BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8151 21. Wahlperiode 07.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 27.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Bunker Feldstraße (II): Aktueller Stand zur Baugenehmigung, zum Erbbaurecht , zum Wind und zum Verkehr Ein Bunker, der mal eben um ein Drittel seiner jetzigen Höhe auf 60 Meter aufgestockt werden soll; uneinige rot-grüne Bezirksfraktionen, deren vermeintlicher Kompromiss einer geringeren Aufstockung ignoriert wird; eine versprochene Begrünung in 40, 50 Meter Höhe, die angesichts der norddeutschen Windverhältnisse und der zu erwartenden Verwirbelung schneller eingehen wird als die Palmen in Rahlstedt; Verzicht auf ein Verkehrsgutachten, das die Erhöhung der Verkehrsbelastung zu einem Riesenproblem erklären würde; ein Denkmalschutz, der mit Füßen getreten wird - diese nicht vollständige Aufzählung zeigt nur ein paar der Merkwürdigkeiten rund um den Bunker Feldstraße auf. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Bei der Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) geht es unter anderem um die Einfügung in die Eigenart der näheren Umgebung. Wie groß ist jeweils die Entfernung von der nächstgelegenen Außenseite des Bunkers a. zu der gegenüberliegenden Bebauung an der Feldstraße, 65 Meter. b. zu der Rindermarkthalle, 135 Meter. c. zu dem Telekomgebäude, 338 Meter. d. zu anderen Gebäuden, die als Maßstab zu der Beurteilung der Eigenart der Umgebung genommen wurden (bitte das jeweilige Gebäude und die jeweilige Entfernung benennen), 126 Meter zum Stadion. e. zu anderen Bezugspunkten, die als Maßstab zu der Beurteilung der Eigenart der Umgebung genommen wurden (bitte den jeweiligen Bezugspunkt und die jeweilige Entfernung benennen)? Gebäude in dem hier betroffenen Baublock rund um das Heiligengeistfeld im Geltungsbereich des Baustufenplanes mit unterschiedlichen Entfernungen. 2. Welche Höhe des Bunkers wurde zur Ermittlung der Abstandsflächen zur gegenüberliegenden Bebauung an der Feldstraße zugrunde gelegt? Wie groß ist die erforderliche Abstandsfläche demnach? Drucksache 21/8151 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Aufgrund der Rückstaffelung des Bunkeraufbaus beträgt die für die Abstandsflächenbemessung relevante Höhe 31,7 Meter. Die erforderliche Abstandfläche (0,4 H) beträgt demnach 12,68 Meter. 3. Weshalb wurden bisher die gegenüberliegende Bebauung an der Feldstraße und/oder das angrenzende Karolinenviertel nicht in die „nähere Umgebung“ einbezogen? Die Bebauung an der Feldstraße liegt im Bereich eines anderen Bebauungsplans (St. Pauli 38). 4. In einer Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL) zu einer Empfehlung des Quartiersbeirat Karolinenviertel vom 24.11.2016 zu der Verkehrssituation heißt es: „Die angespannte Verkehrssituation , insbesondere bedingt durch Nutzungen im unmittelbaren Umfeld wie Messe, Dom und St. Pauli-Stadion ist seit Langem ein zentrales Thema im Quartier.“ (Drs. 21-2898, BV Mitte). Die geplanten neuen Nutzungen im Bunker würden die Verkehrsbelastung weiter erhöhen. Wie ist die zu erwartende Steigerung der Verkehrsbelastung mit der nach § 34 BauGB gebotenen Rücksichtnahme auf die Umgebung zu vereinen? In der Bauausschusssitzung vom 9. November 2016 wurde beschlossen, dass ein Verkehrskonzept seitens der Stadt entwickelt wird, das geeignet ist, die Veranstaltungsverkehre aus den angrenzenden Vierteln heraus zu halten und das spätestens ein Jahr nach Inbetriebnahme umgesetzt wird. 5. In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/6577 wird unter Nummer 1. der Stellplatzbedarf mit 377 Stellplätzen angeben. a. Wie viele Stellplätze sind