BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8150 21. Wahlperiode 07.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 27.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Unterläuft der Senat seine selbstgesteckten Ziele im Bereich Transparenz ? In Drs. 21/7471 vom 17. Januar 2017 werden Gutachten erwähnt, die zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage laut Transparenzgesetz (HmbTG) längst im Transparenzportal hätten zu finden sein müssen, da sie vom März und April 2016 stammen. Doch das war nicht der Fall. Dabei ist laut § 10 Absatz 1 HmbTG vorgesehen, dass derartige Gutachten „unverzüglich“ im Transparenzportal eingestellt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zur Durchführung einer Veröffentlichung im Transparenzportal muss das jeweilige Dokument in digitaler Form vorliegen und zur elektronischen Akte (ELDORADO) verfügt werden. Im Rahmen dieser Verfügung wird der Start eines HmbTG-Workflows veranlasst, der circa eine Stunde nach Freigabe durch die jeweilige Registratur zur Umsetzung des Veröffentlichungsprozesses in der dafür bereitgestellten Systemumgebung bereitsteht. Mit dem Workflow durchläuft das Dokument folgende Arbeitsschritte : Eingabe von Metadaten, Rechtsprüfung, gegebenenfalls Schwärzung nicht zu veröffentlichender Inhalte wie personenbezogener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Freigabe. Erfolgt eine Freigabe für die Veröffentlichung vor 19 Uhr, wird das Dokument in den frühen Morgenstunden des darauffolgenden Tages im Transparenzportal angezeigt. In der Regel verfügen die Sachbearbeitungen der Mittelbaren Staatsverwaltung und der veröffentlichungspflichtigen Unternehmen nicht über einen Zugang zur elektronischen Akte ELDORADO. Für diese Stellen stellt die Fachliche Leitstelle Transparenzportal einen „Upload-Workflow “ zur Verfügung. Nach dem Hochladen des Dokumentes und der Eingabe der Metadaten wird das veröffentlichungspflichtige Datenobjekt unmittelbar ins Portal eingestellt. Darüber hinaus können veröffentlichungspflichtige Dokumente auch automatisiert ins Transparenzportal gestellt werden, soweit Fachverfahren dies technisch zulassen. Sogenannte Harvester überprüfen jeweils über Nacht unter anderem die Verfahren ALLRIS (Beschlüsse der Bezirksversammlungen), BACOM (Baugenehmigungen) sowie verschiedene Systeme der Bereiche Geo-, Mess- und Statistikdaten auf Zuwächse. Veröffentlichungspflichtige Dokumente werden automatisiert abgeholt und im Transparenzportal veröffentlicht. Die Einstellung von Gutachten in das Transparenzportal erfolgt jeweils im Rahmen der verfügbaren Ressourcen. Dies kann im Zusammenspiel mit den hierfür erforderlichen verfahrenstechnischen Schritten dazu führen, dass das Verfahren nicht in jedem Fall innerhalb der angestrebten Fristen abgeschlossen werden kann, siehe dazu Drs. 21/7677. Dies gilt auch für die beiden beschriebenen Fälle. Ein grundsätzliches Problem liegt dabei nicht vor. Es sind nur einzelne Fälle bekannt, in denen es aus techni- Drucksache 21/8150 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 schen oder organisatorischen Gründen zu einer Verzögerung der Veröffentlichung gekommen ist. Die Anordnung des § 10 Absatz 1 HmbTG, nach der Informationen im Sinne von § 3 Absatz 1 HmbTG „unverzüglich“ im Informationsregister zu veröffentlichen sind, wird nach dem allgemeinen juristischen Sprachgebrauch so verstanden, dass eine Einstellung in das Register „ohne schuldhaftes Zögern“ erfolgen muss. Weitere Informationen über Dauer und Bedingungen des Veröffentlichungsprozesses wird die noch laufende Evaluation des HmbTG liefern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Das Gutachten „Artenschutzfachliche Potentialabschätzung zum Baugebiet Rehagen im Rahmen des Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 28“ stammt vom 3. März 2016 wurde aber erst am 20. Februar 2017, also fast ein Jahr nach Erstellung, im Transparenzportal eingestellt. Was ist Ursache für die Verzögerung? 