BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8190 21. Wahlperiode 07.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 01.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Belegung der Erstaufnahme (EA) Fiersbarg Ende Februar 2017 Um die Belegung der EA Fiersbarg zu monitoren, werde ich den Stand der Belegung monatlich abfragen. Ich frage den Senat: 1. Wie viele Personen sind in der EA Fiersbarg zurzeit untergebracht? 2. Wie viele davon sind erwachsene Männer, erwachsene Frauen, wie viele davon Kinder (Anteil Jungen, Mädchen)? Wie ist die Altersstruktur (Jüngste/r, Älteste/r, Durchschnittsalter)? Geschlecht Kinder & Jugendliche Erwachsene Gesamt Männlich 59 125 184 Weiblich 45 92 137 Gesamt 104 217 321 Das jüngste Kind ist 21 Tage alt. Die älteste Person hat ein Alter von 71 Jahren. Das Durchschnittsalter liegt bei 24,8 Jahren. 3. Wie viele davon sind Familien, wie viele alleinstehende Männer und alleinstehende Frauen? Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Monaten seit Belegungsstart der EA Fiersbarg und diesen Teil der Frage bitte nicht, wie in Drs. 21/7786, einfach ignorieren. In der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) Fiersbarg sind 26 alleinstehende Frauen und 77 alleinstehende Männer sowie 218 Personen im Familienverbund untergebracht. Die Software Quartiersmanagement ermöglicht keine Auswertungen des Belegungsverlaufes , sodass eine nachträgliche Auswertung im Sinne der Fragestellung nicht erfolgen kann. 4. Aus welchen Ländern kommen sie? Herkunftsland Anzahl Personen Syrien 111 Afghanistan 83 Irak 46 Iran, Islamische Republik 41 Eritrea 10 Ghana 7 Sonstige 23 Gesamt 321 Drucksache 21/8190 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie viele Flüchtlinge können sich mit Pässen aus ihrem Heimatland ausweisen? Bei 194 Personen ist derzeit im ausländerbehördlichen Fachverfahren das Merkmal „Personalien nicht nachgewiesen“ gesetzt, weil in diesen Fällen der zuständigen Behörde Pässe, Ausweise oder andere Dokumente, die zur Identitätsklärung dienen, nicht vorgelegt wurden. 6. Aus welchen Unterkünften kommen sie? Im Februar 2017 wurden Personen aus folgenden EA in die EA Fiersbarg verlegt: Ankunftszentrum Rahlstedt Wendenstraße Kieler Straße 7. Wie viele sind Neuankömmlinge und kamen im Februar direkt aus dem Ankunftszentrum? Im Februar 2017 sind zwei Asylsuchende in der EA Fiersbarg aufgenommen worden, die ihre Erstankunft in Hamburg in diesem Monat hatten. 8. Welchen Aufenthaltsstatus haben sie? Der Aufenthaltsstatus der dort untergebrachten Personen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen (Stand: 2. März 2017): Aufenthaltsstatus Anzahl Personen Aufenthaltserlaubnis aus politischen, völkerrechtlichen oder humanitären Gründen 73 Aufenthaltsgestattung 213 Aufenthaltstitel in Bestellung (Anerkennung als Flüchtling oder Gewährung von subsidiärem Schutz liegt vor) 8 Duldung 17 Sonstige (darunter zum Beispiel Personen mit Ankunftsnachweisen und Neugeborene) 10 9. Sind schon Umverteilungen vorgenommen worden in Folgeunterkünfte, öffentlich-rechtliche Unterbringungen, Abschiebungen, Transfers in andere Bundesländer? Wenn ja wie viele? Wenn nein, wie schnell ist das zu erwarten? Drei Personen sind in eine öffentlich-rechtliche Unterkunft verlegt worden. Vier Personen sind in privaten Wohnraum gezogen. Im Übrigen siehe Drs. 21/7406. 10. Gab es im Februar 2017 Menschen, die die Unterkunft nicht beziehen wollten? Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen? 11. Gab es im Februar 2017 Menschen, die die Unterkunft auf eigene Faust verlassen haben? Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen? Nein. 12. Gab es in diesem Monat Einsätze der Feuerwehr beziehungsweise Polizei ? Wie viele Beamte wurden jeweils eingesetzt? Wenn ja, wann waren diese (Datum, Uhrzeit) und wer löste den Einsatz aus? Was war der Grund der Einsätze? Bitte aufgeschlüsselt nach Datum und Uhrzeit angeben. Bitte auch erklären, was der Tatvorwurf für den in Drs. 21/7786 genannten Haftbefehl vom 17. Januar 2017 war. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8190 3 Nach Auswertung des Einsatzleitsystems der Feuerwehr ergaben sich für das Objekt EA Fiersbarg im Zeitraum 1. bis 28. Februar 2017 in nachstehender Tabelle aufgeführte Einsätze: Anrufzeitpunkt Anzahl Alarmierungen Eingesetztes Personal Alarmstichwort Einsatzgrund 09.02.17 03:22:28 1 2 Notfall Erkrankung 09.02.17 21:37:19 1 2 Notfall Erkrankung 13.02.17 22:00:37 1 2 Notfall Hausunfall 15.02.17 23:17:07 1 2 Notfall Erkrankung 19.02.17 20:35:36 1 2 Notfall Erkrankung 28.02.17 09:37:18 1 2 Notfall Erkrankung Summe 6 12 Veranlasser von Einsätzen werden bei der Feuerwehr nicht erfasst. Bei dem in der Drs. 21/7786 benannten Haftbefehl handelte es sich um einen sogenannten Vorführbefehl. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 7. Juni 2016 auf dem Gelände der EA Schnackenburgallee eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Da der Angeklagte dem Hauptverhandlungstermin am 5. Januar 2017 unentschuldigt fernblieb, wurde ein neuer Termin für den 17. Januar 2017 anberaumt. Für den Termin wurde die polizeiliche Vorführung des Angeklagten beschlossen. Darüber hinaus siehe Drs. 21/8194. 13. Außerdem heißt es in der Drs. 21/7786, dass mehrere Bewohner der EA der Polizei bekannt seien. Wie viele sind es? Befinden sich unter diesen Personen, die wegen Gewalttaten oder Drogendelikten in den Fokus der Polizei geritten? Wenn ja, wie viele jeweils? Der Polizei sind durch unterschiedlichste Kontakte Personen „bekannt“ (siehe Drs. 21/7786). Mit der Antwort, der Polizei seien Bewohner der EA bekannt, ist keine abschließende Anzahl bestimmter Einzelpersonen gemeint. In der EA Fiersbarg sind 322 Personen als wohnhaft gemeldet. Zur Beantwortung der Frage müsste daher jede dieser Personen dahin gehend überprüft werden, ob diese durch einen polizeilich relevanten Vorgang aktenkundig geworden ist und ob sie Straftaten im Sinne der Frage begangen hat. Die Nutzung einer Vielzahl von personenbezogenen Daten durch die Inanspruchnahme polizeilicher Auskunftssysteme zur Beantwortung der Frage stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, der deswegen nicht mehr von der Ausnahmevorschrift des § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 HmbDSG für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen gedeckt ist. Die beiden Personen, die im Zusammenhang mit den in der Drs. 21/7786 genannten Polizeieinsätzen angetroffen wurden, waren zu diesem Zeitpunkt Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung Fiersbarg und polizeilich wegen je eines Körperverletzungsdeliktes in Erscheinung getreten. 14. Hat in den letzten Monaten eine personelle Aufstockung des für den Standort zuständigen Polizeikommissariats stattgefunden beziehungsweise ist diese geplant? Wenn ja, wann um wie viel VZÄ für welche Aufgaben? Wenn nein, warum nicht? Wie viele Bürgernahe Beamte sind für Lemsahl Ansprechpartner? Drucksache 21/8190 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Nein. Zum 1. April 2017 wird ein weiterer Mitarbeiter den Dienst in der Gruppe Fahndung am Polizeikommissariat 35 antreten. Weitere Umsetzungen im Zusammenhang mit Personalverteilungen zum 1. April 2017 sind derzeit nicht geplant. Für den Bereich Lemsahl-Mellingstedt ist ein Beamter des besonderen Fußstreifendienstes zuständig. 