BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8111 21. Wahlperiode 03.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 23.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Stellenanteile und deren Berechnung für Hamburgs Schulbüros vor dem Hintergrund der Entwicklung der Schüler-/-innenanzahl zu den Stichtagen 1.3.2016 und 1.3.2017 Auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/7950 zur Entwicklung der Stellenanteile für die Schulbüros an Hamburgs staatlichen Schulen antwortet der Senat leider sehr verkürzt. Insbesondere die Fragen nach der Schüler-/ -innenanzahl im Schuljahr 2016/2017 zum Stichtag 1.3. 2016 lässt er vollends unbeantwortet. So ist eine Bewertung beziehungsweise Einordnung der Entwicklung der jeweiligen Stellenzuweisungen für die Schulbüros natürlich nicht möglich. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Auch die Frage nach der Gesamtschüler-/-innenzahl pro Schulform bleibt für die abgefragten Schuljahre unbeantwortet. Deshalb fordere ich den Senat mit der erneuten Einreichung meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage zum geschilderten Sachverhalt nachdrücklich auf, vor allem auch die Fragen 3., 5., 7. und 9. vollständig zu beantworten. Ich frage den Senat: Die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/7950 wurde vom Senat vollständig beantwortet . Hinsichtlich der hier in Rede stehenden Angaben zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2015/2016 („zum Stichtag 1.3.2016“) wurde in der Antwort auf 3. bis 11. der Drs. 21/7950 auf veröffentlichte Daten verwiesen (Internet-Link auf den Hamburger Bildungsatlas: http://bildungsatlas-hamburg.de/Schulen/1). Dies entspricht der rechtmäßigen und üblichen Praxis des Senats im Rahmen der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen.2 1 Es handelt sich um eine interaktive Webseite. Die Schulen (Schuljahr 2015/2016) können am linken Rand aufgerufen werden (Schulen mit Jahrgängen 1 bis 4 sowie Schulen ab Jahrgang 5, jeweils mit der Auswahlmöglichkeit „Standorte“ und „Anzahl Schüler“. Anschließend können die Daten als Excel-Tabelle heruntergeladen werden. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler (Schuljahr 2015/2016) kann anschließend mithilfe der Excel-Tabelle berechnet werden . 2 Zur Frage der Form einer Senatsantwort auf eine Parlamentarische Anfrage führt Klaus David (Kommentar zur Hamburgischen Verfassung, 2. Auflage 2004, S. 424 f., Rn. 63 zu Artikel 25) unter Hinweis auf VerfGH Nordrhein-Westfalen (Fn.1), S. 680 und BayVerfGH (Fn. 1), S. 717, aus: „Der Senat (…) ist verpflichtet, mitgeteilte Tatsachen korrekt wiederzugeben. (…) Im Übrigen bestehen keine Vorschriften über die Form, in der der Senat zu antworten hat. Hat er z.B. in einer Angelegenheit eine Frage bereits beantwortet, darf er in einer Antwort auf eine erneute Anfrage in derselben Angelegenheit auf eine frühere Antwort oder andere Informationsformen verweisen“, siehe dazu auch Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen Drucksache 21/8111 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler je Schulform für das Schuljahr 2017/ 2018 ist auf Seite 11 der Drs. 21/7950 aufgeführt. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die aktuelle Stellenausstattung der Schulbüros der staatlichen Schulen um rund 25 Prozent über der des Jahres 2010 liegt. Dieser Anstieg gründet vor allem in dauerhaften Aufgabenzuwächsen, siehe Vorbemerkung zu Drs. 21/7950. Die Schülerzahlen sind im Vergleichszeitraum lediglich um 7 Prozent angestiegen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Auf welcher Grundlage geschieht die Berechnung der Stellenanteile für die Schulbüros? (Bitte erläutern.) 2. Hängt die Entwicklung der Stellenanteile für die Schulbüros (Zuwachs- Abwuchs) unmittelbar mit dem Anstieg beziehungsweise Abwuchs der Schüler-/-innenzahlen und damit mit dem Anstieg beziehungsweise Abwuchs der Zügigkeit (Anzahl der Klassen) an der jeweiligen Schule zusammen? Wenn ja, wie genau erfolgt die Berechnung im Einzelnen? (Bitte erläutern .) a. Wenn nein, weshalb nicht und nach welchen Kriterien erfolgt diese Berechnung dann auf welche Weise? (Bitte erläutern.) 3. Wie hoch war die Schüler-/-innenzahl an allen staatlichen Grundschulen in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 jeweils zu den Stichtagen 1.2.2016 und 1.2.2017 insgesamt? (Bitte in einer Excel-Tabelle angeben .) a. Wie hoch war sie zu diesen Stichtagen jeweils an jedem einzelnen staatlichen Grundschulstandortstandort? (Bitte mit Nennung des Standorts, des Sozialindex und des Bezirks entsprechend in der Tabelle zu 3. angeben.) 4. Wie entwickelten sich in den beiden unter 3. abgefragten Schuljahren entsprechend der Entwicklung der Schüler-/-innenzahlen die Stellen in den Schulbüros der staatlichen Grundschulen? (Bitte jeweils unter Nennung des Standorts und der jeweiligen Form des Ganztagsschulangebotes , der Anzahl der Schüler/-innen, des Sozialindex und der Stellenanteile der Schulbüros zu den Stichtagen 1.2.2016 und 1.2.2017 in einer Excel-Tabelle angeben.) 