BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8195 21. Wahlperiode 07.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 01.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Bauleitplanung: Berücksichtigung von Bürgerbelangen im Rahmen der öffentlichen Plandiskussionen (ÖPD)  Die Veranstaltung der öffentlichen Plandiskussionen (ÖPD) im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplanungen hat eine lange Tradition in Hamburg. Als wesentlicher Baustein der Bürgerbeteiligung erfreuen sich die entsprechenden Veranstaltungen bei den betroffenen Bewohnern meist großer Beliebtheit und werden für die Abgabe von Anregungen und Bedenken zu den jeweiligen Planverfahren rege genutzt. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. In Hamburg erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Bauleitplanverfahren durch die sogenannte öffentliche Plandiskussion (ÖPD). Zusätzlich zu den ÖPD werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung durch die zuständigen Stellen auch zusätzlich weitere Beteiligungsformate wie Anhörungen, Stadtwerkstätten, Workshopverfahren, Ideenwerkstädten, Beteiligung von Bürgern während Wettbewerbsverfahren, Thementische eingerichtet, um in kleineren Kreisen mit direkter Beteiligung zu diskutieren und Ideen und Anregungen auch außerhalb der formalen Beteiligung aufzunehmen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele ÖPD werden im Laufe eines Jahres durchgeführt? Bitte für alle Bezirke und den Senat für die letzten zehn Jahre rückwirkend angeben . Die ÖPD sind in anliegender Tabelle aufgelistet. Öffentliche Plandiskussionen zu Änderungen des Flächennutzungsplans (FNP) werden bei Parallelverfahren zusammen mit dem entsprechenden Bebauungsplan durchgeführt . Zusätzlich wurden öffentliche Plandiskussionen zu eigenständigen Änderungen des Flächennutzungsplans durchgeführt. Sie sind in der anliegenden Tabelle ebenfalls aufgeführt. 2. Wie viele Anregungen und Bedenken werden dabei durchschnittlich protokolliert ? Die Anzahl der Wortbeiträge wird statistisch nicht erfasst; es erfolgt auch keine einwenderbezogene Protokollierung der Äußerungen aus der Öffentlichkeit. Eine statistische Auswertung ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit für eine Parlamentarische Anfrage für die unter Antwort zu 1. genannten Verfahren nicht möglich. Drucksache 21/8195 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Auf welchem Wege erfolgt regelmäßig die Auswertung der Protokolle mit den Anregungen und Bedenken? Wer nimmt die Auswertung vor und welches Gremium entscheidet über die Berücksichtigung der einzelnen Eingaben der Bürger, die im Zuge der ÖPD erfolgt sind? Die öffentliche Plandiskussion liegt bei Bezirksbebauungsplänen in der Zuständigkeit der Bezirksversammlungen beziehungsweise der Stadtplanungsausschüsse und bei Senatsbebauungsplänen bei der für Stadtentwicklung zuständigen Fachbehörde. Die zuständige Stelle hält die getätigten Äußerungen schriftlich fest und erstellt ein inhaltlich zusammengefasstes, in der Regel thematisch gegliedertes Protokoll über die öffentliche Plandiskussion. Die in den ÖPD getätigten Äußerungen gehen in die Planung ein und werden im weiteren Planungsprozess ausgewertet und abgewogen. Eine Einzelabwägung der Äußerungen einzelner Bürger ist nicht vorgesehen. In der Regel erarbeitet die zuständige Stelle für die Abschlussberatung zusätzlich eine Vorlage unter fachlichen Aspekten, zum Teil mit Abwägungsvorschlägen. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 4. Wie und durch wen wird dokumentiert, wie viele im Zuge der ÖPD eingebrachten Anregungen und Bedenken berücksichtigt beziehungsweise nicht berücksichtigt wurden? Sollte es keine Dokumentation geben: Woran wird seitens des Senats der Erfolg der ÖPD in dem Sinne gemessen, dass Einwände von Bürgern nicht nur Gehör fanden, sondern tatsächlich berücksichtigt wurden? Eine Dokumentation über die Zahl der beachteten beziehungsweise nicht beachteten Äußerungen findet nicht statt. Eine Messung erfolgt nicht. Im Übrigen siehe Antworten zu 2. und 3. 