BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/809 21. Wahlperiode 23.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 17.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Welchen Wert hat die Gymnasialempfehlung noch? Oder: Sind Abschulungen eher die Regel als die Ausnahme? Eine Bestandsaufnahme! Am 9. Juni 2015 titelte das „Hamburger Abendblatt“ „Jeder vierte Gymnasiast ohne Empfehlung“ (http://www.abendblatt.de/hamburg/article205372541/ Jeder-vierte-Gymnasiast-ohne-Empfehlung.html) und mahnte in dem Artikel einmal mehr an, dass sowohl die Psyche der zum Teil deutlich überforderten Gymnasiasten ohne entsprechende Empfehlung als auch die Qualität des gymnasialen Unterrichts massiv darunter leiden, dass ein großer Teil der späteren Gymnasiasten am Ende der Grundschule keine Empfehlung für das Gymnasium hatte. Dies ist mehr als bedenklich und dient keinem der Beteiligten. Zudem führt der später häufig notwendige Schulformwechsel Jahr für Jahr zu Problemen. Die potenziell aufnehmenden Stadtteilschulen werden vor organisatorische Herausforderungen gestellt, die sie – sehr zum Leidwesen der wechselnden Schüler (und deren Eltern!) – oft nicht erfüllen können. Die Folge: Die Schulformwechsler kommen an der Schule ihrer Wahl wegen Überfüllung nicht unter, Ärger und Frustration sind vorgezeichnet. Neben der grundsätzlichen Frage nach Bedeutung und Aussagekraft der Gymnasialempfehlung drängt sich in diesem Zusammenhang vor allem die Frage nach dem zahlenmäßigen Verhältnis von fehlenden Empfehlungen zu späteren Abschulungen auf. Darüber hinaus ist aber auch eine Reihe von quantitativen und qualitativen Fragen zur Durchlässigkeit des Hamburger Schulsystems von Bedeutung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: A. Abschulungswarnungen und Abschulungen zum Schuljahresbeginn 2014/2015: 1. Wie stellte sich das Verhältnis von Abschulungswarnungen im Halbjahreszeugnis 2013/2014 zu den daraufhin tatsächlich erfolgten Abschulungen nach Zeugniskonferenz zum Schuljahresbeginn 2014/2015 dar? Bitte aufschlüsseln nach Klassenstufen sowie Schülerinnen und Schülern. 2. In wie vielen Fällen fand eine freiwillige Abschulung zum Schuljahresbeginn 2014/2015 auf Eltern-/Schülerwunsch statt, ohne dass zuvor eine Warnung ausgesprochen worden war? Bitte aufschlüsseln nach Klassenstufen sowie Schülerinnen und Schülern. Zu der Anzahl der Schulformwechsel vom Gymnasium auf eine Stadtteilschule zum Schuljahr 2014/2015 nach Jahrgangsstufe, aus der gewechselt wurde (nur Wechsel auf staatliche Schulen) siehe Tabelle: Drucksache 21/809 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jahrgangsstufe aus der gewechselt wurde Anzahl Schulformwechsel 5 92 6 800 7 66 8 116 9 102 10 273 11 127 12 27 Insgesamt 1.603 Quelle: Schuljahresstatistik 2014 Die Abschulungswarnungen werden von der zuständigen Behörde und von den Schulen statistisch nicht erfasst. Zur Beantwortung der Frage wäre die Auswertung von 6.529 Schülerbögen notwendig. Dies ist im Rahmen der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich Die Abschulungswarnungen werden den Sorgeberechtigten von den Schulen im Rahmen eines Beratungsgesprächs mitgeteilt. Abschulungswarnungen werden ausschließlich in der Jahrgangsstufe 6 (Halbjahreszeugnis) ausgesprochen. In den Jahrgängen 5 und 7 bis 10 gehen Schülerinnen und Schüler in die nächsthöhere Jahrgangsstufe über. 