BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8109 21. Wahlperiode 03.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 23.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Das Sonderprogramm MobiPro-EU in Hamburg – Projektrahmen und Förderung Am 02.01.13 trat das von der Bundesregierung viel beworbene Sonderprogramm „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa“ (MobiPro- EU) in Kraft mit dem Ziel, einen Beitrag zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa sowie zur Deckung des Fachkräftemangels in Deutschland zu leisten. Über MobiPro-EU sollte es Jugendlichen aus dem Ausland mit der finanziellen Unterstützung des deutschen Staates möglich gemacht werden, eine betriebliche Berufsausbildung in Deutschland zu absolvieren. Unter anderem sollen die Teilnehmenden einen monatlichen Zuschuss von 618 Euro auf die Praktikumsvergütung und die tarifliche Ausbildungsvergütung erhalten, sodass ihnen insgesamt 818 Euro zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen. Auch das Lernen der deutschen Sprache im Herkunftsland sowie Weiterbildungen und Reisekosten für Familienheimfahrten pro Ausbildungsjahr stellen Inhalte des Pilotprogramms dar. Im Februar 2014 wurde durch die Bundesregierung allerdings ein Förderstopp wegen aufgebrauchter Mittel veranlasst. Nach Wiederaufnahme und Reformierung der Förderrichtlinie 2015 wurde schließlich verkündet, dass nach 2016 keine weitere Auflage des Programms erfolgen sollte. Die weitere Förderung aller bisher begonnen Förderketten bis zum Abschluss der betrieblichen Berufsausbildung in 2019 beziehungsweise 2020 wurde für die bereits beigetretenen Teilnehmer/-innen sowie die Projektträger dabei zugesichert . Dennoch besteht meinen Informationen nach diverser Anlass zur Kritik an Rahmenbedingungen, Organisation sowie Ausgestaltung des Programms. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: „MobiPro-EU“ ist ein Sonderprogramm der Bundesregierung in Verantwortung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Daher ist Hamburg für dieses Programm nicht zuständig. Zur Beantwortung der vorliegenden Schriftlichen Kleinen Anfrage hat die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) die beteiligten Träger in Hamburg (Grone Bildungszentrum für Qualifizierung und Integration Hamburg GmbH, Arbeit und Leben Hamburg e.V. sowie WBS TRAINING AG) sowie die Handelskammer Hamburg und die Handwerkskammer Hamburg am 24. Februar 2017 telefonisch und am 27. Februar 2017 mit E-Mail um Informationen gebeten. Das Grone Bildungs- Drucksache 21/8109 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zentrum, Arbeit und Leben e.V., Handels- und Handwerkskammer haben nachfolgende Auskünfte übermittelt. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat mit E-Mail vom 24.02.2017 sowohl die Agentur für Arbeit Hamburg als auch direkt die zuständige Stelle, die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn, angeschrieben und um Informationen zur Beantwortung dieser Anfrage gebeten. Die Rückmeldung dieser Stellen und des telefonisch kontaktierten für das Bundesprogramm zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergab, dass keine Antwort in der für die Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich ist. Darüber hinaus liegen der BASFI und der BSB keine Informationen zum Sonderprogramm des Bundes vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch war/ist die finanzielle Förderung pro Platz für die Teilnehmer/ -innen an MobiPro-EU in Hamburg EU seit 2013 bis heute (Stand Februar 2017)? (Bitte für jedes Kalenderjahr einzeln mit Angabe der Förderhöhe , in Individual- und Projektförderung unterschieden, in absoluten Eurobeträgen in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Welche Unterschiede bestanden/bestehen hinsichtlich der Förderung pro Teilnehmer/-in jeweils bei Absolvieren eines Praktikums, einer Berufsausbildung und Erlangen eines Arbeitsplatzes in Teiloder Vollzeitbeschäftigung? (Bitte entsprechend in absoluten Eurobeträgen und Prozent in der Tabelle zu 1. angeben.) Siehe Vorbemerkung. 