BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8164 21. Wahlperiode 07.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 28.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Schnellbahnanbindung von Lurup und Osdorfer Born Im Verkehrsausschuss am 17.02.2017 hatte der Senat über den durchgeführten System- und Variantenvergleich für die Schnellbahnanbindung von Lurup und Osdorfer Born berichtet. Leider waren die dort vorgelegten Unterlagen gegenüber der Präsentation in der Sitzung unvollständig (es war lediglich ein Plan „Kombi-Varianten“ vorhanden) und auch die statistischen Grundlagen, die zum Ausschneiden einer ganzen Reihe von Streckenvarianten führten, konnten nicht geliefert werden. Daher kann die Bewertung im Einzelnen bisher nicht nachvollzogen werden. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) und der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Welche Analysedaten liegen den verschiedenen geplanten Haltestellen jeweils zugrunde? Bitte jeweils die Einwohnerzahl angeben im Umkreis von 300 Metern, von 600 Metern sowie die Zahl der Beschäftigten für die Haltestellen: - Hoheluftbrücke - Gärtnerstraße - Veilchenweg - Siemersplatz - Hagenbecks Tierpark - Sportplatzring - Stellingen - Arenen - Lurup Mitte - Lurup Nord - Osdorfer Born - Stadionstraße - Trabrennbahn Bahrenfeld - Lutherkirche - Regerstraße Drucksache 21/8164 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - Bornkampsweg - Bahnhof Diebsteich Gemäß den Standards zur „Angebotsqualität im HVV“ wird für Schnellbahnhaltestellen im städtisch-strukturieren Gebiet ein Einzugsbereich von 600 Metern Luftlinie zugrunde gelegt. Um den Schnitt der Einzugsbereiche besser an die real vorhandenen Bedingungen anzupassen, erfolgt deren Abgrenzung in der Variantenbetrachtung auf Basis des tatsächlich vorhandenen Straßen- und Wegenetzes. Dafür wird ein in der Praxis bewährter Umwegfaktor von 1,2 zugrunde gelegt, das heißt ein Einzugsbereich von 600 Metern Luftlinie entspricht etwa 720 Metern realer Distanz bezogen auf das tatsächlich vorhandene Wegenetz. Die Abgrenzung der Haltestelleneinzugsbereiche ist gemäß dieser Wegedistanz von 720 Meter erfolgt. Einwohner- und Beschäftigtendaten in einem Luftlinien-Umkreis von 300 Metern beziehungsweise 600 Metern liegen nicht vor. Die Anzahl erschlossener Einwohnerinnen und Einwohner und Arbeitsplätze ist der Anlage zu entnehmen. Die Übersicht wird separat für jede Haltestelle und pro Variante dargestellt, da sie zwischen den Varianten variieren kann. Für die Haltestellen Gärtnerstraße und Veilchenweg wurde keine Einwohner- und Beschäftigen-Analyse vorgenommen, da der Streckenabschnitt Innenstadt – Siemersplatz beim System- und Variantenvergleich als realisiert unterstellt und damit kein Untersuchungsgegenstand war. Die ausgewiesenen Einwohnerdaten basieren auf adressgenauen Daten des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein AöR (Statistikamt Nord). Die Einwohner- und Beschäftigen-Analysen begannen stets an der ersten Haltestelle der jeweiligen Streckenverlängerung beziehungsweise -ausfädelung, also