BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8153 21. Wahlperiode 07.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 27.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Ergebnisse der Evaluation des Pilotprojektes „BYOD – Start in die nächste Generation“ Seit dem Schuljahr 2014/2015 bis 2016 wurde an sechs weiterführenden staatlichen Schulen in Hamburg das Pilotprojekt „BYOD – Start in die nächste Generation“ durchgeführt, an dem insgesamt 94 Klassen mit etwa 2.200 Schülern/-innen teilnahmen. Am 3. November 2016 legten Wissenschaftler/ -innen der das Projekt begleitenden Universität Hamburg die Ergebnisse ihres Evaluationsberichts zum Projekt vor (siehe: http://www.hamburg.de/ contentblob/7288404/bc43d4c90c2313ad76667d651fbc90e9/data/byod.pdf). In der Einleitung wird als Ziel des Projektes die „(…) auf Basis einer flächendeckenden WLAN-Infrastruktur, einer Lernplattform (itslearning), verschiedener integrierter Software- und Webangebote (Bettermarks, Sofatutor (…)) sowie der mobilen Endgeräte der Schülerschaft und Lehrkräfte die Chancen der digitalen Medien durch entsprechende Unterrichtskonzepte für eine Optimierung des Lernens zu nutzen und so den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler zu verbessern.“ Ferner wird unter anderem die Verstärkung des Medieneinsatzes sowie die Förderung der Medienkompetenz als Anliegen formuliert. Hierbei sollen die Schüler/-innen, getreu dem Kredo „bring your own device“ („BYOD“), eigene Endgeräte zur Nutzung der digitalen Unterrichtsangebote verwenden. Obschon sich seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde fast ausschließlich positiv auf die Evaluationsergebnisse bezogen wurde, bietet der Bericht durchaus deutliche Kritikansätze und Hinweise zu verschiedensten Optimierungsbedarfen. Diese werden über alle relevanten Projektbereiche hinweg ausgewiesen, von der technischen bis zur pädagogisch -didaktischen Ebene. Abgesehen davon legen aktuelle gesundheitswissenschaftliche Zusammenhänge ein nicht unerhebliches Risiko für Heranwachsende infolge der starken WLAN-Umgebung, der sie innerhalb der schulischen Räumlichkeiten exzessiv und permanent ausgesetzt werden, nahe. Ich frage den Senat: Digitalisierung vernetzt alle Lebensbereiche miteinander, verändert das Lehren und Lernen. Die Vermittlung digitaler Bildung und Medienkompetenz durch eine alltägliche Nutzung digitaler Medien ist ein wichtiges Ziel der für Bildung zuständigen Behörde. Die Infrastrukturausstattung der Hamburger Schulen ist mit der flächendeckenden schulischen Vernetzung, die in jedem Unterrichtsraum einen Internetanschluss über eine LAN-Doppeldose bereitstellt und mit einer breitbandigen Internetanbindung durch Drucksache 21/8153 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anbindung aller Schulen an das Hamburger Glasfasernetz bundesweit beispielhaft. Die Hamburger allgemeinbildenden Schulen verfügen über mehr als 30.474 Rechner und 4.164 interaktive Whiteboards (Quelle: Datenerhebung der zuständigen Behörde, Stand 2014). Das Lernen mit digitalen Bildungsmedien, die Nutzung eigener privater Endgeräte der Schülerinnen und Schüler im Unterricht in der Schule und zu Hause und die Entwicklung von Unterrichtskonzepten zum Lernen mit digitalen Medien standen im Zentrum des Pilotversuchs „Start in die nächste Generation“, der von 2014 – 2016 an sechs weiterführenden Hamburger Schulen durchgeführt wurde. Zielsetzung des Pilotversuchs war es, Stärken und Schwächen exemplarischer Vorhaben und Optimierungsbedarfe für konzeptionelle Entwicklungen und eingesetzte technische Lösungen aufzuzeigen. Charakteristisch für Pilotversuche ist es, dass die Probanden in Pilotversuchen in unterschiedlicher Form, mit unterschiedlichem Tempo und auf unterschiedlichen Wegen vorgehen. Mit diesem Prozess ist erwartungsgemäß verbunden, dass sie zum Zeitpunkt der Evaluation an ganz unterschiedlichen Stellen im Pilotvorhaben stehen. Ferner ist im Nachhinein festzustellen, dass die Evaluation zu einem sehr frühen Zeitpunkt begonnen wurde, zu dem erst einige Klassen die ersten Schritte im BYOD-Unterricht gemacht hatten und entsprechend über wenig Unterrichtserfahrung