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden an den einzelnen Gymnasien zum Schuljahr 2014/2015 in Klasse 6 abgeschult beziehungsweise haben die Klasse 6 freiwillig vorab verlassen? Bitte aufschlüsseln nach Name des Gymnasiums, Zahl der Schülerinnen und Schüler sowie Abschulung oder/und freiwilligem Verlassen. Der Zeitpunkt des Schulformwechsels sowie die Gründe für einen Schulformwechsel werden von der zuständigen Behörde nicht erfasst. Im Übrigen siehe Anlage 1. 4. Wie viele der zum Schuljahresbeginn 2014/2015 nach der 6. Klasse abgeschulten Schüler hatten keine Gymnasialempfehlung vorzuweisen? Siehe Drs. 21/655. B. Klassenwiederholungen: 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen wiederholen im Schuljahr 2014/2015 die Klasse? Bitte für alle Schulformen und Klassenstufen einzeln aufführen. Siehe Anlage 2. 6. Bei wie vielen dieser Wiederholer waren zuvor Maßnahmen im Rahmen von „Fördern statt Wiederholen“ veranlasst worden? Wenn möglich bitte nach Schulformen aufschlüsseln. 7. Im Vergleich dazu: In wie vielen Fällen konnten Wiederholungen durch derartige Fördermaßnahmen abgewendet werden, das heißt wurde das vereinbarte Lernziel im Wege der individuellen Förderung erreicht? Wenn möglich bitte nach Schulformen aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/302. 8. Welcher Gesamtbetrag wurde im relevanten Förderzeitraum, das heißt im Schuljahr 2013/2014, für die Fördermaßnahmen ausgegeben? Wenn möglich aufgegliedert nach Gymnasien und Stadtteilschulen angeben. Im Schuljahr 2013/2014 (Stichtag: 1. Dezember 2014) wurden insgesamt 90 Lehrerstellen für Lernförderung zugewiesen. Hiervon erhielten die Stadtteilschulen 32,7 Stellen und die Gymnasien 29,1 Stellen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/809 3 Aus Mitteln des Bildungs-und Teilhabepaketes wurden für das Schuljahr 2013/2014 folgende Beträge zugewiesen: Stadtteilschulen 2.237.422,70 Euro und Gymnasien 381.791,70 Euro.  9. Wie viele Anträge auf Wiederholung gemäß § 45 (2) Hamburgisches Schulgesetz wurden zum Schuljahr 2014/2015 gestellt? Bitte für alle Schulformen und Klassenstufen einzeln aufführen. 10. Wie viele der Anträge auf Wiederholung einer Klassenstufe wurden genehmigt/nicht genehmigt? Bitte für alle Schulformen und Klassenstufen einzeln aufführen. 11. Was waren jeweils die Begründungen für die Genehmigungen/ Ablehnungen? Bitte nach Begründungen zusammenfassen. Siehe Drs. 20/12702. C. Wechsel vom Gymnasium in die Stadtteilschule in den Klassestufen 5 und 7 – 10: 12. Wie viele Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 beziehungsweise 7 – 10 sind nach dem Schuljahr 2013/2014 vom Gymnasium auf die Stadtteilschule gewechselt? Bitte für alle Klassenstufen einzeln aufführen . Siehe Antwort zu 1. 13. Wie viele der Wechsler in Klasse 5 hatten zuvor keine Gymnasialempfehlung vorzuweisen? Bei den 92 Schulformwechseln aus Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien an eine Stadtteilschule zum Schuljahr 2014/2015 liegt laut Schuljahresstatistik in 73 Fällen keine Gymnasialempfehlung vor. Zur Validität des Merkmals Gymnasialempfehlung in der Schuljahresstatistik siehe Drs. 21/427. 14. Wie viele Anträge auf Schulformwechsel wurden in den einzelnen Klassenstufen jeweils von wem gestellt? Siehe Drs. 20/12769. Die Anträge wurden ausschließlich von den Sorgeberechtigten gestellt. 