2. Das Gutachten „Kurzbericht zur Kontrolle möglicher Vorkommen des Moorfrosches und artenschutzfachliche Bewertung im Rahmen des Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 28“ stammt vom 27. April 2016. Allerdings wurde es erst am 20. Februar 2017 vom Bezirksamt Wandsbek im Transparenzportal eingestellt. Wieso erfolgte die Einstellung des Gutachtens fast zehn Monate nach Erstellungsdatum? Was ist Ursache für die Verzögerung? 3. Wie definiert der Senat „unverzüglich“? Welche Arbeitsschritte und Zeitpläne stehen dahinter? 4. Inwieweit passt die oben genannten Zeitverzögerung mit dem Ziel, derartige Dokumente „unverzüglich“ der Öffentlichkeit zur Einsicht zur Verfügung zu stellen, zusammen? Siehe Vorbemerkung. 5. Wie hat sich die Zahl der Veröffentlichungen über das Transparenzportal in den letzten beiden Jahren gestaltet: a) Wie viele Dokumente wurden im Jahr 2015 und 2016 jeweils insgesamt ins Transparenzportal eingestellt? Im Transparenzportal Hamburg werden neben Dokumenten auch Anwendungen und Datensätze veröffentlicht. Zur besseren Übersicht werden die Zahlen nach diesen Typen getrennt aufgeführt: Anwendungen Datensätze Dokumente Gesamt 2015 1 1502 15.763 17.266 2016 14 5910 16.599 22.523 b) Wie viele sind derzeit insgesamt eingestellt? Anwendungen Datensätze Dokumente Gesamt Anzahl (28.02.2017) 25 9592 57.129 66.746 c) Wie viele davon sind Verträge der Stadt? Mit Stand vom 28. Februar 2017 befinden sich im Transparenzportal 2.085 Verträge. 1.378 davon wurden unter dem Informationsgegenstand „Sonstige Verträge von öffentlichem Interesse“, 707 als „Verträge der Daseinsvorsorge“ veröffentlicht. Bei 15 dieser Veröffentlichungen wurden beide Informationsgegenstände angegeben. d) Wie viele Verträge, die die Stadt pro Jahr abschließt, werden in etwa anteilig im Transparenzportal veröffentlicht? Veröffentlichungspflichtig sind Verträge der Daseinsvorsorge (§ 3 Absatz 1 Nummer 4 HmbTG) sowie Verträge, an deren Veröffentlichung ein öffentliches Interesse besteht (§ 3 Absatz 2 Nummer 1 HmbTG). Nach § 9 Absatz 2 Nummer 1 HmbTG müssen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8150 3 zudem Verträge, deren Gegenstandswert weniger als 100.000 Euro beträgt, nicht veröffentlicht werden, soweit dieser Schwellenwert nicht durch weitere Verträge mit dem gleichen Vertragspartner erreicht wird. In der Freien und Hansestadt Hamburg werden durch zahlreiche verschiedene Stellen dezentral Verträge abgeschlossen und mit Blick auf eine Veröffentlichungspflicht gemäß HmbTG bewertet. Eine zentrale Übersicht über abgeschlossene Verträge steht nicht zur Verfügung. Die Erhebung aller durch die Stadt abgeschlossenen Verträge ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. e) Wie viele davon wurden jeweils je Monat in den Jahren 2015 und 2016 von welchen Stellen (Behörden/Bezirken) veröffentlicht? Auf Grundlage einer bei der Fachlichen Leitstelle Transparenzportal im Kontext der Evaluation des HmbTG erhobenen Statistik können die Angaben für die Jahre 2015 und 2016 (Januar bis einschließlich Oktober 2016) genannt werden (siehe Anlage). Eine nach einzelnen Monaten aufgeschlüsselte Auswertung liegt nicht vor und kann in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erstellt werden. f) Wie viele VZÄ sind je Behörde/Bezirk jeweils mit der Einstellung ins Transparenzportal befasst? In den