BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8088 21. Wahlperiode 28.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 22.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklungshilfe in Berlin – Was hat f & w genau vereinbart? Am 7. Februar 2017 hat der Berliner Senat mitgeteilt, dass ab März 30 Mitarbeiter von f & w fördern und wohnen AöR in Berlin beim Aufbau eines dortigen Landesbetriebes aushelfen. Ich frage den Senat: 1. Auf welcher rechtlichen und vertraglichen Basis werden Mitarbeiter von f & w in Berlin tätig? 2. Welche Vereinbarungen mit welchen wesentlichen Inhalten hat f & w hierzu jeweils wann und mit wem geschlossen? 3. Welche jeweiligen Beschlüsse und Entscheidungen haben hierzu jeweils wann die Organe von f & w, die zuständige Fachbehörde sowie der Senat getroffen? 4. In welchem Zeitraum sollen jeweils wie viele Mitarbeiter aus welchen einzelnen Bereichen und Abteilungen in Berlin tätig sein? 5. Welche Kostenerstattungen erhält f & w hierfür im Einzelnen? Aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit und des erfolgreichen Betriebsmodelles in Hamburg kam die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen Mitte Dezember 2016 auf f & w fördern und wohnen AöR (f & w) und auf den Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) zu, um auszuloten, ob eine Unterstützung einerseits mit Material und andererseits beim Aufbau eines landeseigenen Berliner Betreibers von Flüchtlingsunterkünften möglich wäre. Die Unterstützung mit Material, das für die Eröffnung fertiggestellter Unterkünfte kurzfristig benötigt wurde, ist umgehend von f & w und dem ZKF gemeinsam organisiert worden. Um Unterstützungsmöglichkeiten beim Aufbau des Betriebes in Berlin zu finden, hat es Anfang Januar 2017 Gespräche mit einer Delegation aus Berlin, f & w sowie Vertretern des ZKF und der BASFI gegeben. Es wurde entschieden, Berlin mit Personal und Know-how zu unterstützen. Auf der Basis einer Verwaltungsvereinbarung zwischen f & w und dem Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung (LfG) Berlin, werden vom 1. April 2017 bis zum 31. Oktober 2017 nunmehr 30 f & w-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter aus verschiedenen Unterkunftsbereichen (Geschäftsbereiche Erstaufnahme und Regelangebote Wohnen) in Berlin vorübergehend tätig werden. Die Personalkosten inklusive Reisekosten und einer Verwaltungspauschale für die f & w-Verwaltungsaufwendungen werden f & w erstattet. Der Aufsichtsrat von f & w hat am 3.02.2017 im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens von der Entscheidung der Geschäftsführung Kenntnis genommen. Drucksache 21/8088 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. In welchem Umfang und in welchen Bereichen gibt es derzeit freie Personalressourcen bei f & w? Aufgrund der rückläufigen Zugangszahlen Schutzsuchender gibt es im Jahr 2017 perspektivisch weniger Kapazitäts- und Personalbedarf für Erstaufnahmen. Andererseits steigt der Personalbedarf für zusätzliche Folgeunterkünfte, die bis Jahresende eröffnet werden, allerdings mit einem geringeren Personalschlüssel als in Erstaufnahmen. In diesem zeitlichen Ablauf bietet sich an, Mitarbeiter befristet an Berlin auszuleihen. 7. Gemäß Drs. 21/7422 waren im laufenden Jahr bei f & w weitere Neueinstellungen in den Bereichen Regelangebote und Spezialangebote Wohnen vorgesehen. In welchem Umfang sollen hier im laufenden Jahr zusätzliche Mitarbeiter eingestellt werden? Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Zugangszahlen sind keine Einstellungen in den genannten Bereichen im Jahr 2017 mehr vorgesehen. Aufgrund der Verschiebung der Bedarfe (vergleiche Antwort zu 6.) werden Mitarbeiter aus den Erstaufnahmen in andere Geschäftsbereiche wechseln. 8. Wie sieht insgesamt die Personalplanung von f & w für das Jahr 2017 aus? Im Wirtschaftsplan 2017 sind jahresdurchschnittlich insgesamt 1.493,7 Vollkräfte bei f & w geplant. 9. Wurden inzwischen die zusätzlichen Stellen in der Innenrevision von f & w gemäß Drs. 21/7285 besetzt? Wenn nein, wann soll dies erfolgen? Zwei Stellen wurden öffentlich ausgeschrieben. Das Auswahlverfahren ist noch nicht abgeschlossen.