15. Wie viele Anträge wurden aus jeweils welchem Grund in den einzelnen Klassenstufen genehmigt, wie viele jeweils aus welchem Grund nicht? Der zuständigen Behörde lagen zum Stichtag 4. Juli 2014 insgesamt 2014 Anträge auf Schul- beziehungsweise Schulformwechsel vor. Für eine nachträgliche Auswertung im Sinne der Fragestellung müssten händisch alle Anträge geprüft werden. Dies ist im Rahmen der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Genehmigung oder Ablehnung eines Antrags ist abhängig von der Aufnahmekapazität, der Stellungnahme der Schule, der Begründung der Sorgeberechtigten und wird im Einzelfall geprüft und entschieden. D. Wechsel von der Stadtteilschule auf das Gymnasium nach der sechsten Klasse: 16. Wie viele Schüler wechselten nach erfolgreichem Abschluss der sechsten Klasse einer Stadtteilschule zum Schuljahresbeginn 2014/2015 auf ein Gymnasium? Bitte wenn möglich aufschlüsseln nach Namen der verlassenen Stadtteilschule und des empfangenden Gymnasiums sowie Geschlecht der Wechsler. Zum Schuljahr 2014/2015 wechselten insgesamt 54 Schülerinnen und Schüler (davon 26 weiblich und 28 männlich) aus der Stufe 6 einer Stadtteilschule auf ein staatliches Gymnasium. Es handelt sich um Einzelfälle, die aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen nicht im Einzelnen ausgewiesen werden können. Abgebende und aufnehmende Schulen siehe Anlage 3. Drucksache 21/809 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 17. In wie vielen der vorgenannten Fälle lag bei Einschulung auf der Stadtteilschule eine/keine Gymnasialempfehlung vor? Bei den in Frage 16. genannten 54 Schulformwechslerinnen und Schulformwechslern liegt laut Schuljahresstatistik in vier Fällen eine Gymnasialempfehlung vor. Zur Validität des Merkmals Gymnasialempfehlung siehe Drs. 21/427. 18. Wie lauten zu den Fragen 16. und 17. die Vorjahreswerte? Zum Schuljahr 2013/2014 wechselten insgesamt 47 Schülerinnen und Schüler (davon 21 weiblich und 26 männlich) aus der Stufe 6 einer Stadtteilschule auf ein staatliches Gymnasium. Es handelt sich um Einzelfälle, die aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen nicht im Einzelnen ausgewiesen werden können. Bei den 47 Schulformwechslerinnen und Schulformwechslern liegt laut Schuljahresstatistik in zwölf Fällen eine Gymnasialempfehlung vor. Zur Validität des Merkmals Gymnasialempfehlung siehe Drs. 21/427. E. Ausblick 2015/2016 und Gewichtung der Gymnasialempfehlung? 19. Wie viele Abschulungswarnungen wurden in den Halbjahreszeugnissen der Hamburger Gymnasien im laufenden Schuljahr 2014/2015 ausgesprochen ? Siehe Antwort zu 1. 20. Wie viele Anträge auf Schulwechsel wurden im laufenden Schuljahr 2014/2015 bereits gestellt, ohne dass zuvor eine Abschulungswarnung ausgesprochen wurde? Bei den Anträgen auf Schulwechsel wird nicht erfasst, ob zuvor eine Abschulungswarnung ausgesprochen wurde. 21. Wie viele Anträge auf Klassenwiederholungen liegen an den Hamburger Gymnasien derzeit für das kommende Schuljahr 2015/2016 vor und wie sehen die Vergleichszahlen an den Stadtteilschulen aus? Die Zeugniskonferenzen an den Gymnasien finden bis zum 26. Juni 2015 statt. Die Gymnasien senden ihre Anträge auf Wiederholungen bis zum 6. Juli 2015 an die zuständige Behörde. Erst dann ist eine Erfassung der Antragslage möglich. � �Ă� Wann liegen an den Gymnasien die verbindlichen Ergebnisse der Notenkonferenzen für das zweite Schulhalbjahr 2014/2015 und damit die Zahlen der Schulwechsler vor? Ist dieser Termin von der Schulbehörde verbindlich vorgegeben? Wenn ja, wonach richtet sich dieser Termin? Oder haben die Schulen hier einen Terminierungsspielraum? Siehe Antwort zu 21. Die Anträge auf Schulwechsel werden von den Schulen bis zum 3. Juli 2015 an die zuständige Behörde gesendet. Dort werden diese bis zum 9. Juli 2015 erfasst. Die Termine sind von