Behörden und Bezirksämtern erfolgt die Einstellung von Dokumenten in das Transparenzportal dezentral in den jeweiligen Fachämtern und nimmt angesichts der Vielzahl unterschiedlichster Tätigkeiten keinen signifikanten Umfang ein. Die in allen Fachämtern für Einstellungen ins Transparenzportal beteiligten VZÄ können deshalb nicht belastbar ermittelt werden. Der weitaus größte Anteil der Einstellungen ins Transparenzportal erfolgt zudem automatisch über Schnittstellen aus IT-Fachverfahren (siehe Vorbemerkung). g) Sind für diesen Aufgabenbereich personelle Aufstockungen oder Reduzierungen im Jahr 2017 geplant? Nein. 6. Leider sind die oben genannten beiden Fälle nicht die einzigen, bei denen eine Einstellung eines Dokuments nicht „unverzüglich“ erfolgte. Sieht der Senat hierin ein Problem? Wenn ja, wie plant er es zu beheben? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 7. Wie viele Nutzer hatte das Transparenzportal in den Jahren 2015 und 2016 jeweils? Liegen Informationen (Auswertung google analytics?) vor, wie viele Seitenbesucher direkt das Transparenzportal anwählen und wie viele über Suchmaschinen kommen? Wenn nicht, dann bitte die Tabelle der Drs. 21/2004 hinsichtlich die Zahl der Seitenansichten fortschreiben. Gemäß § 10 Absatz 4 HmbTG erfolgt der Zugriff auf das Transparenzportal anonym. Es kann lediglich die Anzahl der Seitenaufrufe festgestellt werden. Monat/Jahr Maschinelle Zugriffe (API) Seitenansichten Gesamt Oktober 2015 442.626 432.052 874.678 November 2015 774.097 403.916 1.178.013 Dezember 2015 644.122 425.455 1.069.577 Drucksache 21/8150 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Monat/Jahr Maschinelle Zugriffe (API) Seitenansichten Gesamt Januar 2016 836.238 484.512 1.320.750 Februar 2016 1.151.940 436.545 1.588.485 März 2016 623.844 309.168 933.012 April 2016 575.517 351.251 926.768 Mai 2016 459.920 291.563 751.483 Juni 2016 611.341 266.209 877.550 Juli 2016 493.321 174.849 668.170 August 2016 663.708 155.385 819.093 September 2016 996.737 201.248 1.197.985 Oktober 2016 810.472 178.686 989.158 November 2016 636.946 178.653 815.599 Dezember 2016 16.437 250.870 267.307 8. Die Justizbehörde hat das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) damit beauftragt, das HmbTG und das damit verbundene Transparenzportal wissenschaftlich zu untersuchen. Im Rahmen dieser Evaluation, die bereits im Transparenzgesetz aus dem Jahr 2012 festgeschrieben ist und die der Hamburgische Datenschutzbeauftrage in seinem Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit 2014/2015 (Drs. 21/2834) auch eingefordert hat, erfolgt eine Umfrage der Nutzer des Transparenzportals . a) Von wann bis wann erfolgt die Evaluation durch das InGFA und wann ist mit Vorlage der Ergebnisse zu rechnen? Das InGFA wurde am 22. Juli 2016 mit der Evaluation des HmbTG beauftragt und hat bis zum 31. Juli 2017 ein Gutachten vorzulegen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8150 5 b) Welche Vorgaben hat die Justizbehörde der InGFA bezüglich der Evaluation gemacht? Was genau soll die Untersuchung überprüfen, welche Fragestellungen stehen dahinter? Nach § 18 Absatz 2 Satz 3 HmbTG ist das Gesetz im Hinblick auf seine Anwendung und Auswirkungen zu überprüfen, wobei die Berichte des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu berücksichtigen sind. Gemäß Projektbeschreibung der zuständigen Behörde hat der Aufragnehmer in einem empirischen Teil zu untersuchen, in welchem Umfang die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt werden. Das Untersuchungskonzept hat sich sowohl auf die Veröffentlichungs- als auch auf die Auskunftspflicht zu beziehen, wobei die durch das HmbTG