BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8174 21. Wahlperiode 07.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 28.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Sanierung des Philosophenturms und Anmietung von Ersatzflächen (3) Laut Drs. 21/7522 werden für die Zeit der Sanierung des Philosophenturms Ersatzflächen am Überseering 35 angemietet. Es handelt sich um 21.000 m², die von August 2017 bis mindestens zum 30. September 2020 gemietet werden sollen. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen im Wesentlichen auf der Basis der Auskünfte der Sprinkenhof GmbH wie folgt: 1. Ist der Mietvertrag bereits unterschrieben? Wenn ja, wann ist von beiden Seiten die Unterschrift geleistet worden? Ja, am 30. Dezember 2016 (Mieter) und 11. Januar 2017 (Vermieter). 2. Beinhaltet der Vertrag einen Vorbehalt für ein negatives Bürgerschaftsvotum zu dieser Anmietung? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht? Nein. Ein Vorbehalt war haushaltsrechtlich nicht erforderlich. 3. Auf welcher haushaltsrechtlichen Grundlage wurde der Vertrag geschlossen? Welche Verpflichtungsermächtigungen werden für diesen Vertrag genutzt? Die Mietzahlungen werden aus dem Wirtschaftsplan der Universität Hamburg finanziert , die keine höhere Zuführung aus dem Haushalt erfordern. Eine Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen war daher nicht erforderlich. 4. Wurde die Anmietung ausgeschrieben, wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Nein. Eine Ausschreibung ist für diese Interimsmaßnahme nicht erforderlich. 5. Wer ist der Eigentümer des Gebäudes am Überseering 35? 6. Wer vermietet das Gebäude im Auftrag des Eigentümers beziehungsweise vermietet der Eigentümer das Gebäude selber? Die ERGO Lebensversicherung AG. 7. Wem vermietet der Eigentümer oder sein beauftragter Vermieter das Gebäude? Drucksache 21/8174 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 8. Wer mietet das Gebäude für die Universität an? Mietet die Universität es selbst direkt an, mietet es die BWFG oder ein Dritter an? Von wem mieten Uni und/oder BWFG das Gebäude an? Die Sprinkenhof GmbH. 9. Zu welchen Konditionen wird der Universität das Gebäude überlassen? Siehe Drs. 21/7522. 10. In welcher Höhe zahlen Universität oder BWFG Miete an wen? 11. Zur Höhe der Miete wollte der Senat in der Drs. 21/7522 keine Angaben wegen eines Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses machen. Wessen Betriebs- und Geschäftsgeheimnis soll hier gewahrt werden und auf welcher rechtlichen Grundlage? Der Senat äußert sich mit Blick auf seine Verhandlungsposition sowie zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner Vertragspartner (auf Grundlage von unter anderem § 241 Absatz 2 BGB) in ständiger Praxis grundsätzlich nicht zu Einzelheiten von Mietverträgen. Die zu schützenden Geschäftsgeheimnisse betreffen die Sprinkenhof GmbH und den Vermieter.