der zuständigen Behörde verbindlich vorgegeben, damit eine Erfassung der Anträge und im Anschluss eine Entscheidung über die Anträge noch vor Beginn der Sommerferien getroffen werden kann. 23. Gibt es Überlegungen, Pläne, Konzepte des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde, das Gewicht oder die Ausgestaltung der Gymnasialempfehlung zu verändern, diese gar abzuschaffen oder zur zwingenden Voraussetzung für den Besuch eines Gymnasiums zu machen oder das Aufnahmeverfahren an den weiterführenden Schulen zu reformieren? Wenn ja, welche? Siehe Drs. 21/655. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/809 5 24. Gibt es Überlegungen, Pläne, Konzepte des Senates, die Schulwechslerzahlen zu reduzieren oder das Verfahren für den Schulwechsel zu reformieren? Wenn ja, welche? Nein. Der Senat wird das Elternwahlrecht beibehalten und nicht beschränken. Drucksache 21/809 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 1 Schulformwechsel aus der Jahrgangsstufe 6 der einzelnen Gymnasien zum Schuljahr 2014/15 abgebende Schule (Gymnasium) Anzahl Schulformwechsel Albert-Schweitzer-Gymnasium 8 Albrecht-Thaer-Gymnasium 22 Alexander-von-Humboldt-Gymnasium 15 Carl-von-Ossietzky-Gymnasium 7 Charlotte-Paulsen-Gymnasium 14 Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium 6 Friedrich-Ebert-Gymnasium 26 Gelehrtenschule des Johanneums < 5 Goethe-Gymnasium 29 Gymnasium Allee 34 Gymnasium Allermöhe 24 Gymnasium Alstertal 11 Gymnasium Altona 7 Gymnasium Bondenwald 8 Gymnasium Bornbrook 16 Gymnasium Buckhorn 7 Gymnasium Corveystraße 7 Gymnasium Dörpsweg 7 Gymnasium Eppendorf 6 Gymnasium Farmsen 17 Gymnasium Finkenwerder 6 Gymnasium Grootmoor 11 Gymnasium Hamm 26 Gymnasium Heidberg 9 Gymnasium Hochrad < 5 Gymnasium Hoheluft 17 Gymnasium Hummelsbüttel 9 Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer 17 Gymnasium Klosterschule 9 Gymnasium Lerchenfeld 13 Gymnasium Lohbrügge 22 Gymnasium Marienthal 20 Gymnasium Meiendorf 12 Gymnasium Oberalster 7 Gymnasium Ohlstedt 7 Gymnasium Ohmoor 17 Gymnasium Oldenfelde 14 Gymnasium Osterbek 24 Gymnasium Othmarschen 6 Gymnasium Rahlstedt 16 Gymnasium Rissen < 5 Gymnasium Süderelbe 12 Hansa-Gymnasium Bergedorf 13 Heilwig-Gymnasium 10 Heinrich-Heine-Gymnasium 12 Heisenberg-Gymnasium 12 Helene Lange Gymnasium < 5 Helmut-Schmidt-Gymnasium 40 Immanuel-Kant-Gymnasium 7 Jenisch-Gymnasium* < 5 Johannes-Brahms-Gymnasium 29 Kurt-Körber-Gymnasium 33 Lise-Meitner-Gymnasium 17 Luisen-Gymnasium Bergedorf 7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/809 7 Schulformwechsel aus der Jahrgangsstufe 6 der einzelnen Gymnasien zum Schuljahr 2014/15 abgebende Schule (Gymnasium) Anzahl Schulformwechsel Lycée Français de Hambourg 'Antoine de St. Exupéry' (Gym)* < 5 Margaretha-Rothe-Gymnasium 17 Marion Dönhoff Gymnasium 5 Matthias-Claudius-Gymnasium 14 Moderne Schule Hamburg (Gymnasium)* < 5 OKO Private School Talent-Schule Hamburg* < 5 Sankt-Ansgar-Schule* < 5 Walddörfer-Gymnasium 7 Wichern-Schule (Gymnasium)* < 5 Wilhelm-Gymnasium < 5 Gymnasium außerhalb Hamburgs 7 Insgesamt 800 Quelle: Schuljahresstatistik 2014 * Gymnasium in privater Trägerschaft Aus Datenschutzgründen findet sich bei weniger als fünf oder keinen Schulformwechslerinnen und Schulformwechslern jeweils der Eintrag "<5", um eine Identifizierung einzelner Schülerinnen und Schüler auszuschließen. Drucksache 21/809 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 2 Klassenwiederholung an staatlichen allgemeinen Schulen1) im Schuljahr 2014/15 nach Schulform