eingeführte neue Veröffentlichungspflicht den Schwerpunkt der Untersuchung darstellen soll. Bei der bewertenden Darstellung der Ergebnisse des empirischen Teils ist gemäß der Projektbeschreibung auszuführen, in welchem Maß durch die Anwendungspraxis die im Gesetz genannten Ziele der Verwaltungstransparenz erreicht werden. Soweit Defizite erkennbar werden, ist des Weiteren zu untersuchen, ob diese auf reinen Vollzugsdefiziten beruhen oder Anlass zur Kritik an den gesetzlichen Regelungen selbst bieten. Veröffentlichende Stelle 2015 2016 Behörden, Landesbetriebe und Gerichte Amtsgericht Hamburg 4 2 Arbeitsgericht Hamburg 22 0 Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 93 46 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 46 46 Behörde für Inneres und Sport 60 68 Behörde für Schule und Berufsbildung 35 19 Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (später BSW, BUE) 237 87 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (vorab: BSU) 15 378 Behörde für Umwelt und Energie (vorab BSU) 13 332 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation 38 140 Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung 19 19 Bezirksamt Altona 2285 1496 Bezirksamt Bergedorf 925 733 Bezirksamt Eimsbüttel 936 2012 Bezirksamt Hamburg-Mitte 2603 1913 Bezirksamt Hamburg-Nord 2457 1575 Bezirksamt Harburg 1224 1204 Bezirksamt Wandsbek 2593 1788 Bürgerschaftskanzlei 0 10 Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 9 6 Finanzbehörde 442 185 Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) 3 6 Hanseatisches Oberlandesgericht 2 0 Institut für Hygiene und Umwelt 876 396 Justizbehörde 169 156 Kasse Hamburg 1 6 Kulturbehörde 38 62 Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LIG) 622 3606 Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) 24 17 Landesbetrieb Verkehr (LBV) 1 6 Landgericht Hamburg 2 0 Personalamt 19 10 Rechnungshof 5 5 Schulbau Hamburg (SBH) 85 26 Senatskanzlei 559 706 Sozialgericht Hamburg 0 1 Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft 2 2 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein 238 310 Unternehmen und Mittelbare Staatsverwaltung Drucksache 21/8150 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage Altonaer Kinderkrankenhaus gGmbH 0 2 Ambulanzzentrum des UKE GmbH 0 1 Bäderland Hamburg GmbH 0 1 Berufliches Trainingszentrum Hamburg GmbH (BTZ) 1 2 Berufsbildungswerk Hamburg GmbH 0 3 Berufsförderungswerk Hamburg GmbH 3 0 Bewerbungsgesellschaft Hamburg 2024 GmbH 17 0 CCH Immobilien GmbH & Co KG 24 18 Elbe-Werkstätten GmbH 3 2 Elbkinder - Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH 0 1 f & w fördern und wohnen AöR 4 0 Gesundheitswirtschaft Hamburg GmbH (GWHH) 1 2 GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH 18 5 HAB Hamburger Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft GmbH 2 1 HafenCity Hamburg GmbH 10 8 Hamburg Messe und Congress GmbH 0 4 Hamburg Port Authority 209 174 Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (vormals: Vattenfall Europa Verkehrsanlagen GmbH) 0 2 Hamburger Friedhöfe AöR 0 1 Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft 6 8 Hamburger Krematorium GmbH 0 2 Hamburger Wasserwerke GmbH 0 2 Hamburgische Staatsoper GmbH 0 1 HVV Hamburger Verkehrsverbund GmbH 1 2 IBA-Hamburg GmbH 1 8 Lotto Hamburg GmbH 1 1 Martini-Klinik am UKE GmbH 0 3 Medizinisches Versorgungszentrum am AKK 0 2 Stiftung Helms-Museum - Hamburger Museum für Archäologie und die Geschichte Harburgs 5 0 Stromnetz Hamburg GmbH 2 5 Thalia-Theater GmbH 1 0 Zentraler Omnibusbahnhof "ZOB" Hamburg GmbH 0 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8150 7 8150ska_text 8150ska_Antwort_Anlage1