BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8113 21. Wahlperiode 03.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten André Trepoll und Birgit Stöver (CDU) vom 23.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Welche Pläne hat der Senat für die Pendler im Bezirk Harburg während der mehrtägigen Sperrungen im Jahr 2017? Die Strecke zwischen Harburg und Hauptbahnhof mit den Linien S3 und S31 gehört zu den am stärksten frequentierten S-Bahn-Strecken Hamburgs. Von den fast 130.000 Pendlern, die diese Strecke werktäglich in Richtung Hauptbahnhof nutzen, steigt etwa ein Drittel bereits vor der Station Harburg Rathaus zu. Während umfangreicher Bauarbeiten mit Schienenersatzverkehr zwischen Wilhelmsburg und Hauptbahnhof in den vergangenen zwei Jahren hat sich gezeigt, dass die S-Bahn Hamburg die Linie S31 südlich des Hauptbahnhofs immer eingestellt hat. Dadurch war die Zubringerkapazität von Neugraben bis nach Wilhelmsburg im Berufsverkehr halbiert. Dies hat selbst in den nachfrageschwachen Ferienzeiten zu übervollen Zügen bereits in Neugraben und zu chaotischen Zuständen an der Haltestelle Harburg-Rathaus geführt. Ab der Haltestelle Harburg hat sich die Lage wiederum entspannt, da viele Reisende auf den metronom ausweichen konnten. Für viele Pendler aus Neugraben bedeutete dies, dass sie sich bei halbiertem Angebot in übervolle S-Bahnen zwängen mussten und zum Beispiel in Harburg in einen metronom umsteigen konnten, der kurze Zeit vorher durch den Bahnhof Neugraben gefahren war. Ein Halt des Regionalzuges in Neugraben wurde durch die S-Bahn Hamburg mit Verweis auf einen ausreichenden Schienenersatzverkehr am gesperrten Streckenabschnitt immer wieder abgelehnt. Viele Pendler sind entnervt auf das Auto gewechselt und haben somit die Umweltbilanz der Stadt belastet. In Drs. 21/5791 sind für den Zeitraum 12. bis 17. April 2017 eine vollständige Sperrung (S3+S31) und im Sommer 2017 ein Ausfall der S31 zwischen Harburg und Neugraben für sechs Wochen angekündigt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Deutschen Bahn AG (DB) beziehungsweise S-Bahn Hamburg GmbH und der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) wie folgt: I. Verkehrsleistung 1. Welche Verkehrsleistung ist jeweils für die Strecke Neugraben – Harburg -Rathaus und Harburg-Rathaus – Hauptbahnhof beauftragt? Drucksache 21/8113 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für den Abschnitt Neugraben – Harburg Rathaus und Harburg-Rathaus – Hauptbahnhof ist folgende Verkehrsleistung (hier angegeben mit der Fahrtenzahl je Verkehrstag im Fahrplanjahr 2017) beauftragt worden: S-Bahn Linie Montag bis Freitag Samstag Sonntag S3 – Neugraben Richtung Harburg Rathaus 114 121 120 S31– Neugraben Richtung Harburg Rathaus 36 0 0 S3 – Harburg Rathaus Richtung Neugraben 113 121 119 S31 – Harburg Rathaus Richtung Neugraben 36 0 0 S3 – Harburg Rathaus Richtung Hauptbahnhof 114 121 120 S31 – Harburg Rathaus Richtung Hauptbahnhof 87 62 0 S3 – Hauptbahnhof Richtung Harburg Rathaus 113 121 119 S31 – Hauptbahnhof Richtung Harburg Rathaus 87 62 0 2. Wird die Erfüllung der Verkehrsleistung behördenseitig überwacht? Falls ja, welche Erfüllungsquoten lagen 2015/2016 jeweils für die Strecke Neugraben – Harburg-Rathaus und Harburg-Rathaus – Hauptbahnhof vor? Bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln. Ja. Die Erfüllungsquote lag im Jahr 2016 netzweit bei über 99 Prozent. Eine Auswertung erfolgt für das Gesamtnetz. Eine strecken- und monatsbezogene Auswertung der etwa 20.000 monatlichen Fahrten in diesen Relationen ist in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit für eine Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage nicht möglich. 