BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8175 21. Wahlperiode 07.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 28.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Suchtgefahren durch Smartphones Ich frage den Senat: Mit der Einführung der ersten Smartphones hat sich die Nutzung von mobilen Endgeräten grundsätzlich erweitert. Ob von dieser Nutzung eine Suchtgefahr ausgeht, kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht mit Sicherheit beantwortet werden. Umgangssprachlich wird bei der Internetabhängigkeit von einer „Sucht“ gesprochen, die aber im in Deutschland genutzten Klassifikationssystem zur Beschreibung von Krankheiten (ICD – International Classification of Diseases) mit keinem eigenen Diagnoseschlüssel hinterlegt ist. Häufig behilft man sich in der Wissenschaft sowie im klinischen Bereich mit der Klassifikation als Störung der Impulskontrolle (F63.8 beziehungsweise F63.9). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie groß schätzt der Senat die Gefahr ein, dass Menschen süchtig nach der Nutzung des Smartphones werden? 2. Welche Studien gibt es zu diesem Thema? Was war deren wesentliches Ergebnis? In der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist keine Auswertung der Studienlage zum Thema möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Welche sozialen Gruppen sind insofern besonders suchtgefährdet? Siehe Vorbemerkung. 4. Wie viele Smartphone-Süchtige gibt es derzeit in Hamburg? Hierzu liegen dem Senat keine Daten vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Welches sind die schlimmsten negativen Folgen der Smartphone-Sucht? Zum Begriff der sogenannten Smartphone-Sucht siehe Vorbemerkung. 6. Was unternimmt der Senat gegen die Smartphone-Sucht? Zum Begriff der sogenannten Smartphone-Sucht siehe Vormerkung. Im Rahmen der Suchtprävention betreibt SUCHT.HAMBURG seit 2008 mit dem AK Enter ein Fachgremium , über das ein ständiger Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis stattfindet . Zahlreiche Fortbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren wurden unter anderem vom Deutschen Zentrum für Suchtfragen des Kinder- und Jugendalters des Universitätszentrums Hamburg-Eppendorf zu dem Thema dysfunktionale Nutzung elektronischer Medien angeboten. Im Bereich der Prävention und Medienpädagogik richtet sich das Projekt Netz mit Webfehlern an Eltern und Fachkräfte. Drucksache 21/8175 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das SuchtPräventionsZentrum (SPZ) und das Referat Medienpädagogik des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) unterstützen Schulen durch umfassende Angebote zum kompetenten Umgang mit digitalen Medien. Dazu gehören Beratungen von schulischen Fachkräften und die Bereitstellung von Unterrichtsmaterial zur Prävention von riskantem Medienkonsum, wie beispielsweise „Mediennutzung von Jugendlichen: Chancen und Risiken. Ein Lernarrangement mit Unterrichtswerkstatt für Klasse 7-10“, der Hamburger Medienpass für die Jahrgangsstufen 5 bis 8 (siehe http://li.hamburg.de/medienpass/) und das Internet-ABC für Grundschulen zur Förderung der Medienkompetenz (siehe https://www.internet-abc.de/). Dazu zählen auch Angebote zur Förderung der Lebenskompetenz in allen Jahrgangsstufen und Schulformen mit verschiedenen Programmen zur Sucht- und Gewaltprävention und sozialem Lernen (siehe http://li.hamburg.de/unterrichtsmaterial/). Die Fachberatung Medien des Jugendinformationszentrums (JIZ) ist ebenfalls Ansprechpartner in Medienfragen und bietet ein umfassendes Informationsangebot (siehe http://www.hamburg.de/fachberatung-medien/) Außerdem können Schulen folgende Unterstützungsangebote des SPZ nutzen: Beratung im Landesinstitut von Eltern und Kindern oder Jugendlichen, die elektronische Medien exzessiv konsumieren (Internet, Spiel, Smartphone oder Anderes) Beratung von Lehrkräften im Umgang mit gefährdeten Jugendlichen Durchführung von Elterninformationsabenden zum Thema „Gesundheitsförderliche Mediennutzung“. Im DZSKJ wurde für Kinder und Jugendliche, die ihre Computer- und Internetnutzung nicht mehr kontrollieren können, das Gruppenprogramm „Lebenslust statt Onlineflucht “ entwickelt. Weiterhin stehen an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des UKE im Bereich Suchtstörungen für betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einem pathologischen Mediengebrauch ambulante, teilstationäre und stationäre Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung . 7. Plant der Senat Smartphone-Verbote, zum Beispiel an Schulen? Im Rahmen der selbstverantwortlichen Schule gestalten Hamburger Schulen auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen unter Beteiligung der Schulgemeinschaft ihre spezifischen Schulregeln. Dazu gehören auch „Smartphone-Regelungen“; diese variieren unterschiedlich von der Schulform sowie Altersgruppen der Schülerschaft. Beispiele dafür finden sich in den Hausordnungen der Schulen, die zum Teil auch auf den Homepages der Schulen veröffentlicht sind.