BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/817 21. Wahlperiode 23.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 17.06.15 und Antwort des Senats Betr.: JUS-IT (V) – Kosten Projekt und Betrieb Altverfahren Auf Basis der Senatsantworten zu Drs. 21/501 und 21/629 bestehen Nachfragen zu den Planungen von Release 3 von JUS-IT sowie den Kosten von Neu- und Altverfahren. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie verteilen sich die per 31.03.2015 für Release 3 ausgegebenen 10,08 Millionen Euro investiver Mittel jeweils auf die Aufwände zur  Beschreibung der fachlichen Anforderungen,  Beschreibung der technischen Anforderungen,  Lizenzen und  Steuerung? a. Inwieweit handelt es sich dabei um originär investive Mittel bezie- hungsweise wie wird eine entsprechende Charakterisierung begründet? b. In welcher Höhe waren bislang welche nicht investiven Kosten mit Release 3 von JUS-IT verbunden? Die investiven Mittel umfassen gemäß Drs. 19/7712 Finanzmittel, die zur Planung und Herstellung der Software erforderlich sind. Dazu zählen im Wesentlichen Kosten des Herstellers für die Planung und Steuerung des Projekts, für die Entwicklung der technischen Architektur der IT-Lösung (1,60 Millionen Euro), für die Aufnahme der fachlichen Anforderungen (3,69 Millionen Euro), für die Aufnahme der technischen Anforderungen (2,30 Millionen Euro), für die Lizenzen der bestehenden Basisfunktionalitäten wie zum Beispiel Dokumentenverwaltung, Stammdatenverwaltung, Angebotsverwaltung (2,49 Millionen Euro) sowie für Entwicklungs- Test- und Einführungsaktivitäten. Kosten für die Entwicklungs-, Test- und Einführungsaktivitäten sind für Release 3 nicht angefallen. Zur Höhe der nicht investiven Kosten, das heißt der Projektkosten von Dataport und der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Betriebskosten bei Dataport, siehe Drs. 20/11781 sowie Drs. 21/501. Eine Differenzierung nach Releases wird nicht erfasst. 2. Wie hoch lagen jeweils die jährlichen Betriebskosten der von JUS-IT abgelösten oder abzulösenden Altverfahren, also insbesondere von PROJUGA und PROSA sowie DIWOGE in den Jahren 2009 bis 2014? Mit welchen jeweiligen Betriebskosten wird für die Jahre 2015 und 2016 gerechnet (Soll) und welcher Teil davon ist 2015 bereits ausgegeben (Ist)? Drucksache 21/817 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wie hoch lagen beziehungsweise liegen die jährlichen Betriebskosten von JUS-IT in den genannten Jahren? b. Wie hoch war jeweils der Anteil der Lizenzgebühren, Rechenzentrumskosten , Supportkosten und sich aus Änderungsanforderungen („Software-Pflege“) ergebenden Kosten an den jeweiligen jährlichen Betriebskosten1? (Bitte für alle Fragen nach Verfahren differenziert jahresweise auflisten.) Die Betriebskosten ergeben sich aus der Anlage. Die Reduktion der Betriebskosten bei den Altverfahren PROSA/DIWOGE und PROJUGA erklärt sich insbesondere durch veränderte Vertragsbedingungen zur Nutzung von Rechenzentrumsleistungen. Außerdem wurde die Umsetzung von Änderungen mit Blick auf die neuen Verfahren seit 2009 auf die besonders dringlichen Anforderungen beschränkt. Die Betriebskosten von JUS-IT spiegeln im Vergleich zu PROJUGA die Kosten zum Betrieb des erhöhten Leistungsumfangs (zum Beispiel elektronische Dokumente, automatisierte Abrechnung, Forderungsverwaltung) und die Kosten der Einführung einer neuen Anwendung wieder. Dazu zählen zum Beispiel das Vorhalten mehrerer Umgebungen für verschiedene Entwicklungsstufen und Nutzergruppen (Tester, Schulungsnutzer) in den Rechenzentren und korrespondierend zu dem erhöhten Leistungsumfang ein erhöhter Supportaufwand. Die Betriebskosten sind bei der Veranschlagung der Projektkosten für den geplanten Projektzeitraum bis Ende 2014 in der Drs. 19/7712 entsprechend berücksichtigt worden. Aus dem Ergebnisplan der Produktgruppe 252.01 des EP 4 im Haushaltsplan 2015/2016 geht hervor, dass die seinerzeit veranschlagten „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“ in Höhe von 23.698.000 Euro (2015) beziehungsweise 23.655.000 Euro (2016) in erheblichem Umfang auch IT-Kosten enthalten. Darunter fallen ausweislich der Drs. 21/14000 (Seite 225) insbesondere rund 11,1 Millionen Betriebskosten für JUS-IT. Mit Drs. 21/521 (Seite 218) wurde der Bürgerschaft am 19.05.2015 ein aktualisierter Ergebnisplan mit einem neuen Soll für 2015 in Höhe von sogar 26.199.000 Euro für die „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“ vorgelegt. Anlage 2 der Drs. 21/711 (Seite 25) vom 09.06.2015 weist nunmehr jedoch nur noch einen bisherigen Planansatz von jeweils 4.470.000 Euro in den Jahren 2015/2016 aus, der mit der genannten Drucksache auf 4.497.000 Euro erhöht werden soll. 