3. Welche Regelungen sind für mehrtägige Sperrungen getroffen? Welche Verkehrsleistung ist vom Auftragnehmer zu erbringen? Die zu erbringende Verkehrsleistung bei mehrtägigen Sperrungen ist so durchzuführen , dass Ersatzverkehre so weit wie infrastrukturell möglich nur auf den gesperrten Streckenabschnitt beschränkt sind. Zudem soll das Ersatzangebot so konzipiert sein, dass die Reisezeit der Fahrgäste auf dem betroffenen Abschnitt höchstens 20 Minuten länger dauert, als im Regelbetrieb. In Ferienperioden kann aufgrund der reduzierten Nachfrage das Angebot zusätzlich verringert werden, wenn die HVV-Beförderungsqualität weiterhin erfüllt bleibt. 4. Ist die erbrachte Verkehrsleistung im Falle von mehrtägigen Sperrungen a) genehmigungspflichtig? b) abstimmungspflichtig? c) behördenseitig in Überwachung? Der Umfang der Verkehrsleistung wird vom Veranlasser der Baumaßnahme in Abhängigkeit der verkehrlichen Notwendigkeiten bestellt. Die Angemessenheit des Ersatzverkehrs wird vom HVV geprüft und testiert. Dies erfordert, dass die Schienenersatzverkehre in Art und Umfang ausreichend auf die verkehrlichen Notwendigkeiten für den gesperrten Streckenabschnitt ausgerichtet sind. Die Bestätigung für die Angemessenheit der Ersatzverkehre meldet der HVV der zuständigen Behörde. 5. Besteht eine koordinierende Zusammenarbeit zwischen den Leistungsanbietern im HVV im Falle mehrtägiger Sperrungen? Falls nein, sieht die zuständige Behörde hier Handlungsbedarf? Sowohl im Falle von mehrtägigen als auch von kurzzeitigen Sperrungen (Wochenendsperrungen ) besteht eine Koordination zwischen den Verkehrsunternehmen untereinander und dem HVV, sodass keine gleichzeitige Sperrung von Schnellbahnstrecken erfolgt, die anderen Baumaßnahmen als Ersatzverkehr dient (zum Beispiel gleichzeitige Sperrung City-Tunnel und Linie U3 in der Innenstadt, Sperrung Harburger S-Bahn und metronom im Abschnitt Hauptbahnhof – Harburg). II. Ersatzleistungen bei mehrtägigen Sperrungen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 21/8113 3 6. Warum werden in Drs. 21/5791 für den Zeitraum 20.7. – 29.08.2017 Betriebseinschränkungen auf dem Abschnitt Harburg-Rathaus – Neugraben inklusive eines Ausfalls der S31 angekündigt und warum werden diese Einschränkungen in Drs. 21/7831 nicht erwähnt? Für das Gleichstrom-S-Bahn-Netz wird der Baustellenkalender des Folgejahres mit dem voraussichtlichen Angebot in der Regel im Oktober festgelegt. Für die Wechselstrom -Strecke Neugraben – Stade werden Baustellen zwar in der Regel mit einem größeren Vorlauf festgelegt, jedoch steht das genaue Angebot erst circa drei Monate vorher fest. Im Baukalenderentwurf für das Jahr 2017 (Stand September 2016) als Grundlage der Drs. 21/5791 waren Bauarbeiten in Neugraben vermerkt: „Zeitweise Gleiserneuerung zwischen Buxtehude und Neugraben und Gleis 4 (Fernbahn) im Bahnhof Neugraben.“ Da diese Baustelle zum damaligen Kenntnisstand nicht stärker reduziert werden konnte, musste im schlechtesten Fall davon ausgegangen werden, dass Gleis 3 in Neugraben als sogenannte Schutzsperrung für die Arbeiten in Gleis 4 auch während der gesamten Zeit gesperrt sein würde. In diesem Fall hätte die S31 nicht nach Neugraben fahren können. Im Baukalender 2017 (Stand Februar 2017) als Grundlage der Drs. 21/7831 sind die Bauarbeiten spezifiziert und neu terminiert. An Gleis 4 in Neugraben wird nur außerhalb der Verkehrszeiten der Linie S31 in Neugraben zwischen dem 30. Juni und dem 3. Juli 2017 gebaut. 