BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8167 21. Wahlperiode 07.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 28.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Geplanter Radfahrstreifen in der Maria-Louisen-Straße – Fallen dem Rad-Wahnsinn des Senats erneut Parkplätze zum Opfer? Einem Bericht des „Hamburger Abendblattes“ vom 22. Februar 2017 zufolge soll die Maria-Louisen-Straße in Winterhude trotz massiver Proteste von Anwohnern einen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn erhalten. Dafür müssen nicht nur Bäume gefällt werden, sondern es fallen auch noch rund 40 Parkplätze weg, obwohl die Parksituation in der Wohngegend ohnehin schon extrem angespannt ist. Darüber hinaus sollen auch noch weitere Parkplätze an der angrenzenden Barmbeker Straße abgebaut werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Planung Maria-Louisen-Straße wurde dem Regionalausschuss Eppendorf- Winterhude (RegA EWi) am 20. Februar 2017 vorgestellt. Der Ausschuss hat seine Entscheidung bis zur nächsten Sitzung am 27. März 2017 vertagt. Um den im Vorwege der Maßnahme erforderlichen Leitungsbau nicht zu behindern, wurde vorab der Fällung von drei Bäumen zugestimmt. Diese Bäume sollen voraussichtlich Ende Juni 2017 gefällt werden. Es wurden drei Ersatzstandorte für die Pflanzung neuer Bäume gefunden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche konkreten Planungen bestehen zur Errichtung des Radfahrstreifens auf der Fahrbahn der Maria-Louisen-Straße? a. In welchem Abschnitt der Maria-Louisen-Straße soll der Radfahrstreifen eingerichtet werden? In der Maria-Louisen-Straße zwischen Dorotheenstraße und Barmbeker Straße (Länge ungefähr 350 m) soll der gesamte Straßenquerschnitt unter weitest gehendem Erhalt der Straßenbäume verbessert werden. Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen sind geplant. Dabei sollen unter anderem die Fahrbahn mit der Straßenentwässerung, die Nebenflächen mit barrierefreien Gehwegen (inklusive Beleuchtung und Ausstattung ) sowie die Parkplätze saniert werden. Zusätzlich sind Anpassungen der Signalanlagen vorgesehen. Es sollen keine Radfahrstreifen, sondern Schutzstreifen eingerichtet werden. Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn und dürfen von Kraftfahrzeugen nur im Bedarfsfall (zum Beispiel Begegnungen mit Lastkraftwagen) befahren werden. Diese werden durch eine gestrichelte Leitlinie abgegrenzt und dienen als Schutzraum für den Radverkehr . b. Wann sollen die Bauarbeiten durchgeführt werden und zu welchen Einschränkungen wird es in dieser Zeit kommen? Drucksache 21/8167 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Straßenbauarbeiten sollen nach den erforderlichen Leitungsumlegungen voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2017 durchgeführt werden. Die Verkehrsführung während der Bauzeit steht derzeit noch nicht fest. Die Einschränkungen für die Anliegerinnen und Anlieger werden auf das notwendige Minimum reduziert. c. Wer hat diese Entscheidung wann getroffen? Die Grundlage für die Maßnahme war der Beschluss des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude vom 21. Februar 2013 (siehe Bezirks-Drs. 2329.1/12). Erste Planungen für diesen Bereich wurden durch den Bezirk Hamburg-Nord im Jahr 2014 aufgenommen. d. Welche Stellen wurden im Rahmen der Entscheidungsfindung beteiligt und welche Stellungnahmen wurden abgegeben? Es wurden circa 40 betroffene Dienststellen sowie Träger öffentlicher Belange in Hamburg beteiligt und zur Stellungnahme im üblichen Verschickungsverfahren aufgefordert . Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude wurde vor der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Findung einer Vorzugsvariante beteiligt. e. Wann und auf welche Weise wurden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt? Die Bürgerinnen und Bürger wurden über die Gremien beteiligt beziehungsweise informiert. 2. Gibt es in diesem Abschnitt zurzeit einen Radweg? Falls ja, aus welchen Gründen soll dieser auf die Fahrbahn verlegt werden ? In diesem Abschnitt gibt es derzeit beidseitig circa 0,8 m breite Asphalt- und Pflasterradwege und circa 1,5 m breite Gehwege. Diese Verkehrsanlagen sind nach geltenden Regelwerken zu schmal, durch Wurzelaufbrüche der zahlreichen Straßenbäume sehr schadhaft und werden zudem durch parkende Fahrzeuge eingeengt, sodass die Gehwege durch den Radverkehr intensiv benutzt werden. Um die daraus resultierenden Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr zu entschärfen sowie die Verkehrssicherheit auf dem Schulweg zum Johanneum zu verbessern, sollen auf der Fahrbahn Schutzstreifen für den Radverkehr markiert werden. 3. Wie viele Parkplätze gibt es aktuell in diesem Abschnitt der Maria- Louisen-Straße? Es bestehen derzeit 52 Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. 4. Wie viele Parkplätze wird es nach der Einrichtung des Radfahrstreifens auf der Fahrbahn der Maria-Louisen-Straße geben? Nach dem geplanten Umbau soll es in diesem Abschnitt 18 Parkplätze sowie zwei weitere, neue in der Opitzstraße geben. 5. Wie beurteilen die zuständigen Stellen die aktuelle Parkplatzsituation in der Maria-Louisen-Straße und Umgebung? In der Maria-Louisen-Straße und Umgebung sind die vorhandenen Parkplätze häufig belegt. Die dort zur Verfügung stehenden, eng bebauten Flächen lassen auf der öffentlichen Straßenverkehrsfläche die Einrichtung zusätzlicher Parkplätze als auch die Pflanzung zusätzlicher Bäume nicht zu. 6. Ist es richtig, dass auch in der Barmbeker Straße Parkplätze abgebaut werden sollen? Falls ja, aus welchem Grund und wie viele? Derzeit ist keine Änderung an Parkplätzen in der Barmbeker Straße vorgesehen. 7. Wie viele Bäume müssen zu Errichtung des Radfahrstreifens gefällt werden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8167 3 Zur Umsetzung der geplanten Maßnahme sollen insgesamt voraussichtlich zwölf Bäume gefällt werden. Möglicherweise kann auf die Fällung eines Baumes verzichtet werden. Dies ist abschließend allerdings erst im Zuge der Bauausführung festzustellen . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Welche Alternativen zur Errichtung des Radfahrstreifens auf der Fahrbahn der Maria-Louisen-Straße wurden mit jeweils welchen Ergebnissen geprüft? Bereits zur ersten Planverschickung vom 29. September 2014 wurden drei Varianten untersucht: A: Bestandsnaher Umbau mit Gehweg Radfahrer frei/Radweg bergauf, B: Regelkonformer Vollausbau mit beidseitigen Radfahrstreifen, C: Teilausbau in Mindestmaßen mit beidseitigen Schutzstreifen. Variante A ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht realisierbar. Es muss mit einer großen Häufigkeit des unerlaubten Linksfahrens, einer möglichen Gefährdung des Radverkehrs an Einmündungen und Überfahrten sowie möglichen Nutzungskonflikten mit dem Fußverkehr gerechnet werden. Für einen gemeinsamen Geh- und Radweg stehen nicht die erforderlichen Breiten zur Verfügung. Variante B würde zur Fällung aller Bäume und zum Entfall aller Parkplätze führen. Für die weitere Bearbeitung kommt daher nur die Variante C in Betracht. 9. Mit welchen Kosten rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde für die Baumaßnahme? Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden sich nach derzeitiger Kostenschätzung auf circa 1.100.000 Euro belaufen.