BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8100 21. Wahlperiode 28.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten André Trepoll (CDU) vom 22.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Neue Vorwürfe gegen DITIB-Nord – Wann und wie handelt der Senat? Hetze gegen Juden und Christen, Hetze gegen unsere Werte, Hetze gegen christliche und gesetzliche Feiertage, Spionage und Denunziantentum im Auftrag der Türkei als verlängerter Arm von Präsident Erdogan – die Liste der Skandale und Vorwürfe gegenüber dem türkischen Islamverband DITIB ist lang und wird jeden Tag länger. Aus Sicht der CDU-Fraktion sollte die Zusammenarbeit mit DITIB sofort ausgesetzt und offene Fragen und Vorwürfe sollten geklärt werden. SPD und GRÜNE haben sich jedoch für eine unveränderte Fortführung der Zusammenarbeit ausgesprochen und setzen stattdessen auf weitere „Gespräche mit den Vertragspartnern“. Mittlerweile gibt es neue Vorwürfe gegen die DITIB in Hamburg: Fragwürdige Beiträge in Sozialen Medien, organisierte Pilgerreisen nach Mekka mit Aufrufen zum „Kampf für das Vaterland“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Haben Gespräche des Hamburger Senats mit den Vertragspartnern des Islam-Staatsvertrages seit Beschlussfassung in der Hamburgischen Bürgerschaft am 1. Februar 2017 stattgefunden? a. Wenn ja, mit welchen konkreten Senatsvertretern und mit welchen Vertragspartnern und -vertretern? Wer hat zusätzlich noch an diesen Gesprächen teilgenommen? Wann haben diese Gespräche stattgefunden? (Bitte Ort und Dauer der Gespräche angeben.) b. Welche konkreten Inhalte wurden dabei besprochen? c. Welche konkreten Vereinbarungen wurden bei den Gesprächen bisher getroffen? d. Welche Gespräche sind mit welchen Vertretern noch geplant? e. Wann gedenkt der Senat die Ergebnisse und Vereinbarungen aus den Gesprächen mit den Vertragspartnern des Islam-Staatsvertrages der Bürgerschaft und Öffentlichkeit bekannt zu geben? Zu den Gesprächen mit Vertretern der Religionsgemeinschaften siehe Drs. 21/7840. Darüber hinaus ist der Senat mit bürgerschaftlichem Ersuchen vom 1. Februar 2017 aufgefordert worden, Gespräche mit den Vertragspartnern zu führen beziehungsweise zu intensivieren und hierüber zu gegebener Zeit dem Verfassungs- und Bezirksausschuss zu berichten. Derzeit werden solche Gespräche vorbereitet, ohne dass Einzelheiten der Gespräche selbst bereits festgelegt wären. Dabei sieht es der Senat als seine Aufgabe an, auf der Grundlage einer Zusammenfassung der behördlichen und sonstigen Erkenntnisse einen Gesprächsprozess fortzuführen, der die Möglichkeiten und Grenzen der weiteren Zusammenarbeit mit den islamischen Religionsgemein- Drucksache 21/8100 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 schaften umfassend, kritisch und mit Blick auf die bisherigen Erfahrungen in konkreten Kooperationsprojekten beleuchtet. 2. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Vorwürfe, dass ein Vertreter der DITIB in Hamburg nicht die Demokratie als bindend für die Muslime ansieht, sondern den Koran, und er auf das „Gesicht der Türken und Kurden“ spucken möchte, „die nicht islamisch leben möchten“? Ist das aus Sicht des Senats mit unseren Grundwerten zu vereinbaren und ist diese Äußerung mit dem Islam-Staatsvertrag zu vereinbaren? Wenn nein, wie reagiert der Senat gegenüber DITIB in Hamburg auf diesen Vorwurf? Der zuständige Senator hat sich zu dem Sachverhalt geäußert. Siehe die Pressemitteilung des Senats vom 28. Februar 2017: „Muradiye-Moschee: Verfassungsschutz prüft mögliche extremistische Strukturen“ (http://www.hamburg.de/innenbehoerde/ 8265816/2017-02-28-bis-pm-muradiye-moschee/). Im Übrigen korrespondiert mit dem Fragerecht ein Anspruch auf Auskunft, nicht auf Meinungsbildung (vergleiche Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 19.12.2008 – 35/07 –, juris Rn. 177). 3. Welche Erkenntnisse haben der Senat und der Verfassungsschutz über die von DITIB-Nord organisierten Pilgerreisen nach Mekka für Jugendliche aus Hamburg und die dortige Einschwörung auf den „Kampf für das Vaterland“? a. Wie viele Jugendliche aus Hamburg haben an einer dieser Pilgerfahrten bisher teilgenommen? b. Gibt es Erkenntnisse über Radikalisierungstendenzen von Jugendlichen , die im Zusammenhang mit DITIB in Hamburg stehen? c. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Vorwürfe und sind diese mit unseren Werten und dem Islam- Staatsvertrag zu vereinbaren? 4. Wird DITIB-Nord vom Verfassungsschutz beobachtet? Wenn ja, seit wann und mit welchen konkreten Erkenntnissen? Wenn nein, denkt der Verfassungsschutz vor dem Hintergrund der neuen Vorwürfe gegen DITIB-Nord und dessen Repräsentanten darüber nach, DITIB-Nord zukünftig zu beobachten? Die in Rede stehenden Äußerungen sind zusammen mit anderen Informationen Anlass, die Muradiye-Moschee einer näheren Überprüfung durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) zu unterziehen. Auch Hinweisen auf verfassungsfeindliche Haltungen oder extremistische Aktivitäten von Angehörigen der DITIB wird nachgegangen . Gemäß seiner gesetzlich festgelegten Aufgabenstellung prüft der Verfassungsschutz bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse Organisationen und Personen auf ihre Verfassungsfeindlichkeit. Sofern Bestrebungen im Sinne des § 4 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes vorliegen, nimmt das LfV Hamburg die Beobachtung auf. DITIB-Nord ist derzeit kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg. 5. Gibt es Erkenntnisse über DITIB-Funktionäre, die auch gleichzeitig für das türkische Konsulat arbeiten und wenn ja, wie viele Funktionäre der DITIB sind davon betroffen? Nein. 6. Sofern die Vorwürfe gegen DITIB zutreffen, welche Konsequenzen wird der Senat daraus ziehen? Soll die Zusammenarbeit zwischen Hamburg und DITIB unverändert fortgeführt werden? Wie will der Senat sicherstellen , dass die Vertragspartner des Islam-Staatsvertrages die vereinbarten Werte und Normen auch einhalten? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8100 3 7. Inwieweit ist der Senat der Auffassung, dass es bei DITIB in Hamburg keine nationalistischen und islamistischen Entwicklungen gibt, wie noch in der Bürgerschaftsdebatte am 1. Februar 2017 behauptet? Dem Fragerecht korrespondiert ein Anspruch auf Auskunft, nicht auf Meinungsbildung . Siehe Antwort zu 2.