BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8148 21. Wahlperiode 07.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 27.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Soll der Hannipark etwa Wohnraum weichen? Der Hannipark an der Stargarder Straße/Ecke Berner Heerweg stellt für viele Bürgerinnen und Bürger Oldenfeldes und Farmsens einen Naherholungsort dar, an dem verschiedene Freizeitaktivitäten stattfinden. Der Grünzug dient Mensch und Tier als Rückzugsraum von der Stadt und wird von Anwohnern in der Freizeit gerne besucht. So findet jedes Jahr auch ein traditionelles Osterfeuer des Bürgervereins und der Freiwilligen Feuerwehr Oldenfelde/ Siedlung statt. Wie nunmehr bekannt wurde, ist die Verwaltung des Grünzuges von der Sprinkenhof AG im staatlichen Besitz auf die private Firma Gladigau übertragen worden. Einige Anwohner sind daher um die Zukunft und den Fortbestand des Hanniparks besorgt und befürchten eine anderweitige Nutzung der Fläche bis hin zu einer Versiegelung und Bebauung. Erholungsflächen werden infolge der Verdichtung der Stadt immer knapper. So wäre der Verlust des Hanniparks oder von Teilen des Parks eine starke Beeinträchtigung der Lebensqualität vor Ort. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Behörde geht davon aus, dass sich die Fragen auf die Flurstücke 3882, 4056 und 4103 in der Gemarkung Oldenfelde beziehen. Hierbei handelt es sich um eine Fläche, die im Bebauungsplan Rahlstedt 83/Farmsen-Berne 23 als Parkanlage (Freie und Hansestadt Hamburg) festgesetzt ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche gegenwärtigen Nutzungen des Hanniparks durch Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine sind den zuständigen Behörden bekannt? Auf 17 kleineren Teilflächen bestehen vertragliche Vereinbarungen zu privaten Nutzungen . Ein Teil des Parks wird einem örtlichen Bürgerverein unter anderem für die Durchführung von Veranstaltungen (zum Beispiel jährliche Laternenumzüge und Osterfeuer) überlassen. 2. Welche Tier- und Pflanzenarten im Hannipark sind den zuständigen Behörden bekannt? Den zuständigen Behörden liegen keine grundstücksbezogenen Erkenntnisse zu speziellen Tier- oder Pflanzenarten vor. 3. Wann und warum wurde die Verwaltung des Hanniparks von der Sprinkenhof AG auf die Firma Gladigau übertragen? Zum 1. Juli 2016 nach einer Neuausschreibung verschiedener Immobiliendienstleistungen . Drucksache 21/8148 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Folgen ergeben sich hierdurch für die Bürgerinnen und Bürger auf die Nutzung des Grünzuges? Keine. 5. Welche Pläne haben die zuständigen Behörden hinsichtlich der nah-, mittel- und langfristigen Nutzung des Hanniparks? Es bestehen derzeit keine konkreten Planungen oder Überlegungen zu einer Änderung der Nutzung. 6. Was bedeutet die Ausweisung des Grünzugs als „Grabeland“ und inwiefern soll das Grundstück umgewidmet werden? 7. Inwieweit soll die Fläche des Hanniparks künftig für welche Art und welches Ausmaß an Bebauung genutzt werden? 8. Welchen Folgen ergeben sich gegebenenfalls auf die Naherholung und Natur vor Ort? 9. Welche Ersatzflächen in der Nähe sollen im Falle einer anderweitigen Nutzung des Hanniparks für Anwohner, Sportler und Hundebesitzer geschaffen werden? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 5. Im Übrigen: entfällt.