Siemersplatz, Hoheluftbrücke, Stellingen, Diebsteich/Altona Nord und Ottensen. Entsprechend feingliedrige Daten liegen für Beschäftigte beziehungsweise Arbeitsplätze nicht vor. Die für Hamburg verfügbaren Statistiken weisen ausschließlich einen Gesamtwert der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus. Der in der Anlage ausgewiesenen Arbeitsplatzanzahl liegen daher modellhafte Annahmen zugrunde, die auf vorliegende Daten von Betriebsgrößenklassen angewendet worden sind. Bei der dargestellten Arbeitsplatzanzahl handelt es sich daher um näherungsweise Schätzungen. 2. Nach der Konzeptstudie (Ergebnisbericht) der HHA von 2014 sind auf jeder innerstädtischen Stammstrecke bei entsprechender Signaltechnik Zugfolgen von 70 bis 90 Sekunden möglich (siehe: Sozialdemokratische Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft: U-Bahn für Lurup, Hamburg 1974) und damit jeweils zwei äußere Äste bedienbar. Warum wurden daher keine Varianten ausgehend von der U2 Emilienstraße Richtung Osdorf (Ausfädelung technisch möglich) beziehungsweise von der U1 Stephansplatz Richtung Siemersplatz (Ausfädelung im rechtsgültigen Bebauungsplan bereits vorgesehen) geprüft? Die genannten Ausfädelungen wurden geprüft und das Ergebnis in der im Jahr 2014 veröffentlichten Konzeptstudie der HOCHBAHN dokumentiert: Bei einer Ausfädelung einer denkbaren U-Bahn-Linie zur Anbindung von Lurup und des Osdorfer Borns aus den Gleisanlagen der U2, würde es ab Jungfernstieg in Richtung Hauptbahnhof – Berliner Tor zu einer Dreifachnutzung der Gleise durch U2, U4 und der neuen Linie kommen. Dies ist auch bei den dichtesten denkbaren Taktfolgen nicht möglich. In ähnlicher Weise gilt dies für die Mitnutzung der U1 durch eine zusätzliche Linie, da die U1 inzwischen mit einer bereits sehr dichten Zugfolge betrieben wird und daher absehbar keine ausreichenden Leistungsfähigkeitsreserven für eine weitere U-Bahn- Linie mit dichter Taktfolge vorhanden sind. 3. Nach der oben zitierten Broschüre „U-Bahn für Lurup“ aus dem Jahre 1974, die auf den damals schon fertigen Plänen der Baubehörde basierte , sollten die U-Bahn-Gleise zwischen Trabrennbahn und Stadionstraße kostengünstig im offenen Einschnitt verlaufen. Ist eine derartige Variante geprüft worden? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8164 3 Wenn nein: warum nicht? Die Planungen der 1970er-Jahre sind dem Senat bekannt und werden bei anstehenden Abwägungsentscheidungen zur Trassenführung und der Machbarkeitsuntersuchung zur Schnellbahnanbindung von Lurup und des Osdorfer Borns berücksichtigt. Hierbei ist zu beachten, dass sich die städtebaulichen Perspektiven des Umfelds – insbesondere im Bereich der Trabrennbahn Bahrenfeld – seit den 1970er-Jahren maßgeblich verändert haben. 4. Welche Voraussetzungen sind für eine Mitfinanzierung aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu erfüllen und wie hoch ist der maximale Zuschuss, der vom Bund gewährt werden kann? Die Voraussetzungen für eine Mitfinanzierung aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und die Höhe des maximalen Zuschusses ergeben sich nach § 6 Absatz 1 (Aufstellung der Programme) in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nummer 2 (Förderungsfähige Vorhaben), § 3 (Voraussetzung der Förderung) und § 4 (Höhe und Umfang der Förderung) des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden). 