7. Aus welchen Gründen werden bei Sperrungen/Bauarbeiten die Zugfahrten der Linie S31 südlich der Elbe insbesondere zwischen Harburg und Neugraben eingestellt? Die Infrastruktur am Bahnhof Harburg-Rathaus lässt stabil nur eine Wende pro zehn Minuten aus Richtung Neugraben zu. Daher verkehrt bei Baumaßnahmen hier nur die Linie S3. 8. Sind für die bisher für das Jahr 2017 bekannten mehrtägigen Sperrungen Ersatzleistungen für die Strecke Neugraben – Harburg für den Wegfall der S31 geprüft worden? Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis? Ja. An den Wochenenden 18./19. Februar 2017, 25./26. Februar 2017, 10./11. Juni 2017, 18./19. November und 25./26.11. November 2017 kommt es zu mehrtägigen Sperrungen im Bereich Neugraben – Harburg. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf den Betrieb der Linie S31, da am Wochenende ohnehin planmäßig kein S31- Betrieb zwischen Harburg Rathaus und Neugraben stattfindet. Vom 12. bis 17. April 2017 muss die Strecke Harburg Rathaus – Neugraben vollständig gesperrt werden. Vom 14. bis 27. Oktober 2017 entfällt die S31, da die Infrastruktur im Bahnhof Harburg Rathaus nur eine Wende pro zehn Minuten aus Richtung Neugraben zulässt. Daher verkehrt hier nur die Linie S3. 9. Nach welchem Aspekt werden Ersatzleistungen bewertet? Wird eine reine Erfüllung der Beförderungsleistung (zum Beispiel Busersatzverkehr mit mehrmaligen Umsteigen und Zeitverlust) einer kundenorientieren Leistung (zusätzlicher Halt von Regionalzügen mit direkter Verbindung) vorgezogen? Die HVV-Vorgaben für Ersatzleistungen gelten als erfüllt, wenn die Ersatzleistung eine Reisezeit vorsieht, die sich in der Regel um nicht mehr als 20 Minuten verlängert. III. Haltepunkt des metronom in Neugraben 10. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde für zukünftige mehrtägige Streckensperrungen einen zusätzlichen Halt des metronoms in Neugraben als Entlastung für die Umstiege in Harburg beziehungsweise für den Schienenersatzverkehr? Falls nein, warum nicht? Nein. Zum einen sind die metronom-Züge im Berufsverkehr ohnehin sehr gefüllt, wenn sie durch Neugraben fahren. Auch wäre die Entlastungswirkung des Regionalexpress Drucksache 21/8113 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 (RE) 5 durch den 60-Minuten-Takt verglichen mit dem Zehn-Minuten-Takt der Linie S 3 und dem Zehn-Minuten Takt in der Hauptverkehrszeit (HVZ) der Linie S31 verhältnismäßig gering. Zum anderen würde dieser Halt nur den Fahrgästen aus Neugraben nützen, nicht aber den Anwohnerinnen und Anwohner der Stationen Neuwiedenthal und Heimfeld sowie denen, die von Harburg-Rathaus Richtung Neugraben fahren wollen. Darüber hinaus wäre die Wirkung auf den Schienenersatzverkehr (SEV) durch Busse, der parallel verkehrt, nicht abschätzbar. So müsste dieser auch weiterhin die Kapazitäten für 100 Prozent der zu erwartenden S-Bahn-Fahrgäste aufweisen. Zusätzlich wirkt erschwerend, dass durch den zusätzlichen Halt in Neugraben die daraus resultierenden Fahrtzeitverschiebungen auf der Linie RE 5 zu weiteren Engpässen und negativen Folgewirkungen auf der hochbelasteten Strecke zwischen Hamburg Hauptbahnhof und Harburg führen würden.