2. Welche finanzielle Förderung über welchem Zeitraum erhielten/erhalten die in an MobiPro-EU teilnehmenden Hamburger Bildungsträger pro Platz für die Betreuung der Teilnehmer/-innen an MobiPro-EU seit 2013 bis heute (Stand Februar 2017)? (Bitte Förderhöhe für jedes Kalenderjahr einzeln mit Nennung des Trägers und der Zahl der betreuten Teilnehmer /-innen in absoluten Eurobeträgen in einer Excel-Tabelle angeben .) a. Für welche konkreten Betreuungs- und Begleitleistungen erfolgte/ erfolgt diese Förderung dabei? (Bitte mit Leistungen in der Tabelle zu 2. angeben.) b. Erfolgt/erfolgte eine zusätzliche Förderung für den jeweiligen Bildungsträger bei Vermittlung von MobiPro-EU-Teilnehmer/-innen in ein Praktikum, in eine Ausbildung beziehungsweise in eine Beschäftigung ? Wenn ja, in welcher Höhe pro Platz und wie lange musste das vermittelte Verhältnis dafür bestehen? (Bitte entsprechend in absoluten Eurobeträgen und in zeitlicher Dauer in der Tabelle zu 2. angeben.) Nach Auskunft der Träger Grone Bildungszentrum Hamburg sowie Arbeit und Leben Hamburg e.V. haben diese für die Jahre 2013 und 2014 pro Person ausbildungsbegleitende Hilfen für Nachhilfe und Sprachförderung erhalten (personenbezogene Förderung ). Es gab keine Gelder für sozialpädagogische Betreuung. Für 2015 hat das Grone Bildungszentrum Hamburg 359,32 Euro pro Platz an Förderung erhalten, für 2016 waren es 396,19 Euro. Die Förderung wurde unter anderem zur Finanzierung folgender Unterstützungs- und Beratungsleistungen eingesetzt: Noch im Heimatland: Facebook-Gruppe, wöchentlicher Newsletter mit Themen wie „Das ist Hamburg“ und Skype-Gespräche. Nach Anreise in Hamburg: Workshops mit den Themen „Willkommen in Hamburg“, „Das deutsche Ausbildungssystem“, „Arbeitskultur“, „Der Ausbildungsvertrag“ (auch in Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8109 3 Herkunftssprache), „Betriebliche Mitbestimmung“, Behördengänge, Kontoeröffnung, Sprachkurs, Nachhilfe, monatliche Evaluation, Notfallhandy, sozialpädagogische Betreuung bei Alltagsproblemen und Ausflüge zum Kennenlernen von Hamburg. 3. Welche finanzielle Förderung über welchem Zeitraum erhielten/erhalten die an MobiPro-EU teilnehmenden Hamburger Unternehmen/Betriebe pro Praktikumsplatz und pro Ausbildungsplatz für Teilnehmer/-innen an MobiPro-EU seit 2013 bis heute (Stand Februar 2017) und wie lange musste das Beschäftigungsverhältnis dafür jeweils mindestens bestehen ? (Bitte für jedes Kalenderjahr einzeln mit Nennung des Trägers, der Mindestdauer und der Zahl der betreuten Teilnehmer/-innen in absoluten Eurobeträgen in einer Excel-Tabelle angeben.) Nach Auskunft der Kammern findet eine Förderung der an MobiPro-EU teilnehmenden Betriebe und Unternehmen gemäß Förderprogramm nicht statt. 4. War/ist in den Rahmenbedingungen des Programms eine Aussetzung der Förderung für Unternehmen/ Betriebe vorgesehen, sobald diese den Praktikums- beziehungsweise den Ausbildungsvertrag mit Teilnehmern/ -innen von MobiPro-EU vorzeitig beenden und wie sehen die Vorgaben für die Beschäftigungsverträge solcher Praktikums- und Ausbildungsstellen konkret aus? (Bitte konkret erläutern und Vorgaben benennen.) a. Welche Vorgaben existierten/existieren zur Arbeitsdokumentation im Sinne des Tätigkeits- und Ausbildungsnachweises sowohl für Praktikum wie Ausbildung im Rahmen von MobiPro-EU? (Bitte jeweils konkret erläutern und Vorgaben benennen.) b. Wie und durch wen wurden/werden diese Dokumentationsvorgaben überprüft und wie werden Verstöße gegebenenfalls geahndet? (Bitte Akteure und Maßnahmen erläutern.) 5. Wie und durch wen werden zusätzliche Kosten für die Teilnehmer/-innen an MobiPro-EU, die im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung entstanden /entstehen (zum Beispiel Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Berufsbekleidungskosten et cetera), abgefedert beziehungsweise finanziert? (Bitte Rahmenbedingungen für derartige Kostenübernahmen im Programm darstellen, Art der Finanzierung und verantwortliche Akteure benennen.) a. Wie und durch wen genau werden Kosten für vorgesehene Weiterbildungen , zusätzliche Deutschsprachkurse und Heimfahrten für die Teilnehmer/-innen von MobiPro-EU finanziert? (Bitte Rahmenbedingungen für derartige Kostenübernahmen im Programm darstellen, Art der Finanzierung und verantwortliche Akteure benennen.) 