verfügten. Die Auswertung des Pilotversuchs „Start in die nächste Generation“ beruhte auf der wissenschaftlichen Begleitung und der Evaluation durch die Universität Hamburg. Auf einer Pressekonferenz im Rathaus am 3. November 2016 haben der Präses der zuständigen Behörde und der Verfasser, Prof. Dr. Rudolf Kammerl, Friedrich- Alexander-Universität Erlangen Nürnberg, ehemals Universität Hamburg, die Ergebnisse des Pilotprojekts gemeinsam dargestellt und Fragen der Journalisten dazu beantwortet . Der komplette Evaluationsbericht wurde zu diesem Zeitpunkt im Transparenzportal Hamburg (siehe www//t.hh.de/7288404) veröffentlicht. Wie auch in der Pressekonferenz dargestellt, macht der Evaluationsbericht unterschiedliche Sichtweisen und Bewertungen einzelner Aspekte des Pilotprojektes deutlich . Der Evaluationsbericht gibt an vielen Stellen Hinweise zu Verbesserungen. Die zuständige Behörde hat diese Hinweise aufgenommen und den sechs Pilotschulen eine Weiterarbeit unter den Bedingungen des Pilotprojekts bis zum Ende des Schuljahres 2017/2018 ermöglicht. Darüber hinaus stellt der Bericht positive und negative Äußerungen von Probanden direkt gegenüber, ohne tiefer auf Ursachen beziehungsweise Hintergründe dieser Unterschiedlichkeiten einzugehen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Weshalb wurde seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde bisher weitgehend auf positive Aspekte der vorliegenden Evaluation des BYOD-Pilotprojektes eingegangen, während viele eindeutig kritische Ergebnisse der Studie verkürzt oder ausgeblendet wurden ? (Bitte fachlich und sachlich begründen.) Siehe Vorbemerkung. 2. Trifft es zu, dass es Kritik durch die durchführenden Wissenschaftler/ -innen an der Art der zu positiven Berichterstattungspraxis des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde gab? Wenn ja, was genau wurde dahingehend kritisiert? (Bitte einzelne Kritikpunkte und angeben.) a. Wie genau haben Senat und zuständige Fachbehörde auf diese Kritik reagiert? (Bitte erläutern.) b. Wurden öffentliche Äußerung dieser Kritik seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde irgendwie beeinflusst ? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8153 3 Wenn ja, inwiefern, mit welcher Begründung und auf welcher rechtlichen Grundlage geschah das? (Bitte erläutern und rechtliche Grundlage anfügen.) 3. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde die folgenden Kritikpunkte am BYOD-Pilotprojekt bezüglich der Technik und was resultiert jeweils aus diesen? a. Die bis zu sechsmonatigen Projektbeitrittsverzögerungen an einigen Standorten wegen zu schaffender technischen Voraussetzungen erzeugten durchaus signifikante Verzerrungen in der Vergleichbarkeit sowie in den umfassenden Erprobungsmöglichkeit im Unterricht unter den teilnehmenden Schulen. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern.) Die Pilotschulen haben unterschiedlich schnell mit der Arbeit im Pilotversuch begonnen . Die Verzögerungen wurden nicht durch fehlende technische Voraussetzungen verursacht. Vielmehr führte ein wichtiger datenschutzrechtlicher Klärungsprozess zu zeitlichen Verzögerungen. Es wurde eine Elternbroschüre entwickelt und mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt. Den Eltern wurde diese Broschüre auf Elterninfoabenden bekannt gemacht. Weiterhin mussten alle Eltern ihre Zustimmung schriftlich erklären. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . b. Es zeigten sich deutliche Vorbehalte zur Nutzungsdominanz von Smartphones als Endgeräte im Projekt wegen deren arbeitstechnischen Defiziten, was den BYOD-Mehrwert häufig reduzierte. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern.) Vor allem in der Startphase mussten sich die Projektbeteiligten in die Entwicklung geeigneter Aufgabenformate für verschiedenste Endgeräte einfinden. So wurden anfangs zum Teil Aufgabenstellungen formuliert, deren Erledigung im Hinblick auf Arbeitsqualität und Arbeitsergebnis ein Notebook voraussetzten. Zusätzlich waren in der Startphase verschiedene Lernangebote noch nicht zur Darstellung auf allen mobilen Endgeräten geeignet, sodass weder Smartphones noch Tablets diese Angebote richtig darstellen konnten. Auch die Lehrkräfte, die ihre Unterrichtsvorbereitung vielfach auf Computern mit Windows-, MacOS- oder Linux-Betriebssystem erstellten, mussten sich auf die Darstellbarkeit ihrer vorbereiteten Materialien auf den mobilen Schülergeräten einstellen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. c. Es gab erhebliche Kompatibilitätsprobleme mit den zu verwendenden Anwendungen aufgrund der heterogenen Endgeräte, -klassen und Betriebssysteme als auch wegen der oft zu geringen Akkulaufzeiten der Geräte. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern .) Der Erkenntnisgewinn zur Arbeit mit verschiedensten Endgeräten war ein Ziel des Pilotversuchs. Kompatibilitätsprobleme mit den verwendeten Anwendungen aufgrund der heterogenen Endgeräte, Geräteklassen und Betriebssysteme sind Merkmal aller BYOD-Klassen im Gegensatz zu reinen „Tablet-Klassen“, in denen alle Schülerinnen und Schüler baugleiche Geräte benutzen. In der Folge wurden vermehrt Web-Applikationen eingesetzt, die in einem Browser lauffähig sind, um unabhängig von Geräten und Betriebssystemen lernen zu können. 4. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde die folgenden Kritikpunkte am BYOD-Projekt bezüglich der verwendeten zentralen Lernplattform (itslearning) und was resultiert aus diesen? a. Höherer Funktionsumfang und benutzerfreundlichere Handhabung der Plattform sind ausdrücklich notwendig. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern.) b. Es besteht Verbesserungsbedarf für den Einsatz im Unterricht und für die mobile Nutzung. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern.) Drucksache 21/8153 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Lernplattform „itslearning“ wurde in Pilotschulen ausdrücklich zur freiwilligen Nutzung angeboten. Seit Beginn des Projekts hat die Lernplattform itslearning erhebliche technische Veränderungen erfahren. Basierend auf den Rückmeldungen der Pilotschulen sind sowohl Anwendbarkeit als auch Funktionsumfang verbessert worden, sodass die Lernplattform jetzt in allen Funktionen auf verschiedenen Endgeräten ohne Einschränkung benutzt werden kann. c. Die Einbindung von geeigneten Drittanbieter-Anwendungen führte zu vielen datenschutzrechtlichen Konflikten. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern. Grundsätzlich gelten für alle Anbieter die hamburgischen datenschutzrechtlichen Vorgaben . Die Angebote von „Drittanbietern“ werden per Single-Sign-On (SSO) aus Edu- Port oder itslearning ohne Anmeldung oder mit vereinfachter Anmeldung genutzt. Im Rahmen des Pilotprojektes wurde in jedem Einzelfall geprüft, ob die Vorgaben für die Nutzung dieser Angebote eingehalten wurden. Dies führte zur Anpassung der Angebote an die hamburgischen datenschutzrechtlichen Anforderungen und zur Einrichtung geeigneter Schnittstellen. Hier hat das Pilotprojekt Pionierarbeit geleistet. d. Die an mehreren teilnehmenden Standorten bereits fest genutzten Lernplattformen (zum Beispiel IServ und SchulCommSy) begrenzten und/oder verhinderten die Nutzung von itslearning. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern.) e. Ein erkennbarer Mehrwert gegenüber anderen Lernplattformen ist gegenwärtig nicht erkennbar. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern.) Vor allem in der Startphase waren viele Lehrkräfte an der Weiternutzung ihres gewohnten Systems interessiert, da die neue Lernplattform erweiterte Funktionen und Anwendungs- und Bedienmöglichkeiten hatte. Inzwischen werden die unterrichtlichen Vorteile und der Mehrwert der Lernplattform itslearning von den Lehrkräften zunehmend erkannt. Entsprechende schulinterne Fortbildungen haben Akzeptanz und Nutzung erheblich steigern können. Im Übrigen siehe auch Antwort zu 6.b. f. Durch zukünftig zu erwartende Kosten für die Lizenzen von itslearning bestand zum Teil Zurückhaltung in der Erprobung, wodurch die Vergleichbarkeit beeinflusst wurde. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern.) Die Zurückhaltung in der Erprobung war vor allem darin begründet, dass der Einarbeitungsaufwand für die Pilotlaufzeit von zwei Jahren, in denen itslearning zur Verfügung stehen würde, von den Pilotschulen als hoch eingeschätzt wurde. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde die folgenden Kritikpunkte am BYOD-Projekt bezüglich der Unterrichtssituation /Unterrichtseinheiten und was resultiert aus diesen? a. Die angebotenen Unterrichtseinheiten/Unterrichtsinhalte waren nicht weitreichend genug und nicht optimal auf die gewünschten Inhalte zugeschnitten. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern.) b. Die Erstellung fehlender fachspezifischer Unterrichtseinheiten/ Unterrichtsinhalte war zu kompliziert und erforderte zu viel Vorbereitungszeit , als dass sie von den Lehrkräften geleistet werden sollte/ konnte. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern.) Es war zu keinem Zeitpunkt Gegenstand des Pilotprojekts, den Pilotschulen von der zuständigen Behörde vorgefertigte Unterrichteinheiten anzubieten. Ein zentrales Ziel des Pilotprojektes bestand gerade darin, durch die Schulen und die am Projekt beteiligten Lehrkräfte auf der Basis der im Ausschreibungsverfahren vorgegebenen pädagogischen Leitlinien passende, zur Weitergabe fähige Unterrichtseinheiten zu entwickeln . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8153 5 c. Der Grad der Ablenkung für die Schüler/-innen durch unterrichtsfremde Anwendungen war allgegenwärtig und für die Lehrkräfte kaum effektiv kontrollierbar. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern.) Der Effekt der Ablenkung war in der Einführungsphase von BYOD besonders in einer Klasse zu beobachten. Die Ablenkung durch unterrichtsfremde Anwendungen ging im Laufe der Zeit aber deutlich zurück. Die Thematisierung dieser Problematik und die Entwicklung und Einhaltung von Klassenregeln in den Projektklassen waren dabei unterstützend. Der Evaluationsbericht stellt diese Situation und die entsprechenden Schlussfolgerungen im Pilotprojekt dar. „Im Rahmen der qualitativen Evaluation wurde die mögliche Ablenkung von Probanden an fast allen Standorten thematisiert. Allerdings hält sich die Zahl der Aussagen, die von starken, unterrichtsbeeinträchtigenden Ablenkungen berichten, bei den meisten Standorten in Grenzen“ (Evaluationsbericht, Seite 64). d. Lehrkräfte wurden tendenziell zu Lernbegleitern statt zu Lehrenden, die Motivation der Schüler/-innen war über den Projektzeitraum teils sehr widersprüchlich und die Recherchedominanz verdrängte die didaktischen Möglichkeiten häufig stark. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern.) Das Lehren und die Begleitung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern im Lernprozess stellen keinen Widerspruch dar. Vielmehr steht die Begleitung der Lernwege der Schülerinnen und Schüler durch die unterrichtenden Lehrkräfte im Einklang mit dem Anspruch an alle Lernenden, stärker Verantwortung für ihren Lernweg zu übernehmen und ist in den Hamburger Bildungsplänen entsprechend verankert, siehe zum Beispiel Bildungsplan Stadtteilschule im Fach Deutsch, Seite 9: http://www.hamburg.de/contentblob/2372470/a91d364a6cefb0470bb2def4a6e05ec7/d ata/deutsch-sts.pdf. Der Evaluationsbericht würdigt dieses auch entsprechend positiv. „Mehrere Lehrkräfte erwähnten, dass sie durch den BYOD-Unterricht insgesamt mehr Unterrichtszeit für die Betreuung von Lerngruppen und einzelnen Schülern einsetzen würden. Diese Probanden berichteten auch von einer Veränderung der Schüler- und Lehrerrolle. Die Lehrkräfte würden Verantwortung an die Schülerinnen und Schüler abgeben, stärker als Lernbegleiter agieren oder sogar von den Schülerinnen und Schülern etwas lernen “ (siehe Evaluationsbericht, Seite 63). In den meisten Fächern ist die Recherche eine sehr hilfreiche Übung, eigene Lernaktivität mit dem eigenen BYOD-Gerät zu entwickeln. Diese „Recherche-just-in-time“ prägt deshalb vor allem die BYOD-Startphase einer Klasse und bietet eine gute Grundlage für darauf aufbauende didaktische Möglichkeiten. In allen Hamburger Rahmenplänen wird im Kapitel 2.1 unter den „überfachlichen Kompetenzen“ die Entwicklung von „Recherchekompetenz“ gefordert. „Die Schülerin bzw. der Schüler entnimmt Informationen aus Medien, wählt sie kritisch aus“ (siehe zum Beispiel Bildungsplan Biologie Stadtteilschule 7-11, http://www.hamburg.de/ contentblob/4327676/e3fc1bbcf6dc023b00adbc72cf83892a/data/biologie-sts-2014-06- 10-web.pdf, Seite 13). e. Software- und Funktionsdefizite verhinderten oftmals die intensive Unterrichtsnutzung. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern .) In der Startphase des Projekts gab es Software-, Funktions- und andere technische Defizite, die in der unterrichtlichen Anwendung Probleme verursachen konnten. Die technischen Probleme konnten zum großen Teil sehr schnell behoben werden. Siehe auch Antworten zu 3. Die verständliche Erwartung der Lehrkräfte an eine problemfreie, „von-selbstfunktionierende “ Technik stand im Kontrast zu der Komplexität eines in einem Pilotprojekt zu erprobenden BYOD-Systems aus eigenen Geräten, WLAN, APPs und deren Zusammenspiel. Andererseits vermerkt der Evaluationsbericht erfolgreiche Softwareund Mediennutzung im Unterricht (siehe Evaluationsbericht, Seite 63). Drucksache 21/8153 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 6. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde die folgenden Kritikpunkte am BYOD-Projekt bezüglich des internen und externen Austausches und was resultiert aus diesen? a. Der tatsächliche fachliche Austausch wurde intern wie extern in strukturierter Form sehr gewünscht, war aber nicht überall gegeben und teils eher schlecht vorhanden. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern.) Ein fachlicher Austausch wird von der zuständigen Behörde als Gelingensbedingung für die gemeinsame Arbeit von Lehrkräften nicht nur beim Lernen mit digitalen Medien angesehen. Der Evaluationsbericht zeichnet im Pilotprojekt ein unterschiedliches Bild, ohne weiter auf die Gründe für die Unterschiedlichkeit einzugehen. „Insgesamt scheint die Kooperation in den Lehrerkollegien der Stadtteilschulen aufgrund des spezifischen pädagogischen Konzepts per se etwas stärker entwickelt zu sein. Fast alle Interviewteilnehmer von diesen Standorten berichten, dass sie sich mit anderen Kolleginnen und Kollegen über das Projekt austauschen und Anregungen in didaktischer, technischer aber auch motivationaler Hinsicht erhalten“ (siehe Evaluationsbericht, Seite 69). b. Die Arbeits- und Alltagsbelastung der Lehrkräfte verhinderte den internen wie externen Austausch generell zu häufig, hier ist Entlastung notwendig. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern.) Die Arbeitsbelastung ist unter anderem abhängig von der Art der Unterrichtskonzeption und einem geschickten, hilfreichen Einsatzes digitaler Endgeräte. Dazu mussten die Lehrkräfte im Pilotprojekt erst Erfahrungen sammeln und zum Teil auch aus Misserfolgen lernen. Dieses zeigt sich unter anderem bei der Nutzung der Lernplattform itslearning (siehe Evaluationsbericht, Seite 77). c. Der externe Austausch der Schulen miteinander war sehr ausbaufähig , die meisten Schulen arbeiteten eher für sich als in Vernetzung. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern.) Hier folgt die zuständige Behörde der Empfehlung des Evaluationsberichtes. „Bei einer Projektfortführung wäre es empfehlenswert, eine entsprechende Lernplattform zur allgemeinen, auch fachspezifischen Vernetzung und zum standortübergreifenden Austausch von Unterrichtskonzepten zu nutzen. Damit könnte die festgestellte Tendenz zum „Einzelkämpfertum“ bei der Entwicklung von Unterrichtseinheiten überwunden und Multiplikator-Effekte freigesetzt werden“ (siehe Evaluationsbericht, Seite 77). Bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 erhalten alle allgemeinbildenden Schulen eduPort als Plattform zur vernetzten Zusammenarbeit mit Zugängen für alle Lehrkräfte und den Möglichkeiten für Kommunikation, Austausch und Zusammenarbeit. Weiterhin wurde für die Pilotschulen zu diesem Zweck auf der Lernplattform itslearning eine Möglichkeit zum schulinternen und auch schulübergreifenden Austausch eingerichtet. d. Der wertvolle und sinnvolle externe Austausch von Unterrichtseinheiten zwischen den Schulen fand nicht statt. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern.) Ein Austausch über Unterrichtseinheiten kann erst erfolgen, wenn diese erfolgreich erarbeitet, durchgeführt, ausgewertet und dokumentiert worden sind. Das war zum Zeitpunkt der Evaluation noch nicht durchgängig möglich und wird zurzeit im Rahmen der Weiterarbeit der Schulen des Pilotprojekts in Form einer umfassenden, laufend erweiterten Zusammenstellung sichergestellt. 7. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde die folgenden Kritikpunkte am BYOD-Projekt bezüglich des internen technischen Supports und was resultiert aus diesen? a. Die Doppelbelastungen der Lehrkräfte, die vor Ort die Projektleitung übernahmen und meist gleichzeitig auch den internen technischen Support ihrer Schule leisteten, ist als bedenklich einzustufen. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8153 7 Doppelbelastung wird im Evaluationsbericht nicht explizit kritisiert, sondern sehr differenziert erwähnt (siehe Evaluationsbericht, Seite 70). Die Schulen haben 0,2 Stellenanteile für die Projektarbeit erhalten. Dies umfasste unter anderem die Unterstützung bei kleineren Alltagsproblemen. Im Übrigen wurden die Schulen darauf hingewiesen, Probleme an den User-Help-Desk bei Dataport zu melden, um hier den entsprechenden technischen Support zu erhalten. b. Die Zuständigkeit der schulischen Lehrkräfte für den technischen Support ist generell kritikwürdig, ein ausgebildeter Techniker an der Schule, wie in anderen EU-Ländern, wäre empfehlenswert. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern.) Sowohl eine Zentralisierung als auch die Dezentralisierung des technischen IT-Supports der Schulen und der dahinterstehenden Organisation haben Vor- und Nachteile. Die Zentralisierung und Vereinheitlichung von Prozessen und Standards kann zu Verbesserungen in allen Schulen führen. Dezentraler IT-Support in den Schulen ist demgegenüber zwar teilweise flexibler, hat jedoch den Nachteil, dass die Komplexität heutiger IT-Strukturen nicht mehr nur von einem „Techniker“ beherrscht werden kann, sondern vielfältige Unterstützung zum Beispiel durch zentrale Teams benötigt. Ziel der zuständigen Behörde ist die Einführung eines zentralen Supports für die IT-Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen. Der Evaluationsbericht verweist auf eine weitere Lösungsmöglichkeit, die sowohl pädagogische Effekte für die Schülerinnen und Schüler als auch für einfachste technische Hilfestellungen aufweist. „Die größte Zufriedenheit mit dem internen Support zeigt sich bei Probanden, an deren Standorten auch speziell geschulte Schülerinnen und Schüler in den Support eingebunden sind. (…) Durch die aktive Einbindung der Schülerschaft in das Projekt entstehe auch eine positive Grundstimmung, die sich auf den gesamten Projektprozess auswirken könne. Die Standorte mit Schülersupport zeigten die größte interne Vernetzung und sind mit der Projektimplementierung weit fortgeschritten“ (siehe Evaluationsbericht, Seite 71). c. Hinsichtlich des externen technischen Supports gab es teils Kritik an der zeitlichen Verzögerung sowie an Kontakt- beziehungsweise Zuständigkeitsproblemen. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern.) Für das Projekt „Start in die nächste Generation“ wurde ein zentraler technischer Support aufgebaut. Wie bereits in der Evaluation aufgeführt, gab es vereinzelt Schwierigkeiten , was allerdings bei einem Pilotprojekt nicht ungewöhnlich ist. Der Support ist von Schulen zusammenfassend sehr positiv bewertet worden. „Einige Probanden bezeichneten den Support als „super“ (…) und lobten die schnelle Bearbeitung“ (siehe Evaluationsbericht, Seite 71). d. Oft kamen technisch versierte Schüler/-innen der jeweiligen Schulen beim internen Support unterstützend zum Einsatz, was deren Einbettung im Projekt stärkte, jedoch eigentlich so nicht vorgesehen und suboptimal ist. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern .) Siehe Antwort zu 7.b. 8. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde die folgenden Kritikpunkte am BYOD-Projekt bezüglich der Fortbildung für Lehrkräfte und was resultiert aus diesen? a. Die angebotenen Fortbildungen wurden qualitativ als sehr unterschiedlich wahrgenommen und wurden zu heterogen angeboten – teils durch das Landesinstitut für Lehrerbildung (LI), durch externe Anbieter oder auch durch Kollegen/-innen. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern.) Es wurden, wie in einem Pilotprojekt üblich, bewusst verschiedene Fortbildungsformate angeboten, um den unterschiedlichen Fortbildungsbedürfnissen der Lehrkräfte nachzukommen und entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Dabei war das Peer-to- Peer Format (P2P), bei dem Lehrkräfte anderen Fachkolleginnen und -kollegen zei- Drucksache 21/8153 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 gen, wie sie ihren Unterricht vorbereitet und gestaltet haben, besonders nachgefragt. Im Übrigen siehe Antwort zu 8.b. b. Manche Fortbildungen hatten eher oberflächlichen Charakter, waren zu technisch oder zu theoretisch angelegt. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern.) Es wurden Fortbildungen mit technischem und mit pädagogisch-didaktischem Schwerpunkt angeboten. Der Evaluationsbericht weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bewertung der einzelnen Angebote gesondert ausgewertet werden müsste und dass aus den Interviewaussagen keine generelle Tendenz abgeleitet werden kann. „Wie die Ergebnisse der qualitativen Hauptuntersuchung zeigen, nehmen die Lehrkräfte durchaus wahr, dass von der Leitungsseite entsprechende Fortbildungsangebote organisiert und angeboten werden. (…) Die Fortbildungsangebote waren den meisten interviewten Lehrkräften bekannt und wurden auch von vielen Probanden genutzt“ (siehe Evaluationsbericht , Seite 72). Die diesbezüglichen Überlegungen der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen . c. In den Lehrgängen wurde die Vermittlung von Wissen und Konzepten für die direkte Unterrichtsanwendung oft als zu gering befunden. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern.) Es wurden keine Lehrgänge zur Vermittlung von Wissen und Konzepten angeboten. Alle Fortbildungsangebote stellten unterrichtliche, in der Praxis direkt umsetzbare Lösungsmöglichkeiten vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 8.b. d. Die Entwicklung von Unterrichtseinheiten/Unterrichtsinhalten bedarf im Allgemeinen stärkerer Unterstützung der Lehrkräfte durch angemessene Fortbildungsangebote. (Bitte bewerten und Schlussfolgerungen erläutern.) Siehe auch Antworten zu 8.b und 8.c. 9. Welche Konsequenzen ziehen der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde aus den unter Fragen 3. – 8. angeführten kritischen beziehungsweise verbesserungsfähigen Aspekten des BYOD-Projektes für die beabsichtigte zukünftige Erweiterung der digitalen Lern- und Bildungsstrukturen an den Hamburger Schulen? (Bitte jeweils erläutern.) a. Durch welche konkreten Maßnahmen sollen diese Konsequenzen perspektivisch wie genau umgesetzt werden? (Bitte Maßnahmen benennen und Planungen erläutern.) Die zuständige Behörde hat im Juni 2016 beschlossen, den Pilotschulen eine Weiterarbeit unter den Bedingungen des Pilotprojektes bis zum Ende des Schuljahres 2017/2018 zu ermöglichen. Die weitergehenden diesbezüglichen Überlegungen der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen. 10. Aktuelle wissenschaftliche Forschungen legen nahe, dass gerade die starke Strahlung von WLAN-Netzten erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen kann und speziell für Heranwachsende (deren Organe und Hirnregionen sich noch entwickeln) als besonders schädlich gilt. Welche Relevanz hatte dieser Aspekt im Vorfeld der Studie für Senat und zuständige Fachbehörde? (Bitte erläutern.) a. Wurden die teilnehmenden Schulen und Eltern auf diese Problematik hingewiesen? Wenn ja, wie und wann genau geschah das? (Bitte erläutern.) b. Falls keine Information zu diesem Sachverhalt erging, mit welcher Begründung? (Bitte sachlich, fachlich und rechtlich Stellung nehmen .) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8153 9 11. Den Informationen des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz) zufolge empfehlen sowohl das Bundesamt für Strahlenschutz, das Umweltbundesamt wie auch der zuständige Ausschuss des Europarates, aus gesundheitlichen Gründen in Schulen auf WLAN zu verzichten und kabelgebundene Lösungen zu wählen, was andere EU-Länder bereits konsequent umsetzen. Wie wurden diese Empfehlungen hinsichtlich des BYOD-Pilotprojektes seitens des Senats und der zuständigen Behörde berücksichtigt und bewertet? (Bitte nennen.) a. Auf Grundlage welcher eigenen wissenschaftlichen Datenlage beziehungsweise Expertise wurde die Entscheidung für das Projekt, trotz zwingender permanenter WLAN-Infrastruktur an den Schulen getroffen? (Bitte Entscheidungsgrundlage benennen und erklären.) b. Welche externen Experten/-innen und Organisationen wurden hinsichtlich der gesundheitlichen Unbedenklichkeitsberatung bei Planung und Umsetzung des Pilotprojektes an den Schulen wie einbezogen ? (Bitte nennen und Beteiligung erläutern.) Voraussetzung für die Teilnahme in dem Projekt „Start in die nächste Generation“ war eine Zustimmung der Schulkonferenz, in der der Elternrat vertreten ist. Darüber hinaus wurden die Eltern der Pilotklassen über das Projekt und die eingesetzte Technik informiert und die Zustimmung zur Teilnahme ihrer Kinder eingeholt, siehe Antwort zu 3.a. Die Infrastruktur ist auf Basis der vorgegebenen technischen Normen und dem aktuellen Stand der Technik realisiert worden. Für die zu nutzenden Frequenzen1 gibt es eine sogenannte Allgemeinzuteilung durch die in Deutschland zuständige Bundesnetzagentur . In den Verfügungen 10/2013 und 07/2010 wurden für das WLAN Leistungsparameter spezifiziert und Grenzwerte festgelegt. Dies sind die Voraussetzungen , um ein Funknetz betreiben zu dürfen. Sie sind bei der Umsetzung berücksichtigt worden. Gegenstand des Pilotprojekts „Start in die nächste Generation“ war die Arbeit mit digitalen Endgeräten der Schülerinnen und Schüler, unter anderem mit Smartphones und Tablets im Unterricht. Da die neueren mobilen Endgeräte über keine LAN-Anschlüsse mehr verfügen, ist eine Funkvernetzung unumgänglich. 12. Erfolgten projektvorbereitende beziehungsweise projektbegleitende Strahlungsmessungen in den Klassenräumen der sechs teilnehmenden Schulen? Wenn ja, wann genau fanden diese statt und welche jeweiligen Strahlungswerte ergaben sie? (Bitte je Standort mit Messungszeitpunkten in absoluten Zahlen in μ Watt pro Quadratmeter in einer Tabelle Excel- Tabelle angeben.) Wenn keine Messungen erfolgten, mit welcher Begründung nicht? a. Trifft es zu, dass am teilnehmenden Gymnasium Ohmoor, durch besorgte Eltern in 2015 Messungen von einem Spezialisten durchgeführt wurden, die im Unterrichtsbetrieb 7.000 bis 18.000 μ Watt pro Quadratmeter ergaben? Wenn ja, wie wurde von Senat und zuständiger Fachbehörde darauf reagiert? (Bitte erläutern.) 13. Welche konkreten Konsequenzen und Maßnahmen ergriffen Senat und zuständige Fachbehörde hinsichtlich der in Fragen 10. – 12. genannten gesundheitlichen Aspekte in Vorfeld und bei Umsetzung des Pilotprojektes ? (Bitte erläutern.) 1 Die sogenannten ISM(Industrie, Wissenschaft, Medizin)-Bänder erhalten durch die Weltradiokonferenz verabschiedete und durch die Regulatoren der jeweiligen Länder umgesetzte Frequenzbereiche , die für die Industrie, Wissenschaft und Medizin in häuslichen und ähnlichen Bereichen genutzt werden können. Drucksache 21/8153 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 a. In welcher Weise werden die in Fragen 10. – 12. dargestellten Sachverhalte hinsichtlich des Schutzes der Gesundheit aller Schüler /-innen bei den beabsichtigten zukünftigen Erweiterungen der digitalen-Lern- und Bildungsstrukturen an den Hamburger Schulen berücksichtigt? (Bitte Maßnahmen benennen und Planungen erläutern .) Für die Überprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen wurde eine Referenzschule ausgewählt, die alle baulichen Besonderheiten, unter anderem Stahlbeton sowie sonstigen Besonderheiten erfüllt, um ein Ergebnis zu erhalten, das eine grundsätzliche Aussage zulässt. Im Übrigen siehe Antwort zu 10. und 11. Der Sachverständige hat festgestellt, dass alle verbauten Accesspoints weit unterhalb des zugelassenen Grenzwertes lagen. Damit sind die Vorgaben der Bundesnetzagentur eingehalten worden. Die gemessenen Leistungsparameter liegen weit unterhalb der möglichen Sendeleistung und somit auch unterhalb der Sendeleistung, die bei der Nutzung von Mobiltelefonen gemessen werden. Daher sieht die zuständige Behörde keine Änderungsbedarfe.