3. Woraus ergibt sich die Differenz von über 21,7 Millionen Euro zwischen dem noch in Drs. 21/521 bezifferten neuen Soll der Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit der Produktgruppe 252.01 und dem nunmehr aus Drs. 21/711 hervorgehenden, deutlich niedrigeren Ansatz? Inwieweit werden die Betriebsausgaben für JUS-IT aus welcher anderen Produktgruppe und/oder als Bestandteil welcher anderen in den Ergebnisplänen aufgeführten Kostenart getätigt? Die Differenz besteht so nicht. Sie beruht auf einem Büroversehen beim Ausfüllen des Zahlenprotokolls zur Drs. 21/711. Dort sind irrtümlich nicht die „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“ angeben worden, sondern die „übrigen Kosten für Verwaltungsbedarf “, diejenige Plankostenart, die konkret um 27.000 Euro zu erhöhen ist. Die „übrigen Kosten für Verwaltungsbedarf“ bilden nur einen relativ geringen Anteil an den „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“. Weitere Bestandteile sind beispielsweise Mieten und IT-Kosten. Gemäß Drs. 20/14130 stand der Senat in der Sitzung des Sozialausschusses am 04.02.2014 „(…) vor der Frage (…), ob die von der Gesamtprojektsumme noch verbliebenen 13 Millionen Euro eigentlich noch ausreichend seien (…)“.2 Gemessen am mit Drs. 19/7712 geplanten Projektbudget von 1 Vergleiche Protokoll Nummer 20/36 des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses, Seite 18. 2 Vergleiche Drs. 20/14130, Seite 2 und Seite 3. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/817 3 circa 112,2 Millionen Euro beziehungsweise gemessen am per Dezember 2013 erwarteten Budget von circa 115,3 Millionen Euro wären also rund 100 Millionen Euro bereits damals (Anfang Februar 2014) ausgegeben gewesen. Gemäß Drs. 20/11781 betrugen die Ausgaben per 31.03.2014 jedoch „nur“ circa 93,3 Millionen Euro. 4. Womit erklärt sich die Differenz von mindestens rund 6 Millionen Euro zwischen den Angaben des Senats in der Sitzung des Sozialausschusses am 04.02.2014 und den in Drs. 20/11781 für den Stichtag 31.03.2014 genannten Zahlen? In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration am 4. Februar 2014 wurden die 13 Millionen Euro als Größenordnung der investiven Herstellungskosten der Software erwähnt. Der Betrag entspricht dem später in der Drs. 20/11718 vom 6. Mai 2014 konkretisierten Wert in Höhe von 12,4 Millionen Euro, der in der detaillierten Darstellung der Investitionskosten für die verschiedenen Release ausgewiesen wurde. Der Vorstandvorsitzende der Dataport AöR stellte im Familien-, Kinder- und Jugendausschuss am 27.05.2014 fest, dass es für die selbst entwickelte Software PROSA immer schwieriger werde, entsprechende Entwicklerkapazitäten zu erhalten.3 5. Wie viele dieser Spezialisten stehen der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise Dataport derzeit noch wie regelmäßig und zu etwa welchen Kosten zur Verfügung? a. Wie lange werden sie noch zur Verfügung stehen? b. Wie machen sich entsprechende „Kapazitätsgrenzen“ aktuell bemerkbar? c. Welche aktuellen Probleme bestehen derzeit auf Beschäftigtenseite hinsichtlich des Umgangs mit dem Altverfahren PROSA? d. Inwieweit gibt es ähnliche Probleme bezüglich der Entwicklerkapazitäten und/oder dem Umgang mit dem Fachverfahren in Bezug auf DIWOGE? Derzeit werden 7 Entwicklerinnen und Entwickler (6,5 Vollzeitäquivalente) für PROSA und DIWOGE eingesetzt. 2,5 Vollzeitäquivalente werden durch Dataport-Personal und 4 Vollzeitäquivalente durch am Markt gewonnenes Fremdpersonal erbracht. Hierfür fallen insgesamt Kosten in Höhe von circa 837.000 Euro p.a. an. Dataport kann für die Restlaufzeit der Bestandsverfahren PROSA und DIWOGE entsprechendes Personal durch den Einsatz von Fremdpersonal zur Verfügung stellen. Durch eine entsprechende Steuerung der Führungskräfte können priorisierte gesetzliche und fachliche Änderungen umgesetzt werden. Probleme bei den Beschäftigten sind nicht bekannt. 6. Welche ungefähren Summen werden nach derzeitigem Plan 2015 über die IT-Fachverfahren PROSA und DIWOGE ausbezahlt? Wie hoch lagen sie etwa 2010 und 2014? (Bitte jahresweise nach Verfahren differenzieren .) In den Jahren 2010 und 2014 sind aus den Verfahren PROSA und DIWOGE im Wesentlichen folgende Beträge bewilligt und ausgezahlt worden: Verfahren 2010 2014 Plan 2015 Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro PROSA 770,7 841,6 808,0 DIWOGE (2015 inkl. Wohngeldreform) 30,0 19,0 34,0 3 Vergleiche Protokoll Nummer 20/36 des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses, Seite 21. Drucksache 21/817 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Verfahren Kosten Pflege  und Wartung  Lizenzgebühren Rechenzentrums‐ kosten  Gesamtkosten   Pflege, Wartung ,  