jeweils für die vorgesehenen Nutzungen erforderlich? Bitte differenziert nach den unter Nummer 1. in Drs. 21/6577 genannten Nutzungen und gegebenenfalls hinzugekommenen Nutzungen aufführen. Dachgarten null Stellplätze Gastronomie 5. Level 20 Stellplätze Gastronomie 0. – 2. Level 20 Stellplätze Sportstudio 30 Stellplätze  Kombinierte Sport- und Veranstaltungshalle 220 Stellplätze Hotel mit 148 Zimmern (vorher 152 Zimmer) 74 Stellplätze Räume für Stadtteilbezogene Nutzung null Stellplätze Museum null Stellplätze Musikclub sieben Stellplätze Amphitheater sieben Stellplätze b. Wie viele Stellplätze sollen wo real errichtet werden? c. Falls Stellplätze der Rindermarkthalle mit angerechnet werden: was passiert, wenn diese Stellplätze aufgrund der nur befristeten Nutzung der jetzigen Rindermarkthallte und einer Neuplanung wegfallen ? Die Planungen und Prüfungen sind hierzu noch nicht abgeschlossen. 6. Laut Drs. 21/6577 gehört ein Gutachten zu „Wind/Verwirbelung“ nicht zum Prüfumfang des Baugenehmigungsverfahrens. Da die Begrünung des Bunkers jedoch ein Hauptargument in der Öffentlichkeit für die Aufstockung des Bunkers ist, stellt sich die Frage, wie weit die Un-/Möglichkeit der Begrünung überhaupt geprüft wurde. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8151 3 a. Welche Erfahrungen gibt es in Hamburg mit Begrünung von Gebäuden in einer Höhe zwischen 20 und 60 Metern? b. Welche Pflanzen und Bäume konnten erfolgreich und über Jahre hinweg in welchen Referenzprojekten wachsen und gedeihen? Die Dachbegrünung ist technisch in der vorgesehenen Höhe dauerhaft möglich, wenn die Dach- und Fassadenbegrünung nach den „Allgemein Anerkannten Technischen Regeln“ gebaut und für eine langfristige angemessene Pflege und Unterhaltung entsprechend der allgemein anerkannten Regelwerke gesorgt wird. Im Übrigen liegen statistische Auswertungen hierzu nicht vor. Falls es keine vergleichbaren Projekte und Erfahrungen in Hamburg gibt: c. Auf welche Untersuchungen stützt sich die Machbarkeit der Begrünung in einer Höhe zwischen 20 und 60 Metern? d. Welche Pflanzen und Bäume sollen am und auf dem Bunker wachsen und gedeihen? e. Wie hat das Bezirksamt/der Senat geprüft, ob die avisierte Begrünung und „urban gardening“ realistische (Überlebens)Chancen haben? f. Wie hoch wird der Unterhaltungsaufwand für die Begrünung geschätzt? g. Wer finanziert die Unterhaltung? h. Viele Pflanzen und Bäume sind vom späten Herbst bis zum Frühjahr nicht grün. Wird der Bunker in dieser Zeit begrünt sein? Wenn ja: durch welche Pflanzen und Bäume? Die Dachbegrünung ist technisch in der vorgesehenen Höhe dauerhaft möglich, wenn diese fachgerecht errichtet und für eine langfristige angemessene Pflege und Unterhaltung entsprechend gesorgt wird. Die Details und Anforderungen ergeben sich aus dem Sachverständigengutachten zur Gründachplanung, dem Pflegekonzept, der Pflanzenliste et cetera, die Bestandteil der Baugenehmigung werden sollen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen liegen statistische Auswertungen nicht vor. i. Von welchen maximalen Windgeschwindigkeiten geht der Senat am und auf dem Bunker aus? Die DIN EN 1991-1-4 regelt in Verbindung mit dem nationalen Anhang die Ermittlung von Windeinwirkungen. Grundlage bildet dabei für Hamburg die Windzone 2. Die Berücksichtigung der Windgeschwindigkeiten im Einzelnen erfolgt im Rahmen der Erstellung der bautechnischen Nachweise. 7. Ist die Baugenehmigung mittlerweile erteilt worden? Falls ja: wann und mit welchen Inhalten (Geschossigkeit, Gesamthöhe, Baumasse beziehungsweise Quadratmeter-Nutzfläche, Nutzungen, zu errichtende Stellplätze, gestundete Stellplätze, Denkmalschutz, ...)? Nein.