BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8104 21. Wahlperiode 03.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 23.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Luftstationen zur Förderung des Radverkehrs (II) Nachdem der Senat einige meiner Fragen aus Drs. 21/7669 unvollständig beantwortet hat, sind Nachfragen erforderlich. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Trifft es gemäß der Einlassungen des Senats aus Drs. 21/7669 zu, dass es aktuell keine einzige Luftstation im Bezirk Hamburg-Nord gibt? Wenn nein, was trifft dann zu? 2. Aus welchen Gründen kam keine Kooperation mit einem Unternehmen im Bezirk Hamburg-Nord zu Stande? 3. Wann wurden die politischen Gremien im Bezirk Hamburg-Nord über das Ergebnis der Kooperationsgespräche jeweils informiert? Sofern diese nicht informiert wurden, warum nicht? 4. Was hat das Bezirksamt Hamburg-Nord seit Herbst 2012 wann genau unternommen, um die beschlossenen mindestens zehn Luftstationen zu installieren? 5. Warum war das Bezirksamt Hamburg-Nord beziehungsweise der SPD- Bezirksamtsleiter nicht in der Lage, den Beschluss bis heute auch ohne Kooperationspartner umzusetzen? Das Bezirksamt Hamburg-Nord hatte im Jahr 2012 Kontakt zur DB Rent GmbH bezüglich einer möglichen Kooperation zum Aufbau und Betrieb von Luftstationen. Ausgehend von dem Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord (siehe Bezirks -Drs. 2068/12) sowie einer Stellungnahme der zuständigen Behörde (siehe Bezirks -Drs. 2224.1/12) wurde noch im Jahr 2012 geprüft, welche technischen, rechtlichen und finanziellen Optionen bestünden. Nachdem eine Kooperation mit der DB Rent GmbH im Jahr 2013 nicht zustande gekommen ist, hat das Bezirksamt Hamburg -Nord von dem Vorhaben zur Einrichtung von Luftstationen Abstand genommen, sodass es zurzeit keine Luftstationen im Bezirk Hamburg-Nord gibt. Die Gremien wurden am 29. Januar 2013 und abschließend am 17. Dezember 2013 durch das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert. Im Übrigen siehe Bezirks-Drs. XX-3647. 6. Hat das Bezirksamt Hamburg-Nord zwecks Umsetzung des Beschlusses aus der Bezirksdrs. 2068/12 mit StadtRAD Hamburg beziehungsweise dessen Betreiber, der Deutschen Bahn (DB), über eine Kooperation gesprochen oder verhandelt? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/8104 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, wann, mit welchem Ergebnis jeweils und aus welchen Gründen waren die Gespräche offenkundig nicht erfolgreich? Bitte detailliert darstellen , sodass der Abstimmungsprozess nachvollziehbar wird. Siehe Antwort zu 1. bis 5. 7. Warum führt die Umstellung auf das doppische Haushaltswesen, wie in Drs. 21/7669 erwähnt, dazu, dass für das Jahr 2015 im Rahmen einer Parlamentarischen Anfrage keine Zahlen bezüglich der Ansätze und eventuellen Reste zu Produkten/Produktgruppen genannt werden können , aus denen im Bezirk Hamburg-Nord Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs wie beispielsweise die Installation von Luftstationen finanziert werden? Die in der Antwort zur Drs. 21/7669 aufgeführten Tabelle weist für die Jahre 2012 bis 2014 die jeweiligen Reste des Haushaltstitels 01.05.1541.741.20 „Förderung des Radverkehrs“ aus. Mit dem Start der Doppik wurden Produktgruppen und PSP- Elemente eingeführt, die nicht den ehemaligen Haushaltstiteln zuzuordnen sind. Dementsprechend weist die Produktgruppe „MR“ alle vorhandenen Mittel beziehungsweise Reste für das Fachamt Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes aus und kann keine zu den ehemaligen Haushaltstiteln vergleichbare, differenzierte Angaben liefern. 8. Woraus resultieren die laut Drs. 21/7669 unterschiedlichen Kostenangaben für die Installation von Luftstationen in den Bezirken Mitte und Eimsbüttel und wann wurden die Luftstationen in Eimsbüttel genau installiert? Die Luftstationen im Bezirk Eimsbüttel wurden im 3. Quartal des Jahres 2013 aufgestellt . Die in der Antwort auf die Drs. 21/7669 angegebenen Kosten beinhalten sowohl die Beschaffung als auch den Einbau. Da die Beschaffung und Einrichtung der Luftstationen in den Bezirken Hamburg-Mitte und Eimsbüttel zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlicher Zahl erfolgte, ergeben sich Kostendifferenzen. 9. Wie hoch waren in den Bezirken Mitte, Eimsbüttel und Harburg die Kosten für die Instandhaltung der dort installierten Luftstationen jeweils in den Jahren seit der Installation? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Bislang wurden keine Mittel für die Instandhaltung der jeweiligen Luftstationen aufgewendet . 10. Was spricht aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde dagegen, analog zum Vorgehen in anderen Bezirken auch im Bezirk Hamburg-Nord Luftstationen zu installieren? 11. Welche konkreten Schritte plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, damit auch im Bezirk Hamburg-Nord endlich Luftstationen installiert werden? Die Entscheidung über die Einrichtung von Luftstationen sowie deren Umsetzung liegt in der Zuständigkeit der Bezirksämter. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 5. 12. Ist die Nutzung der in Drs. 21/7669 genannten Luftstationen kostenfrei? Wenn nein, welche Kosten entstehen für die Nutzer? Ja. 13. Wird die Nutzung der in Drs. 21/7669 genannten Luftstationen statistisch erfasst? Wenn ja, wie häufig wurden die verschiedenen Luftstationen seit ihrer Installation jeweils genutzt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Nein.