Rechenzentrumsbetrieb 1) Supportkosten  SW‐Pflege/ Änderungs‐ anforderungen  Euro Euro Euro Euro Euro Euro PROSA/DIWOGE 2009 1.696.300         1.187.410         508.890            ‐                          3.870.900                  5.567.200                                2010 1.840.000         1.288.000         552.000            ‐                          2.485.050                  4.325.050                                2011 1.840.000         1.288.000         552.000            ‐                          2.485.050                  4.325.050                                2012 1.840.000         1.288.000         552.000            ‐                          2.485.050                  4.325.050                                2013 1.840.000         1.288.000         552.000            ‐                          1.900.000                  3.740.000                                2014 1.840.000         1.288.000         552.000            ‐                          1.900.000                  3.740.000                                Soll 2015 1.840.000         1.288.000         552.000            ‐                          1.900.000                  3.740.000                                IST‐2015 1.840.000         1.288.000         552.000            ‐                          1.900.000                  3.740.000                                Soll 2016 1.840.000         1.288.000         552.000            ‐                          1.900.000                  3.740.000                                ‐                      ‐                      ‐                          ‐                                              PROJUGA ‐                                              2009 1.150.000         805.000            345.000            106.000                750.616                     2.006.616                                2010 1.150.000         805.000            345.000            106.000                750.616                     2.006.616                                2011 1.150.000         805.000            345.000            106.000                750.616                     2.006.616                                2012 920.000             690.000            230.000            106.000                750.616                     1.776.616                                2013 920.000             690.000            230.000            106.000                750.616                     1.776.616                                2014 920.000             690.000            230.000            106.000                93.330                        1.119.330                                Soll 2015 500.000             375.000            125.000            106.000                93.330                        699.330                                    IST 2015 420.000             315.000            105.000            106.000                46.662                        572.662                                    Soll 2016 ‐                       ‐                      ‐                                 ‐  ‐                                              JUS‐IT ‐                                              2009 ‐                       ‐                      ‐                      ‐                          ‐                               ‐                                              2010 ‐                       ‐                      ‐                      ‐                          ‐                               ‐                                              2011 63.883               ‐                      ‐                      416.500                2) 1.838.929                  2.319.312                                2012 3.592.712         2.155.627         1.437.085         221.964                3.359.051                  7.173.727                                2013 5.411.030         3.345.466         2.065.564         560.000                3.646.861                  9.617.891                                2014 5.125.895         3.588.127         1.537.769         873.011                3.698.120                  9.697.026                                Soll 2015 3.672.587         2.423.907         1.248.680         1.400.073             3.704.006                  8.776.666                                IST 2015 1.897.175         1.079.500         817.675            1.403.583             1.852.003                  5.152.761                                Soll 2016 3.672.587         2.423.907         1.248.680         1.400.073             3.704.006                  8.776.666                                2) inkl. Vorjahr ‐                        davon 1) ohne Schulung, Betrieb Datawarehouse, Fachliche Leitstellen