6. Erfolgte/erfolgt seit 2013 bis heute (Stand Februar 2017) eine Kostenbeteiligungen zu allgemeinen Kosten und/oder zu speziellen Zusatzkosten seitens des Senats für die Teilnehmer/-innen von MobiPro-EU in Hamburg , wenn ja, wie genau sah/sieht diese aus? (Bitte für jedes Kalenderjahr einzeln in absoluten Eurobeträgen und mit Nennung von Einzelplan, Aufgabenbereich und Produktgruppe der Genese im betreffenden Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg in einer Excel-Tabelle angeben .) a. Wenn ja, auf welche Weise wurden/werden diese Kostenbeteiligungen bereitgestellt und ist ein formeller Antrag seitens der Teilnehmer /-innen notwendig? (Bitte erläutern.) 7. Erhielt/erhält die Freie und Hansestadt Hamburg für die in Hamburg vorhandenen Teilnehmer/-innen an MobiPro seit 2013 bis heute (Stand Februar 2017) ihrerseits projektbegleitende Finanzmittel von Bund, EU oder anderen Gebern/-innen? Wenn ja, in welcher Höhe jeweils? (Bitte für jedes Kalenderjahr einzeln in absoluten Eurobeträgen in einer Excel-Tabelle angeben.) Drucksache 21/8109 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 8. Wie genau und durch wen wurden die Teilnehmer/-innen seit 2013 bis zum Auslauf des MobiPro-EU-Programms zum Ende 2016 im Vorfeld über die Rahmenbedingungen des Programms und ihre Möglichkeiten am Standort Hamburg informiert und welchen Inhalt hatten diese Informationen konkret? (Bitte erläutern, Akteure benennen, Inhalte hinsichtlich der Betreuung, der Vermittlungswege, der Verdienst- und Arbeitsbedingungen et cetera darlegen und Materialien anfügen.) a. Gab es hinsichtlich der erfolgten Informationen seitens der Teilnehmer /-innen Kritik und/oder Beschwerden? Wenn ja, was wurde beanstandet? (Bitte für jedes Kalenderjahr einzeln nach Kritik und Beschwerde getrennt nebst Begründung in absoluten Zahlen angeben.) b. Wie wurde seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde auf diese Kritik/Beanstandungen reagiert? (Bitte erläutern .) 9. Nach welchem Verfahren wurde seitens welcher zuständigen Stellen am Standort Hamburg sichergestellt, dass die Teilnehmer/-innen von MobiPro-EU für ihr Praktikum und ihre anschließende berufliche Ausbildung in einem Unternehmen/Betrieb untergebracht werden konnten, der ihren Wünschen in Bezug auf Art der Tätigkeit und Branche entsprach? (Bitte Verfahren und Maßnahmen erläutern.) a. In welcher Weise und von welcher zuständigen Stelle wurde dies kontrolliert und welche Ergebnisse traten dabei zu Tage? (Bitte verantwortliche Stellen und Verfahrensweise sowie Ergebnisse für jedes Kalenderjahr einzeln darstellen.) 10. Wie genau wird in Hamburg perspektivisch sichergestellt, dass die Teilnehmer /-innen, die MobiPro-EU bis Ende 2016 beigetreten sind, bis zum Auslauf des Programms in 2020 unvermindert unterstützt, beraten und begleitet als auch finanziert werden? (Bitte für jedes Kalenderjahr ab 2017 jeweils erläutern.) a. Wie genau gestaltet sich dabei die Verantwortung des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde? (Bitte erläutern.) b. Welche Mittel werden dazu bis 2020 gegebenenfalls im Haushalt des Senats bereitgestellt? (Bitte für jedes Haushaltsjahr die Mittel in absoluten Eurobeträgen und entsprechende Einstellung mit Einzelplan , Aufgabenbereich und Produktgruppe angeben.) 11. Wie genau wird in Hamburg perspektivisch sichergestellt, dass die an MobiPro-EU bis zum Auslauf des Programms in 2020 teilnehmenden Bildungsträger unvermindert finanziert werden? (Bitte für jedes Kalenderjahr ab 2017 jeweils erläutern.) a. Wie gestaltet sich dabei die Verantwortung des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde? (Bitte erläutern.) b. Welche Mittel werden dazu bis 2020 gegebenenfalls im Haushalt des Senats bereitgestellt? (Bitte für jedes Haushaltsjahr die Mittel in absoluten Eurobeträgen und entsprechende Einstellung mit Einzelplan , Aufgabenbereich und Produktgruppe angeben.) 12. Wie genau wird in Hamburg perspektivisch sichergestellt, dass die an MobiPro-EU bis zum Auslauf des Programms in 2020 teilnehmenden Unternehmen/Betriebe unvermindert finanziert werden? (Bitte für jedes Kalenderjahr ab 2017 jeweils erläutern.) a. Wie gestaltet sich dabei die Verantwortung des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde? (Bitte erläutern.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8109 5 b. Welche Mittel werden dazu bis 2020 gegebenenfalls im Haushalt des Senats bereitgestellt? (Bitte für jedes Haushaltsjahr die Mittel in absoluten Eurobeträgen und entsprechende Einstellung mit Einzelplan , Aufgabenbereich und Produktgruppe angeben.) Siehe Vorbemerkung.