BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8097 21. Wahlperiode 28.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 22.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Bedarf der Kindertagesbetreuung weiter gestiegen Am 03. Februar veröffentlichte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erstmals Daten zum Betreuungsbedarf. Demnach ist der Betreuungsbedarf weiter gestiegen, doch die Nachfrage wird durch das bestehende Angebot nicht gedeckt. Nach Angaben des BMFSFJ unterschreite bei etwa der Hälfte der Eltern von Drei- bis Fünfjährigen die tatsächliche Betreuungszeit den Betreuungsbedarf um mindestens fünf Stunden . Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) teilte in der Pressemitteilung mit, dass bis 2020 100.000 neue Betreuungsplätze geschaffen werden sollen. Für das Investitionsprogramm soll das vom Bund angelegte Sondervermögen in den Jahren 2017 bis 2020 um 1,126 Milliarden Euro aufgestockt werden. Zusätzlich sollen Kitas und Horts von 2016 bis 2019 mit einem Fördervolumen von 100 Millionen Euro gefördert werden, die ihre Betreuungszeiten bedarfsgerecht gestalten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat unter erheblichen finanziellen Anstrengungen den Ausbau der Kindertagesbetreuung vorangetrieben und die strukturellen Rahmenbedingungen in den Kitas verbessert. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist in Hamburg sehr erfolgreich verlaufen. Hamburg ist bei der Krippenbetreuungsquote mit weitem Abstand Spitzenreiter in Westdeutschland. Deswegen kann Hamburg allen Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege garantieren. Es gelten darüber hinaus umfassende Rechtsansprüche auf bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung bis zu zwölf Stunden Betreuung täglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Teilt der Senat die Auffassung des BMFSFJ aus der Pressemitteilung vom 03. Februar zur Situation der Kindertagesbetreuung in Deutschland ? 2. Trifft die Auffassung des BMFSFJ nach Ansicht des Senates auch auf die derzeitige Situation in Hamburg zu? Wenn nein, warum nicht? Vertreterinnen und Vertreter des Senats arbeiten in verschiedenen überregionalen Bund-Länder-Gremien zur Kindertagesbetreuung mit. Aufgrund der Diskussionen in diesen Gremien und den vorliegenden empirischen Befunden kann die zuständige Behörde die Auffassung des BMFSFJ zur bundesweiten Situation insgesamt nachvollziehen . Drucksache 21/8097 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bezogen auf Hamburg trifft diese Auffassung jedoch nicht zu. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 3. Wie viele Kindertagesstätten in Hamburg bieten an 24 Stunden am Tag eine Betreuung an? 4. Wie viel Bedarf sieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde in Hamburg für Kindertagesstätten, welche an 24 Stunden am Tag eine Betreuung anbieten? (Bitte die Zahlen erläutern und nach Bezirk aufschlüsseln.) Sollte sich der Senat nicht damit befasst haben oder derzeit keine Antwort wissen, warum nicht? Besondere Betreuungsbedarfe aufgrund flexibler Arbeitszeiten von Sorgeberechtigten werden vor allem hinsichtlich der Übernachtbetreuung in der Regel über das private Umfeld abgedeckt. Ist dies nicht möglich, greifen die betroffenen Familien häufig auf die Kindertagespflege mit ihrem flexiblen und individuellen Betreuungsangebot im familiären Kontext zurück. Im nachfrageorientierten Kita-Gutscheinsystem obliegt die Planung bedarfsentsprechender Betreuungsangebote den Trägern der Kindertageseinrichtungen . Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde hat zur Beantwortung der Fragestellung die Vertragspartner des Landesrahmenvertrages (LRV) „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ (Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Hamburg e.V.; Caritasverband Hamburg e.V.; Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg ; Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.V.; Diakonisches Werk Hamburg e.V., Kindermitte e.V. – Bündnis für soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung; Soal – Alternativer Wohlfahrtsverband Hamburg; Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH) gebeten, entsprechende Auskünfte zu erteilen. Aus den in der für die Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit eingegangenen Rückmeldungen geht hervor, dass die Kita Krümelkiste Kirchdorfer Straße 76, 21109 Hamburg, bei Bedarf eine 24-stündige Betreuung anbietet. Vor dem Hintergrund, dass nach derzeitigem Kenntnisstand nur diese Kita in Hamburg eine Betreuung an 24 Stunden ermöglicht, schätzt der Senat den Bedarf an 24- stündigen Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen als generell sehr gering ein. Im Übrigen siehe Drs. 21/1045. 5. Wie viele neue Betreuungsplätze sollen aus diesen Mitteln in Hamburg geschaffen werden? Nach welchen Maßstäben werden die Betreuungsplätze aufgeteilt? Sollte sich der Senat nicht damit befasst haben oder derzeit keine Antwort wissen, warum nicht? Das Förderprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist.“ des BMFSFJ richtet sich direkt an die Träger von Kindertageseinrichtungen sowie an Tagespflegepersonen. Die Bewilligung und Verteilung der Bundesmittel auf die Antragsteller erfolgt durch den Bund beziehungsweise die beauftragte Servicestelle im Rahmen der Fördergrundsätze des Bundesprogramms. Das Antragsverfahren des Bundesprogramms ist noch nicht abgeschlossen. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde in Hamburg ist damit nicht befasst. Darüber hinaus liegen der zuständigen Behörde keine Informationen hierzu vor. 6. Mit Mitteln in welcher Höhe rechnet der Senat aus dem Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2020? Nach welchen Maßstäben werden die Mittel aufgeteilt? Sollte sich der Senat nicht damit befasst haben oder derzeit keine Antwort wissen, warum nicht? Nach Artikel 1, § 20 Absatz 1 Satz 1 des Entwurfs eines Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung (siehe BR.-Drs. 783/16) würden Hamburg aus dem Bundesondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ Mittel in Höhe von insgesamt 27.184.423 Euro bereitgestellt. Nach Artikel 1, § 20 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzentwurfs verteilen sich die Mittel, die dem Bundessondervermögen gemäß § 4a Absatz 3 des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes jährlich zur Verfügung gestellt werden sollen entsprechend anteilig auf die Verfügungsrahmen der Länder. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll ermächtigt werden, nach Abstimmung unter den Ländern einer Umverteilung der Länderanteile innerhalb der jährlich zur Auszahlung zur Verfügung stehenden Mittel zuzu- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8097 3 stimmen. Aufgrund der Regelung des § 21 Absatz 1 können sich die Verfügungsrahmen ändern. 7. Mit Mitteln in welcher Höhe rechnet der Senat aus dem Fördervolumen für eine bedarfsgerechte Betreuungszeit für die Jahre 2016 bis 2019? Nach welchen Maßstäben werden die Mittel aufgeteilt? Sollte sich der Senat nicht damit befasst haben oder derzeit keine Antwort wissen, warum nicht? Siehe Antworten zu 5. und 6. Insofern hat sich der Senat darüber hinaus hiermit noch nicht befasst.