5. In welcher Form erfolgt seitens des Senats die Abschätzung, ob diese Anforderungen erfüllt werden können – vor dem Hintergrund, dass Baukosten ja in diesem Planungsstadium (gemäß eigener Auskunft) regelmäßig nicht vorliegen? Zum derzeitigen Planungsstand ist es möglich, die Größenordnung des verkehrlichen und volkswirtschaftlichen Nutzenbeitrags einzelner Varianten abzuschätzen. Somit konnten im Rahmen des abgeschlossenen System- und Variantenvergleichs zur Anbindung des Hamburger Westens die geprüften Varianten in ein relatives Verhältnis zueinander gesetzt werden, ohne dass hierdurch die Ergebnisse einer Nutzen-Kosten- Untersuchung im Vorwege berührt werden. Zu sa m m en fa ss un g de r Po te nz ia le rm itt lu ng en Erschlossene Einwohner Erschlossene Arbeitsplätze Erschlossene Einwohner Erschlossene Arbeitsplätze Erschlossene Einwohner Erschlossene Arbeitsplätze Erschlossene Einwohner Erschlossene Arbeitsplätze Erschlossene Einwohner Erschlossene Arbeitsplätze Erschlossene Einwohner Erschlossene Arbeitsplätze Erschlossene Einwohner Erschlossene Arbeitsplätze Si em er sp la tz 5. 36 5 3. 49 0 5. 36 5 3. 49 0 5. 36 5 3. 49 0 H ag en be ck s Ti er pa rk U 5 3. 69 0 2. 12 0 3. 69 0 2. 12 0 3. 69 0 2. 12 0 Sp or tp la tz rin g 4. 56 0 2. 44 0 4. 56 0 2. 44 0 4. 56 0 2. 44 0 St el lin ge n (U 5 o de r S ) 2. 05 0 1. 97 0 1. 68 8 2. 68 0 2. 05 0 1. 97 0 2. 05 0 1. 97 0 Vo lk sp ar k- Ar en en 30 6 24 0 95 1 3. 10 0 H oh el uf tb rü ck e U 5 12 .3 75 9. 25 0 G oe be ns tra ße 13 .1 79 4. 15 0 O st er st ra ße U 5 15 .9 33 6. 48 0 Ei m sb üt tle r M ar kt pl at z 10 .4 60 6. 88 0 Al to na N or d (U -B ah n) 2. 85 2 5. 58 0 Bo rn ka m ps w eg 5. 52 0 11 .6 20 Al to na N or d (S -B ah n) 2. 18 3 6. 57 0 2. 18 3 6. 57 0 Lu th er ki rc he 2. 42 0 75 0 2. 42 0 75 0 O tte ns en 8. 66 7 10 .9 90 8. 66 7 10 .9 90 R eg er st ra ße 5. 70 9 2. 65 0 6. 07 0 2. 96 0 6. 07 0 2. 96 0 Ba hr en fe ld T ra br en nb ah n 2. 36 6 5. 06 0 2. 34 9 6. 42 0 2. 34 3 6. 42 0 2. 34 9 6. 42 0 2. 34 3 6. 42 0 St ad io ns tra ße 25 8 1. 57 0 1. 19 0 51 0 1. 19 0 51 0 1. 19 0 51 0 1. 19 0 51 0 Lu ru p M itt e 4. 62 9 1. 95 0 4. 62 9 1. 95 0 4. 62 9 1. 95 0 4. 60 7 1. 95 0 4. 60 7 1. 95 0 4. 60 7 1. 95 0 4. 60 7 1. 95 0 Lu ru p N or d 4. 41 0 60 0 4. 41 0 60 0 4. 41 0 60 0 4. 41 0 60 0 4. 41 0 60 0 4. 41 0 60 0 4. 41 0 60 0 O sd or fe r B or n 11 .1 36 78 0 11 .1 36 78 0 11 .1 36 78 0 11 .1 36 78 0 11 .1 36 78 0 11 .1 36 78 0 11 .1 36 78 0 Er sc hl os se ne E in w oh ne r u nd A rb ei ts pl ät ze im E in zu gs be re ic h (7 20 M et er re al e W eg ed is ta nz ) de r H al te st el le n al le r u nt er su ch te n Va ria nt en U 5 N or d S3 2 N or d U 5 Sü d S3 2 Sü d S2 S üd U 5 ku rz + S 32 Sü d U 5 ku rz + S 2 Sü d Drucksache 21/8164 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 8164ska_text 8164ska_Antwort_Anlage1