5. Wie hoch war die Schüler-/-innenzahl an allen staatlichen Stadtteilschulen in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 jeweils zu den Stichtagen 1.2.2016 und 1.2.2017 insgesamt? a. Wie hoch war sie zu diesen Stichtagen jeweils an jeder einzelnen staatlichen Stadtteilschule? (Bitte jeweils unter Nennung des Standorts und der jeweiligen Form des Ganztagsschulangebotes, der Anzahl der Schüler/-innen, des Sozialindex und der Stellenanteile der Schulbüros zu den Stichtagen 1.2.2016 und 1.2.2017 in einer Excel-Tabelle angeben.) 6. Wie entwickelten sich in den beiden unter 5. abgefragten Schuljahren entsprechend der Entwicklung der Schüler-/-innenzahlen die Stellen in vom 28.01.2016 (Vf. 63-I-15) Rz. 51 nach juris. Dort heißt es zur Frage der Verweismöglichkeiten unter anderem: „Der Verweis auf eine Internetveröffentlichung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage ist verfassungsrechtlich (…) grundsätzlich zulässig. (…) Einem Abgeordneten ist es in der Regel zuzumuten, sich eine öffentlich zugängliche Druckschrift ggf. aus einer Bibliothek o.ä. beschaffen zu müssen; erst recht gilt diese Zumutbarkeit beim Verweis auf eine – noch einfacher zu erreichende – Internetadresse.“ Dies gilt analog für den Verweis auf bereits gestellte Parlamentarische Anfragen, in denen die gleichen Fragen bereits beantwortet wurden . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8111 3 den Schulbüros der staatlichen Stadtteilschulen? (Bitte in einer Tabelle angeben jeweils unter Nennung des Schulnamens und der jeweiligen Form des Ganztagsschulangebotes, der Anzahl der Schüler/-innen und der Stellenanteile der Schulbüros zu den Stichtagen 1.2.2016 und 1.2.2017. 7. Wie hoch war die Schüler-/-innenzahl an allen staatlichen Gymnasien in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 jeweils zu den Stichtagen 1.2.2016 und 1.2.2017 insgesamt? a. Wie hoch war sie zu diesen Stichtagen jeweils an jedem einzelnen staatlichen Gymnasium? (Bitte jeweils unter Nennung des Standorts , der Anzahl der Schüler/-innen, des Sozialindex und der Stellenanteile der Schulbüros zu den Stichtagen 1.2.2016 und 1.2.2017 in einer Excel-Tabelle angeben.) 8. Wie entwickelten sich in den beiden unter 7. abgefragten Schuljahren entsprechend der Entwicklung der Schüler-/-innenzahlen die Stellen in den Schulbüros der staatlichen Gymnasien? (Bitte jeweils unter Nennung des Schulnamens, der Anzahl der Schüler/-innen und der Stellenanteile der Schulbüros zu den Stichtagen 1.2.2016 und 1.2.2017 in einer Excel-Tabelle angeben.) 9. Wie hoch war die Schüler-/-innenzahl an allen staatlichen beruflichen Schulen in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 jeweils zu den Stichtagen 1.2.2016 und 1.2.2017 insgesamt? a. Wie hoch war sie zu diesen Stichtagen jeweils an jeder einzelnen staatlichen beruflichen Schule? (Bitte jeweils unter Nennung des Standorts, der Anzahl der Schüler/-innen und der Stellenanteile der Schulbüros zu den Stichtagen 1.2.2016 und 1.2.2017 in einer Excel- Tabelle angeben.) 10. Wie entwickelten sich in den beiden unter 9. abgefragten Schuljahren entsprechend der Entwicklung der Schüler-/-innenzahlen die Stellen in den Schulbüros der staatlichen Gymnasien? (Bitte jeweils unter Nennung des Schulnamens, der Anzahl der Schüler/-innen und der Stellenanteile der Schulbüros zu den Stichtagen 1.2.2016 und 1.2.2017 in einer Excel-Tabelle angeben.) 11. Bezogen auf die Fragen 4., 6., 8. und 10. bitte die Differenz der Stellenanteile für die jeweiligen Schulbüros für das Schuljahr 2016 zum Stichtag 1.2.2016 und für das Schuljahr 2017 zum Stichtag 1.2. 2017 darstellen. (Bitte für jede Schulform gesondert in einer Excel-Tabelle angeben.) Siehe Anlage zu Drs. 21/7950. Die Differenz der Stellenanteile für die jeweiligen Schulbüros ergibt sich aus der Differenz der Angaben in der Spalte „Stellenzuweisungen 01.03.2017“ zur Spalte „Stellenzuweisungen 01.03.2016“. 12. Gibt es eine vom Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde vorgegebene Kappungs-Obergrenze bei der Stellenzuweisung/Stellenentwicklung für Hamburgs Schulbüros? Wenn ja, wie genau stellt sie sich für Grundschulen/Stadtteilschulen/ Gymnasien und berufliche Schulen im Einzelnen dar und wie ist sie begründet? (Bitte erläutern.) 13. Ist der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde der Auffassung, dass die Stellenbesetzungen der Schulbüros den jeweiligen Bedarfen an den Schulen entsprechen, und wie wird diese Auffassung begründet? (Bitte Stellung nehmen sowie sachlich und fachlich begründen.) 14. Was sind die Aufgaben, die die Schulbüros zu leisten haben? (Bitte im Einzelnen darstellen.) Siehe Drs. 21/7950.