BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8120 21. Wahlperiode 03.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse und Dirk Nockemann (AfD) vom 24.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Die Rolle von Frauen für die Hamburger Salafisten-Szene Als Strömung des Islam, der sich gegenüber anderen Religionen durch patriarchalische Strukturen auszeichnet, gilt auch der Salafismus als explizite Männerdomäne. Dabei handelt es sich um eine Feststellung, die sowohl für sämtliche Bereiche einer islamischen Gesellschaft gilt und darüber hinaus auch im islamischen Recht festgeschrieben ist. In einer 2015 vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegebenen Broschüre zum Thema „Extremistischer Salafismus als Jugendkultur “ wird die Rolle der Frau in salafistischen Gruppen folgendermaßen beschrieben: „Frauen kommt die Rolle der Hausfrau und Mutter zu. Sie erfahren Aufwertung und Anerkennung durch das Gebären der neuen „gläubigen“ Generation im „Islamischen Staat“ sowie durch ihre Erziehung nach salafistischer Ideologie. Dadurch leisten sie in den Augen der Salafisten einen wichtigen Beitrag für die Zukunft des „Islamischen Staates“.1 Dass junge Mädchen und Frauen in salafistischen Kreisen jedoch durchaus auch aktive Funktionen ausüben und sogar Straftaten verüben können, zeigt der Fall der 15-jährigen Safia S., die einen Bundespolizisten im Februar 2016 durch einen Stich in den Hals lebensgefährlich verletzte. Darüber hinaus sind bereits mehrere Fälle bekannt, in denen junge Frauen aus Deutschland nach Syrien gereist sind, um sich dort dem Islamischen Staat anzuschließen. Gegenwärtig geht man davon aus, dass der Anteil von Frauen an der Gruppe nach Syrien ausgereister Salafisten deutschlandweit bei etwa 21 Prozent liegt.2 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie hoch ist der prozentuelle Frauen- beziehungsweise Mädchenanteil an der Hamburger Salafisten-Szene? Siehe Drs. 21/6646. 2. Wie hoch beläuft sich der prozentuelle Frauenanteil der Gruppe aus Hamburg nach Syrien ausgereister Personen? Bitte Alter, ethnischen Hintergrund, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus der Einzelpersonen gesondert aufschlüsseln. Der Frauenanteil der Syrienreisenden beträgt 18 Prozent. 1 Confer „Extremistischer Salafismus als Jugendkultur. Sprache, Symbole und Style“. Herausgegeben vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Seite 70. 2 Confer Der Islamismus und Frauen. „Hamburger Abendblatt“ vom 27. Januar 2017. Seite 4. Drucksache 21/8120 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Altersstruktur Alter Anzahl < 18 Jahre 0 18 – 21 Jahre 7 22 – 25 Jahre 2 26 – 35 Jahre 4 > 35 Jahre 1 Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit Anzahl Deutschland 8 (davon 5 mit weiterer StA) Türkei 4 Russland 1 Libanon 1 Aufenthaltsstatus Aufenthaltsstatus Anzahl Niederlassungserlaubnis 2 Aufenthaltserlaubnis 1 Befristete Aufenthaltserlaubnis 1 Duldung 1 Unbekannt 1 3. Wie viele weibliche Personen sind dem Senat derzeit als Gefährderinnen bekannt? 4. Gegen wie viele weibliche Personen, die der salafistischen Szene Hamburgs zugerechnet werden, ist bis bislang strafrechtlich ermittelt worden? Bitte die jeweiligen Ermittlungsverfahren gesondert benennen. a) Ist es dabei zu Verurteilungen gekommen? b) Wie viele weibliche Personen, die dem Senat als Salafistinnen bekannt sind, sitzen gegenwärtig in Hamburger Justizvollzugsanstalten ein? Im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA wird nicht erfasst, ob eine Beschuldigte der salafistischen Szene Hamburgs zuzurechnen ist. Eine Beiziehung aller gegen weibliche Beschuldigte geführter Verfahren und deren händische Auswertung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage nicht möglich. Aus dem Akteninhalt ergibt sich im Übrigen die Zugehörigkeit zur Salafisten-Szene auch nicht notwendigerweise. Weder bei der Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft noch bei der Generalstaatsanwaltschaft sind Verfahren gegen weibliche Beschuldigte wegen islamistisch motivierter Straftaten bekannt. Seit 2016 wird durch die Polizei gegen eine weibliche Person im Phänomenbereich Islamismus/Ausland zum Oberthema Islamismus/Fundamentalismus ein Ermittlungsverfahren geführt, in deren Fall auch eine Zugehörigkeit zur salafistischen Szene Hamburgs bestätigt werden konnte. Da es sich hierbei um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt, sieht der Senat von einer weiteren Beantwortung ab. 5. Wie schätzt der Senat die Rolle von Mädchen beziehungsweise Frauen in der salafistischen Szene Hamburgs gegenwärtig ein? Hat ihr prozentueller Anteil in den vergangenen Jahren zugenommen? Falls ja, die zugrunde liegende Entwicklung bitte genauer beschreiben. Seit einigen Jahren ist die Tendenz festzustellen, dass Frauen verstärkt in salafistische Strukturen eingebunden sind. Der prozentuale Anteil von Frauen an den erfassten Angehörigen der salafistischen Szene ist in den vergangenen Jahren aufgrund erhöhter Aufklärungsaktivitäten und einer daraus resultierenden verbesserten Einblickstiefe angestiegen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.