BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8127 21. Wahlperiode 03.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 24.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Kommt der Feuerwehrführerschein auch in Hamburg? Seit der Einführung der zweiten Führerscheinrichtlinie im Jahr 1999 können Erwerber von Pkw-Führerscheinen (Klasse B) keine Fahrzeuge mehr in der Gewichtsklasse zwischen 3,5 t und 7,5 t führen. Dies bedeutet massive Probleme für die Freiwilligen Feuerwehren, technischen Hilfsdienste und Rettungsdienste , wenn deren Einsatzfahrzeuge schwerer als 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht sind. Nur die Inhaber alter Pkw-Führerscheine dürfen diese schwereren Einsatzfahrzeuge führen. Mit dem am 23. Juli 2009 in Kraft getretenen Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wurde in § 6 Absatz 5 StVG eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, um den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t bis 4,75 t (nach Landesrecht ) beziehungsweise mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t bis 7,5 t (nach Bundesrecht) zu erteilen. Voraussetzungen sind folgende: Der Fahrer besitzt mindestens seit zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Er wurde in das Führen von Einsatzfahrzeuge eingewiesen. Seine Befähigung wurde in einer praktischen Prüfung nachgewiesen. Die Einweisung und Prüfung können die betroffenen Organisationen selbst durchführen. Mehrere Bundesländer , wie zum Beispiel Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig- Holstein, haben die Möglichkeit zur Erlangung des Feuerwehrführerscheins ergriffen. In Hamburg ist das noch nicht der Fall. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie beurteilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Möglichkeit des Feuerwehrführerscheins? 2. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde über den Bedarf an einem Feuerwehrführerschein bei Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und technischen Hilfsdiensten in Hamburg vor? 3. Aus welchem Grund wurde in Hamburg bislang noch keine entsprechende Regelung erlassen? 4. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Erlass einer entsprechenden Verordnung? Falls ja, wann? Falls nein, weshalb nicht? Drucksache 21/8127 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Erlass einer entsprechenden Verordnung ist nicht geplant. Für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren wird kein Bedarf gesehen, da die zulässige Gesamtmasse des weit überwiegenden Teils der Einsatzfahrzeuge oberhalb von 7,5 t liegt und die Angehörigen zudem die Möglichkeit haben, die erforderliche Fahrerlaubnis bei der Fahrschule der Feuerwehr Hamburg kostenfrei zu erwerben. Für die anerkannten Rettungsdienste sowie die technischen Hilfsdienste sind derzeit keine Bedarfe im Sinne der Fragestellung bekannt.