und Klassenstufe Sc hu lja hr Jahrgangsstufe Insgesamt darunter Schüler-Schulform 2) Grundschule Stadtteilschule Gymnasium Schülerinnen und Schüler Anzahl der Wiederholer Schülerinnen und Schüler Anzahl der Wiederholer Schülerinnen und Schüler Anzahl der Wiederholer Schülerinnen und Schüler Anzahl der Wiederholer 20 14 /1 5 1 13.373 69 13.373 69 2 13.015 66 13.015 66 3 12.793 79 12.793 79 4 13.010 80 13.010 80 5 13.296 38 153 2 6.012 11 7.131 25 6 12.780 47 140 5 6.111 13 6.529 29 7 13.124 36 7.284 20 5.840 16 8 13.584 46 7.511 31 6.073 15 9 13.358 75 7.275 47 6.083 28 10 14.088 632 7.923 447 6.165 185 11 10.112 666 3.743 261 6.369 405 12 9.459 334 3.703 199 5.756 135 13 3.115 105 3.115 105 14 16 1 16 1 Quelle: Schuljahresstatistik 2014 1) ohne Erwachsenenbildung, ohne Sonderschulen 2) Schüler-Schulform BSB: Grundschule einschließlich der Stufen 5 und 6 an 6-jähriger Grundschule; Stadtteilschule einschließlich doppeltqualifizierendem Bildungsgang und den auslaufenden Schulformen integrierte Gesamtschule, Haupt- und Realschule, integrierte Haupt- und Realschule; Gymnasium einschließlich 6-stufiges Gymnasium Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/809 9 Anlage 3 Abgebende und aufnehmende Schulen bei Schulformwechseln aus Jahrgangsstufe 6 der Hamburger Stadtteilschulen auf ein staatliches Gymnasium* zum Schuljahr 2014/15 abgebende Schule (Stadtteilschule) ausfnehmende Schule (Gymnasium*) Albert-Schweitzer-Schule Albert-Schweitzer-Gymnasium Gymnasium Bondenwald Heinrich-Heine-Gymnasium August-Hermann-Francke-Schule Uhlenhorst** Johannes-Brahms-Gymnasium Brüder-Grimm-Schule Gymnasium Lerchenfeld Fritz-Schumacher-Schule Gymnasium Heidberg Goethe-Schule-Harburg Heisenberg-Gymnasium Gretel-Bergmann-Schule Hansa-Gymnasium Bergedorf Heinrich-Hertz-Schule Gymnasium Hoheluft Gymnasium Othmarschen Ilse-Löwenstein-Schule Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer Gymnasium Lerchenfeld Heinrich-Hertz-Schule Kurt-Tucholsky-Schule Gymnasium Altona Lessing-Stadtteilschule Heisenberg-Gymnasium Rudolf-Steiner-Schule Bergstedt** Gymnasium Ohlstedt Schule auf der Veddel Wilhelm-Gymnasium Schule Maretstraße Heisenberg-Gymnasium Stadtteilschule Alter Teichweg Gymnasium Bornbrook Gymnasium Lerchenfeld Stadtteilschule Altrahlstedt Gymnasium Oldenfelde Gyula Trebitsch Schule Tonndorf Stadtteilschule Am Hafen Goethe-Gymnasium Stadtteilschule Am Heidberg Gymnasium Alstertal Gymnasium Heidberg Stadtteilschule Bahrenfeld Gymnasium Allee Stadtteilschule Barmbek Gymnasium Lerchenfeld Gymnasium Rissen Stadtteilschule Bergstedt Gymnasium Buckhorn Stadtteilschule Bramfeld Gymnasium Osterbek Stadtteilschule Hamburg-Mitte Gymnasium Lerchenfeld Gymnasium Marienthal Stadtteilschule Kirchwerder Luisen-Gymnasium Bergedorf Stadtteilschule Mümmelmannsberg Gymnasium Hamm Stadtteilschule Öjendorf Gymnasium Klosterschule Stadtteilschule Oldenfelde Gymnasium Rahlstedt Stadtteilschule Rissen Gymnasium Altona Marion Dönhoff Gymnasium Stadtteilschule Stübenhofer Weg Gymnasium Klosterschule Stadtteilschule Süderelbe Heisenberg-Gymnasium Stadtteilschule Walddörfer Gymnasium Oberalster Gymnasium Ohlstedt Heinrich-Heine-Gymnasium Schule außerhalb Hamburgs Goethe-Gymnasium Lise-Meitner-Gymnasium Quelle: Schuljahresstatistik 2014 * einschließlich Gymnasialzweige an Stadtteilschulen. Nicht berücksichtigt sind hierbei die gewünschten Wechsel innerhalb der beiden Stadtteilschulen Heinrich-Hertz und GyulaTrebitsch in den Gymnasialzweig nach Jahrgangsstufe 6. ** Schule in privater Trägerschaft