BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/81 21. Wahlperiode 24.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 16.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Ist Hamburg für den Ausbruch einer Pandemie gewappnet? Infektionskrankheiten stellen eine erhebliche und zugleich oft unterschätze Gefahr dar. Beispiele sind der aktuelle Masernausbruch in Berlin, der deutschlandweite EHEC-Ausbruch 2011 oder der weltweite Schweinegrippeausbruch 2009/2010. Während das Infektionsgeschehen bei einer Epidemie örtlich beschränkt ist, zeichnet sich eine Pandemie durch ihren länder- und bisweilen kontinentübergreifenden Charakter aus. In globaler Perspektive gab es noch im vergangenen Jahrhundert mit der Spanischen Grippe der Jahre 1918/1919 (über 20 Millionen Tote), der Asiatischen Grippe im Jahr 1957 (eine Million Tote) und der Hongkong-Grippe im Jahr 1968 (700.000 Tote) drei massive Pandemien. Die letzte Pandemie, die auch Deutschland traf, war der Schweinegrippe-Ausbruch der Jahre 2009/2010, als sich diese Grippe vom Typ H1/N1 von Mexiko und den USA ausgehend weltweit verbreitete und 18.000 Todesopfer forderte. Pandemien zeichnen sich nicht nur durch ihre unmittelbare Gefahr für Leib und Leben aus, sondern stellen auch für die Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen sowie die Privatwirtschaft ein erhebliches Ausfallrisiko dar. Deswegen liegt für Deutschland seit 2005 der Nationale Pandemieplan vor. Weil die Organisation der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung jedoch primär in den Händen der Bundesländer liegt, bedarf es auch in Hamburg einer angepassten Handlungsanweisung für den Ernstfall. In der Antwort auf Frage 7. der Drs. 20/3297 antwortete der Senat bezugnehmend auf den Schweinegrippeausbruch der Jahre 2009/2010: „Hamburg wird auch weiterhin alle Maßnahmen treffen, die notwendig und dazu geeignet sind, seine Bevölkerung vor der Bedrohung durch eine Pandemie zu schützen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Verfügt die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) über einen Pandemieplan ? Wenn nein, warum nicht? Ja. Wenn ja, a) wann ist er das letzte Mal aktualisiert worden? Drucksache 21/81 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b) in welchen Abständen wird der Pandemieplan regelmäßig in Bezug auf das Meldesystem für Infektionen, die Alarmbereitschaftspläne, die Beschaffung und Verteilung von Impfstoffen sowie Maßnahmen zur Unterbrechung von Infektionsketten evaluiert beziehungsweise aktualisiert? Der Hamburger Influenzapandemieplan wird insbesondere auf Basis der Erkenntnisse aus der Evaluation der Influenzapandemie (H1N1) 2009 und des EHEC-Geschehens 2011 ständig fortgeschrieben. Es sind keine festen zeitlichen Abstände vorgesehen. Der Hamburger Influenzapandemieplan ist eine Ergänzung des Nationalen Pandemieplans . Der Nationale Pandemieplan wird derzeit überarbeitet und befindet sich in der Länderabstimmung. c) enthält er die für die Einrichtung der Stäbe erforderlichen Alarmbereitschaftspläne , Funktionen, Namen, Adressen und Telefonnummern ? Die Alarmierungspläne liegen in den Katastrophenschutzbehörden und den betroffenen Institutionen dezentral vor. d) enthält er die Übersicht über die zu alarmierenden Einrichtungen, wie Krankenhäuser, Schulen, Pflegeheime und so weiter? Die entsprechenden Daten zur Erreichbarkeit liegen in den zuständigen Behörden und Institutionen/Verbänden vor. e) enthält er Pläne zur Beschaffung und Verteilung (inklusive Priorisierung ) des Impfstoffes? Ja. f) enthält er Pläne zur verstärkten Aufklärung der Bevölkerung in Fällen der Pandemiephasen 4 bis 6 nach der WHO-Definition? Ja. g) enthält er Pläne, um mittels gezielter Maßnahmen Infektionsketten zu unterbrechen (zum Beispiel durch die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen , Desinfektionen, Verbot von Menschenansammlungen , Durchsetzung von Impfpflichten und weitere)? Die Fachämter für Gesundheit der Bezirke entscheiden – gegebenenfalls unter Einbeziehung der zuständigen Behörde – einzelfallbezogen und lageabhängig über die Umsetzung von Maßnahmen gemäß § 28 in Verbindung mit §§ 29 – 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Daneben müsste eine „Impfpflicht“ gemäß § 20 Absatz 6 IfSG durch das Bundesministerium für Gesundheit durch Rechtsverordnung angeordnet werden. h) enthält er Noteinsatzpläne für die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der öffentlichen Verwaltung für den Fall, dass eine Pandemie zu sehr großen Personalausfällen führt? Die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg bereiten sich gemäß der Infektionsschutzrichtlinie der Behörde für Inneres und Sport durch interne Planungen und geeignete Maßnahmen auf den Fall einer Infektionslage vor, von der auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen sein können, und stellen ihre grundsätzliche Handlungsfähigkeit sicher. i) enthält er Pläne für die Versorgung eines großen Bevölkerungsanteils , der medizinisch versorgt werden muss? Im Rahmen einer Influenzapandemie wird auf die gesamte bestehende Versorgungsinfrastruktur zurückgegriffen. Die zu ergreifenden Maßnahmen werden hierbei lageabhängig und situationsangepasst gewählt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/81 3 Daneben enthalten die Alarm- und Einsatzpläne der Hamburger Krankenhäuser Vorkehrungen für den Pandemiefall. j) enthält er Pläne für den Umgang mit einem großen Anteil von Verstorbenen ? Nein. 2. Wie viele öffentliche Übungen zum Thema Pandemie hat es seit 2011 in Hamburg gegeben? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Keine. Hamburg hat sich im Jahr 2007 an der bundesweiten Übung LÜKEX 07 (Länderübergreifendes Krisenmanagement Exercise), der das Szenario einer Influenzapandemie zugrunde lag, beteiligt. Im Übrigen stellen die Hamburger Krankenhäuser ihre Handlungsfähigkeit in Ausnahmesituationen durch regelmäßige Übungen sicher. Wegen des breiten Spektrums von Ausnahmesituationen, die auftreten können, werden auch Grundszenarien geprobt, die in zahlreichen Lagen angewandt werden können.