BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8163 21. Wahlperiode 07.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 28.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Alte Elbdeiche Neben den gut ausgebauten und laufend unterhaltenen Deichen unmittelbar am Ufer der Unter-, Ober-, Norder- und Süderelbe sowie im Hafengebiet gibt es in Hamburg eine Vielzahl alter Deiche entlang kleinerer Flüsse oder mittlerweile im Binnenland, die auf den ersten Blick heute keine Hochwasserschutzfunktion mehr erfüllen. Oft werden diese Altdeiche als Straße, Radoder Gehwege genutzt und erfüllen dabei wichtige Erschließungs- und Verbindungsfunktionen . Zu beobachten ist allerdings auch, dass oftmals der bauliche Zustand dieser Anlagen zu wünschen übrig lässt. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Erfüllen die Altdeiche noch Aufgaben im Sinne des Hochwasserschutzes ? Wenn ja, bitte angeben, welche Deiche jeweils welche konkrete Aufgabe erfüllen. Der Begriff „Altdeich“ wird hier als Bezeichnung für nicht von der Verordnung über öffentliche Hochwasserschutzanlagen (Deichordnung-DeichO) betroffene Dämme verstanden. Insofern erfüllen diese Dämme keine Aufgabe im Sinne des Hochwasserschutzes . Neben den Deichen unmittelbar am Ufer der Unter-, Ober-, Norder- und Süderelbe und den Deichen entlang kleiner Flüsse, auf die sich die gestellten Fragen beziehen, gibt es der DeichO unterliegende Hochwasserschutzanlagen hinter Sperrwerken und an tidefreien Gewässern. Das sind die dem Hochwasserschutz dienenden Deiche der Billwerder Bucht, der Dove-Elbe und Este. Wege an diesen Deichen sind in weiten Teilen dem öffentlichen Verkehr gewidmet. 2. Innerhalb welcher Zuständigkeiten liegt die Unterhaltung der Altdeiche und wer sind die jeweiligen Grundstückseigentümer? Bitte für alle vorhandenen Altdeiche in Hamburg angeben. Die Altdeiche liegen im Verwaltungsvermögen des jeweiligen Bezirksamtes, welches die Aufgaben der Straßen- und Wegeunterhaltung unterliegen. Eine Aufstellung für alle Altdeiche konnte in der für die Bearbeitung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erfolgen. 3. Wie ist der Bestand der Altdeiche in Bezug auf den Denkmalschutz zu bewerten? Ist die kulturhistorische Bedeutung der Altdeiche schon einmal untersucht und bewertet worden, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen ? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/8163 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In den Flussmarschgebieten ist eine Vielzahl von Altdeichen vorhanden. Die kulturhistorische Bedeutung der Altdeiche ist sehr hoch. Sie sind sichtbare Zeugnisse der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Marschenkolonisierung und damit der historisch gewachsenen Kulturlandschaften. Die wenigen bislang im Zuge von Bauarbeiten dokumentierten Altdeichprofile belegen unterschiedliche Deichbauweisen, die Aufhöhung der Deiche in mehreren Phasen als Folge von Sturmflutereignissen und die Rekonstruktion der in Etappen sich vollziehenden Marschenkolonisierung. Als denkmalwert wurden bisher die folgenden Deiche beziehungsweise Deichabschnitte bewertet : Rosengartendeich, Finkenwerder Westerdeich, Finkenwerder Süderdeich, Aue-Hauptdeich, Moorburger Elbdeich, Neuländer Elbdeich, Deich Auf der Höhe/Schönfelder Straße, Ringdeich Moorwerder, Altengammer Hausdeich Hausdeich von Nummer 38a bis 84. 4. Lassen sich die Altdeiche für die Anlage von Geh- beziehungsweise Radwegen nutzen? Wenn ja, welche baurechtlichen Verfahren sind dafür notwendig? Wenn nein, warum nicht? Eine Voraussetzung für die Anlage von Geh- und Radwegen auf Altdeichen ist eine nach den geltenden Regelwerken im Straßenwesen hinsichtlich der jeweiligen Nutzungs - und Sicherheitsanforderungen genügende Breite und Erreichbarkeit. 5. Gibt es ein touristisches Konzept für die Nutzung und den Ausbau eines Radwegenetzes auf den Altdeichen? Wenn ja, bitte detailliert ausführen, wenn nein, warum nicht? 6. Wie schätzt der Senat den potenziellen touristischen Nutzen eines derartigen Radwegenetzes ein? Ein touristisches Radwegenetz, das sich ausschließlich auf Altdeiche bezieht, ist nicht sinnvoll, da sich auf den Altdeichen meist keine durchgängigen Wegeverbindungen zu einem Gesamtnetz ergeben. Die Altdeiche sind teilweise in die Hauptdeiche einbezogen . Für das freizeit- und touristische Radfahren gibt es bereits das seit vielen Jahren etablierte Freizeitrouten- und Radfernwegenetz, das im „Grünen Netz Hamburg“ in den Landschaftsachsen liegt und zahlreiche Altdeiche einbezieht. Dieses Netz umfasst insgesamt 15 Routen auf circa 440 km Streckenlänge, siehe Kartenset „Hamburgs Fahrradrouten“ und www.hamburg.de/radwege. 7. Gibt es gegebenenfalls technische Schwierigkeiten bei einer Überbauung der Altdeiche mit Geh- oder Radwegen? Für eine Überbauung der Altdeiche mit Geh- oder Radwegen mit den jeweiligen Oberbauten ist eine den Anforderungen der geltenden Regelwerke im Straßenwesen genügende Tragfähigkeit und Verformungsfestigkeit des Deichkörpers erforderlich. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 8. Im Falle vorhandener Straßen, Geh- und Radwege: Was ist hinsichtlich der Unterhaltung der Verkehrsanlagen zu beachten und wie wird dabei verfahren? Ist ein Neubau beziehungsweise eine grundlegende Sanierung baufälliger, vorhandener Wege möglich? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8163 3 Bei der Erhaltung und Instandsetzung (Unterhaltung) von Verkehrsanlagen sind die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Straßenbauarbeiten in Hamburg zu beachten. Die Unterhaltung der vorhandenen Straßen, Geh- und Radwege wird entsprechend dem Hamburger Wegegesetz sowie der für die Einhaltung der Verkehrssicherheit bestehenden Richtlinien und Vorschriften durchgeführt. Ein Neubau beziehungsweise eine Sanierung ist grundsätzlich möglich. 9. Hat es schon Fälle der Beseitigung nicht mehr benötigter Altdeiche gegeben und welche rechtlichen Verfahren sind dafür notwendig? Ein Rückbau von Altdeichen wurde bisher nicht vorgenommen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.