BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8144 21. Wahlperiode 07.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 27.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Kosten des G20-Gipfels in Hamburg Die Austragung des G20-Gipfels in Hamburg ist nicht nur mit erheblichen Einschränkungen gerade für Anwohner/-innen sowie die Bürger/-innen Hamburgs insgesamt verbunden, sondern auch mit immensen Kosten für die Steuerzahler/-innen. In der Vergangenheit hat die Glaubwürdigkeit des Senates durch Kostenexplosionen bei Großprojekten wie der Elbphilharmonie stark gelitten und Beispiele von anderen G20-Gipfeln wie zum Beispiel in Toronto beim Doppelgipfel (G8 und G20), wo die Kosten anfangs von veranschlagten 179 Millionen C $ (Quelle: http://www.cbc.ca/news/politics/summitcosts -hit-1-1b-1.876766) auf, laut offiziellen Angaben der kanadischen Regierung , 858 Millionen C $ (Quelle: http://www.cbc.ca/news/politics/g8-g20- costs-top-857m-1.915254) stiegen, zeigen, wie schwierig sich die Kostenplanungen für solch eine Veranstaltung gestalten können. Wir fragen den Senat: Der Senat teilt die Einschätzungen der Fragestellerinnen nicht. Die Kosten für die Sicherheitsmaßnahmen des G20-Gipfeltreffens sind, soweit sie den Hamburger Sicherheitsbehörden zuzuordnen sind, zum derzeitigen Zeitpunkt aufgrund der noch erfolgenden Einsatzplanungs- und Vorbereitungsmaßnahmen nicht zu benennen. Sie werden wesentlich durch den Umfang der zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen – aus den verschiedensten Anlässen – bestimmt. Inwieweit und welche Kosten hierbei von den Hamburger Sicherheitsbehörden zu tragen sind, ist aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Gespräche Hamburgs mit dem Bund derzeit nicht zu benennen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Kosten werden für die Ausrichtung nach heutigem Stand mindestens veranschlagt (bitte nach den Bereichen Sicherheit, Verkehr, Unterbringung, Verpflegung, bauliche Veränderungen, Rahmenprogramm , Werbung aufschlüsseln)? Beim G20-Gipfel am 7. und 8. Juli 2017 handelt es sich um eine Veranstaltung der Bundesregierung. Die Vorbereitung dieser Veranstaltung fällt in die Zuständigkeit der Bundesregierung. Im Übrigen siehe Drs. 21/5686 und Drs. 21/8092. 2. Zu welchem Anteil werden die mit der Organisation und Ausrichtung des G20-Gipfels anfallenden Kosten jeweils vom Bund und von der Stadt Hamburg getragen? Bitte nach Bereich und Umfang einzeln aufschlüsseln . 3. Hat der Senat Zusagen auf Kostenbeteiligung vom Bund erhalten? Drucksache 21/8144 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, in welcher Höhe beziehungsweise mit welchem Anteil an den Gesamtkosten? Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/8092. 4. Werden die hamburgischen Steuerzahler/-innen an den Kosten beteiligt? Wenn ja, in welcher Höhe beziehungsweise mit welchem Anteil an den Gesamtkosten? 5. Aus welchen Haushaltstiteln will der Senat die durch die Freie und Hansestadt zu begleichenden Kosten aufbringen? 6. Welche Umschichtungen oder Einsparungen werden dazu in diesen und/oder anderen Haushaltstiteln über welchen Zeitraum notwendig werden? 7. Zu welchem Zeitpunkt plant der Senat, der Bevölkerung das Gesamtkonzept zur Durchführung des G20-Gipfels vorzustellen und in welchem Verfahren? Siehe Drs. 21/5686. 8. Welche Kosten werden für die Gefangenensammelstelle während des G20-Gipfels im ehemaligen Fegro-Markt in der Schlachthofstraße in Harburg veranschlagt? Siehe Drs. 21/5686, 21/7488 und 21/8092.