BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8143 21. Wahlperiode 07.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 27.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Einsatz privater Wach- und Sicherheitsdienste während des G20-Gipfels in Hamburg Am 7. und 8. Juli findet in Hamburg das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der G20-Staaten statt. Für viele Branchen bedeutet dies ein höheres Arbeitsaufkommen und besondere Anforderungen an die Beschäftigten , nicht zuletzt insbesondere im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In welchem Umfang ist der Einsatz privater Sicherheitsunternehmen während des Gipfels vorgesehen? Bitte aufschlüsseln nach Einsatzgebieten, Gebäuden, Auftraggeber und Auftragnehmer und jeweiliger Anzahl der angefragten Beschäftigten. Nach derzeitigem Planungsstand ist der Einsatz privater Sicherheitsunternehmen durch die Freie und Hansestadt Hamburg während des Gipfeltreffens der G20-Staaten am 7./8. Juli 2017 nicht vorgesehen. 2. Mit welchen Gesamtkosten für Wach- und Sicherheitsdienstleitungen rechnet der Senat? 3. Mit welchen Aufgaben werden die Mitarbeiter/-innen des Wach- und Sicherheitsgewerbes im jeweiligen Objekt betraut? 4. Wie viele der eingesetzten Mitarbeiter/-innen werden als ausgebildete Fachkräfte für Schutz- und Sicherheit, wie viele als einfache Sicherheitskräfte nach § 34a GewO eingesetzt? Werden sie ihrer Qualifikation entsprechend nach dem aktuellen in Hamburg geltenden Branchentarif bezahlt werden? Entfällt. 5. Werden auch, gegebenenfalls im Auftrag ausländischer Regierungen, Sicherheitsdienstleister aus non-EU/-EWR-Staaten eingesetzt? Der Polizei liegen derzeit keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 5.1. Falls ja: Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies? 5.2. Unterliegen die Mitarbeiter/-innen der in 5. genannten Wach- und Sicherheitsdienste den deutschen Bestimmungen zu Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz? Falls ja: Wie überprüft der Senat die Einhaltung dieser Bestimmungen ? Drucksache 21/8143 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5.3. Wie ist sichergestellt, dass die unter 5. genannten Unternehmen keine einheimischen Dienstleiter aus langfristen Aufträgen verdrängen ? 6. Welche Sicherheitsüberprüfungen haben die Beschäftigten des Wachund Sicherheitsgewerbes zu erwarten? 6.1. Welche Anforderungen werden bei einer eventuellen Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten an diese gestellt? 6.2. Erhalten überprüfte Beschäftigte und deren Arbeitgeber eine Mitteilung über mögliche negative Merkmale, die bei einer Überprüfung festgestellt worden sind? 6.3. Welche Möglichkeiten haben Beschäftigte, einer möglichen Fehleinschätzung durch die Sicherheitsbehörden zu widersprechen? 7. Stellt der Senat sicher, dass die Einsatzpläne rechtzeitig vor dem Gipfel den Auftragnehmern und ihren Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden ? 8. Ist die Einstellung von Arbeitskräften über Subunternehmen für die Gipfeltage vorgesehen? Bitte auflisten nach Einsatzgebieten, Gebäuden, Auftraggeber und Auftragnehmer und jeweiliger Anzahl der angefragten Beschäftigten. 9. Wird gewährleistet, dass auch Beschäftigte von Subunternehmen mindestens nach dem aktuellen in Hamburg geltenden Branchentarif bezahlt werden? Wenn ja: wie? Wenn nein: warum nicht? Entfällt. 10. Werden G20-Staaten eigenes Sicherheitspersonal mitbringen? Für welche Bereiche (Personenschutz, Objektschutz)? Der zuständigen Behörde liegen derzeit keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Siehe auch Drs. 21/8094.