelmäßig schlechter als Schüler ohne Migrationshintergrund ab.2 Die Studien untersuchen dabei zum Teil auch differenziert die spezifischen Einflüsse der elterlichen Herkunftsregionen auf den Schulerfolg. Darüber lassen sich Aussagen über die schulische Leistungsfähigkeit und tendenziell auch über die allgemeine Integrationsfähigkeit und -willigkeit spezifischer Migrantengruppen treffen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die im Vortext getroffene Aussage zu einer langfristigen Absenkung der Prüfungsanforderungen ist nicht zutreffend. Zentrale Prüfungen zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden und des mittleren Schulabschlusses werden auf Basis der Ausbildungs - und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy) an Stadtteilschulen und Gymnasien in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch durchgeführt. Gemäß § 20 APO-GrundStGy orientieren sich die Aufgaben unverändert seit 2003 an den durch Beschluss der Kultusministerkonferenz festgelegten Standards (siehe https://www.kmk.org/themen/qualitaetssicherung-in-schulen/bildungsstandards.html) und den Anforderungen der Bildungspläne (http://www.hamburg.de/bildungsplaene). Schülerinnen und Schülern, die eine allgemeinbildende Schule ohne Abschluss verlassen , wird in Hamburg gezielt die Möglichkeit gegeben, in berufsbildenden Schulen einen Abschluss zu erlangen. So verließen in den letzten Jahren jährlich zwischen 400 und 500 Schülerinnen und Schüler berufliche Schulen mit dem nachgeholten Ersten allgemeinbildenden Abschluss. 1 Vergleiche hierzu die Schuljahresstatistiken der Jahre 2009/2010 – 2015/2016: http://www.hamburg.de/bsb/zusammenfassungen/ (abgerufen am: 17.02.2017). 2 Vergleiche hierzu die ausführlichen Berichte zu folgenden regelmäßig veröffentlichten Bildungsstudien : PISA, TIMSS, IQB. Drucksache 21/8074 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Auf diesem Weg gelingt es, dass rund die Hälfte der Schulabgänger ohne Schulabschluss eines Jahrganges auf ihrem weiteren Bildungsweg zu einem späteren Zeitpunkt einen Schulabschluss an den beruflichen Schulen erreicht. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Schüler erreichten im Schuljahr 2015/2016 an den Hamburger allgemeinbildenden Schulen keinen Schulabschluss? 2. Wie hoch war der Anteil der Schüler ohne Schulabschluss an den Stadtteilschulen im Schuljahr 2015/2016? Siehe: http://www.hamburg.de/contentblob/8163620/b241075e77946b30cab5cddd7edbec84/ data/2015-16-schulentlassene.pdf, Tabellen 1 und 2. 3. Wie hoch war der Anteil der Schüler ohne Schulabschluss an den Stadtteilschulen im Schuljahr 2015/2016 mit einem Migrationshintergrund? Bitte den Migrationshintergrund nach Nationalität beziehungsweise Region differenziert aufschlüsseln. Siehe Anlage. SEL ohne Schulabschluss mit Migrationshintergrund an Stadtteilschulen insges. 54,8% Afghanistan 4,7% Ägypten 1,2% Argentinien 0,2% Armenien 0,2% Bosnien-Herzegowina 0,2% Bulgarien 2,8% Dominikanische Republik 0,2% Ecuador 0,3% ehem. Jugoslaw.(Kosovo-Albaner/Wojwodina) 0,7% Ghana 0,3% Griechenland 1,4% Guinea-Bissau 0,2% Indien 0,3% Irak 0,9% Iran,Islamische Republik 0,9% Italien 0,2% Lettland 0,3% Mazedonien 2,2% Montenegro 1,0% Ohne Angaben 0,2% Polen 2,6% Portugal 0,9% Rumänien 0,7% Rußland 0,7% Sambia 0,2% Serbien 1,6% Somalia 0,5% Spanien 0,3% Syrien,Arabische Republik 0,3% Togo 0,5% Tschad 0,2% Türkei 5,0% ungeklärt 0,3% Quelle: Schuljahresstatistik 2016 Erläuterungen: Staatsangehörigkeit2) der Schulentlassenen mit Migrationshintergrund Anteil an allen SEL von STS ohne Schulabschluss 1) Ein Migrationhintergrund nach Mikrozensus-Definition wird in der Schuljahresstatistik angenommen, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft: Sie/Er selbst ist nicht in Deutschland geboren, sie/er selbst hat eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit oder einer der Sorgeberechtigten ist entweder nicht in Deutschland geboren oder hat eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit." 2) Einschliesslich Fälle "ohne Angabe", da angenommen wird, dass hier keine deutsche Staatsbürgerschaft vorliegt. Anteil der Schulentlassenen (SEL) ohne Schulabschluss von Stadtteilschulen (STS) mit Migrationshintergrund nach Mikrozensus1) an allen SEL ohne Schulabschluss von STS nach Staatsangehörigkeit2) für das Schuljahr 2015/16 darunter Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8074 3 Anlage 8074ska_text 8074ska_Antwort_Anlage