BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/813 21. Wahlperiode 23.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 17.06.15 und Antwort des Senats Betr.: „Folgenschweres“ Jan-Delay-Konzert am Holstenglacis? Unter dem Motto „Jeder hat ein Recht auf Rave“ gab der Hamburger Sänger Jan Eißfeld („Jan Delay“) am 4. Juni 2015 ein Konzert in der Untersuchungshaftanstalt am Holstenglacis. Dieses Ereignis war für rund 70 Insassen und einige Bedienstete eine willkommene Abwechslung zum Vollzugsalltag. Auch der NDR hat über das Konzert in der Sendung „DAS!“ berichtet. Nunmehr wurde bekannt, dass nach dem Konzert alle Bediensteten neue Schlüssel erhielten, weil im Zuge der Konzertdurchführung ein Sicherheitsrisiko entstanden sein soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist es richtig, dass Jan Delay am 4. Juni 2015 in der UHA aufgetreten ist? Ja. 2. Auf wessen Veranlassung fand das Konzert statt? 3. Wann ist das Konzert bei welcher Stelle angemeldet worden? 4. Wer hat wann die Genehmigung erteilt? Das Konzert fand auf Initiative der Untersuchungshaftanstalt Hamburg statt. Diese hatte sich im Februar 2014 mit ihrem Anliegen an das Management des Künstlers gewandt. Das Konzert wurde unter Einbindung der Anstaltsleitung organisiert. Eine Genehmigung durch weitere Stellen war nicht erforderlich. 5. Wurde allen Insassen die Möglichkeit zur Teilnahme an dem Konzert eröffnet? Falls nein, wie viele durften nicht teilnehmen und wonach erfolgte die Auswahl? Es bestand für alle Gefangenen, für die keine einschränkenden Vorgaben des Gerichtes vorlagen oder gegen die besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden waren, die Möglichkeit, einen Antrag auf Teilnahme an dem Konzert zu stellen. Es wurden keine Anträge abgelehnt. An dem Konzert haben 59 Gefangene teilgenommen . 6. Der NDR hat einen Beitrag über das Konzert gedreht. Wer hat a. bei welcher Stelle die Genehmigung für die Dreharbeiten beantragt? b. wann die Genehmigung für die Dreharbeiten erteilt? Drucksache 21/813 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Genehmigung für die Dreharbeiten wurde für den NDR durch das Management des Künstlers bei Anstaltsleitung beantragt, die sich daraufhin an die zuständige Behörde gewandt hat. Die Dreharbeiten wurden am 12. Mai 2015 durch die dortige Pressestelle genehmigt. 7. Welche Sicherheitsvorkehrungen gelten bei Konzerten und Dreharbeiten , die in Justizvollzugsanstalten durchgeführt werden? Für Konzerte gibt es keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen. Es gelten vielmehr die für jeden Besuch durch anstaltsfremde Personen geltenden Sicherheitsvorschriften . Für Dreharbeiten gilt, dass generell relevante Einrichtungen der Innen- und Außensicherung und ohne ausdrückliche Genehmigung Bauarbeiten und Personen nicht gefilmt werden dürfen. Dies wird den Medienvertretern im Rahmen der Drehgenehmigung aufgegeben. 8. Ist es richtig, dass nach dem 4. Juni 2015 die Schlüssel der Bediensteten ausgetauscht wurden? Falls ja, a. wann und wie viele? b. auf wessen Veranlassung hin und aus welchem Grund? Ja, am 5. Juni 2015 wurde der Austausch der Schlüssel der Bediensteten eingeleitet und am 13. Juni 2015 abgeschlossen. Es handelte sich um 618 Schlüssel. Der Austausch fand auf Veranlassung der Anstaltsleitung statt. Ein Filmbericht des NDR wurde zum Anlass genommen, einen ohnehin in unregelmäßigen Abständen stattfindenden vorsorglichen Austausch der Schlüssel vorzunehmen. 9. Welche grundsätzlichen Regelungen zum Austausch der Schlüssel/ Schließanlagen gelten in den JVA? In der Untersuchungshaftanstalt gibt es für den Austausch von Schlüsseln und Schlössern keine allgemeinen oder besonderen Regelungen. Der Austausch erfolgt vielmehr in unregelmäßigen Abständen beziehungsweise wenn dies aus Sicherheitsgründen geboten erscheint. 10. Welche Anweisungen bestehen für den Umgang der Bediensteten der JVA mit den Schlüsseln? Einschlägig ist die Vorschrift Nummer 15 Absatz 2 der DSVollz (Dienst- und Sicherheitsvorschrift ). 11. Inwiefern besteht ein Zusammenhang zwischen dem Austausch der Schlüssel und dem Jan-Delay-Konzert in der UHA? 12. Ist es richtig, dass ein Mitarbeiter während der Fernsehaufnahmen den Schlüssel offen in der Hand hielt? Falls ja, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Siehe Antwort zu 8. bis 8.b. 13. Welche Kosten wurden durch die Schlüssel-Maßnahme verursacht und wer kommt für diese auf? Es sind keine Kosten entstanden.