15. Wie viele Mitarbeiter sind in der beziehungsweise für die Unterkunft tätig in der a) Verwaltung? b) Betreuung? c) Sicherheit? 16. Wie viele davon tagsüber (7 – 18 Uhr), wie viele davon nachts (18 – 7 Uhr)? Wenn es abweichende Dienstzeiten gibt, bitte diese nennen und die Aufschlüsselung hiernach geben. Siehe 21/6211. 17. Wo werden die schulpflichtigen Kinder unterrichtet? Wie viele sind es? In Drs. 21/7786 heißt es, 26 Schüler würden noch in EA unterrichtet, zugleich andere aber nahe gelegene Grund- und Stadtteilschulen sowie Gymnasien besuchen. Warum? Sollten nicht inzwischen alle Kinder in reguläre Schulen überführt worden sein? Der übergeordneten Zielsetzung folgend, nach Hamburg geflüchtete Kinder und Jugendliche so schnell und so gut wie möglich zu integrieren, hat die zuständige Behörde im Herbst 2016 damit begonnen, Kinder und Jugendliche im Alter von elf bis 15 Jahren aus Lerngruppen der EA in Basisklassen beziehungsweise Internationale Vorbereitungsklassen umzuschulen. Die schulpflichtigen Grundschulkinder werden in der Regel in den Lerngruppen der EA, in diesem Fall durch Lehrkräfte der Schule Duvenstedter Markt, unterrichtet. Zum Stichtag 1. März 2017 nahmen 27 Schülerinnen und Schüler am Unterricht in Lerngruppen der EA Fiersbarg teil. Außerdem wurden Kinder in folgenden Schulen in Internationale Vorbereitungsklassen , Basisklassen, Regelklassen oder berufliche Ausbildungsgänge eingeschult: Schulname Anzahl Schülerinnen und Schüler Gymnasium Ohlstedt 5 Stadtteilschule Poppenbüttel 6 Heinrich-Heine-Gymnasium 3 Stadtteilschule Barmbek 3 Stadtteilschule Bergstedt 6 Stadtteilschule Walddörfer 1 Grundschule Bergstedt 2 Stadtteilschule Alter Teichweg 1 Otto Hahn Stadtteilschule 2 Staatliche Gewerbeschule Wert und Hafen 1 Berufliche Schule Recycling- und Umwelttechnik 1 Staatliche Gewerbeschule Stahl- und Maschinenbau 1 Staatliche Gewerbeschule Gastronomie und Ernährung 1 Berufliche Schule City Süd 1 Berufliche Schule Eppendorf 1 Nach der Zuschulung erfolgt keine zentrale Erfassung eines Wohnortwechsels. 18. Gibt es Betreuung für Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter? Wenn ja, wie gestaltet sich diese in Art und Umfang und wie viele Kinder werden betreut? Siehe Drs. 21/7786. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8190 5 19. Welche Angebote werden den Flüchtlingen gemacht (Bildung, Freizeitgestaltung )? 20. Wie viele Ehrenamtliche sind eingesetzt und wie helfen sie? Siehe Drs. 21/7151. 21. Ist der Standort inzwischen vollständig mit WLan ausgestattet? In Drs. 21/7786 verweist der Senat bei Beantwortung dieser Frage auf Drs. 21/6246, dort steht allerdings noch, WLan sei für diesen Standort „geplant “. Allerdings war das Stand 22. September 2016, sodass man hoffen kann, dass die Umsetzung inzwischen erfolgt ist. Wenn nicht, warum? Die Umsetzung wird im April 2017 erwartet, die technischen Voraussetzungen wurden abgestimmt und sind in Bearbeitung. 22. Wie hoch waren die Errichtungskosten des Standortes nach Abschluss aller Rechnungen aus den Jahren 2015 und 2016 insgesamt? Bitte an dieser Stelle Gesamtsumme benennen und nicht auf verschiedene Drucksachen mit verschiedenen Zwischenständen verweisen. 23. Wie hoch waren die monatlichen Betriebskosten im Januar insgesamt? Januar-Zahlen lagen zur Beantwortung der Drs. 21/7786 noch nicht vollständig vor. Inzwischen müsste das aber der Fall sein. Zusätzlich nach Art (Catering, Sicherheit usw.) und Vertragspartnern aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/7786. Es wurden im Januar 2017 keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt.