BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8122 21. Wahlperiode 03.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 24.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Muslimische Intensivtäter in Hamburg – Wie ist die Situation im Februar 2017? Seit vielen Jahren ist in Deutschland die Straftäterkategorie des „Intensivtäters “ bekannt. Obwohl man diesen Begriff in jedem Bundesland verschieden auffasst, lässt sich sagen, dass er vorwiegend für Personen verwendet wird, die mehrfach durch Straftaten und ordnungswidrige Handlungen in Erscheinung getreten sind. Im deutschen Kriminologie-Lexikon wird der Intensivtäter wie folgt definiert: „Mehrfach- bzw. Wiederholungstäter, die in einem begrenzten Zeitabschnitt mehrfach kriminell in Erscheinung treten. Intensivtäter unterscheiden sich von den so genannten intermittierenden, d.h. nur gelegentlich deliktisch handelnden, Rückfalltätern durch eine besonders hohe Sozialgefährlichkeit aufgrund von Art, Schwere und Häufigkeit der verübten Straftaten. Der Begriff des Intensivtäters steht damit im systematischen Zusammenhang mit dem des Rückfalltäters im kriminologischen Sinn und mit dem des Hangtäters im Sinne des § 66 StGB.“1 Typischerweise handelt es sich bei Intensivtätern fast ausschließlich um männliche Jugendliche.2 Die Jugendkriminalität in Deutschland zeichnet vor allem dadurch aus, dass sie seit Jahren einen bedeutenden Anteil an der Gesamtkriminalität hat. 2010 lag die sogenannte Tatverdächtigtenbelastungsziffer (TVBZ)3 bei Heranwachsenden (Personen im Alter von 18 – 20 Jahren) mit 7.000 heranwachsenden Tatverdächtigen auf 100.000 Heranwachsende um ein Vielfaches höher als bei Erwachsenen.4 Auch Jugendliche (14 – 17 Jahre) und Jungerwachsene (21 – 24 Jahre) wiesen hier eine bedeutend höhere Kriminalität als Erwachsene auf.5 Ein weiteres Merkmal der Jugendkriminalität ist in einem signifikanten Anstieg von Gewaltdelikten (Körperverletzungsdelikte sowie Vergewaltigung/sexuelle Nötigung) zu sehen. So lag im Jahr 2010 der Anteil der Tatverdächtigen unter 21 Jahren an der Gewaltkriminalität6 mit über 40 1 Confer Krimlex: Intensivtäter. Abrufbar unter: ttp://www.krimlex.de/ artikel.php?BUCHSTABE=&KL_ID=89. 2 Confer Jugendliche Migranten – muslimische Jugendliche. Gewalttätigkeit und geschlechterspezifische Einstellungsmuster. Herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren , Frauen und Jugend. Oktober 2010. Seite 8. 3 Um die sogenannte Kriminalitätsbelastung von Bevölkerungsgruppen (Alter, Geschlecht, Nationalität ) zu vergleichen, wird die Zahl der Täter mit der jeweiligen Bevölkerungszahl in Relation gesetzt (Tatverdächtigenbelastungsziffer TVBZ). 4 Confer Jugendliche Migranten – muslimische Jugendliche. Seite 9. 5 Confer ibidem. 6 Dies umfasst die Delikte Mord und Totschlag, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raub, gefährliche und schwere Körperverletzung sowie schwerer Diebstahl. Drucksache 21/8122 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Prozent weit über dem Anteil dieser Altersgruppe an der Gesamtkriminalität.7 Darüber hinaus kann man feststellen, dass ausländische Tatverdächtige bis heute überproportional hoch in der Kriminalitätsstatistik vertreten sind. Dies gilt in besonderem Maße für Delikte aus dem Bereich der Gewaltkriminalität. Im Jahr 2010 hatten hier allein türkische Staatsbürger einen Anteil von 23 Prozent.8 Das Kriminalforschungsinstitut Niedersachsen (KFN), das seit Jahren Studien zu Jugendkriminalität durchführt, kommt zu dem Schluss, dass eine wesentliche Ursache für die bei Migrantenjugendlichen weit verbreitete Gewalttätigkeit in „gewaltlegitimierenden Männlichkeitsnormen“ liegt, die vor allem bei Jugendlichen aus Arabien/Nordafrika, der Türkei, dem ehemaligen Jugoslawien und Albanien auf Zustimmung stieße.9 Schließlich konnte das KFN eine Korrelation von ausgeprägter Gewaltaffinität bei Jugendlichen und dem Bekenntnis zum Islam nachweisen.10 Demnach sind muslimische Jugendliche eher dazu bereit, Gewalt gegen andere anzuwenden, als Personen derselben Altersgruppe, die nicht aus islamischen Kulturkontexten stammen. Die obigen Zusammenhänge bilanzierend lässt sich sagen, dass es sich bei der Kategorie des Intensivtäters um ein Phänomen handelt, das in Hinblick auf die Jugendkriminalität als genuin gelten kann. Ferner ist wissenschaftlich erwiesen, dass Intensivtäter überdurchschnittlich oft Taten der Gewaltkriminalität begehen – eine Deliktkategorie, die sich nachweislich durch einen überproportional hohen Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger auszeichnet.11 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Personen werden derzeit in Hamburg als Intensivtäter geführt? Bitte auch Angaben machen zu: Die Polizei hat derzeit (Stichtag 27. Februar 2017) 582 Personen als Intensivtäter ausgeschrieben. a) Alter Siehe nachfolgende Tabelle: Kinder Jugendliche Heranwachsende Erwachsene 2 144 247 189 b) Geschlecht Von den 582 ausgeschriebenen Intensivtätern sind 20 weiblichen und 562 männlichen Geschlechts. c) Ethnischem Hintergrund d) Herkunftsland der Familie Die erfragten Daten werden durch die Polizei nicht regelhaft erfasst, daher liegen valide Daten nicht vor. e) Staatsangehörigkeit Siehe Anlage. 7 Confer Jugendliche Migranten – muslimische Jugendliche. Seite 11. 8 Confer ibidem. 9 Confer Jugendliche Migranten – muslimische Jugendliche. Seiten 21 – 22. 10 Dies erfolgte auf der Grundlage einer Schülerbefragung. Confer ibidem, Seite 25. 11 Hierzu siehe auch die Straftatenübersicht Januar bis Dezember 2015/2016 und Taterverdächtigenübersicht 2016 der polizeilichen Kriminalstatistik Hamburg 2016. Abrufbar unter: http://www.hamburg.de/contentblob/8118712/8be035e95ac66f27bef287e274abcb27/data/201 7-02-08-bis-pm-dl-straftaten-taeter-pks.pdf. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8122 3 f) Art der Kriminalität Die Polizei schreibt grundsätzlich Personen zum Intensivtäter aus, wenn sie im Verdacht stehen, an folgenden rechtswidrigen Taten beteiligt gewesen zu sein: Raub/räuberische Erpressung, Schwerer Diebstahl, sonstige Gewaltdelikte gegen Personen, die sich durch besondere Brutalität auszeichnen , insbesondere, wenn sie unter Waffengewalt begangen wurden oder im unmittelbaren Zusammenhang mit Gruppen- oder Szenegewalt stehen, Taten, die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung besonders beeinträchtigen. g) Zahl der laufenden Ermittlungsverfahren Die Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellung. Für die Beantwortung müssten mehrere Tausend bei der Polizei laufenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. h) Bisher verhängte Strafen (inklusive Gefängnisaufenthalte) Die Auswertung von mehr als 500 Datensätzen und die Auflistungen sämtlicher Verurteilungen der Personen ist in der zur Bearbeitung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Wie hoch fällt der Anteil der sogenannten unbegleiteten männlichen Flüchtlinge an der Gruppe der Intensivtäter aus? Die Ermittlung des Anteils unbegleiteter männlicher Flüchtlinge an der Gruppe der Intensivtäter ist der zuständigen Behörde innerhalb der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, weil dazu mehr als 200 Ausländerakten der infrage kommenden Intensivtäter beigezogen und händisch danach ausgewertet müssten, ob ein Asylverfahren anhängig war oder ist und ob es sich bei der Person zum Zeitpunkt der Einreise um einen unbegleiteten Minderjährigen handelte. a) Wie viele dieser Personen sitzen bereits in Haft? Aktuell befinden sich zwei Personen aus der erfragten Personengruppe in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hahnöfersand in Untersuchungshaft. b) Wie viele dieser Personen sind derzeit auf freiem Fuß? Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. c) In wie vielen Fällen beziehungsweise inwieweit wirkt sich die Kriminalität der Betroffenen auf das laufende Asylverfahren aus? Das für die Durchführung der Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird grundsätzlich in allen der Anfrage entsprechenden Fällen von der Ausländerbehörde um prioritäre Bearbeitung gebeten. Staatsangehörigkeiten von Hamburger Intensivtätern Staatsangehörigkeit Anzahl Staatsangehörigkeit Anzahl AFGHANISCH 16 KOLUMBIANISCH 1 ÄGYPTISCH 16 KROATISCH 3 ALBANISCH 4 LETTISCH 1 ALGERISCH 18 LIBYSCH 2 ASERBAIDSCHANISCH 2 MAROKKANISCH 30 BOSNISCH- HERZEGOWINISCH 5 MAZEDONISCH 9 BRASILIANISCH 2 MONTENEGRINISCH 10 BULGARISCH 5 NIGERIANISCH 1 DEUTSCH 320 NIGRISCH 2 DOMINIKANISCH (REPUBLIK) 1 PAKISTANISCH 1 ERITREISCH 1 POLNISCH 13 GHANAISCH 3 PORTUGIESISCH 6 GRIECHISCH 2 RUMÄNISCH 1 GUINEISCH (GUINEA) 1 RUSSISCH 4 GUINEISCH (GUINEA- BISSAU) 1 SERBISCH 20 IRAKISCH 1 SOMALISCH 6 IRANISCH 5 SPANISCH 1 IRISCH 1 STAATENLOS 1 ITALIENISCH 3 SYRISCH 3 IVORISCH 2 TOGOISCH 1 JORDANISCH 2 TUNESISCH 4 JUGOSLAWISCH 1 TÜRKISCH 40 UNGEKLÄRT 10 Seite 1 von 1 Drucksache 21/8122 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 8122ska_text 8122ska_Antwort_Anlage1