5. In Bezug auf die Aufstellung der Bebauungspläne für die bisher laut Baustufenplänen besonders geschützten Wohngebiete durch den Senat: Wie viele negative Stellungnahmen zur beabsichtigten Planaufstellung von betroffenen Bürgern lagen innerhalb der einzelnen Planverfahren jeweils vor, und inwiefern sind diese im weiteren Verfahren berücksichtigt worden? Bitte für jeden Plan detailliert angeben, welche Änderungen erfolgt sind. Die Anzahl der Äußerungen in diesen ÖPD wurde statistisch nicht erfasst. Die in den ÖPD gemachten Äußerungen gehen in die weitere Planung ein und werden im weiteren Planungsprozess abgewogen. Die Änderungen der Baustufenpläne sind noch nicht abgeschlossen, es handelt sich um ein laufendes Verfahren. Im Übrigen siehe Antworten zu 2. und 4. 6. In Bezug auf die Aufstellung des Bebauungsplanes Altona Nord 27: Inwiefern wurden die auf der ÖPD am 21.09.2016 von 95 Prozent der Anwesenden geäußerten ablehnenden Meinungen zu einer Hochhausbebauung am künftigen Fernbahnhof Diebsteich beim weiteren Planverfahren berücksichtigt? Der Senat teilt nicht die These, dass es eine überwiegend ablehnende Meinung gegenüber einer Hochhausbebauung gegeben habe. Es gab insgesamt zahlreiche Wortbeiträge, von denen sich aber nur eine geringe Zahl auf die Hochhausbebauung bezog. In diesen Wortbeiträgen wurde die Hochhausbebauung teils kritisiert, teils befürwortet. Die Kommission für Stadtentwicklung hat die Ergebnisse der ÖPD am 14. November 2016 zur Kenntnis genommen. Das formale Planverfahren soll wie beabsichtigt fortgeführt werden. 7. In Bezug auf die Linienführung der neuen U5 in Steilhoop/Bramfeld: Wie wurde dem auf der Bürgerbeteiligung geäußerten Wunsch der ganz überwiegenden Mehrheit der Steilshooper Rechnung getragen, vorrangig direkt nach Barmbek fahren zu wollen? Bei den Beteiligungsverfahren zu den Planungen der U-Bahn-Linie U5 handelt es sich nicht um öffentliche Plandiskussionen im Rahmen einer Bauleitplanung nach § 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8195 3 Absatz 1 BauGB. Bei der bisher durchgeführten Veranstaltung in Steilshoop handelte es sich um ein von der HOCHBAHN freiwillig durchgeführtes, gesetzlich nicht vorgeschriebenes Veranstaltungsformat. Auf der Veranstaltung am 12. Juli 2016 in Steilshoop wurde weder ein Stimmungsbild zur Trassenführung der U5 abgefragt noch gab es hierzu einen einheitlichen Diskussionsstand. 8. Hält der Senat die geübte Praxis im Umgang mit den von den Bürgern eingebrachten Bedenken angesichts der oben gegeben Antworten für angemessen und zeitgemäß – auch angesichts zunehmender Politikverdrossenheit der Gesellschaft? Ja, im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Welche Verbesserungen könnte es aus der Sicht des Senats geben, um den Bürgern das Gefühl zu vermitteln, sie würden nicht nur formal beteiligt , sondern könnten auch inhaltlich etwas mit bewegen? Siehe Vorbemerkung. Li st e Ö ffe nt lic he P la nd is ku ss io ne n (Ö PD ) v on 2 00 7- 20 16 Ja hr Se na ts pl än e Be ba uu ng pl än e H am bu rg -M itt e Al to na Ei m sb üt te l H am bu rg -N or d W an ds be k Be rg ed or f H ar bu rg ei ge ns tä nd ig e FN P- Än de ru ng en 20 07 5 10 10 5 5 44 4 0 0 20 08 0 0 0 4 2 1 6 3 1 20 09 1 5 4 3 3 5 5 1 0 20 10 6 2 1 2 3 3 2 8 3 20 11 2 2 5 3 22 * 4 4 3 0 20 12 3 8 5 1 1 11 0 1 1 20 13 1 4 2 4 5 3 1 3 1 20 14 1 0 0 3 3 2 4 2 0 20 15 2 1 4 3 5 1 2 1 1 20 16 7 3 2 3 6 6 3 0 0 S u m m e Ʃ 28 35 33 31 33 80 31 22 7 Ʃ G e s a m t 30 0 *1 3 au s Sa m m el ve rfa hr en Drucksache 21/8195 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 8195ska_text 8195ska_Antwort_Anlage1